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Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • dagroweD Offline
    dagroweD Offline
    dagrowe
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1521

    Hallo an alle,

    ich habe eine Reise vom 22.9.12 bis zum 30.9.12 von Münster nach Antalya über Oeger Tours gebucht. Meine Flugcoupons habe ich per E-Mail erhalten. Dort ist auch nur ersichtlich Abflug 22.9.12 um 20.00 Uhr Osnabrück, Ankunft Antalya 23.9.12 um 2.00 Uhr. So habe ich es auch gebucht. Jetzt habe ich auf der HP vom Flughafen gesehen, dass es kein Direktflug ist, sondern (Nachfrage bei Holidaycheck da über HC gebucht) es einen Stop over in Zürich gibt. Ist das rechtens? Ich weiß natürlich, dass bei der Buchung alles unverbindlich ist, aber auch aus meinen Flugunterlagen geht nicht hervor, dass es eine Zwischenlandung in Zürich gibt. Müsste das nicht irgendwo zu sehen sein? Wenn ich jetzt den Flug auf der HP aufrufe, sehe ich auch keine Ankunftszeit, es wird nur angegeben via Zürich.
    Vielen Dank für eine Antwort und liebe Grüße
    Dagmar

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    • shippyslyS Offline
      shippyslyS Offline
      shippysly
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1522

      hallo Dagmar,

      es ist ein Direktflug, allerdings kein "NonStop Flug", da verwechselst du etwas, denn "Direkt" heißt nicht "ohne Zwischenlandung... 😉

      -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

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      • bernhard707B Offline
        bernhard707B Offline
        bernhard707
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1523

        Selbstverständlich ist es rechtens, denn ein Direktflug kann mit einer Zwischenlandung durchgeführt werden. Ohne Zwischenlandung musst du einen Nonstop-Flug buchen.

        Life is too short to limit your vision ... indeed

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        • dagroweD Offline
          dagroweD Offline
          dagrowe
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1524

          Müsste es denn nicht irgendwie aus den Flugunterlagen hervorgehen, dass es eine Zwischenlandung in Zürich gibt? Mittlerweile ist mir natürlich klar, dass es, aufgrund der langen Flugzeit nach Antalya, irgendwo eine Zwischenlandung geben muss. Ich finde aber,  dieses muss irgendwo auf den Flug- bzw. Buchungsunterlagen kenntlich gemacht werden. Ich hätte dann nämlich einen Flug früher buchen können und sogar günstiger, über einen anderen Reiseveranstalter, welcher gleich eine Zwischenlandung anzeigte.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1525

            @dagrowe
            Das Routing muss aus deinen Tickets (bzw. etix) nicht zwingend zu ersehen sein.
            Was das mit alternativer Buchung bei einem anderen Veranstalter zu tun haben soll, verstehe ich nicht so ganz? Zudem hätte auch dieser die Flugzeiten ändern können im Zeitraum seit der Buchung.

            Und - wie du schon ganz richtig festgestellt hast - hätte dir bereits bei der Buchung dank der angegebenen Dispatchzeiten schon klar sein müssen, dass es sich nicht um ein Non-Stop Operating handeln kann ...
            😉

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

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            • jofatoJ Offline
              jofatoJ Offline
              jofato
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1526

              Hallo,
              leider bin ich mir nicht ganz sicher ob mein Problem genau hier hin gehört. Wir haben im Juli diesen Jahres eine Reise vom 01.06.2013 bis 16.06.2013 ab Köln gebucht. Der Flug sollte mit AB statt finden . Heute bekommen wir eine Mail, dass AB den Flug gestrichen hat und sdie uns nun andere Flugzeiten mitteilen müssen. Folgende: 31.05.2013 bis 14.06.2013 ab Köln.Flug
              mit XG. Aber das sind ja nicht nur andere Zeiten sondern auch 1 Tag vorher Ablug und somit ändern sich ja die gesamten Reisedaten. Wenn ich dem Zustimme, kann ich dann eine Preisminderung erfragen? Habe noch nicht auf die Mail geantwortet. Für ein paar Antworten oder Ideen würde ich mich sehr freuen.
              LG Jofato

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              • shippyslyS Offline
                shippyslyS Offline
                shippysly
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1527

                du stimmst mEn nach dann einem neuen Reisevertrag zu, warum willst du dann eine Preisminderung erfragen? Normal sollte sich der Preis ja eh verringert haben, denn wenn ich richtig gerechnet habe verkürzt sich auch de Gesamtreisedauer um einen Tag.

                Alternativ kannst du natürlich auch den ursprünglichen Vertrag stornieren.

