KFZ-Versicherung im Ausland..Infos...Folgen...
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Wieder einmal haben wir im letzten Urlaub die Erfahrung gemacht dass
Reiseleiter beim Anmieten von Leihwagen keine Auskunft geben und sich Unwissend geben. Diese Erfahrung haben wir in Spanien, in Portugal und in Griechenland gemacht.Die Situation: man leiht sich ein Fahrzeug bei einem namhaften Vermieter aus und bekommt die "Info" Vollkasko.
Das Problem, nach unserer Recherche: Deckungssumme in Griechenland max. 500.000 Euro
Spanien max 350.000 EuroTheorie: Unfall mit Fußgänger - mit schweren Verletzungen
Folge: Deckungssumme reicht nicht aus
Folge 2: Pfändungen, Zwangsversteigerung des Eigentum. etc.Extremfall der sicher vorkommen könnte
Wem von euch ist der Sachverhalt bekannt oder hat schon mal eine
stichhaltige Auskunft von der Reiseleitung bekommen?lieben Gruss
Den Thread-titel haben wir abgeändert
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als Nachtrag ein Link zur Info:
http://www.versicherung-und-verkehr.de/index.php/1.0.207;cmid;6;crid;8
Land Personenschäden Sachschäden
Andorra Unbegrenzt € 300.506,05
Albanien LEK 20 Mio. pro Person LEK 5 Mio.
Gesamtschaden: LEK 50 Mio. pro Schadenfall
Belgien Unbegrenzt Unbegrenzt
Bosnien-Herzegowina € 140.605 € 84.363
Bulgarien BGN 200.000* BGN 100.000 pro Schadenfall- Gesamtschaden: Bei Personenschäden max. BGN 240.000 pro Schadenfall
Dänemark DKR 81 Mio. DKR 16 Mio.
Deutschland € 2,5 Mio pro Person / pro Unfall
€ 500.000
pro Unfall
Estland EEK 5,5 Mio. pro Person EEK 1,6 Mio. pro Person
Finnland Unbegrenzt € 3.300.000
Frankreich Unbegrenzt € 460.000 pro Unfall und Fahrzeug
Griechenland € 500.000 pro Unfall € 100.000 pro Unfall
Großbritannien Unbegrenzt GBP 250.000
Iran RIs 80 Mio. pro Person RIs 2 Mio.
Irland Unbegrenzt € 114.276,43 pro Unfall
Island ISK 1,35 Mrd. ISK 228 Mio.
Israel Unbegrenzt Keine Pflichtversicherung
Italien € 774.685,35 pro Unfall € 774.685,35 pro Unfall
Jugoslawien US$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und PersonUS$ 100.000 jeweils pro Schadenfall und PersonUS$ 200.000 bei mehreren Personen
US$ 200.000 bei mehreren Personen
Kroatien HRK 1,4 Mio. HRK 750.000
Lettland LVL 10.000 LVL 9.000
Litauen LTL 30.000 LTL 30.000
Luxembourg Unbegrenzt Unbegrenzt (Feuer und Explosion ausgenommen)
Malta Unbegrenzt LM 50.000
Marokko Unbegrenzt Unbegrenzt
Mazedonien DM 100.000 DM 100.000
Moldawien Unbegrenzt ML 180 mindestens
ML 180.000 höchstens
Niederlande € 907.560 € 907.560
Norwegen Unbegrenzt nKr 1 Mio.
Österreich € 1.090.092 € 1.090.092
Polen € 350.000 € 200.000
Portugal € 600.000 € 600.000
Rumänien lei 1Mrd. max. lei 800 Mio. max.
Schweden sKr 300 Mio. sKr 300 Mio
Schweiz sFr 3 Mio. sFr 3 Mio.
Slowakische Republik Unbegrenzt Unbegrenzt
Slowenien SiT 110 Mio. SiT 22,9 Mio.
Spanien € 350.000 pro Person € 100.000 pro Schadenfall
Tschechische Republik CZK 18 Mio. CZK 5 Mio.
