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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • KourionK Nicht stören
    KourionK Nicht stören
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1401

    @akira
    Hi,
    nein, da kann man leider nichts machen.
    Und wenn's in diesem Fall mit dem geplatzten Eröffnungstermin zu tun hat - in anderen Fällen von Flugzeitverschiebung gibt es keinen geplatzten Eröffnungstermin und es kommt dennoch zu einer Änderung der Abflugzeit.
    Es hat auch nur wenig mit deinem speziellen RV zu tun, da es Flugzeitverschiebungen bei jedem RV geben kann und gibt. Diese Möglichkeit geht aus den "Infos zu den Flügen" bzw. den AGB der RV hervor.
    Zu dem "kompletten Tag, der weg ist": Anreise- und Abreisetage gelten nicht als Urlaubstage. Man bucht Übernachtungen. 😉

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

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    • KerasyK Offline
      KerasyK Offline
      Kerasy
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1402

      Hallo,

      wir haben bereits im Januar einen 14tägigen Urlaub in der Türkei gebucht. Dies haben aufgrund der Beratung im lokalen Reisebüro aufgrund einer Flugzeit von maximal drei Stunden gebucht.

      Nun kamen die Unterlagen und der Flieger "Atlasjet" fliegt nicht direkt von Nürnberg nach Antayla, sondern macht einen Stop in Zweibrücken. Nun sollen wir mit 2 Kindern (1,5 u. 5 Jahre) 5 Stunden imFlieger sitzen. Muss ich das so hinnehmen? Ich habe das Reiseziel aufgrund der Flugzeit gebucht...

      Gebucht haben wir im Reisebüro über Neckermann, Airline ist Atlasjet.

      Vielen Dank im Voraus!

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1403

        Ja du musst es hinnehmen, die Flugzeiten und eventuelle Zwischenlandungen bei Pauschalreisen sind immer unverbindlich, ausser es wurde dir konkret ein Nonstopflug zugesagt.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

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        • KourionK Nicht stören
          KourionK Nicht stören
          Kourion
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1404

          @Kerasy
          Hi,
          wie @bernhard schon schrieb - ja, du musst es hinnehmen.
          Und ja - man kann eine Reise aufgrund der Flugzeiten, etc. buchen, aber es beinhaltet eben ein Risiko, da Flugzeiten, der Streckenverlauf, etc. nach der Buchung abgeändert werden können / dürfen.
          Im allgemeinen wird man übrigens im RB darauf aufmerksam gemacht.
          Bucht man online, findet man diesbezügliche Hinweise unter "Infos zu den Flügen" bzw. in den AGB der RV, die man durch Anklicken akzeptiert.

          Du hast die AGB deines RV durch deine Unterschrift anerkannt.
          Schau doch mal auf deine Bestätigung / Rechnung. Dort müsste irgendwo der Passus stehen (oder etwas Ähnliches wie): "Ich erkenne... die Reisebedingungen / Beförderungsrichtlinien... und Beförderungsbedingungen.. als verbindlich an..."  😉

          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HolginhoH Offline
            HolginhoH Offline
            Holginho
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1405

            Nein, da kannst Du nichts gegen unternehmen. Vertragsgegenstand ist einzigst der Transport von -A- nach -B- am ausgeschriebenen Datum ... Flugzeit, Flugroute, Fluggerät etc. sind unverbindlich und können (auch kurzfristig) geändert werden.

            Das Ganze kann Dir im Großthema "Pauschalreise" im übrigen bei jedem RV/jeder Airline passieren und ist nicht spezifisch für die von Dir genannten.

            “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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            • AnniAnnetteA Offline
              AnniAnnetteA Offline
              AnniAnnette
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1406

              @derkleene:

              Ich bin kein Fachmann, denke aber, dass du einen Anspruch hast! Wir haben im Freundes- und Bekanntenkreis schon so viele Fälle gehabt und ich meine, eine Freundin war in einer ähnlichen situation.

