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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1201

    Du hast keine Ansprüche, die sich aus der EU VO 261 ergeben würden, da dein verspäteter Flug weder von einer EU Airline noch aus einem EU Mitgliedsstaat durchgeführt wurde.
    Für einen Anspruch an den Veranstalter ist die Verspätung zu gering.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • ReinerZufallR Offline
      ReinerZufallR Offline
      ReinerZufall
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1202

      okay danke, so ein ärger 😞

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      • Alfred_TetzlaffA Offline
        Alfred_TetzlaffA Offline
        Alfred_Tetzlaff
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1203

        Gestern  bei Wiso wurden wieder alle Rechte der Kunden bei Verspätungen erläutert und auch die Praxis der Fluggesellschaften dargelegt.

        2015, Porto Angeli, Rhodos
        2016 - LTI Glyfada, Korfu - 2017 Conil de la Frontera

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        • woelfi47W Offline
          woelfi47W Offline
          woelfi47
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1204

          Wir fliegen nach SO Asien mit der Thai. Die Reise ist eine Pauschalreise. Wie verhalte ich mich, wenn auf Grund des Streiks am Frankfurter Flughafen meiner Flieger nicht fliegt.
          Verspätungen auf Pauschalreisen von bis zu 4 Stunden sind ja hinzunehmen. Durch die neuerliche Verschärfung ist ja sogar mit einer Stornierung zu rechnen. Was ist dann zu tun?
          Welche Verpflichtungen hat der Veranstalter?
          Da ich vor dem Abflug schon einen Tag zuvor nach Frankfurt reise, das RB am Samstag u. Sonntag geschlossen hat, könnte mich das RB auch nicht kurzfristig informieren

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • bernhard707B Offline
            bernhard707B Offline
            bernhard707
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1205

            Streik ist höhere Gewalt und dir bleibt nicht mehr, als dich auf den HP deines Veranstalters, der Thai und des Airport FRA über den aktuellen Stand zu informieren.

            Life is too short to limit your vision ... indeed

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • KourionK Nicht stören
              KourionK Nicht stören
              Kourion
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1206

              bernhard verwies bereits auf die HP des RV, etc. 
               
              Es ist auch möglich, dass MA des RV dich telefonisch kontaktieren, wobei dir der Alternativflug mitgeteilt wird.

              Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • bernhard707B Offline
                bernhard707B Offline
                bernhard707
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1207

                Berichtigung:

                bernhard707 wrote:
                Dieser Streik ist höhere Gewalt...

                Life is too short to limit your vision ... indeed

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • wiener-michlW Offline
                  wiener-michlW Offline
                  wiener-michl
                  Verwarnt
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1208

                  AUA-Flug Delhi-Wien letzte Woche.
                  Wegen Triebwerkschaden musste der Start abgebrochen werden.
                  Passagiere wurden bis zur Reparatur in ein Hotel gebracht.
                  Landung in Wien 16 Stunden verspätet.
                  Laut Homepage einer Inkassofirma stehen einem 600,- € Entschädigung zu,
                  ist das richtig ?

                  Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1209

                    @wiener-michl
                    Grundsätzlich kann die EU VO 261 zur Anwendung kommen.
                    Mutmaßlich wird die Airline sich auf unvorhergesehene Ereignisse berufen und eine Entschädigung zunächst ablehnen.
                    I.d.R. wird vor Gericht geklärt, ob die Airline die Verspätung verschuldet hat und für eine Entschädigungsleistung in Anspruch genommen werden kann.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • wiener-michlW Offline
                      wiener-michlW Offline
                      wiener-michl
                      Verwarnt
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1210

                      @vs,
                      bevor wir aussteigen mussten teilte uns der Kaptitän mit das es sich bei dem Fehler um ein gebrochenes Ventil des linken Triebwerks handelt.
                      Also ein technisches Gebrechen, und diese entbinden die Airlines laut dieser Eu-Verordnung nicht von Entschädigungen.
                      Oder irre ich ? 

                      Wenns Arscherl brummt ists Herzerl gsund

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1211

                        @wiener-michl
                        Du irrst dich nicht, generell entbinden technische Defekte nicht von einer Entschädigungsleistung - Ausnahmen bestätigen die Regel. 
                        Führe mit diesem Formular Beschwerde bei der AUA und harre der Dinge. Eine Bearbeitungsdauer von 6-8 Wochen ist durchaus üblich.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • claumichC Offline
                          claumichC Offline
                          claumich
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1212

                          Wir haben eine Pauschalreise gebucht und wurden gestern darüber informiert, dass der Rückflug am 2.4. nach Stuttgart "ausfällt". Man hat uns einen Rückflug nach Hannover und Bahntickets angeboten. Wir kämen nachts in Hannover an, müssten ca. 6 Stunden auf den ersten Zug warten und dann ca. 5 Stunden Bahnfahrt auf uns nehmen um an unser in Stuttgart geparktes Auto zu kommen. Das ist doch nicht zumutbar, oder doch?
                          Kann man aus so einem Grund eine Reise auch kostenfrei stornieren?
                          Welche Erfahrungen habt ihr mit sowas gemacht?
                          Danke.
                          Claudia

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • KourionK Nicht stören
                            KourionK Nicht stören
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1213

                            @claumich
                             
                            Hi,
                            wenn es für dich nicht zumutbar ist:
                            Bei geändertem Abflug- / Rückflughafen kannst du m. E. von der Reise zurücktreten / kostenfrei stornieren.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • DürenD Offline
                              DürenD Offline
                              Düren
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1214

                              Hallo,

                              eine vorbeugende Fragestellung.....
                              Am 16.05. haben wir FRA-USM mit der Thai gebucht. Ankunft in BKK um 6:15 Uhr und Weiterflug um 07:45 Uhr nach Samui.
                              Ich weiss das die Umsteigezeit in der Regel ausreichend ist, aber was ist wenn der internationale Flug z.B. 1,5 Stunden Verspätung hat? Dann wäre der Inlandsflug weg und der nächste wäre erst um15:20Uhr.

