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Hotel überbucht. Was tun?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • austin2000A Offline
    austin2000A Offline
    austin2000
    schrieb am zuletzt editiert von
    #221

    Hallo zusammen!
    Wir sind momentan auf Kreta und hatten eigentlich vom 29.9-13.10. das Calimera Sirens Beach gebucht. Gestern am Flughafen wurde uns gesagt, dass das Calimera ueberbucht ist und wir bis zum 02.10. im Blue Sea Village untergebracht werden. Uns soll am Donnerstag eine Entschaedigung angeboten werden. Nun zu meiner Frage: Was steht uns zu lt. Frankfurter Tabelle? Haben schon mal ein wenig geschaut, aber sind uns nicht ganz sicher... Das Hotel ist zwar so in Ordnung und absolut gleichwertig, aber wir haben halt etwas anderes gebucht... Das Calimera bietet halt deutlich mehr Anmiation (darum haben wir uns auch dafuer entschieden; das Calimera hat einen deutlich schoeneren Strand, das Calimera liegt in Malia und wir sind jetzt in Stalis. Und am Mittwoch geht uns auch noch einmal ein halber Tag fuer den Umzug drauf...

    Ueber eine kurze Meinung eurerseits wuerden wir uns sehr freuen. Uns geht es halt darum zu schauen, ob wir uns mit der Entschaedigung einverstanden erklaeren oder in Deutschland dann doch den juristischen Weg einschlagen muessen... Vielen Dank schonmal!

    Hotel aus diesem Beitrag
    90%
    Sirens Beach & Village/ Calimera Sirens Beach
    Kreta/Griechenland
    Zum Hotel
    Hotel aus diesem Beitrag
    86%
    Blue Sea Beach Resort
    Rhodos/Griechenland
    Zum Hotel
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    • KourionK 1
      KourionK 1
      Kourion
      schrieb am zuletzt editiert von
      #222

      @austin
      Da du schon in die Frankfurter Tabelle geschaut hast, wirst du gesehen haben, dass der andere Ort das Wichtigste ist. Lege die dort angegebene Prozentzahl auf die 3 Tage um und du hast einen ungefähren Wert.
      Was den Umzug betrifft, würde ich sagen, dass du einen halben Tagessatz anrechnen kannst.

      Ansonsten... du sagt selbst, dass das Ersatzhotel völlig gleichwertig ist.
      Weniger Ani (aber es gibt sie), Strand nicht so schön, aber gegeben.
      Keine Ahnung, ob du dafür auch etwas veranschlagen kannst.

      Warte die Summe der Entschädigung ab und entscheide dann, ob du sie annimmst oder nach der Reise Reisepreisminderung anmelden willst.
      Wenn du sie annimmst, hast du m. W. kein Recht auf spätere zusätzliche Entschädigung.

      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • KourionK 1
        KourionK 1
        Kourion
        schrieb am zuletzt editiert von
        #223

        @austin
        Habe eben festgestellt, dass für den Umzug in ein anderes Hotel ein ganzer Tag veranschlagt werden kann.

        Wäre nett, wenn du dich noch einmal melden würdest, um mitzuteilen, wie's ausgegangen ist 😉 (Höhe der angebotenen Entschädigung, usw.).

        Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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        • HolginhoH Offline
          HolginhoH Offline
          Holginho
          schrieb am zuletzt editiert von
          #224

          austin2000, Du mußt (wenn Du Dich nicht mit einer jetzt angebotenen Entschädigung einverstanden erklärst) keinesfalls zwangsläufig dann in Deutschland den "juristischen Weg einschlagen".
          Du kannst auch jetzt (wie bereits von @Kourion beschrieben) die Entschädigung ablehnen, das Hotel unter Vorbehalt akzeptieren und danach Reisepreisminderung anmelden.
          Wichtig ist hierbei, daß dieser Vorgang ansich von der RL zur Kenntnis genommen und bestätigt wird und anschließend (noch wichtiger) Abweichungen vom ursprünglich gebuchten exakt dokumentiert werden.
          Nicht wirklich relevant wäre dabei daß es z.B. im erstgebuchten Hotel 4mal am Tag Boccia gibt, im jetzt zwangsweise genutzten aber nur 3mal. So etwas bitte nicht aufführen (oder wirklich nur am Rande und ergänzend) oder man wird ganz schnell nicht mehr ernst und für voll genommen. Solche Dinge sind zu akzeptierende Unannehmlichkeiten, aber keine Mängel!
          Anders sieht es dann schon beim grundsätzlichen Sportangebot aus. War in Hotel 1 z.B. Wassersport enthalten, in Hotel 2 aber nicht oder sogar gar nicht möglich, liegt hier ein Mangel und die Möglichkeit einer Preisminderung vor.