                -Nein, ich habe keine Lösung, aber ich bewundere das Problem!-

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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1528

                  Genau so ist es.
                  Es handelt sich hierbei um eine komplett neue vertragliche Vereinbarung, der Preis muss angpasst seinbevor du zustimmst, und die Alternative ist eine Kündigung bei vollem Anspruch auf Erstattung des Erlangten.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • die Welt ist großD Offline
                    die Welt ist großD Offline
                    die Welt ist groß
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1529

                    Hallo erst mal :? ,

                    habe heute meine Reiseunterlagen ausgedruckt. Da ich noch eine frage an die Fluggesellschaft hatte habe ich dort angerufen.
                    Dort wurde mir dann mitgeteilt das unser Flug nicht wie gebucht, von Köln-Bonn nach Hurgahda sondern jetzt von Düsseldorf aus geht. Was kann ich da machen weil ich in Köln schon den Parkplatz reserviert und bezahlt habe und mir die Fahrt nach Düsseldorf auch noch zu weit ist.

                    Danke für Antworten 😆
                    Erika

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                    • KourionK Nicht stören
                      KourionK Nicht stören
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1530

                      @die welt ist groß
                      Und die Änderung wurde dir zuvor nicht vom RV mitgeteilt ? Oder handelt es sich nicht um eine Pauschalreise ? (Du hast die Airline kontaktiert... :? )

                      Wenn der Abflughafen geändert wird, kannst du im Regelfall kostenfrei vom Vertrag zurücktreten. Du kannst auch vom RV erwarten, dass er dir z. B. ein Rail&Fly Ticket zur Verfügung stellt.

                      Nun verhält es sich in deinem Fall allerdings so, dass die beiden Flughäfen nicht wirklich weit voneinander entfernt sind. Die Fahrtdauer mit der DB beträgt vom Flughafen Köln-Bonn bis Flughafen DUS zwischen 46 und 78 Minuten, Kosten zwischen (bei der DB angegeben) 15,50 € und 21 €.

                      Wenn du nicht auf den Urlaub verzichten möchtest, würde ich an deiner Stelle den PKW wie beabsichtigt in Köln parken und mit einem Rail&Fly Ticket des RV nach DUS fahren. Denn zurück erfolgt die Landung ja wohl in Köln, nicht wahr ?
                      Kontaktiere auf jeden Fall den RV.

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • die Welt ist großD Offline
                        die Welt ist großD Offline
                        die Welt ist groß
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1531

                        @Kurion
                        die Änderung wurde mir zuvor nicht vom RV mitgeteilt 😞 obwohl die das,nach aussage der Fluggesellschaft seit dem 24.08.12 schon gewusst haben. Es handelt es sich um eine Pauschalreise. Habe den restbetrag vor 2 Tagen überwiesen und heute morgen waren die Unterlagen per Email da. Habe die Fluggesellschaft kontaktiert wegen einer nachfrage zu unseren Vornamen.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • KourionK Nicht stören
                          KourionK Nicht stören
                          Kourion
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1532

                          @die welt ist groß
                          Was ich nicht verstehe: Du hast die Airline kontaktiert wegen einer Nachfrage zu den Vornamen.
                          Also steht in den Reiseunterlagen immer noch Abflughafen Köln-Bonn ? Oder ist dir der neue Abflughafen nur nicht aufgefallen... und die Airline hat dir bei deinem Anruf diese  Auskunft erteilt ?  :?

                          Hat sich auch der Zielflughafen für den Rückflug geändert oder ist es da bei DUS geblieben ?

                          Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Jessy_233J Offline
                            Jessy_233J Offline
                            Jessy_233
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1533

                            So, mit dem heutigen EuGH Urteil sind die Kartenhäuser der Airlines bezüglich Ausreden bei Ausgleichzahlungen bei Verspätungen endgültig zusammen gebrochen. Das Urteil von 2009 wurde bestätigt und damit basta! Nur Streiks u.ä. zählen als "außergwöhnliche Umstände".

                            Die Richter ××× u.ä. vom AG Rüsselsheim bei Condor zb. sollten das endlich einsehen.  Es wird ab 3 Stunden die volle Zahlung fällig, Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • curiosusC Offline
                              curiosusC Offline
                              curiosus
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1534

                              ...nein, auch Streiks zählen nicht allgemein als außergewöhnliche Umstände, wie man dem aktuellen Gerichtsentscheid des EuGH entnehmen kann... 😉

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • dabinichD Offline
                                dabinichD Offline
                                dabinich
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1535

                                Jessy_233:
                                Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!


