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Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • curiosusC Offline
    curiosusC Offline
    curiosus
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #61

    ...weil der Kunde nicht die Unterkunft erhält, die er gebucht hat, somit also einseitig ein wichtiger Bestandteil des Reisevertrages nicht geleistet wird. Siehe auch:  BGH, 11.01.2005 - X ZR 118/03

    Zitat:
    "Schadensersatz bei Überbuchung: BGH X ZR 118/03

    Der BGH hat entschieden, dass bei Reise­ab­sage we­gen Über­bu­chung des vom Kun­den ge­wähl­ten Hotels der (dann Nicht-)Reisende grund­sätz­lich einen Ent­schä­di­gungs­an­spruch nach § 651 f Abs. 2 BGB hat. Ein vom Reise­ver­an­stal­ter an­gebo­tenes Ersatz­quar­tier stellt keine Ver­trags­er­fül­lung dar, sondern le­dig­lich eine Leis­tung an Er­fül­lungs Statt, zu deren An­nahme der Rei­sen­de recht­lich nicht ver­pflich­tet ist (§ 364 Abs. 1 BGB).
    (...) "
      😉

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    • Gofy1G Offline
      Gofy1G Offline
      Gofy1
      schrieb am zuletzt editiert von
      #62

      @sanook
      es ist aber kein Reisemangel, dies möchte der RV gerne, sondern es ist eine Nichterfüllung des Vertrages. Das der RV den Kunden erst vor Ort damit konfrontiert, ist meiner Meinung nach Absicht. Er baut auf die Notlage des Kunden und hofft, daß dieser sich auf das Alternativangebot einläßt, nach dem Motto, wieder einen Dummen gefunden. Laut Bernhard beschweren sich ja nur die Wenigsten. Also ist das Risiko des RV sehr gering.

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      • curiosusC Offline
        curiosusC Offline
        curiosus
        Gesperrt
        schrieb am zuletzt editiert von
        #63

        ...ich bin des lesens mächtig, keine Sorge.

        Zu den Fakten:
        Wenn dieses schon vor dem Reiseantritt so gewertet wird, dann gilt dieses gleichfalls wenn der Kunde erst vor Ort über diese einseitige Nichterfüllung des Vertrages in Kenntnis gesetzt wird. Zudem wird hier aufgrund der zusätzlichen zeitlichen Aufwendung der Schadensersatz ungleich höher ausfallen.
        Im übrigen wurde im zitierten Urteil nicht die Reise abgesagt, sondern dem Kunden die Überbuchung des gewählten Hotels mitgeteilt, so daß daraufhin die Reise nicht angetreten wurde:

        Zitat:
        "Der BGH hatte über den Anspruch zweier Reisekunden zu entscheiden, die einen zweiwöchigen Urlaub auf einer bestimmten Malediven-Insel gebucht und bezahlt hatten, aber eine Woche vor Reisebeginn vom Reiseveranstalter die Nachricht erhielten, daß das von ihnen gewählte Hotel überbucht sei. Das von dem beklagten Reiseveranstalter angebotene Ersatzquartier auf einer anderen Malediven-Insel nahmen die Kläger nicht an."

        Desweiteren findet u.a. auch §651c (3) Anwendung, sofern eben (in diesem Fall) die Überbuchung erst vor Ort dem Kunden mitgeteilt wird... 😉

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        • traveller4073T Offline
          traveller4073T Offline
          traveller4073
          schrieb am zuletzt editiert von
          #64

          Deine Aufklärungsresistenz ist wirklich beachtlich, Sanook! Willst du nicht kapieren, oder kannst du es nicht?

          Achtung: Posting kann Spuren von Ironie enthalten!

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          • Gofy1G Offline
            Gofy1G Offline
            Gofy1
            schrieb am zuletzt editiert von
            #65

            @sanook
            Du drehst dir den Tatbestand so wie du ihn haben willst. Kaufst du dir ein Auto, welches ohne Räder geliefert wird, dann ist dies keine Schlechterfüllung sondern eine Nichterfüllung des Vertrages. Wie Gabriela schon schrieb, es ist eine Angelegenheit des Vertragsrechts. Eine Teilerfüllung verschafft dem RV nicht das Recht, nur von Reisemangel auszugehen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • chepriC Offline
              chepriC Offline
              chepri
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #66

              traveller4073 wrote:
              Deine Aufklärungsresistenz ist wirklich beachtlich, Sanook! Willst du nicht kapieren, oder kannst du es nicht?

              Sowohl als auch 😉

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Gofy1G Offline
                Gofy1G Offline
                Gofy1
                schrieb am zuletzt editiert von
                #67

                @sanook
                Es ist nicht schwer.
                Eine Reise ist ein anders gelagerter Fall. Wenn das Hotel das du gebucht hast, nicht geliefert wird, dann ist der erste Teil, der Flug nichts wert. Denn beide Teile gehören untrennbar zusammen. Dein Vergleich mit dem Schneeräumer hinkt deshalb gewaltig. Die fehlenden 20 qm kann auch ein Anderer räumen.
                Dies würde ja bedeuten, daß ein RV einen Teil erfüllt, den Rest legen wir dann als Reisemangel aus. So hätten es die RV vielleicht gerne.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • gastwirtG Offline
                  gastwirtG Offline
                  gastwirt
                  Gesperrt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #68

                  Er versteht ja schon nicht, daß man nicht JEDEN Beitrag zitieren muss 😛
                  Und ja es ist eine NICHTERFÜLLUNG!