          “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • austin2000A Offline
            austin2000A Offline
            austin2000
            schrieb am zuletzt editiert von
            #225

            So, wir sind jetzt wieder in Deutschland (leider). Als wir im calimera angekommen sind, wurde uns "automatisch" ein Meerblickzimmer (anstatt des normalen DZ) gegeben. Haben wir aber erst im Zimmer erfahren. Als wir dann das Gespräch mit der RL hatten, wollte uns diese erzählen, dass wir aufgrund der Umbuchung einen anspruch von EUR 50,- für beide zusammen hätten. Da wir ja bereits ein Zimmer mit MB erhalten haben, was preislich deutlich mehr wäre, wären wir bereits entschädigt. Musste mich zusammenreißen, dass ich die RL nicht laut ausgelacht habe... Als wir dann anführten, dass wir ja kein Upgrade auf ein Zimmer mit MB gewünscht haben, sondern einfach so dort einquartiert wurden, wurde uns gesagt, dann könnten wir das Zimmer ja nochmal wechseln... Ohne Worte... Wir haben sie dann gefragt, ob sie dass wirklich ernst meint, dass wir ein zweites mal umziehen sollten... Letztendlich haben wir das MB zimmer dann behalten können und haben von der RL eine Bestätigung erhalten, dass wir die Entschädigung vor Ort nicht akzeptieren. Werden uns jetzt entschrechend schriftlich an ITS wenden und eine ansprechende Entschädigung verlangen.

            In der Frankfurter Tabelle stehen ja immer Werte von/bis. Sollte man hier immer zunächst den höchsten Wert einfordern?
            Meiner Meinung könnte ich folgende Ansprüche defintiv geltend machen:

            • Abweichung vom gebuchten Objekt: 10-25%
            • Abweichende örtliche Lage: 5-15%
            • Zeitverlust wg. Umzug: 1 Tag

            Dann gibt es noch so ei paar Punke, bei denen ich mir nicht sicher bin. Was meint ihr dazu?

            • das gebuchte Calimera hat eine direkte Strandlage, das Blue Sea war durch ein kleine Küstenstraße vom Strand getrennt (war zwar keine Hauptstraße, fuhren tagsüber aber schon einige Fahrzeuge die auch am Strand deutlich hörbar waren)
              Außerdem war der Strandabschnitt beim gebuchten Calimera deutlich breiter als der beim Blue Sea (war auch ein Grund, wieso wir das Calimera gebucht haben)
            • im gebuchten Calimera war ein deutlich größeres Sportangebot (war auch ein Grund warum wir dieses gebucht haben). Im blue Sea wurde lediglich Darts, Boccia, Wasserball und Wassergymnastik angeboten. Wichtig bei der Buchung war uns jedoch Beachvolloeyball und ein Fitnessstudio mit Kursen (beides nur im Calimera vorhanden). Lt. Frankfurter Tabelle finde ich nichts eindeutiges. Für einen fehlenden Tennisplatz könnte man 5-10%, für einen fehlenden Minigolfplatz 3-5% und für fehlende Vergüngungseinrichtungen 5-15% ansetzen

            Wie sind eure Meinungen? Sollte man lieber zunächst etwas mehr einfordern?

            Wären für die umgebuchten Tage eine Forderung von 40% angemessen? (Den Tag für den Umzug kann ich doch zu 100% einfordern, oder?)

            vielen Dank schonmal!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • HolginhoH Offline
              HolginhoH Offline
              Holginho
              schrieb am zuletzt editiert von
              #226

              Da gerade in Eile nur ganz kurz - später gerne mehr.

