Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Alfred_Tetzlaff wrote:
So, habe Sunexpress nach mehrstündiger Flugverspätung angeschrieben(Einschreiben mit Rückschein) und auf EUGH-Urteil hingewiesen.Es kam zu keinerlei Reaktion, nicht einmal eine Absage mit der Ausrede der außergewöhnlichen Umstände - ist mittlerweile vier Wochen her, seit ich den Rückschein erhalten habe - werde nun einen Fachanwalt für Reiserecht einschalten.
Ich nun wieder...
Auch der Anwalt hat Sunexpress angeschrieben, Fristen schon monatelang abgelaufen.
Nun wird Klage eingereicht, RSV bezahlt.
to be continued... -
@Alfred_Tetzlaff
Bei der Beschwerde ist es von maßgeblicher Bedeutung, ob die Verspätung auf dem Hin- oder auf dem Rückflug entstanden ist. Betrifft sie einen Flug ex AYT nach D wird die EUVO zu den Fluggastrechten nicht angewandt, da sich weder der Sitz der Airline (Istanbul) noch der Abflugort in der EU befinden. Das würde auch erklären, warum sich die Airline nicht zum Sachverhalt verlautbart.
In diesem Fall hättest du (die Frist ist allerdings längst abgelaufen!) den Veranstalter gemäß Frankfurter Tabelle in Anspruch nehmen müssen. -
Ex D nach AYT...
Ich vermute mal, dass der Anwalt ansonsten wohl das Thema Frankfurter Tabelle angesprochen hätte...
Der meinte auch, dass bei mittlerweile fast allen Fluggesellschaften in punkto Beschwerdemanagement/Regress bis zum letzter Minute hinausgezögert wird...
Ich warte ab...hab keinen finanziellen Schaden und harre der Dinge, die noch kommen mögen.
Ein Gutes hat das Ganze jetzt schon... ohne diese Angelegenheit hätte ich vermutlich nie herausbekommen, dass die Buchung einer Pauschalreise teurer sein kann, als wenn ich Flug, Transfer und Hotel einzeln buche, dahingehend habe ich schon Geld gespart...
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Hallo liebe Gemeinde,
nun hab ich ein paar Fragen
ich flog pauschal von München nach Mauritius über Dubai (mit Emirates). Durch einen Defekt der Klimaanlage verspätete sich der Flug um 224min und somit ging uns ein erster Sonnentag flöten. Desweiteren haben wir eine Mahlzeit verpasst, die ja im Reisepreis inkludiert ist (AI)
Nun meine Fragen:- hab ich überhaupt monetäre Ansprüche, da ich gelesen hab, dass erst ab 5h der Flugpreis erstattet wird? (hier im Forum steht allerdings 3h(!?))
- gilt überhaupt das EU-Recht (bzw.EU-Verordnung ), da Flug ab Dubai Verspätung hatte, also nicht in der EU bzw. Emirates keine europäische Airline ist, Start der Reise ja aber München war?
- Ansprüche beim Reiseveranstalter oder direkt bei der Airline oder beides?
- zahlt die Rechtsschutz? schließlich geht es ja um zivilrechtliche Ansprüche.
Eigentlich bin ich nicht der Mensch, der 2 Tage nach dem Urlaub Minderungen beantragt, jedoch kommt noch hinzu, dass ich beim Hotelzimmer um 2 (!!) Kategorien downgegraded wurde und die Kompensation seitens des Hotels ein Lacher war, sodass ich mich hier ebenfalls darum kümmern muss.
Wäre für Tips sehr dankbar
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Du hast keine Ansprüche, die sich aus der EU VO 261 ergeben würden, da dein verspäteter Flug weder von einer EU Airline noch aus einem EU Mitgliedsstaat durchgeführt wurde.
Für einen Anspruch an den Veranstalter ist die Verspätung zu gering. -
okay danke, so ein ärger

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Gestern bei Wiso wurden wieder alle Rechte der Kunden bei Verspätungen erläutert und auch die Praxis der Fluggesellschaften dargelegt.
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Wir fliegen nach SO Asien mit der Thai. Die Reise ist eine Pauschalreise. Wie verhalte ich mich, wenn auf Grund des Streiks am Frankfurter Flughafen meiner Flieger nicht fliegt.
Verspätungen auf Pauschalreisen von bis zu 4 Stunden sind ja hinzunehmen. Durch die neuerliche Verschärfung ist ja sogar mit einer Stornierung zu rechnen. Was ist dann zu tun?
Welche Verpflichtungen hat der Veranstalter?
Da ich vor dem Abflug schon einen Tag zuvor nach Frankfurt reise, das RB am Samstag u. Sonntag geschlossen hat, könnte mich das RB auch nicht kurzfristig informieren -
Streik ist höhere Gewalt und dir bleibt nicht mehr, als dich auf den HP deines Veranstalters, der Thai und des Airport FRA über den aktuellen Stand zu informieren.