                              Frage meinerseits ist welche Rechte man hätte wenn man wegen einer Verspätung des internationalemn Flugs den Inlandsflug verpasst? Hier geht es mir nicht um Geld, sondern schnell zum Ziel zukommen,da es von Samui aus noch weitergeht. Dürfte man dann eine Umbuchung auf Bangkok Airways verlangen, da die ja fast stündlich fliegen?
                              Das wäre interessant zu wissen. Nur für den Fall das man darauf nicht bestehen kann, müsste man dann die 7 Stunden am Fluggate verbringen, oder stände einem da ein Hotel zu? Was wäre wenn der Nachmittagsflug voll ist?
                              Ich wil hier nicht ein Riesenthema eröffnen, sondern nur eine Idee von der Handhabung in solchen Fälle erlangen.

                              Grüße
                              Düren

                              Sie beobachten Dich.........

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                                bernhard707B Offline
                                bernhard707
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1215

                                Kann auch sein, dass dich vorher der Blitz beim Sch...littschuh fahren trifft! 😛
                                 
                                Wenn die beiden Flüge nicht auf einem Ticket gebucht sind hast du auf gar nix Anspruch, vielleicht nimmt dich die Thai aus Kulanz bei dem Nachmittagsflug mit.
                                Der Transferdesk der Thai ist übrigens rechts am Ende des Concourse kurz vor der Immigration für Weiterflüge im Inland. Ansonsten hast du genügend Zeit den Bangkok Airport zu erkunden.
                                 
                                Edit:
                                Ergänzend zum OT Beitrag von Palme im Airline Thread, die Tel. Nr. des Thai Office Frankfurt ist 069  9287 4444

                                Life is too short to limit your vision ... indeed

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • DürenD Offline
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                                  Düren
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1216

                                  Komm Bernhard, das ist nicht so abwegig wie vom Blitz getroffen zu werden. Hättest Du meinen Beitrag ordentlich gelesen, wüsstest Du das ich die Flüge nicht getrennt gebucht habe. FRA-USM ist gebucht.
                                  Also wie sehen unter den Vorzeichen meine Fragen aus bzw. welche vernünftigen Antworten gibt es?

                                  Sie beobachten Dich.........

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1217

                                    Das mit dem Blitz vielleicht für dich 😆 , aber formuliere deine Fiktionen klarer!
                                     
                                    Du hast Anspruch auf eine Weiterbeförderung am Nachmittag und vielleicht 'nen Essen- und Getränkegutschein. Wenn der Flug ausgebucht ist kriegste evtl. sogar ein Upgrade auf die C-Class, oder ein Hotel für die Übernachtung bis zum nächsten Tag.

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • DürenD Offline
                                      DürenD Offline
                                      Düren
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1218

                                      Danke! Ich dachte es wäre klar formuliert gewesen, aber man lernt nie aus. 😉

                                      Sie beobachten Dich.........

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • bernhard707B Offline
                                        bernhard707B Offline
                                        bernhard707
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1219

                                        Nö, hast du nicht. Ausser mir buchen auch andere gelegentlich den Flug mit Thai nach BKK und separat BKK - USM, HKT, CNX oder KBV 😄
                                         
                                        Zu deinem Text aus dem eigentlich falschen Thread:

                                        Düren wrote:
                                        ...2) Das in Thailand die Dinge anders laufen und man sein Recht nicht unbedingt durchdrücken kann ist mir bekannt - war oft genug vor Ort...
                                        ...5) ...nur was nützt es mir vor Ort wenn eine Mitarbeiterin mit hier am Telefon was gesagt hat was vor Ort keinen interessiert? Das gilt auch für die Tips hier - mir gehts aber um die Rechtslage...
                                        ...@all: ...Möppi wüsste es, hat aber keinen Bock zu helfen...

                                        Zwischen Punkt 2) und 3) solltest du dich schon entscheiden.
                                        Das übliche Prozedere der Thai bei deiner fiktiven Verspätung wurde bereits erklärt, die sehr kompetenten und freundlichen Mitarbeiter des Thai Office Frankfurt können dir allerdings möglicherweise einen zusätzlichen Tipp geben, genau den erwartest du doch.
                                         
                                        ...und wer oder was bitte ist Möppi? 😆

                                        Life is too short to limit your vision ... indeed

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                                        • TommyAT Offline
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                                          TommyA
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1220

                                          Kurz OT  :
                                           
                                          @ bernhard707 :
                                           
                                          Wenn mich nicht alles täuscht hatte vor etwas längerer Zeit vonschmeling etwas zu ner Frage, oder was weiss ich genau, von Düren geschrieben und ihren Post mit einem ''Möpp'' (also Buzzerton) mit drei !!! beendet.
                                          Düren hatte wohl das eine ! als I gesehen und nennt sie nun ''Möppi'' 😉 Is doch irgendwie süß,oder nicht  😘
                                          Jedenfalls mein ich das so mitbekommen bzw. mitgelesen zu haben 😉
                                          Ggf. klärt uns Düren ja mal auf....
                                           
                                          LG

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