Tunesien TD 50.000 TD 50.000
Türkei Ltq 40 Mrd. pro PersonLtq 4 Mrd. pro Person
Ltq 200 Mrd. pro Unfall Ltq 8 Mrd. pro Unfall
Ukraine UAH 8.500 UAH 25.500
Ungarn HUF 300 Mio. HUF 500 Mio.
Zypern C£ 2 Mio. C£ 60.000 - Gesamtschaden: Bei Personenschäden max. BGN 240.000 pro Schadenfall
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Hallo,
bei österr. KFZ-Haftpflichtversicherungen deckt normalerweise die eigene Versicherung (sofern es eine gute Vers. Anstalt ist) die Differenz, sollte der Schaden mit dem Mietauto höher sein.
Beispiel: ich miete mir ein KFZ in Spanien, und das ist mit EURO 350.000 EURO haftpflichtversichert (die deckt ja den Schaden, wenn ich anderen Personen oder Gegenständen etwas antue.)
Jetzt überfahre ich aber eine Person, und der Schaden ist wegen Unfallkosten, Krankenhausaufenthalt, Verdienstentgang, Therapie usw. höher als die 350.000,-(wer denkt sich denn schon so eine niedere Summe aus???) , dann kommt meine eigene KFZ-Haftpflichtversicherung (Summen zw. 3 Millionen und 10 Millionen Euro) für die Differenz auf.Ein Mietauto ist ja normalerweise auch Kaskoversichert, allerdings muß man da aufpassen, da die Selbstbehalte in der Regel sehr hoch sind, und oft wird auch die "Prämie" nach der Kilometerleistung abgerechnet. (*******)
Sinnvoll ist für jeden ein umfassendes Rechtsschutzpaket, da man nie weiß, an welchen ehrlichen/unehrlichen Autovermieter man gelangt.
Einen schönen Abend noch,
puffel -
Das, was puffel bezüglich der österreichischen Kfz-Haftpflichtversicherung schreibt, gibt es in Deutschland unter dem Namen "Mallorca-Police". Sie ist nicht bei jedem Versicherer standardmäßig enthalten, teilweise kann sie gegen Beitrag eingeschlossen werden.
An anderer Stelle schrieb ich schonmal, man möge sich deswegen mit seinem Kfz-Haftpflichtversicherer in Verbindung setzen.
Mit dem Vollkasko-Versicherungsschutz hat das nichts zu tun, denn hier muß im schlimmsten Fall der Zeitwert des Fahrzeugs bezahlt werden, falls keine Kasko-Versicherung besteht und man den Mietwagen aus eigener Schuld zu Schrott gefahren hat.
Die oben genannten Deckungssummen beziehen sich auf die Haftpflichtversicherung. Bei Personenschäden kann das sehr teuer werden...
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Ich glaube nicht, dass eine - österreichische oder deutsche - Autoversicherung automatisch ohne anderer Prämie fehlende Haftpflichtdifferenzen eines nicht bei ihnen angemieteten und versicherten Fahrzeugs im Ausland versichert. Da wäre ich sehr sehr vorsichtig!!!
Fakt ist, dass meist wirklich im Ausland die Deckungssummen zu gering sind.
Hier hilft der Abschluss einer Zusatzversicherung, sofern angeboten. Oder man mietet sein Fahrzeug bereits in Österreich oder Deutschland im Voraus bei Anbietern, die eine erhöhte Versicherungssumme anbieten (z. B. Holiday Autos).
Gruß
Peter -
@ mosaik
google doch mal nach " mallorca police" im Deutschen Google.
(falls Unterschiede zum Ö. bestehen?"

grüße
j.Erklärung:
Die "Mallorca-Police" ist eine Zusatzsversicherung
kostet natürlich.http://www.finanztip.de/recht/versicherungen/ht_wissen_aktmallorca.html
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Ich kann auf Anhieb mehrere Versicherer nennen, bei denen die Mallorca-Police beitragsfrei in der Kfz-Haftpflichtversicherung enthalten ist.