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Berichtigung:
bernhard707 wrote:
Dieser Streik ist höhere Gewalt... -
AUA-Flug Delhi-Wien letzte Woche.
Wegen Triebwerkschaden musste der Start abgebrochen werden.
Passagiere wurden bis zur Reparatur in ein Hotel gebracht.
Landung in Wien 16 Stunden verspätet.
Laut Homepage einer Inkassofirma stehen einem 600,- € Entschädigung zu,
ist das richtig ? -
@wiener-michl
Grundsätzlich kann die EU VO 261 zur Anwendung kommen.
Mutmaßlich wird die Airline sich auf unvorhergesehene Ereignisse berufen und eine Entschädigung zunächst ablehnen.
I.d.R. wird vor Gericht geklärt, ob die Airline die Verspätung verschuldet hat und für eine Entschädigungsleistung in Anspruch genommen werden kann. -
@vs,
bevor wir aussteigen mussten teilte uns der Kaptitän mit das es sich bei dem Fehler um ein gebrochenes Ventil des linken Triebwerks handelt.
Also ein technisches Gebrechen, und diese entbinden die Airlines laut dieser Eu-Verordnung nicht von Entschädigungen.
Oder irre ich ? -
@wiener-michl
Du irrst dich nicht, generell entbinden technische Defekte nicht von einer Entschädigungsleistung - Ausnahmen bestätigen die Regel.
Führe mit diesem Formular Beschwerde bei der AUA und harre der Dinge. Eine Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen ist durchaus üblich. -
Wir haben eine Pauschalreise gebucht und wurden gestern darüber informiert, dass der Rückflug am 2.4. nach Stuttgart "ausfällt". Man hat uns einen Rückflug nach Hannover und Bahntickets angeboten. Wir kämen nachts in Hannover an, müssten ca. 6 Stunden auf den ersten Zug warten und dann ca. 5 Stunden Bahnfahrt auf uns nehmen um an unser in Stuttgart geparktes Auto zu kommen. Das ist doch nicht zumutbar, oder doch?
Kann man aus so einem Grund eine Reise auch kostenfrei stornieren?
Welche Erfahrungen habt ihr mit sowas gemacht?
Danke.
Claudia -
Hallo,
eine vorbeugende Fragestellung.....
Am 16.05. haben wir FRA-USM mit der Thai gebucht. Ankunft in BKK um 6:15 Uhr und Weiterflug um 07:45 Uhr nach Samui.
Ich weiss das die Umsteigezeit in der Regel ausreichend ist, aber was ist wenn der internationale Flug z.B. 1,5 Stunden Verspätung hat? Dann wäre der Inlandsflug weg und der nächste wäre erst um15:20Uhr.Frage meinerseits ist welche Rechte man hätte wenn man wegen einer Verspätung des internationalemn Flugs den Inlandsflug verpasst? Hier geht es mir nicht um Geld, sondern schnell zum Ziel zukommen,da es von Samui aus noch weitergeht. Dürfte man dann eine Umbuchung auf Bangkok Airways verlangen, da die ja fast stündlich fliegen?
Das wäre interessant zu wissen. Nur für den Fall das man darauf nicht bestehen kann, müsste man dann die 7 Stunden am Fluggate verbringen, oder stände einem da ein Hotel zu? Was wäre wenn der Nachmittagsflug voll ist?
Ich wil hier nicht ein Riesenthema eröffnen, sondern nur eine Idee von der Handhabung in solchen Fälle erlangen.Grüße
Düren -
Kann auch sein, dass dich vorher der Blitz beim Sch...littschuh fahren trifft!

Wenn die beiden Flüge nicht auf einem Ticket gebucht sind hast du auf gar nix Anspruch, vielleicht nimmt dich die Thai aus Kulanz bei dem Nachmittagsflug mit.
Der Transferdesk der Thai ist übrigens rechts am Ende des Concourse kurz vor der Immigration für Weiterflüge im Inland. Ansonsten hast du genügend Zeit den Bangkok Airport zu erkunden.
Edit:
Ergänzend zum OT Beitrag von Palme im Airline Thread, die Tel. Nr. des Thai Office Frankfurt ist 069 9287 4444 -
Komm Bernhard, das ist nicht so abwegig wie vom Blitz getroffen zu werden. Hättest Du meinen Beitrag ordentlich gelesen, wüsstest Du das ich die Flüge nicht getrennt gebucht habe. FRA-USM ist gebucht.
Also wie sehen unter den Vorzeichen meine Fragen aus bzw. welche vernünftigen Antworten gibt es?