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Urlaubstours

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  • bernhard707B Offline
    bernhard707B Offline
    bernhard707
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    Wieso "doofe" Gedanken? Wenn du den Flitterwochen-Bonus in Anspruch nehmen möchtest ist es doch kein Problem es mit einer Heiratsurkunde nachzuweisen.
    Kannst du das nicht, wäre eine (Nach)Belastung des normalen Preises alles andere als dumm, egal welcher Veranstalter. 😉 😛

    Life is too short to limit your vision ... indeed

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    • HolginhoH Offline
      HolginhoH Offline
      Holginho
      schrieb am zuletzt editiert von
      #202

      @Woodzn:
      Öhm, worin genau besteht Deines Erachtens in dem hier thematisierten Zusammenhang ein Unterschied zwischen dem "Senioren-Zimmer" und einem Flitterwochen-Zimmer?

      “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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      • KourionK 1
        KourionK 1
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        @Woodzn
        Sehe das wie meine Vorschreiber.
        Zusätzlich: In den AGB wirst du dazu nichts finden. Aber was steht denn in der Reiseausschreibung ? Die muss es ja geben. 😉

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • LexilexiL Offline
          LexilexiL Offline
          Lexilexi
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          Woodzn:
          Hallo Community,

          ich bin ja schon lange ein stiller mitleser des HC-Forums.

          So nun haben wir vor ca 2 Monaten eine Reise gebucht, als Zusatz beim Zimmer stand: Superior Zimmer Flitterwochen


          @woodzn
          ein herzliches willkommen im forum an dich.

          du schreibst, dass da auf einmal der zusatz mit dem honeymoon stand.
          wie muß ich mir das vorstellen? habt ihr den zusatz, dass ihr euch in den flitterwochen befindet, explizit angegeben?
          oder war das die verkaufskraft im reisebüro? oder wie kam der zusatz da hin?
          befindet ihr euch denn dann tatsächlich in den flitterwochen? oder sollte der zusatz nur als hinweis auf ein upgrade dienen?
          p.s. dein veranstalter weist übrigends nur auf eine nachträgliche zuzahlung bei einem unberechtigten anspruch des "55+" vorteils hin.

          Das "F" in Montag steht für Freude.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • WoodznW Offline
            WoodznW Offline
            Woodzn
            schrieb am zuletzt editiert von
            #205

            Naja vielleicht ein bisschen leichtsinnig das ganze gewesen.

            Also beim Zimmer stand (und nicht aufeinmal sondern immer).
            Superior Doppelzimmer Flitterwochen .. (und nein wir haben keine flitterwochen)

            Man kann es eignetlich so sehn das ich dachte das wär ein Zusatz und keine Bedingung.

            Bei Senioren steht in etwa da Senioren 55+, oder so ähnlich.

            @LexiLexi
            Kannst du mir bitte genau sagen wo du es gefunden hast das nur eine nachträgliche Zuzahlung beim 55+ Vorteil Fall? In den AGB's?

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • LexilexiL Offline
              LexilexiL Offline
              Lexilexi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #206

              @woodzn
              schau mal hier

              http://www.urlaubstours.de/Service/Reisehinweise#Preisvorteil

              Das "F" in Montag steht für Freude.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Selina1500255S Offline
                Selina1500255S Offline
                Selina1500255
                schrieb am zuletzt editiert von
                #207

                Hallo Zusammen,

                hat schon mal jemand aktuelle Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter Urlaubstours indi gemacht?

                Würde gerne dort eine Mallorca-Reise buchen!

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Selina1500255S Offline
                  Selina1500255S Offline
                  Selina1500255
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  Selina1500255:
                  Hallo Zusammen,

                  hat schon mal jemand aktuelle Erfahrungen mit dem Reiseveranstalter Urlaubstours indi gemacht?

                  Würde gerne dort eine Mallorca-Reise buchen!

                  Eine Freundin hat mir erzählt, das der komplette Reisepreis direkt nach der Buchung erfolgt d.h es gibt keine Anzahlung sondern der Reisepreis ist auf einmal fällig! Ist dies normal?

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • schnicki-schnackiS Offline
                    schnicki-schnackiS Offline
                    schnicki-schnacki
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    Hallo Selina,

                    wenn die Reise sehr kurzfristig gebucht wird, kann es schon sein, dass der komplette Reisepreis fällig wird. Dann gibt es keine Anzahlung.