Ich wiederhole nochmal: bitte in den Bedingungen der eigenen Versicherung nachlesen oder sich beim Versicherer erkundigen, inwieweit Versicherungsschutz für Mietwagen im Ausland besteht.
Sollte die Mallorca-Police in der eigenen Kfz-Haftpflicht nicht enthalten sein, besteht in den meisten Fällen die Möglichkeit für die Erweiterung des Versicherungsschutzes.
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Hallo,
ja natürlich ist das von Versicherungsgesellschaft zu Gesellschaft verschieden!
Ich weiß aber von einer in Österreich 100%ig, daß sich da in der Haftpflichtversichung der Versicherungsschutz auf Mietwagen in Europa (Geogr. Sinn) erstreckt.Zur Kaskoversicherung: Natürlich deckt eine Kaskovers. NICHT, wenn ich Personen zu Schaden kommen lasse bzw. einen Sachschaden verursache. Aber wie schon oben erwähnt: was passiert, wenn ICH den Mietwagen zu Schrott fahre??? Da meinte ich, daß man beim jeweiligen Autovermieter genau nachfragen muß, bzgl. der Selbstbehalte...
Wir hatten mal einen Mietwagen in Italien, da lag der Selbstbehalt bei 15% des aktuellen Zeitwertes. Ihr könnt Euch vorstellen, wie hoch der SB bei einem Zeitwert von 20.000,- ist???!!! Es war nämlich auch ein nagelneues Auto.Wenn ihr noch Fragen habt, schreibt bitte.
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Die Ausgangsfrage lautete ... für immer pleite?
Sprechen wir nun von der Kasko- oder Haftpflichtversicherung?
Gegen das Risiko der Haftpflicht kann man sich schützen, eben mit der Mallorca-Police.
Die Reparatur eines Blechschadens des gegnerischen Fahrzeuges kann man in der Regel auch verschmerzen - richtig teuer werden Personenschäden.Zur Haftung bei einem Vollkasko-Schaden:
In aller Regel ist ein Mietwagen vollkaskoversichert. Die vereinbarte Selbstbeteiligung ist klar im Mietvertrag aufgeführt.
Gegen eine etwas höhere Fahrzeugmiete, bzw. einem Zuschlag kann man den Selbsthalt ausschließen.
Der Mieter haftet bei einem - wohlgemerkt - selbstverschuldeten Unfall bis zur Höhe der Kasko-Selbstbeteiligung, z.B. € 500 oder auch 1.000, egal ob es sich um Totalschaden handelt oder das Fahrzeug mit einer Reparatur wieder hergestellt werden kann.
Hat der Mieter übersehen, daß keine Kaskoversicherung besteht, ist er in der Haftung - bei einem selbstverschuldeten Schaden - bis zur Reparaturkostenhöhe bzw. für den Zeitwert bei einem Totalschaden.
Sobald ein Fahrzeug auch nur einmal (auch nur für einen Tag) zugelassen ist, besteht kein Anspruch auf den Neuwert.
Bei dem obigen Beispiel, Neuwert € 20.000 / SB von 15 %, kann der Schaden maximal € 3.000 betragen.
Das tut zwar weh, ruiniert jemanden aber nicht für immer.
Wer ganz sichergehen will, hat eine Mallorca-Police und vereinbart mit dem Fahrzeugvermieter eine geringe Selbstbeteiligung oder schließt sie ganz aus.
Zusätzlich sollte er zumindest eine Verkehrs-Rechtsschutzversicherung besitzen, die europaweit oder gar weltweit gilt.
Noch eine Anmerkung: Reiseleiter können und müssen nicht alles wissen. Der Fahrzeugmieter schließt einen Vertrag - niemand hindert ihn daran, diesen Vertrag zu lesen, bevor er ihn unterschreibt.
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danke, daß Du mir ausgerechnet hast, wie hoch die SB dann ist...

Die Haftpflichtversicherung haftet für Schäden, die ICH (hier mittels KFZ) einer anderen Person oder einer Sache zugefügt habe. Gilt z.Bsp auch beim Be- und Entladen eines KFZ.