              Eine Küstenstrasse nimmt nicht die direkte Strandlage (auch wenn in einer ursprünglichen Beschreibung auf sie hingewiesen werden muß - aber das ist in Deinem Falle ein "anderes Blatt und hier nicht relevant). Die direkte Strandlage würde nur z.B. durch ein zwischenstehendes Gebäude genommen werden.

              Der schmalere Strand beim Blue Sea ist m.E. kein Reisemangel, sondern einzigst eine Unannehmlichkeit und somit nicht minderungsfähig.

              Das fehlende bzw. verminderte Sportangebot dürfte jedoch einen Mangel darstellen.

              “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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              • austin2000A Offline
                austin2000A Offline
                austin2000
                schrieb am zuletzt editiert von
                #227

                Hallo Holginho,
                vielen Dank für die grobe Einschätzung. Über ausführlichere Infos würde ich nich freuen. 😉
                Vielen Dank schonmal.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Nixe1964N Offline
                  Nixe1964N Offline
                  Nixe1964
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #228

                  Hallo zusammen,
                  auch uns hat es dieses Jahr erwischt. Unser Hotel in der Türkei war überbucht und wir haben bei Ankunft am Flughafen erfahren, dass wir für eine Nacht in ein anderes Hotel müssen. Dieses Hotel war in etwa gleichwertig, lag allerdings ca. 20 Kilometer vom gebuchten Ort entfernt.
                  Gleich nach der Rückreise haben wir bei unserem RV diese Beeinträchtigung geltet gemacht. Heute (nach 4 Wochen) haben wir einen Brief bekommen worin uns eine Wiedergutmachung für eine Nacht von 50% eines Tagespreises angeboten wird.
                  Haben wir aber laut Frankfurter Tabelle für diese Umzug nicht ein Recht für einen ganzen Tag? Das Ausweichhotel lag ja nun wirklich nicht direkt um die Ecke!
                  Es wäre schön wenn mir hier jemand einen Rat oder Hinweis geben könnte.

                  LG

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                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #229

                    Die Frankfurter Tabelle ist nicht bindend, üblich ist allerdings die Erstattung eines Tagessatzes bei Umzug, ganz ungeachtet der Entfernung des Ersatzhotels.
                    Du kannst nun zwischen dem Spatz in der Hand und der Taube auf dem Dach entscheiden und ggf. nachverhandeln oder eben rechtliche Schritte erwägen.
                    In Anbebtracht der vermutlichen Abweichung würde ich es auf dem Wege der Diplomatie versuchen ... und schlimmstenfalls den Spatz nehmen.
                    😉

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Nixe1964N Offline
                      Nixe1964N Offline
                      Nixe1964
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #230

                      Danke für Deine Antwort.
                      Wir werden noch einmal eine Mail an unseren RV schicken und nochmals darauf hinweisen. Mal sehen wie die Mitarbeiter dort reagieren.
                      LG

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • austin2000A Offline
                        austin2000A Offline
                        austin2000
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #231

                        Vollkommen überflüssiges Zitat entfernt.
                        So, wir haben jetzt endlich eine Rückmeldung von ITS erhalten... Ich kann aber nicht wirklich abschätzen, ob wir uns damit zufriden geben sollen oder auf unsere Forderung bestehen sollen...
                        In unserer Forderung hatten wir die max. Beträge der Frankfurter Tabelle angesetzt und alles was irgendwie möglich war.  In Summe waren dies  EUR 380,87 zzgl. EUR 50,- / p. Person und Tag als nutzlos aufgewendete Urlaubszeit. Uns war natürlich klar, dass wir diesen Betrag nie voll erhalten würden; aber lieber ein wenig mehr fordern, als zu wenig...
                        In dem Schreiben von ITS haben wir jetzt EUR 165,-  , ohne Anerkennung einer Rechtspflicht, aus Kulanz erhalten.

                        Was meinen die Experten? Macht es Sinn noch mehr einzufordern oder lohnt es sich nicht wirklich? Der Reisepreis betrug EUR 1.754,-

                        Vielen Dank schonmal!