                    Ansonsten sind es 40% als Anzahlung...

                    1. Bezahlung
                      2.1. Nach Erhalt Ihrer Reisebestätigung / Rechnung ist innerhalb einer Woche auf unserer Reisebestätigung / Rechnung ausgewiesene Anzahlung zu leisten. Diese beträgt 40% (auf volle Euro aufgerundet) von dem Gesamtpreis der Rechnung. Die Restzahlung des Reisepreises ist bis spätestens 45 Tage vor Reiseantritt ohne nochmalige Aufforderung fällig.

                    Aus:
                    http://www.vidado.com/booking/agb.php3?KID=625602&vacode=ult_sommer

                    Viele Grüße,
                    Susann

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • nonout1250N Offline
                      nonout1250N Offline
                      nonout1250
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      Hallo an alle,

                      ich habe folgendes Problem:

                      Heute buchte ich eine 7 tägige pauschal Reise nach Mallorca über www.ab-in-den-urlaub.de, Reiseveranstalter ist Urlaubstours indi! Die Buchung hat super geklappt, nur dieses ganze geklicke bei den Versicherungen nervte unheimlich.

                      Hatte mir das ganze Angebot komplett angesehen und mir ist nichts negatives aufgefallen. Selbst bei den Flugdetails (Ryan Air) wurde ich nicht stutzig.

                      Knapp ne Stunde nach der Buchung dann die Überraschung:

                      "der Abflug Ihrer bei Urlaubstours Indi gebuchten Reise rückt immer näher (Reisenummer: ......). In Vorbereitung dessen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bei Buchung kein Reisegepäck als Zusatzleistung gewählt haben. Die Leistung der Gepäckbeförderung ist bei den meisten Airlines eine kostenpflichtige Zusatzleistung. Um am Abreisetag am Flughafen zusätzliche Warteschlangen und höhere Mehrkosten zu vermeiden, empfehlen wir Ihnen, dieses Gepäck online vorab anzumelden, wobei jedoch weitere Gebühren der Fluggesellschaften anfallen. Diese Leistung übernehmen wir sehr gern für Sie. Hierfür fallen für Sie nur die von der Fluggesellschaft dafür in Rechnung gestellten Gebühren an."

                      Es wurde wirklich nirgends darauf hingewiesen dass ein Koffer extra kostet.
                      Was habe ich jetzt für Möglichkeiten? Würde die Reise gerne antreten, allerdings sind 10 KG für meine Freundin arg wenig! Wer hat das gleiche Problem wie ich und wie wurde es gelöst?

                      Vielen Dank für die Hilfe

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • KourionK 1
                        KourionK 1
                        Kourion
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #211

                        @nonout
                        Hi,
                        habe mir eine Seite mit Reisen nach Mallorca über Urlaubstours Indi bei deinem Vermittler angeschaut und bis zum Buchungsformular geklickt.
                        Eine Möglichkeit, dort Reisegepäck als Zusatzleistung anzumelden, habe ich ebenfalls auf dem Formular nicht gefunden.

                        Was ich in den angeklickten "Infos zum Hotel" gefunden habe, ist ein Link zu "Urlaubstours Fluginformationen".
                        Unter diesem Link (pdf-Datei / nicht verlinkbar) sind die inklusiven Leistungen fürs Gepäck verzeichnet - für Ryan Air: 15 kg.
                        Allerdings findest du dort auch oben den Satz:
                        "Bitte beachten Sie, dass für Angebote von Urlaubstours Indi, einer Marke der Urlaubstours GmbH, andere Gepäckinklusivleistungen bestehen können."

                        Um die Infos zu Urlaubstours Indi zu erhalten, muss man sehr wahrscheinlich die im Buchungsformular ebenfalls angegebene Hotline anrufen... nehme ich an...  :?

                        Ich würde an deiner Stelle auf jeden Fall beim Vermittler anfragen, wo du das Gepäck als Zusatzleistung auf dem Buchungsformular hättest anmelden können / sollen. :?