Die Kaskoversicherung deckt die Schäden am eigenen KFZ ab, in diesem Fall halt am Mietwagen.
Ja, Personenschäden können sehr, sehr teuer werden, im schlimmsten Fall muß man sein Leben lang für die Hinterbliebenen bezahlen.
Und nun zu den 3.000,-. Ja, existenzgefährdend sind sie nicht, dennoch kann ich mir was besseres vorstellen, als diese zu bezahlen. Ich habe hier eine Vollkasko mit einem SB von 260,-, das reicht mir.
Ansonsten wurde eh schon alles gesagt, und das Thema Rechtsschutz habe ich schon vorher einmal erwähnt.
Grüße,
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Mein letzter Beitrag war nicht ausschließlich für Dich bestimmt, sondern für User, die sich auf diesem Gebiet wenig oder gar nicht auskennen.
Auch Dir vielen herzlichen Dank, daß Du mich über die Haftungsfrage hinsichtlich Haftpflicht- und Kasko-Versicherung aufgeklärt hast.
Im übrigen ist es nicht nötig, daß Du meinen Beitrag Satz für Satz bestätigst.
Grüße
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"Erika1" wrote:
....
Sobald ein Fahrzeug auch nur einmal (auch nur für einen Tag) zugelassen ist, besteht kein Anspruch auf den Neuwert.
...Hallo Erika,
ich widerspreche Dir ungern, da Deine Beiträge sonst sehr wohl überlegt und fundiert sind. Aber hier irrst Du.
Laut gängiger Rechtsprechung gilt ein Neuwagen auch dann noch als Neuwagen, wenn er nicht länger als 6 Monate zugelassen ist und eine für den Fahrzeugtyp übliche Kilometerleistung nicht überschritten hat.Unabhängig hiervon gilt bei renomierten Autoversicherungen automatisch die sog. "Mallorca-Police" incl. unbegrenzter Deckungssumme (wie bei meiner). Es gibt bei der Vollkaskoversicherung zudem die Möglichkeit über Zusatzversicherungen/Mitgliedschaften in Automobilclubs den Selbstbehalt auf EUR 0,-- zu setzen, unabhängig von den Angaben der Vermieter zur Eigenhaftung.
Herzliche Grüße
Tadeus -
Hallo Tadeus,
da irrst Du dich doch gewaltig! Hast Du schon mal das Vergnüngen gehabt, mit einem fabrikneuen KFZ, das erst 5 Tage zugelassen war, einen Unfall zu haben??? Wenn nein, dann kannst Du froh sein.
Das Auto war nach nur 5 Tagen zugelassen 5.000,- weniger wert. Klar, sobald ein Auto nur eine Nummerntafel trägt verringert sich der Wert, deswegen sind ja Vorführwagen so interessant...
Ich komme aus der Branche, kenn mich also schon aus, außer bei Euch in Deutschland läuft das anders

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"puffel" wrote:
Hallo Tadeus,da irrst Du dich doch gewaltig! Hast Du schon mal das Vergnüngen gehabt, mit einem fabrikneuen KFZ, das erst 5 Tage zugelassen war, einen Unfall zu haben??? Wenn nein, dann kannst Du froh sein.
Das Auto war nach nur 5 Tagen zugelassen 5.000,- weniger wert. Klar, sobald ein Auto nur eine Nummerntafel trägt verringert sich der Wert, deswegen sind ja Vorführwagen so interessant...
Ich komme aus der Branche, kenn mich also schon aus, außer bei Euch in Deutschland läuft das anders

Hallo Sabine,
es scheint tatsächlich so, daß hier in Deutschland das etwas anders läuft.