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV 1
                          vonschmelingV 1
                          vonschmeling
                          Moderator
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #232

                          @austin2000
                          Entschuldige, aber einiges befremdet mich:
                          Das Hotel - schreibst du - sei absolut gleichwertig gewesen (abgesehen von der Animation).
                          Die Lage war scheinbar anders, aber wohl nicht objektiv schlechter?
                          Was verstehst du unter "alles was möglich war" im Bezug auf die Minderungen?
                          ❓

                          Du hättest die Umbuchung nicht akzeptieren müssen und auf den Abbruch des Urlaubs bestehen können.
                          Für den Umzug steht dir ein Tagessatz der Reise zu.
                          Hast du "alles was möglich war" denn dokumentiert, diesbezüglich um Abhilfe gebeten und die Mängel von der örtlichen Reiseleitung bestätigen lassen?
                          Falls nicht - wovon ich eigentlich ausgehe - nimm das Angebot an und lass gut sein.
                          Ausgenommen du substantiierst den "erlittenen Schaden" ist das in der Tat alles, was du unstreitig (und vermutlich auch streitig!?) erwarten kannst.
                          :?

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • LexilexiL Offline
                            LexilexiL Offline
                            Lexilexi
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #233

                            @austin
                            gilt der in der letzten zeile angegebene preis pro person oder zusammen?

                            ich muß schon sagen, ganz schöner hammer, den du da von der leserschaft verlangst.
                            erwartest du jetzt echt tipps, wie man den veranstalter noch mehr auspressen kann?
                            sorry. ich bin die letzte, die nicht virtuell mitkämpfen würde, wenn es gerechtfertigt wäre.
                            aber deine forderung ist schon wirklich abzocke am veranstalter.
                            und ich freue mich, dass ich diesen begriff mal im umgekehrten zusammenhang benutzen kann.
                            dein upgrade auf ein mb zimmer hast du nicht verlangt. hat man dir aber zum ausgleich deiner unannehmlichkeiten besorgt.
                            und das war dir auch nicht recht?
                            für so eine haltung fehlt mir jegliches verständnis.
                            und nein, ich arbeite nicht bei einem veranstalter. bin aber in der dienstleistung tätig.

                            Das "F" in Montag steht für Freude.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • ichmagreisenI Offline
                              ichmagreisenI Offline
                              ichmagreisen
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #234

                              Lexilexi:
                              "und ich freue mich, dass ich diesen begriff mal im umgekehrten zusammenhang benutzen kann."

                              Und im umgekehrten Fall ist das www ein rechtsfreier Raum? ❓
                              Oder greift der Hinweis -der ja doch oft im Forum erscheint- nur Veranstaltern gegenüber?

                              Ich weiß es grad wirklich nicht...

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #235

                                @ichmagreisen
                                "Abzocken" unterstellt keine strafbare Handlung.
                                Der Hinweis auf Mäßigung betrifft Vorhalte wie "arglistige Täuschung" oder "Betrug" etc., das ist etwas vollkommen anderes.
                                Es ist zwar nicht freundlich, aber angesichts der Formulierung, man habe "alles was möglich war" in die Beschwerde einfließen lassen im Kontext mit dem Bekenntnis "Hotel war absolut gleichwertig" ist auch keine sehr geschickte ...
                                :?
                                Ums kurz zu machen: Es wurde die Animation erwähnt. Wenn beispielsweise im Ausweichhotel keine Kinderbetreuung angeboten wurde, die es im gebuchten jedoch gab, so ist dies ein Minderungsgrund. Nicht jedoch eine Soft-Animation im Gegensatz zu Spiel ohne Grenzen - das ist nur eine Unannehmlichkeit, für welche man den RV nicht in Anspruch nehmen kann. Der Umzugstag soll erstattet werden. M.E. kann austin2000 damit durchaus zufrieden sein - es sei denn, sie/er substantiiert die übrigen Reklamationen und hat formal korrekt vor Ort Beschwerde darüber geführt.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • ichmagreisenI Offline
                                  ichmagreisenI Offline
                                  ichmagreisen
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #236

                                  Danke für den ausführlichen Text vonschmeling. 😉
                                  Wobei ich meine Frage immer noch nicht beantwortet sehe- oder ich verstehe es wirklich einfach nicht.
                                  Vielleicht ist es aber auch das berühmte Fähnchen im Winde. Wenn es mir mal wieder im Forum begegnet, kann ich ja einfach nochmal auf meine Frage zurückkommen.
                                  Es interessiert mich einfach brennend.
                                  Und danke für deine Einschätzung.

