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Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Offline
    KourionK Offline
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #201

    Um's noch einmal zusammenzufassen: Du kannst stornieren, eine Frist setzen, einen Klageweg in Betracht ziehen... oder du nimmst ein d. E. nicht adäquates Hotel unter Vorbehalt an und teilst deinem RV mit, dass du alle Abweichungen zum gebuchten Hotel festhalten und nach der Reise entsprechend Reisepreisminderung anmelden wirst.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • rescadoR Offline
      rescadoR Offline
      rescado
      schrieb am zuletzt editiert von
      #202

      An anderer Stelle in diesem Forum wurde die Angelegenheit "unter Vorbehalt" annehmen groß diskutiert, ob das rechtens sei, da man einen neuen Vertrag annimmt und keine Rechte aus dem vorherigen Vertrag mehr hat. Aber eine Reisepreisminderung wäre wohl das mindeste... alles sehr unglücklich!

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      • HolginhoH Offline
        HolginhoH Offline
        Holginho
        schrieb am zuletzt editiert von
        #203

        Es ist m.M.n. eigentlich kein "neuer" Vertrag, sondern eine "Änderung" des ursprünglichen und Du erklärst Dich eben bei Annahme der "Änderung" nur unter Vorbehalt genau dazu bereit.

        Eine Reisepreisminderung wäre in diesem Szenario eine Kulanz - und diese ist nun einmal freiwillig und kann nicht eingefordert und schon gar nicht eingeklagt werden!

        Und Neubuchungen finden zu aktuellen Preisen statt. Frühbucherrabatte etc. kommen jetzt natürlich nicht mehr zum tragen. Ebenso sind die unterschiedlichen "Saisonpreise" zu beachten!

        Ja, "unglücklich", aber legitim und letztlich "abgesichert"!

        “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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        • rescadoR Offline
          rescadoR Offline
          rescado
          schrieb am zuletzt editiert von
          #204

          Wenn ich das so lese, habe ich das Gefühl, dass ich echt schlecht dastehe. Ich muss entweder in ein Hotel, in das kein Mensch möchte, weil es eine Bruchbude sein soll, und das einzige gleichwertige kann ich nur gegen einen Aufpreis beziehen.

          Ja eben deswegen ist eine Neubuchung leider auch nicht so attraktiv. Die angebotene Alternative ist auf jeden Fall nicht gleichwertig, wenn ich vom Vertrag zurücktrete, steht mir doch dann , Schadensersatz wegen vertanen Urlaubs zu, oder?... Ich frag nur, weil du das vorhin so hinterfragt hast...

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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #205

            Inwiefern genau ist die angebotene Alternative d.M.n. nicht gleichwertig? Beachte dabei, daß irgendwelche Aussagen in Bewertungen z.B. vor Gericht bestenfalls für ein müdes Lächeln sorgen, de facto nicht wirklich zählen. Gleichwertig ist im Sinne von gleicher, ähnlicher ("zumutbarer" im Vergleich zum ursprünglich gebuchten) Ausstattung zu sehen.

            Magst Du uns sagen welches Hotel Du ursprünglich gebucht hattest, welches Dir als Alternative angeboten wurde und welches Du alternativ gerne ohne Aufpreis hättest?

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • rescadoR Offline
              rescadoR Offline
              rescado
              schrieb am zuletzt editiert von
              #206

              Nunja, mein Hotel A lag 4 min Fußweg vom Strand, Hotel B ist 20 min Fußweg vom Strand entfernt, gelegen auf einem Berg (der Rückweg gestaltet sich dann umso "schöner".

              Hotel A liegt in der Nähe eines Unterhaltungs- und Einkaufszentrums, Hotel B liegt 1 km von einer Einkaufsmöglichkeit und 10 km vom nächsten Ort entfernt.

              Hotel A liegt in der Nähe der Surfschule, Hotel B macht daraus nen Tagesausflug zur Surfschule.

              Hotel A hat eine schöne große Poolanlage, Hotel B hat einen kleinen Pool mit maximaltiefe 1 m...

              Hotel A hat ein umfangreiches Welness-Programm mit 2 Saunen, Hotel B hat... ein Solarium... (das war das ganze Welness-Angebot)

              Dann gibtb es natürlich noch ganz subjektive Dinge... ich habe all inclusive gebucht, um gut zu essen... das Essen ist durchweg schlecht bewertet, und ich will das auch ehrlich gesagt nicht erst ausprobieren ob es stimmt oder nicht...