Unverschuldeter Unfall mit 4 Monate altem Fahrzeug, dessen Fahrleistung unter 50% lag -> Kostenerstattung auf Basis des Neuwagenpreises.Herzliche Grüße nach Österreich
Tadeus -
Tadeus,
bei der Neuwertentschädigung ist zu unterscheiden, ob der Schaden über die Haftpflicht- oder die Kasko-Versicherung abgewickelt wird - je nach Schadensachverhalt, klar.In der Kasko-Versicherung gab es mal die Regelung, daß es für ein Fahrzeug unter 6 Monaten der Neuwert ersetzt wurde. Das ist lange vorbei.
Ich schließe aber nicht aus, daß die Bedingungen des einen oder anderen großen Versicherers in der Kasko-Versicherung noch die Neuwertentschädigungsklausel enthält - ich kenne nicht die Bedingungswerke aller Versicherer. In diesem Fall prüft der Versicherer aber genau, ob es sich um eine Tageszulassung handelt. Und man muß auf jeden Fall Erstbesitzer sein, egal welche Kilometerleistung auf dem Tacho steht. Diese Sache hat einige Haken.Die Geschichte von der Mallorca-Police erzähle ich doch schon die ganze Zeit, sie wurde von dem einen oder anderen User angezweifelt.
Bei einem Totalschaden aufgrund eines Haftpflichtschadens (also die gegnerische Versicherung zahlt), erhält der Geschädigte eine höhere Leistung, aber in der Regel nicht den Neupreis.
Eine Zusatzversicherung für die Mietwagen-Kasko würde ich nicht empfehlen, obwohl die Beiträge so bei den heimischen Versicherern blieben. Leichter zu handhaben ist der Zuschlag zur Fahrzeugmiete, mit dem der Selbstbehalt reduziert oder ausgeschlossen wird.
@puffel
Das ist bei uns genau so. War das ein Haftpflicht- oder Kasko-Schaden? -
"Erika1" wrote:
....
Eine Zusatzversicherung für die Mietwagen-Kasko würde ich nicht empfehlen, obwohl die Beiträge so bei den heimischen Versicherern blieben. Leichter zu handhaben ist der Zuschlag zur Fahrzeugmiete, mit dem der Selbstbehalt reduziert oder ausgeschlossen wird.
....Hallo Erika,
ich will ja keinem eine solche Versicherung anschwatzen, ich selber bin im ADAC (wie ja viele andere auch) und durch die zusätzlichen Absicherungen meiner +Plus-Mitgliedschaft benötige ich diese auch nicht.
Sämtliche hier diskutierten Leistungen sind in dem Europa-Schutzbrief enthalten, so daß weitere Versicherungen für mich sinnlos wären. Meine Angaben dienten nur der Vollständigkeit.
Ich habe bei den letzten Urlauben in Spanien und Griechenland, während dessen wir uns Fahrzeuge geliehen hatten, festgestellt, daß es mit der o.g. Mitgliedschaft reibungslos (auch bei einem selbstverschuldetem Schaden) funktionierte.
Ob es bei anderen Versicherungen oder Clubs auch so funktioniert entzieht sich meiner Kenntnis.Herzliche Grüße
Tadeus -
Sicher, Tadeus, irgendwie klappt immer alles.... Wichtig ist, daß man sich informiert und etwas tut, um sich gegen wirklich schlimme Fälle abzusichern.
Ja, ich kenne viele, die Mitglied in Autoclubs sind und dort auch alle Zusatzleistungen kaufen. Schadet aber nichts, auch da Preisvergleiche anzustellen: zur Mitgliedschaft kommen die div. Schutzbriefe ja noch hinzu.
Versicherer gehen mehr und mehr dazu über, Kasko-"Plus" oder Haftpflicht-"Plus" anzubieten. Da erhält man für sehr wenig Geld sehr viele Leistungen (auch solche, die mit einem Kraftfahrzeug nicht im Zusammenhang stehen), europaweit mit 24-Stunden-Hotline.
Soviel Spaß mir die Diskussion hier auch macht, ich glaube, wir sind vom Thema etwas abgewichen! Ich denke, die Threaderöffnerin Michaela hat sehr viele Anregungen und Informationen erhalten - wenn sie denn mitgelesen hat.