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                                  • vonschmelingV 1
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                                    vonschmeling
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #237

                                    Dann ganz einfach:
                                    "Abzocke" ist zwar ein Unwort (m.M.!) jedoch kein unrechtes.
                                    Daher ist ein Hinweis auf "den nicht rechtsfreien Raum" entbehrlich - ganz gleich für welches Vorgehen es benutzt wird.
                                    😉
                                    Was immer das Fähnchen im Wind damit zu tun haben mag verstehe ich wiederum nicht.
                                    (Verzichte aber auch gerne auf Erhellung, da es m.E. völlig o.t. ist ...)

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                      austin2000
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                                      #238

                                      @all: erst einmal vielen Dank für Eure Rückmeldungen.

                                      @lexilei: Der Reisepreis war für beide zusammen

                                      @ von Schmeling: Unter "Alles was möglich war" meinte ich dass ich mich an der Frankfurter Tabelle orientiert habe. Dort sind nun mal richtwerte von/bis angegeben. Hierbei habe ich die Höchstwerte angesetzt.
                                      In Bezug auf das "gleichwertig": Dies war so gemeint, dass der Standard in etwa gleichwertig war. Das Hotel hatte 4,5 statt 4 Sterne. Außerdem war es von der Qualität gleichwertig. Allerdings hatten wir bewusst ein Clubhotel wie das Calimera gebucht (aufgrund der vielseitigen und abwechslungsreichen Animation) und das war in dem Ausweichhotel nunmal leider nur seeeeehr bedingt vorhanden.

                                      Bei den Mängeln die ich angerügt habe, handelt es sich um offensichtliche Mängel, die schon allein aus der Hotelbeschreibung hervorgehen (kleinerer Strand, wenig Animation, Uferstraße, etc.), von daher habe ich diese auch nicht gesondert von der Reiseleitung quittieren lassen.
                                      Aus meiner Sicht ist das auch keine Abzocke am Veranstalter. Besonders bei diesem  Hotel ist aus den letzten Bewertungen eindeutig ersichtlich, dass es bei dem Calimera ein hohes Überbuchungsproblem gibt. (wurde mehrfach erwähnt)

                                      Die Vorgehensweise vom VA diese Information erst vor Ort mitzuteilen und den Urlauber vor vollendete Tatsachen zu stellen halte ich eher für eine Abzocke am Verbraucher.

                                      Das erhaltene Meerblickzimmer war schon OK; aber halt nicht gewollt. Wenn ich eins gewollt hätte, hätte ich dies auch gebucht. Wärt ich am Abend nochmals umgezogen??? Wir waren froh, als wir endlich unser Zimmer hatten...

                                      Wie würdet ihr den reagieren wenn ihr in ein gutes Restaurant geht und euch ein teures Steak bestellt auf dass ihr euch freut und bekommen tut ihr ein Wiener Schnitzel. Die Qualtität kann durchaus gleichwertig sein, trotzdem ist es etwas ganz anderes als ihr bestellt habt (ist zwar jetzt ein völlig anderes Produkt, aber von der Problematik das gleiche)

                                      Der VA hat halt hier seinen Vertrag nicht erfüllen können und dafür muss er jetzt auch die Kosten tragen