              Mein Urlaub mit gutem Essen, einer umfangreichen Getränkekarte, Sport und Fitness geht da recht baden, der größte Sport wäre jeden Tag den Berg rauf und runter zu wandern, um mal was zu sehen... also einfach nicht das, wofür ich wochenlang recherchiert habe...

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KourionK Offline
                KourionK Offline
                Kourion
                schrieb am zuletzt editiert von
                #207

                Schadenersatz wegen vertaner Urlaubszeit ? Kann ich mir nicht vorstellen, ist aber nur meine Meinung. Grund für meine Meinung: Du kannst stornieren und neu buchen (bzw. siehe Posting von @traveller).

                Anders würde es sich m.E. darstellen, wenn du von der Umbuchung erst vor Ort erfahren und aufgrund eines keinesfalls adäquaten Ersatzhotels die Heimreise angetreten hättest.

                Bitte berichtigen, falls ich falsch liege.

                Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                • rescadoR Offline
                  rescadoR Offline
                  rescado
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #208

                  Naja bei Umbuchung käme ich ja locker auf 200 Euro mehr, meinen Urlaub bei der Arbeit kann ich dieses Jahr nicht mehr verschieben... da ziehe ich den kürzeren...

                  Ich weiß ja auch nciht, ob mein Verständnis von Gleichwertigkeit gemäß der oben geschilderten Tatsachen wohl zu hoch gegriffen ist...?

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                  • KourionK Offline
                    KourionK Offline
                    Kourion
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #209

                    Nun ja, die Beschreibungen der beiden Hotels zeigen schon Unterschiede auf.
                    Insbesondere die Lage scheint eine vollkommen andere zu sein. Weiterhin fehlt ein echtes Wellnessangebot.
                    Es wäre aber interessant für die hier Lesenden und Schreibenden, wenn du dein ursprünglich gebuchtes Hotel, das oben beschriebene Ersatzhotel und das Hotel mit Aufpreis benennen würdest.

                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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                    • mkfpaM Offline
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                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #210

                      Wurde deine Buchung vom RV denn jemals bestätigt oder kam nur die Nachricht "Sorry, das gewünschte Hotel ist ausgebucht"?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • guidohhG Offline
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                        guidohh
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #211

                        Hotel Überbucht 24.09.2013 21:30:07 Hallo ! Wem ist das schon mal passiert ?
                        Anfang August Hotel auf Mauritius bei Thomas Cook gebucht. 46qm Zimmer, Meeresseite für4200€. Abflug 4.10. Letzten Freitag mail von TUI, an unseren gemeinsamen Kunden. Sorry. Hotel istüberbucht. Als Alternative geben wir Ihnen Hotel B. Das liegt an einer Bucht, hat keinenrichtigen Strand, Zimmer nur zum Pool und viel kleiner (30 - 35qm). Wir nein, wir möchten etwas gleichwertiges. Antwort von Thomas Cook: Es gibt da noch Hotel C, wir können bei der TUI fragen, wegendes Preises. Wir antworten: wieso Preis, wir zahlen NICHT mehr. Gestern mail von TC: Sie können Hotel C bekommen, kostet sie aber 1800€ zusätzlich! Antwort von uns: Vergessen Sie es, Geld sofortzurück, mit ihnen nie wieder!
                        Jetzt suchen wir verzweifelt ezwas ähnliches, finden nix. Ist einfach zu spät. Entweder nur schlechte Hotels oder Preise plötzlich viel höher. Ich könnte ...
                        Soll ich einen Anwalt nehmen? An wen wende ich mich wg. Regress o.ä. TUI oder Thomas Cook ?

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • HolginhoH Offline
                          HolginhoH Offline
                          Holginho
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #212

                          Du hast folgende Möglichkeiten:

                          a)
                          Rücktritt vom Vertrag...eine solche Änderung berechtigt zum kostenlosen Storno deinerseits!

                          b)
                          Du akzeptierst "Hotel B" unter Vorbehalt und reklamierst ggfs. nach Ende des Urlaubs eventuell fehlende Leistungen die Du im Falle einer Unterkunft des gebuchten "Hotels A" gehabt hättest. Wichtig, hierbei sind gewisse "Regeln" einzuhalten.