                                Da gebe ich dir recht.
                                Eins sollte man aber nicht vergessen. Wer Zahlt zum schluss diese Mehrausgaben der Fluggesellschaften? Wir Passagiere mit teureren Flugtickets...

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Jessy_233J Offline
                                  Jessy_233J Offline
                                  Jessy_233
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1536

                                  Bei "teuren" Flugticktes würde eine Airline aus Irland widersprechen und die haben immerhin schon länger eine gesonderte Gebühr für diese Regelung auf ihrer "Rechnung" 😆

                                  Ich sehe das wie bei einer Kfz Versicherung: Bei mehr Unfällen zahlen auch alle mit, welche nicht betroffen sind und das sind nicht nur die in den teuren Tarifen.

                                  Nicht unproblematisch ist allerdings, dass es in einem internationalen Geschäft wie dem Flugverkehr nur die EU Airlines trifft..

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                    mayfieldfalls
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                                    #1537

                                    Hallo Ihr lieben ,
                                    ich brauch mal eure Erfahrungen und Hilfe.

                                    Flug mit Ethiopian gebucht am 9 Oktober von Frankfurt nach Mombasa durchgeführt wird der Flug nach Addis von Lufthansa um 11. 40 Uhr . Pünklich geflogen.

                                    Ankunft in Addis um 21.10 Uhr . Dann sollte ich weiterfliegen nach Mombasa mit Ethiopian um 0.15 Uhr so das ich um 5.20 in Mombasa gewesen wäre.

                                    Um ca. 23 Uhr wurde mir mitgeteilt das der Flug gecancelt ist und erst am nächsten morgen um 10 Uhr fliegt.

                                    Habe ein Hotelzimmer bekommen . Wurde dann am nächsten morgen um halb 8 wieder vom Hotel abegholt und um 10 Uhr sollte der Flug nach Mombasa gehen. Auch dieser hatte verspätung, geflogen wurde um 12 Uhr dann nach Mombasa.

                                    Wie ist es da mit einer Erstattung ?

                                    Danke für die Hilfe

                                    LG Jassi

                                    "Wer sich je von Afrika hat verführen lassen, der findet sein Lebtag kein Messer mehr, um die Fesseln zu zerschneiden, die ihn am das Land binden. Die Nase gibt den Duft von Afrika nicht mehr frei, die Ohren nicht seine Melodien."

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • vonschmelingV Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1538

                                      ... Mit Erstattung ist es nix nach EU Fluggastverordnung, logischerweise ... 😉
                                      Sofern die Versorgungsleistung erbracht wurde könntest du höchstens noch einen Veranstalter in Anspruch nehmen, den es vermutlich nicht gibt ...

                                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                      "Im Herzen barfuß!"

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                                      • ArminA Offline
                                        ArminA Offline
                                        Armin
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #1539

                                        Hallo Zusammen,

                                        der Presse konnte ich entnehmen daß der EuGH mit Urteil vom 04.10.2012 (Aktenzeichen: C-321/11) die Rechte von Flugreisenden bei erheblicher Verspätung durch verpaßtem Anschlußflug verursacht durchVerspätung des Zubringerfluges entscheidend gestärkt hat. Dem Tenor des Urteils entnehme ich daß der Anspruch auf Ausgleichszahlung in diesem Fall auf fast alle "betrieblichen Gründe" bei derFluggesellschaft ausgeweitet wurden. Bisher wurde in der gängigen rechtssprechung die Verspätung des Zubringerfluges und infolge das Nichterreichen des Anschlußfluges dem Passagier zugerechnet. Dasneue Urteil des EuGH dürfte die Rechte der Passagiere speziell in solchen Fällen erheblich stärken. Im Netz habe ich auch schon einige Erläuterungen dazu gefunden.

                                        Genau diesen fall habe ich Anfang September bei Air Berlin erlebt. Durch Verspätung des Zubringerfluges PMI-ALC habe ich den Anschlußflug ALC-DUS verpaßt und mußte daher in Alicante einen Tag einenZwangsaufenthalt einlegen. Ich erreichte Düsseldorf mit einer Verspätung von 24 Stunden. Ich werde diese Sache nun rechtlich in Angriff nehmen, auf mein 1.Schreiben hatte ich von AB nur einEingangsschreiben mit der Bitte um Geduld erhalten.

                                        Vielleicht verfügt der eine oder andere von Euch schon über diesbezügliche Erfahrungen, würde mich gern austauschen, evtl. auch mittels PN.

                                        Gruß Armin

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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1540

                                          Das Urteil betrifft allerdings nur den Fall, dass "Zubringerflug" und "Weiterflug" durch die selbe Fluggesellschaft erfolgen.

                                          Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
                                          Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
                                          Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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