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                  • gastwirtG Offline
                    gastwirtG Offline
                    gastwirt
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                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #69

                    Ich konstruiere jetzt das ganze mal umgekehrt: Am Abflughafen steht ein Vertreter des Veranstalters, er teilt dir mit, daß dein Hotel ordnungsgemäß bezahlt ist und vom erdten bis zum letzten Tag zu deiner Verfügung steht. Aber leider haben alle Airlines ihre Maschinen für die nächsten 7 Tage überbucht. Du kannst aber gerne mit Auto, Bus, Bahn oder Schiff anreisen, z. B. auf die Malediven 😛 Für die Kosten kommt natürlich der Veranstalter auf. Hat er dann seinen Vertrag auch teilweise erfüllt und es ist NUR ein Reisemangel?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • curiosusC Offline
                      curiosusC Offline
                      curiosus
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                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #70

                      Sanook wrote:
                      Es ist doch nicht so schwer.

                      ...ganz offensichtlich ist es das, denn Du vergleichst Äpfel mit Birnen. Die Reiseveranstalter lieben solchen Kunden und genau deswegen wird auch weiterhin so von ihnen verfahren.
                      Schönen Urlaub... 😉

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Gofy1G Offline
                        Gofy1G Offline
                        Gofy1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #71

                        @sanook
                        Wenn das alles so ist, dann wird in Zukunft kein RV die Überbuchung vor der Reise kundtun, sondern wird es drauf ankommen lassen. Es ist ja nur ein Reisemangel. Wenn das so wäre, müßte man jedem raten, die Finger von Pauschalreisen zu lassen.
                        Hiermit verlasse ich diesen thread.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • curiosusC Offline
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                          curiosus
                          Gesperrt
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #72

                          ...bei einer Pauschalreise steht das Hotel (das Ziel) im Mittelpunkt, ist also gewichtet >50%. Flug und Transfer sowie RL sind nebensächlich und nur Mittel zum Zweck.

                          Kann der RV die gebuchte Unterkunft dem Kunden nicht zur Verfügung stellen, so erfüllt er somit den Pauschalvertrag nicht. Das ist eine Nichterfüllung.

                          Anders würde es sich verhalten, wenn das Hotel entgegen der Ausschreibung z.B. derzeit keinen benutzbaren Pool hat oder eines der Restaurants wegen Renovierung geschlossen wäre. Dann wären Teile des Reisevertrages nicht erfüllt und somit würden diese einen Mangel am Vertrag darstellen.

                          Also nochmal zusammengefaßt: Kann das Ziel der Reise, das Hotel, nicht bezogen/genutzt werden, so ist der Reisevertrag nicht erfüllt. Der Kunde kann also sofort wieder abreisen, wenn der RV bzw. dessen Vertreter vor Ort keine Unterbringung in dem Hotel ermöglicht, untätig ist oder die vorgeschlagenen Alternativen im Sinne des Kunden inakzeptabel sind. Im Anschluß kann er dann die volle Kostenerstattung verlangen und zudem Schadensersatz geltend machen... 😉

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • grischtuG Offline
                            grischtuG Offline
                            grischtu
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #73

                            Meine Mutter hat mir als Kind einmal folgendes gesagt: Wenn du dich mit mehreren Erwachsenen unterhältst und die sind einhellig einer anderen Meinung als Du, überleg zumindest einmal ob nicht Du falscher Meinung sein könntest. In diesem Sinne rate ich curiosos, gofy und allen anderen den beratungsresistenten Fall Sanook sich selbst zu überlassen - Ihr müsst Euch nichts vorwerfen, Ihr habt Euer bestes gegeben.
                            Viele Grüsse an alle, besonders an Sanook...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #74

                              ...Du schreibst doch selbst "ohne Kenntnis des Sachverhalts".

                              Du kannst ja gerne zur Freude der RVs dann in einem anderen Hotel urlauben oder gleich Roulette-Reisen buchen, aber es gibt eben auch Kunden die sich nicht ohne Grund ein bestimmtes Hotel aussuchen, in dem sie ihren Urlaub verbringen möchtet.

                              Wenn ich nicht in das von mir gebuchte Hotel komme, dann mindert es nicht meine Urlaubsfreuden, sondern setzt diese auf Null. Totalausfall=100%=Abbruch... 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Gofy1G Offline
                                Gofy1G Offline
                                Gofy1
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #75

                                @grischtu
                                netter Spruch. Werde ich mir merken.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • carsten79C Offline
                                  carsten79C Offline
                                  carsten79
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #76

                                  😱 Unglaublich... 😆

                                  Sanook, du buchst eine Reise nicht wegen des Fluges, oder? Sondern um 1 oder 2 Wochen im Hotel deiner Wahl zu wohnen. Deine Wahl steht aber nicht zur Verfügung. Du hast aber diese Pauschalreise nur aufgrund dieses Hotels so gebucht (jedenfalls meist wird dies so sein).