              Du kannst deinen anspruch auch kostenlos prüfen lassen von eimen rechtsanwalt:
              Werbelink gem. Forenregeln entfernt

               

              Viel Erfolg!

              derkleene:
              Hallo Zusammen,

              vorletzten Sonntag, den 24.12.2006, bin ich mit meiner Familie von Rostock-Laage nach Las Palmas, mit Zwischenlandung in Lanzarote, geflogen. Bis Lanzarote ging auch alles glatt. Aber als wir dort wieder starten wollten, trat ein Technischer Defekt einer Anzeige im Cockpit auf. Der Oertliche Mechaniker, konnte dies nicht beheben, so dass ein Mechaniker aus Deutschland eingeflogen werden musste. Das hiess fuer uns, Sachen packen und rein ins Terminal. Letztendlich, verbrachten wir dort Knappe 5 Stunden, bis eine Ersatz Maschine gechartert worden ist. Die ausserdem auch noch voellig verdreckt war.
              Jetzt ist meine Farge naturlich ob uns irgendetwas, ausser dem essen in Lanzarote, zusteht.

              Ein Proble, glaube ich ist, das Die Flugnummer in Lanzarote von AB 4030, schon fuer den Rueckflug auf 4031 wechselt. Aber in Rostock aufm Flughafen stand ja am Zielanzeiger Las Palmas mit der 1. gennnanten Flugnummer Dran.

              Achja hatten letztendlich knappe 5.5 Stunden verspaetung.

              Freue mich ueber eure Antworten.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV Offline
                vonschmelingV Offline
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1407

                @AnniAnette
                derkleene hatte sein Problem 2007 vorgestellt, sein Anspruch dürfte sich inzwischen erledigt haben ... 😉

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

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                • HolginhoH Offline
                  HolginhoH Offline
                  Holginho
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1408

                  ...und dabei konnte sie hier nicht einmal den Namen ach so tollen Kanzlei aus Potsdam unterbringen 😆

                  Und offensichtlich auch nicht die bei ihrer Registrierung bestätigten und akzeptierten AGB "umsetzen" 😉

                  “Mit dummen Menschen streiten ist wie mit einer Taube Schach zu spielen...“ Rest bei Bedarf googeln!

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                  • vonschmelingV Offline
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                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1409

                    Mal zur Info:
                    Die EU Verordnung 261 zu den Fluggastrechten wird demnächst beim EuGH wieder auf der Tagesordnung stehen und möglicherweise modifiziert. Hintergrund sind wahre Klagefluten gegen die Fluggesellschaften und zahlreiche Fälle, die europäische Gerichte beim EuGH zur Beurteilung vorgelegt haben. Zunächst blieb die Verordnung eher wenig beachtet, inzwischen jedoch sind die Klagen sprunghaft angestiegen.
                    Weitgehend basiert die Kritik der Richter auf dem generellen Anspruch zur Entschädigung ohne exakte Ermittlung des tatsächlich entstandenen Schadens, der häufig überaus fraglichen Verschuldung und nicht zuletzt auf der Tatsache, dass die Entschädigungssumme oftmals schon den Ticketpreis bei weitem übersteigt.
                    Auch für die mangelnde Auslegungsmöglichkeit haben die Gerichte wenig Verständnis.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Jessy_233J Offline
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                      Jessy_233
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1410

                      vonschmeling:
                      Auch für die mangelnde Auslegungsmöglichkeit haben die Gerichte wenig Verständnis.

                      Sollen sie auch gar nicht, dafür ist die Verordnung ja von "ganz oben" gemacht, dass nicht jeder Amtsrichter auslegen kann wie er will, was in der Praxis jedoch oft passiert. Das Problem ist doch, dass ja gerade in Deutschland jeder Amtsrichter quasi Narrenfreiheit hat und da passt denen so eine Vorgabe gar nicht in den Kram!

                      Nachdem der Generalanwalt beim EuGH Yves Bot immer wieder für sehr verbraucherfreundliche Regelungen plädierte (und der EuGH Herrn Bot in seinen Einschätzungen oft folgt) bleibt es spannend.

                      Bei Annulierungen und Überbuchungen (für beide die "261" ja ursprünglich gilt), sind die Ticketpreise auch oft billger, als die zu zahlenden Entschädigungen. Na und?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1411

                        Jessy_233:
                        Das Problem ist doch, dass ja gerade in Deutschland jeder Amtsrichter quasi Narrenfreiheit hat und da passt denen so eine Vorgabe gar nicht in den Kram!