                          c)
                          Du akzeptierst "Hotel C" - inkl. der genannten Zuzahlung.

                          Anmerkung zu b) und c):
                          Die Verpflichtung des RV ist mit dem Angebot eines(!) "gleichwertigen" Hotels abgegolten. Zugegeben gibt es bzgl. der Definition von "gleichwertig" immer wieder unterschiedliche Auffassungen...ggfs. müßtest Du das vor Gericht klären lassen.

                          Bei aktuellen Buchungen sind selbstverständlich die (tages)aktuellen Preise relevant.

                          Regress? Wofür? ...und auf welcher rechtlichen Grundlage?

                          PS:
                          Anstatt mit einem "Vergessen Sie es, Geld sofortzurück, mit ihnen nie wieder!" (klassischer Schuß ins eigene Knie) aufzufahren hättet ihr m.E. besser den Dialog suchen sollen. Erfahrungsgemäß läßt sich bei bestimmter aber immer freundlicher und sachlicher Argumentation durchaus mit einem RV reden und verhandeln. Kulanz ist grundsätzlich freiwillig und kann nicht eingefordert werden - man kann sie aber oftmals durchaus "herauskitzeln".

                          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                          • guidohhG Offline
                            guidohhG Offline
                            guidohh
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #213

                            Danke für den Beitrag. Du machst hier das Opfer zum Täter ( ins eigene Knie). Meine "Geld zurück mail" war mail no. 12, 13 ? ich weiß es nicht mehr. Uns erst zu schreiben, sie würden alles zu unserer Zufriedenheit regeln und dann soviel Geld zu verlangen war eine Frechheit.
                            Regress wofür? Meinen Urlaub kann ich bei meinem Arbeitgeber nicht zurück geben. Wir haben unser Kind für die Zeit fremduntergebracht. Geht nicht mehr zu ändern. Kosten für Impfungen und der ganze Ärger.
                            TUI hat einen Vertrag gebrochen und ganz bestimmt kein gleichwertiges Hotel angeboten. Sonst hätten wir es genommen.
                            Habe heute alle mails an einen Fachanwalt für Reiserecht geschickt und bin gespannt, was der dazu sagt.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • KourionK Offline
                              KourionK Offline
                              Kourion
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #214

                              @guido
                              Zu deiner Frage Thomas Cook oder TUI ?

                              Wenn ich es richtig verstehe, hast du deine Reise über den RV Thomas Cook gebucht.
                              Und hast du diese Buchung bei TC über die Website TUI.com getätigt ?

                              Falls ja, fungiert TUI.com hier nur als RB / als Vermittler.
                              Dein Vertragspartner (und somit der "Verantwortliche" ) ist Thomas Cook.

                              Falls ich dein Posting falsch verstanden habe, bitte berichtige mich.  😉

                              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • guidohhG Offline
                                guidohhG Offline
                                guidohh
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #215

                                @ kourion
                                nein, genau anders rum. Bei TC auf der Homepage gebucht. Dachte, das wär ein Veranstalter. Ist aber nicht. Unterlagen kamen von TUI, auch die Absage mit dem freundlichen Angebot man würd schon alles regeln. Dann ging das Theater los. Bei TUI angerufen, die sagten ich müßte mich an TC wenden. Bei allen mails an TC hieß es, wir leiten weiter an TUI, ohne das auf den Inhalt eingegangen wäre. Zuletzt teilte uns dann TC mit, dass TUI 1800€ Aufpreis verlangen würde.
                                Also ich denke mal, TUI ist verantwortlich, TC war nur Vermittler.

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • ginusG Offline
                                  ginusG Offline
                                  ginus
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #216

                                  Ja, so wie du es schilderst ist TUI verantwortlich. TUI ist der Reiseveranstalter. Heute verkauft ja jeder alles, also warum soll nicht TC jetzt TUI Leistungen als RB verkaufen?

                                  Die Frage ist nur die, ob du nicht bereits mit deiner Aussage " Vergessen Sie es, Geld sofortzurück, mit ihnen nie wieder! "
                                  den Reisevertrag von deiner Seite überhastet gekündigt hast. In welcher Art erfolgte diese deine Ansage/Information an TC oder TUI (ich weiß nicht genau an wen)? Schriftlich?