                        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • nonout1250N Offline
                          nonout1250N Offline
                          nonout1250
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          Hallo und besten Dank für die Hilfe, das ist in meinen Augen der grösste Nepp. Welcher normale Reisende sucht denn so genau nach den Gepäckbestimmungen?? Das ist schliesslich ne Pauschalreise. ich ruf nachher erstmal bei der Hotline an. Da werd ich sicherlich auch nur Ausreden hören.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • kiotariK Offline
                            kiotariK Offline
                            kiotari
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            "3.3. Für die Durchführung und Abwicklung der Einzelleistung Flug gelten die Allgemeinen Beförderungsbedingungen (ABB) der gebuchten Fluggesellschaft. Hierüber informieren Sie sich bitte direkt bei der gebuchten Fluggesellschaft."

                            Das steht in den AGB von U.-Indi und das hast Du doch bei Vertragsabschluss akzeptiert.

                            LG

                            Die Erinnerung ist das einzige Paradies aus dem man nicht vertrieben werden kann

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK 1
                              KourionK 1
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #214

                              @kiotari
                              Richtig. Das steht in den AGB, erklärt in diesem Zusammenhang auch den Satz aus dem Schreiben von U-Indi:
                              "In Vorbereitung dessen, möchten wir Sie darauf hinweisen, dass Sie bei Buchung kein Reisegepäck als Zusatzleistung gewählt haben."
                              Heißt - Hinweise gab es (andere habe ich bereits angeführt) - allerdings hätte auch ich mir im Moment vor Buchung die Frage gestellt: Wohin mit "Reisegepäck als Zusatzleistung" auf dem Buchungsformular ?

                              In der Zwischenzeit gehe ich davon aus, dass dies unter "unverbindliche Zusatzwünsche" (oder ähnlich formuliert) geschrieben werden konnte.

                              Was diesen Satz aus o. g. Schreiben betrifft (tut hier allerdings nichts zur Sache):
                              "Die Leistung der Gepäckbeförderung ist bei den meisten Airlines eine kostenpflichtige Zusatzleistung."   so halte ich ihn - zumindest was Airlines im dt. Raum / Pauschalreisen betrifft - für ein wenig übertrieben.
                              Lasse mich aber gern berichtigen.  😉

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • nonout1250N Offline
                                nonout1250N Offline
                                nonout1250
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                Aber mal ehrlich: wo führt das denn hin wenn ich mir vor Buchung alles und jedes haar genau durchlesen muss.Passage auf Wunsch von nonout1250 entfernt! Den Transfer musste ich auch extra dazubuchen, was allerdings deutlich zu erkennen war.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • curiosusC Offline
                                  curiosusC Offline
                                  curiosus
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #216

                                  Die AGB sollte man nicht nur akzeptieren, sondern auch lesen.
                                  Im übrigen halte ich Deine Formulierung für recht gewagt und die möglichen Konsequenzen sind Dir dabei bewußt.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK 1
                                    KourionK 1
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    @nonout
                                    Mal abgesehen von der Gepäcksache:

                                    Die AGB sind schon sehr wichtig...  :?
                                    Es gibt z. B. unterschiedliche Stornobedingungen. Und was die Hinweise auf voraussichtliche Flugzeiten, Änderung des Streckenverlaufs und eine möglicherweise andere ausführende Airline betrifft, so würde man sich hier viel Schreiberei sparen können, wenn jeder diese AGB vor dem Anklicken / Unterschreiben auch lesen würde.  😉

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • nonout1250N Offline
                                      nonout1250N Offline
                                      nonout1250
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #218

                                      Ich hab mir die AGBs durchgelesen, ohne Frage. Nur kann man meiner Meinung nach aus dem hier zitierten AGB Abschnitt nicht erkennen, dass kein Gepäck im Paket enthalten. Ich weiss nicht was bei anderen Reiseveranstaltern bei diesem Abschnitt stehen würde. Was meinst Du mit formulierung und von welchen Konsequenzen sprichst du? Ich werde die ganze Sache meinem Anwalt übergeben. Toller Urlaub!! Schliesslich wollte ich nur einen Urlaub buchen und kein Rätsel nach dem Motto "wer findet die nicht enthaltenen Reiseleistungen als erstes" lösen.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • curiosusC Offline
                                        curiosusC Offline
                                        curiosus
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #219

                                        Die Reiseveranstalter lesen hier mit und da das Internet kein rechtsfreier Raum ist, können eben auch entsprechende Konsequenzen aus rechtlich zweifelhaften Äußerungen erwachsen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Race77R Offline
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                                          #220

                                          hallo

                                          man sollte nur beachten das agb kein evangelium sind und mit der aktuellen rechtssprechnung nicht einhergehen müssen.

                                          lg

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