                        ... sorry, @Jessy_233 - aber dieser Ansicht kann ich nur vehement widersprechen.
                        Erstens sind Amtsrichter weder Narren, noch haben sie entsprechende Freiheiten, noch geht es in dieser Sache darum, was wem ggf. "in den Kram passt".
                        Eine pauschale Entschädigung ohne genaues Ermessen des Schadens sieht die Gesetzgebung in Deutschland nicht ganz zufällig nicht vor - auch wenn es "dem Verbraucher" ausgezeichnet "in den Kram passen" würde.
                        Nach geltender Rechtsauffassung ist die Verhältnismäßigkeit maßgeblich, die - keineswegs "na und?"! - in einer Vielzahl der Verfahren nach stringenter VO Auslegung nicht gegeben ist.

                        Ich sehe dem Entgegenhalten von Lobbyismus ./. Verbraucher"freundlichkeit" hier entspannt entgegen, denn "freundlich" ist nicht gleichbedeutend mit "angemessen".
                        Eine Entschädigung von 250€ für ein Ticket für 49€ ist aus meiner Sicht schlichterdings unangemessen.
                        Angemessen wäre die Erstattung des Preises, wer das anders sieht, mag es ggf. fundiert begründen.
                        :?

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • Jessy_233J Offline
                          Jessy_233J Offline
                          Jessy_233
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1412

                          Du wirst kaum bestreiten können, dass "EuGH Recht" über deutschen "Amtsgerichtsrecht" steht...und was sich da manch deutscher Amtsrichter an Auslegung zu dem EuGH Urteil in den letzten Jahren erlaubt hat, grenzt an Narrenfreiheit! Aus 3 Stunden werden 6 Stunden, aus ganzen Pauschalen halbe usw. usw. Da kann man zur dem ganzen Sachverhalt stehen wir man will: So gehts nicht!

                          Nachdem durch X Beiräge in allen Medien die Passagiere immer wieder aufgefordert wurden, standhaft zu bleiben und sich notfalls durchzuklagen, haben das Viele scheinbar auch dann getan. Na und?

                          Das berechtigte Problem aus Sicht der Airlines (wie beim Emissionshandel) ist doch, dass die Regelung nicht gleichermaßen für ALLE gilt.

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • KourionK Nicht stören
                            KourionK Nicht stören
                            Kourion
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1413

                            @Jessy
                            Ich schließe mich vs'  Meinung ungeteilt an.

                            Denn aus reiner "Verbrauchersicht" und ohne jedwede juristischen Kenntnisse frage ich mich:

                            1. ... warum die Verspätung eines Fluges pauschal und ohne Berücksichtigung des Ticketpreises entschädigt wird - auch über den Ticketpreis hinaus ? Was ist die Begründung ?  *)
                            2. ... man damit rechnen könnte, dass bei einer Flut von Klagen, denen eine Verspätung eines Fluges zugrunde liegt und die eine erhebliche finanzielle Einbuße für die Fluggesellschaften bedeutet, die Preise insgesamt irgendwann für die Flüge steigen werden.

                            *) Die EU Verordnung beinhaltet eine "übernationale" Regelung. Dennoch möchte ich an dieser Stelle die nationale Regelung für Verspätungen im Hinblick auf den Linienverkehr, die DB anführen. Hier käme niemand auf die Idee, über den Ticketpreis hinaus eine zusätzliche Entschädigung für die Verspätung, den verpassten Anschluss, für das am Reisetag nicht mehr erreichte Hotel, etc. zu beantragen... was m. E. auch völlig sinnlos wäre.

                            Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV Offline
                              vonschmelingV Offline
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1414

                              @Jessy
                              Es ist dem Thema zuträglich, Beiträge nicht zu interpretieren.
                              Ich habe nicht "bestritten", dass sich die Amtsgerichte an die Vorgaben des EuGH halten müssen (so sieht es die VO zumindest vor), es ist jedoch sattsam bekannt, dass zweitinstanzlich weit überwiegend zu Gunsten der Verbraucher entschieden wird - soviel nur zu "so geht´s nicht" ...
                              Ich vermisse in deinem Beitrag jegliches Argument für die Angemessenheit einer pauschalen Entschädigung ohne Berücksichtigung des tatsächlichen "Schadens".
                              Was Amtsrichter können, dürfen und tun wollte ich nicht diskutieren.