                                  Also, da kann jetzt wohl nur der von dir beauftragte RA für Reiserecht halbwegs gesicherte Auskünfte geben. In solchen Fällen sollte man sich selber zuliebe erst mal schlucken und so cool wie möglich bleiben. Siehe hierzu auch @ holginho " (klassischer Schuß ins eigene Knie)".
                                  Informierst du uns wieder darüber?

                                  Ginus

                                  Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • KourionK Offline
                                    KourionK Offline
                                    Kourion
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #217

                                    @guidohh
                                    Ja, dann verhält es sich umgekehrt. Danke für die Klarstellung.

                                    War eben auf der Website von TC, wo TC neben z. B. Neckermann- und TUI-Reisen (als Vermittler)  auch eigene Reisen anbietet - also ebenfalls als RV fungiert.
                                    Die jeweiligen Anbieter / RV sind direkt beim Angebot benannt.

                                    Zum Thema:
                                    Leider kann ich dir für diesen Fall keine anderen Möglichkeiten als die bereits von @Holginho angeführten benennen. Ich habe dich aber so verstanden, dass ihr bereits storniert habt.
                                    Schade, dass ihr so schnell vorgegangen seid.

                                    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • mkfpaM Offline
                                      mkfpaM Offline
                                      mkfpa
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #218

                                      Ihr habt mit TC einen Vertrag über die Erbringung einer bestimmten Leistung geschlossen. Damit ist TC für die Erfüllung des Vertrages verantwortlich und euer Ansprechpartner.

                                      Mit Kulanz hat das ganze übrigens nichts zu tun, denn wer einen Vertrag abschliesst hat diesen zu erfüllen oder Schadensersatz zu leisten. Z.B. in der Form von Mehrkosten für eine anderweitig organisierte vergleichbare Leistung.

                                      Wobei euch der Anwalt sicher sagen kann ob das allgemeine Vertragsrecht auch für Pauschalreisen gilt oder es da wieder mal Ausnahmen gibt.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • ginusG Offline
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                                        ginus
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #219

                                        Hallo mkfpa,

                                        Irrtum, der Kunde hat via TC = TC war nur der Vermittler, sozusagen das Reisebüro - einen Vertrag mit dem Reiseveranstalter TUI geschlossen. Dieser nun lakonisch 9 Tage vor der Abreise mitteilt: Hotel überbucht, kannst Hotel B haben (nicht gleichwertig nach dem TO), wenn du gleichwertig = Hotel C - haben willst, dann € 1.800,- mehr!

                                        Es gilt nicht das allgemeine Vertragsrecht (bestenfalls hilfsweise bei einem Prozess, falls 651 nicht ausreicht) sondern das Reisevertragsrecht § 651 ff.
                                        Dieses kennt sehr wohl auch den Passus "Schadenersatzsatz" unter § 651 f, Abs. 1+2 - guckst du hier:
                                        http://dejure.org/gesetze/BGB/651f.html

                                        Aber es ist schon sehr schwammig ausgeführt, und der Kunde will ja reisen und steht unter Druck. Was nützt ihm im Moment ein späterer Schadenersatz, den er auch erst mal erkämpfen müsste.

                                        Die Frage ist doch die, hat er mit seiner Aussage:
                                        " ... Geld sofort zurück, mit ihnen nie wieder! "
                                        nicht bereits einseitig den Vertrag gekündigt und TUI wäre jetzt möglicherweise fein draußen. Zumal er in der Luft hängt und nicht weiß wie die Sache beim Veranstalter TUI jetzt gesehen wird, was er auch erst mal vorsichtig eruieren sollte.
                                        Keiner schöner Zustand für ihn, er ist in Handlungsnot.
                                         
                                        Ginus

                                        PS: Die Sache mit der/den Überbuchung/en kenne ich doch irgendwoher (aus der eigenen leidensfähigen Familie).

                                        Meine Passion Belle Époque als Jugendstil - Modernisme - Secession - Art Nouveau Mein Avatar: Jugendstil in Riga, Strassenfassade Gebäude Alberta Iela 8

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                                          #220

                                          @guidohh   (OT)
                                          Aus Interesse an der Sache: Könntest du wohl die Namen der drei Hotels (A / B / C) benennen?

                                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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