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #239

                                        @austin2000
                                        Wenn einem die ersatzweise Unterkunft nicht zusagt, kann man die Reise abbrechen und hat Anspruch auf Erstattung des Erlangten in voller Höhe.
                                        Es ist vollkommen gleichgültig, ob die abweichenden Charakteristika sich aus dem Katalogtext ergeben und entbindet dich dies nicht von der Verplichtung, vor Ort um Abhilfe zu ersuchen.
                                        Zumal das Alternativhotel noch eine höhere Kategorisierung hatte, sind deine Aussichten eine über das bisherige Angebot hinausgehende Erstattung zu erhalten aus meiner Sicht denkbar gering.
                                        Überdies gibt es lt. der Frankfurter Tabelle keine Minderung für einen "kleineren Strand", die Uferstraße müsste eine Lärmbelästigung dargestellt haben, und auch die abgespeckte Animation ist bestenfalls eine Unannehmlichkeit und lt. Tabelle nicht mindernd.
                                        Das alles würde - wie schon mehrfach gesagt - auch nur dann berücksichtigt werden können, wenn du ordentlich Beschwerde geführt hättest ...
                                        :?
                                        Und welche "Kosten" sollte der RV bitte tragen müssen?
                                        Er hat euch im Blick auf die Kategorie ein besseres Hotel und Zimmer besorgt und erstattet für den Umzug einen Tagessatz - "Kosten" sind (zumindest dir!) also gar nicht entstanden und müssen somit auch nicht "getragen" werden.

                                        Ich stelle nicht in Abrede, dass das eine unangenehme Situation ist - aber du hast offenbar statt des bestellten Schnitzels ein Rumpsteak bekommen und nicht umgekehrt!
                                        Letztlich verursacht zumeist das Hotel selbst die Überbuchungsproblematik, und der Veranstalter kann sich dann mit dem Ärgernis rumschlagen.

                                        Deine (verpassten ...) Optionen habe ich dir genannt.
                                        Es steht dir natürlich frei, wegen Vertragsverletzung den Klageweg zu beschreiten - nur halte ich das für vollkommen sinnlos. Nach geltendem Recht hat der Veranstalter alle ihm von Gesetzgeber vorgegebenen Pflichten erfüllt.
                                        Weil du es erwähnst: Bewertungen - auch im Blick auf häufige Überbuchungen! - spielen rechtlich überhaupt keine Rolle.
                                        Ob man dem Ding einen Namen geben muss? ❓
                                        Fraglos sind dem Veranstalter Kosten entstanden durch ein vom Hotel verursachtes Problem. Wenn du also glaubst, du müsstest ihn über sein Angebot hinaus in Anspruch nehmen, such dir einfach einen Anwalt, der deiner Argumentation folgt (oder auch nicht) und sich der Causa (dennoch) annimmt.
                                        Wenn man also unbedingt von Abzocke reden möchte,dann wohl nur im Blick auf das Hotel, das sich bis zur letzten Besenkammer voll donnert und trotzdem nicht stop sales meldet!

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

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                                          #240

                                          Hallo.

                                          Ich bin bis jetzt zum Glück von Hotelüberbuchung verschont geblieben, habe aber dennoch eine Frage dazu.

                                          Der Bundesgerichtshof stärkt in einem Urteil vom Januar 2005 (BGH AZ: XZR 118/03) den Anspruch auf Schadensersatz gegenüber einem Reiseveranstalter. Gleichzeitig weist der BGH in dem Urteil auch daraufhin, dass ein Anspruch auf Schadensersatz entfallen kann, wenn der Reiseveranstalter eine absolut gleichwertige Unterkunft anbieten kann und der Kunde dieser Ersatzunterkunft zustimmt.

                                          Nehmen wir als Beispiel an, dass ein Urlauber im Ort X in einem 4 Sternehotel einen Bungalow gebucht hat.
                                          Ist es "absolut gleichwertig" wenn der RV ein anderes 4 oder mehr Sternehaus und dort ein normales Doppelzimmer im Hotelflügel als Ausgleich anbietet?

                                          Oder einen Bungalow in einem 3 Sternehotel?
                                          Kann man auf den eigentlich gebuchten Ort bestehen?

                                          Was ist letzendlich ein zwingendes Muss, was ein RV absolut gleichwertig ersetzen muss und bei welchen Reisedetails muss man als Urlauber bei einer Ausweichlösung eventuell Abstrichen hinnehmen bzw. notgedrungen akzeptieren?

                                          Gruß Wolle

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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