                              Es kann als unwahrscheinlich betrachtet werden, dass der EuGH sich aus chronischem Beschäftigungsmangel erneut des Sachverhalts anzunehmen gedenkt. Ursächlich hierfür dürfte nicht zuletzt eben die Flut von Klagen sein, mit der Verbraucher sich risikolos ihre Ansprüche erstreiten. Na und?
                              :?

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Jessy_233J Offline
                                Jessy_233J Offline
                                Jessy_233
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1415

                                Mein "So gehts nicht" bezog sich auch eindeutig auf die Amtsgerichte. Wenn diese nicht t.w. so eigenwillig (um nicht wieder "narrenfrei" zu benutzen...) entscheiden würden, gäbe es kaum eine 2. Instanz in der Sache. So ist das nun mal.

                                Aber schön, dass mal festgehalten wurde, dass die Landgerichte die Verordnung doch aus Verbrauchersicht korrekt auslegen können. Das mal zur Ehrenrettung der unzähligen Juristen in diesem Lande 😉

                                Im übrigen bin ich der Ansicht, dass Ihr Euch bei mir den falschen "Feind" aussucht. Ich bin kein konkret Betroffener, allerdings der Ansicht, dass EuGH Urteile nicht dazu da sind, um von deutschen Amtsgerichten interpretiert und gebeugt werden zu müssen. 

                                "vs" kam mit dem Thema, dass es nun bald wieder auf der "Tagesordnung" des EuGH steht. Das tut es aber nicht, weil es hierzulande eine Klagenflut gäbe, sondern weil in Großbritannien schon glaube Ende 2010 (auf jeden Fall vor der "Flut" ) die Airlines dort einen juristischen Weg suchten, gegen das Urteil vorzugehen. Das dies von den deutschen Airlines gerne als "Argumentationshilfe" gegenüber den Kunden genommen wird, ist juristisch völlig wertlos.

                                Ich bin ürbigens der Ansicht, dass es kein "Naturgesetz" ist (schon gar nicht mit dem Beispiel der Deustchen Bahn, gerade der mal nicht!), dass es bei Verpätungen nur maximal den Ticketpreis zurück geben muss oder zumidnest etwas daran Orientiertes. Ich kaufe ein 29€ Ticket reise damit durch Deutschland, habe 4 oder 5 Stunden Verpätung weil wieder mal der ICE auf der Strecke liegen geblieben ist und bekomme nur 29€ wieder zurück. Da da lache ich doch mal laut. Genau das ist eben nicht Intention der Verordnung und des EuGH Urteils!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • KourionK Nicht stören
                                  KourionK Nicht stören
                                  Kourion
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1416

                                  @Jessy
                                  Es bleibt dir natürlich unbenommen, in diesem Fall die DB zu verklagen. 😄
                                  So eine Grundsatzentscheidung wäre gewiss für viele DB-Reisende interessant.  😉

                                  Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1417

                                    Dem EuGH wurden zahlreiche Fälle aus GB, Frankreich und Deutschland zur Beurteilung vorgelegt - das ist mit der Anlass für eine erneute Debatte über den Inhalt und die Anwendung der EUVO 261/04.

                                    Noch immer finde ich kein Argument bezüglich der Angemessenheit?
                                    Bekanntlich leistet eine Fluggesellschaft im Falle einer Verspätung nachweislich entstandene Kosten (Hotelübernachtung, Nahrungsaufnahme, alternative Verkehrsmittel etc.), somit entbehrt sich der Vorhalt, über die zusätzliche Erstattung des Ticketpreises nurmehr in Gelächter ausbrechen zu wollen.

                                    Aus meiner ganz subjektiven Sicht bedenklicherweise erwachsen stattdessen der orthodoxen Umsetzung der Fluggastrechteverordnung neue Wirtschaftszweige, z.B. in Form von Inkassounternehmen, die die Ansprüche professionell beitreiben (was übrigens wenig herausfordernd ist, da Auslegung unstreitig nicht vorgesehen!).
                                    ❓

                                    Die Airlines werden dieses Risiko früher oder später auf die Ticketpreise "umverteilen" und auch Rechtsschutzpolicen für Flugreisen dürften demnächst dem Fallaufkommen preislich angepasst werden. Wo bleibt dann der "Vorteil" für den Verbraucher, und ab wann ist Solidarität endlich?
                                    :?