                                  Stell dir folgendes vor: Du willst dir in einem unabhängigen (ok, fiktiv, aber egal) Autohaus ein Auto (meinetwegen einen Benz) kaufen, und als speziellen kostenpflichtigen Service bietet das Autohaus dir an, dich am Tag der Fahrzeugübergabe abzuholen, weil dich niemand hinfahren kann und dir Taxi auch zu teuer ist. Du sagst super, unterschreibst den Vertrag über den Wagen und den Abholservice. Am Tag der Übergabe wirst du dann abgeholt. Im Autohaus angekommen sagt man dir "Sorry, den letzten Benz (=den letzten freien Platz in deinem Hotel) hat gerade ein anderer Kunde gekauft. Sie können aber gerne statt dem Benz diesen schönen neuen BMW hier mitnehmen."

                                  Nicht erfüllt, oder schlecht erfüllt, weil man dich ja schon abgeholt hatte (=Flug)?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • carsten79C Offline
                                    carsten79C Offline
                                    carsten79
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #77

                                    Sanook, dreh es dir weiterhin zurecht, so wie du es gerne hättest, erwähne gerne auch noch 5 mal deinen Link, und findere weitere Eventualitäten, um Gegenbeispiele, dir dir helfen sollen, den Sachverhalt zu verstehen, zu entkräften.

                                    Es war nur ein kleiner Versuch meinerseits, dir das Unerklärbare näher zu bringen. Wenns du nicht möchtest, auch gut. Bin schon wieder weg 😉 .

                                    Übrigens: So abwegig ist das gar nicht, denn du glaubst gar nicht, wie viele Leute ihren Urlaub nur wegen eines bestimmten Hotels buchen. Und ehrlich gesagt, wenn ich vorhätte, mich in 2 Wochen 0-2 mal aus dem Hotel überhaupt herauszubewegen, würde ich das auch tun.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • gastwirtG Offline
                                      gastwirtG Offline
                                      gastwirt
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #78

                                      @Sanook Ich habe auf Seite9 um 13:51:28 einen Beitrag eingestellt. Was sagst du zu dieser Konstellation?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • omaliO Offline
                                        omaliO Offline
                                        omali
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #79

                                        Wenn es so wäre, wie Sanook uns hier verklickern will, jeder RV würde sich glücklich schätzen! Endlich kann er mit Leichtigkeit all jene Hotels füllen, die zu wenig gebucht werden. Mit einem sehr gefragten Hotel wird geködert, einquartiert wird vor Ort einfach in einen Ladenhüter! 
                                        Überbuchung erst am Flughafen des Zielgebietes bekannt zu geben, ist für mich schon ein Zeichen dafür, daß mit dem Kunden nicht ehrlich umgegangen wird. 
                                        Und ja, für mich ist das von mir gewählte Hotel das wichtigste, die An-und Abreise nur das Mittel, um ans Ziel zu gelangen. Bin zwar im Urlaub viel unterwegs, möchte mich am Ende des Tages aber auf mein Hotel freuen können.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Lilian1507L Offline
                                          Lilian1507L Offline
                                          Lilian1507
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #80

                                          Natürlich ist in einem Urlaub das Hotel für mich mit das wichtigste Kriterium - sonst bräuchte ich wohl auch kaum eine Seite wie HolidayCheck.
                                           
                                          Warum sollte ich mich vor einem Urlaub genau über mein Wunschquartier informieren, wenn ich Vorort dann doch in eine andere Unterkunft komme? Schließlich entscheide ich mich für ein bestimmtes Hotel, weil Lage, Ausstattung, Verpflegung oder sonstiges mir geeignet erscheinen. Manchmal mag das Ausweichquartier sogar akzeptabel sein, ganz zufrieden wäre ich aber damit vermutlich nicht - es sein denn ich komme statt ins gebuchte 3-Sterne Hotel ins nette, neue 5-Sterne Hotel daneben...
                                           
                                          😉  
                                           
                                          Das wird wohl aber in den wenigsten Fällen passieren, fürchte ich.
                                           
                                          Manchmal möchte man ja auch in einen bestimmten Ort. Was nützt mir dann ein Upgrade auf ein höherwertiges Hotel, wenn sich dieses am A... befindet?
                                           
                                          Man kann aus Kostengründen Hotelüberbuchungen wohl leider nie ganz ausschließen, aber wenn so ein Fall eintritt, dann sollte der Reisende doch bitte rechtzeitig vor Reiseantritt informiert werden!
                                          So hat man dann wenigstens die Möglichkeit, sich noch nach passenden Alternativen umzusehen oder zu stornieren.
                                           
                                          Wenn man erst Vorort in ein anderes Quartier abgeschoben wird, dann ist das ganz klar kein Mangel sondern Nichterfüllung!

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