                                    Diese "wenn -> dann" Regelung in der bestehenden Form jedenfalls steht nicht von ungefähr in der Kritik (eher nicht sonderlich renommeegeplagter?!) europäischer Juristen, insbesondere wegen der faktisch nicht umsetzbaren Vermeidung von Verspätungen aufgrund technischer Probleme, die ja inzwischen unter die mangelnden Auslegungsmöglichkeiten fallen.

                                    Letztlich ist das eine Diskussion verschiedener Ansichten, @Jessy_233, da bedarf es m.E. keines "Feindes" und muss diese Rolle auch nicht besetzt werden!
                                    😉

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

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                                    • tuerkeirotT Offline
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                                      tuerkeirot
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1418

                                      Hallo,
                                      hoffe ihr könnt mir weiterhelfen.
                                      Eintreffen am Flughafen Hurghada um 15 Uhr.
                                      Abflug Hurghada nach Hamburg mit Condor am 21.6. sollte um 17.25 sein.
                                      Bei Passkontrolle wurden alle Passagiere nach Hamburg rausgezogen und mußten ca 40 min.warten bevor wir zur Kontrolle konnten.
                                      Dann wurden wir zu einem Counter gebracht und es hieß weiter warten.Da wurde und mitgeteilt,dass wir frühestens 20 Uhr fliegen würden anschl.wurde ein Schriftstück-EU Verordnung von Condor verteilt zwecks Fluggastrechte.Dort warteten wir ca 1 Std. und unser Gepäck wurde eingecheckt.Am Gate sollten wir warten,um Verpflegung zu erhalten.Dies haben wir auch erhalten-2 belegte Minibrötchen und ein 0,2 l.süßer Saft.
                                      20.15 ging das Boarding endlich los und die Maschine startete schlußendlich ca 21.05.
                                      Der Kapitän machte im Flieger eine Durchsage,die sich auf Mängel am Flugzeug bezog und die Maschine in HH auch erst mit 4 Std.Verspätung nach Hurghada losflog und dann eben mit entspr.Verspätung ab Hurghada.
                                      Da in Hamburg ja Nachtflugverbot herrscht-landeten wir in Hannover gegen 2 Uhr.
                                      Mit dem Bus ging es nach Hamburg weiter.Ankunft 4.15.
                                      Soweit ich weiß betrug die Flugstrecke über 3500 km.
                                      Welche finanzielle Ausgleichszahlung steht meinem Mann und mir zu?
                                      Freue mich auf eure Antworten

                                      Es geht mir nicht darum mir meine Urlaubskosten wieder reinzuholen-das möchte ich von vorn herein klarstellen.Wir waren ja froh überhaupt gut in Deutschland gelandet zu sein,aber falls uns etwas zu steht warum sollten wir das verschenken.
                                      Gruß tuerkeirot

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                                      • erikroemerE Offline
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                                        erikroemer
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1419

                                        EUR 0,00 bei 4 Std. Verspätung
                                        EUR 0,00 für anderen Airport, da kostenloser TRansport erfolgte.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Jessy_233J Offline
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                                          Jessy_233
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1420

                                          Der Ansicht bin ich überhaupt nicht!

                                          Da die Airline (allem Anschein nach) durch Ihr technisches Problem die Verspätung verursacht hat und ein Beförderungsvertrag nach Hamburg (nicht Hannover) bestand ist die Differenz zwischen tatsächlicher Ankunft und ursprünglicher Ankunftszeit maßgeblich und zwar in Hamburg! Wie die Airline dahin befördert, ist aus dieser Sicht unmaßgeblich. Da dies aber offenbar mehr als 3 Stunden sind, stünde jedem Passagier 400 € zu. Hier wird man bei Condor wohl schon mal besser/leider den Anwalt anrufen können...

                                          @"vs"
                                          wenn der EuGH auch hier seinem Generalanwalt folgt, wird bald die Airline nicht nur Hotel etc. zahlen müssen sondern sogar bei Streiks am Airport, bei Losten etc.  (für die sie ja definitiv nichts kann!) in Form von pauschalen Ausgleichszahlungen entschädigen müssen. Diese wiederum, darf sie sich bei den Streikverursachern zurückholen.  Das ist die Sicht des Verbaucherschutzes aus EuGH Sicht! Nicht unbedingt meine, wenn man es zu Ende denkt...

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