Alles zu Änderungen bei Flügen nach Reisebeginn
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Ausgleichsanspruch wegen 13-stündiger Ankunftsverspätung?
Hallo, ich hatte aktuell einen individiduell bei Etihad gebuchten Flug von DUS nach Bangkok mit Zwischenstopp in Abu Dhabi. Beim ersten Teilflug, operated by Air Berlin, standen wir gegen 21:30 auf der Rollbahn, als aufgrund eines im Cockpit angezeigten technischen Defekts (irgendein Sensor?) und wohl in Verbindung mit dem Nachtflugverbot in DUS der Flug auf den Folgetag 9 Uhr verschoben wurde. Für die Nacht wurde einigen Passagieren ein Hotel am Flughafen angeboten, anderen wie mir im 50km-Wohnumfeld Taxifahrt nach Hause und zurück mit "ordentlichen" Kosten. Da der gebuchte Anschlussflug in Abu Dhabi nicht mehr verfügbar war, erfolgte noch Umbuchung nach Doha und von dort nach BKK mit Katar Airways.
Fazit: Außer viel Stress 13 Stunden Verspätung in BKK sowie Kosten für eine nicht genutzte Übernachtung in BKK.Ich werde Air Berlin anschreiben, bin aber unsicher über das Prozedere/angemessene Forderungshöhe: Ca. 200 Euro Taxi+1 Übern. und/oder 600€ pauschal wegen der Verspätung.? Für konkrete Tipps/Erfahrungen wäre ich dankbar,
SecondLife (Rainer)
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Benutze dieses Formular und beschwere dich direkt bei der Airline.
Dein Anspruch beläuft sich auf 600€ pro Person.
Sofern über die Versorgungsleistungen hinaus (Taxi, Essen, Hotelübernachtung) weitere Kosten erstattet worden sind, werden sie auf die 600€ angerechnet. Maximale Entschädigungssumme für große Verspätung oder Flugausfall ist der streckenabhängige Anspruch gemäß VO 261/04. -
vonschmeling:
Vielmehr kann der Betrag, den die Airline gewährt, auf den Anspruch auf Schadenersatz oder Minderung gegen den Reiseveranstalter angerechnet werden.
Das stimmt so nicht, was den Schadenersatz angeht! Der EuGH hat gerade erst wieder "Montrealer Abkommen" (welches Schadenersatzansprüche regelt) und EU Verordnung 261 differenziert und so zum Teil die Gültigkeit der 261/04 argumentiert.
Heißt konkret: Wenn jemand einen konkreten Schaden durch eine Verspätung erlitten hat .zb. dadurch die Kreuzfahrt geplatzt ist, hat man über die 261/04 hinaus sehr wohl die Möglichkeit diesen geltend zu machen.
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Das ist selbstverständlich korrekt, aber hier nicht der Fall.
Der Ausfall einer Übernachtung im gebuchten Hotel stellt keinen "größeren Schaden" dar.
Aus meiner Sicht ist es nicht besonders zielführend, hypothetische Fälle in einer direkten Antwort zu berücksichtigen. -
vonschmeling:
Benutze dieses Formular und beschwere dich direkt bei der Airline.
Dein Anspruch beläuft sich auf 600€ pro Person.
Sofern über die Versorgungsleistungen hinaus (Taxi, Essen, Hotelübernachtung) weitere Kosten erstattet worden sind, werden sie auf die 600€ angerechnet. Maximale Entschädigungssumme für große Verspätung oder Flugausfall ist der streckenabhängige Anspruch gemäß VO 261/04.Danke vonschmeling für das schnelle Feedback, das mir schon etwas weiterhilft!
Wenn ich das richtig verstehe, siehst du den Anspruch pauschal bei 600 €, wobei die - von mir vorgestreckten - Kosten für Taxi und die vorgebuchte Übernachtung am Zielort in BKK von zusammen rd. 200 € darin enthalten wären!? (Die Airline hatte mir bisher gar nichts erstattet, auch kein Essen in der Überbrückungszeit) Ich werde dann Air Berlin incl. des Formulars und. evtl. der Reisebelege/Bordkarten(kopien) per Post (Einschreiben?) und parallel per E-Mail anschreiben mit Aufforderung zur Überweisung oder für einen Scheck, möglichst keinen Gutschein. Mal sehen wie die reagieren.
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"Ja, du hast recht!"

Sofern ein materieller Schaden nachweislich höher ist als der immaterielle (rein durch die Verspätung entstehende Anspruch), kann man ihn natürlich auch geltend machen.
Du hast jedoch nicht recht, wenn du einen Satz einfach aus dem Kontext löst und sodann als "nicht zutreffend" bezeichnest.
:?
Nicht ausnahmsweise ist das ungeachtet der Leserstimmen nicht zielführend.
Letztlich ist "ich halte es für" eine definiert subjektive Betrachtung, die andere Ansichten dazu keinesfalls ausschließt. -
Der "gemeine Leser" (zumindest einer davon
) stellt jedenfalls fest, daß solche "Beiträge""So, mit dem heutigen EuGH Urteil sind die Kartenhäuser der Airlines bezüglich Ausreden bei Ausgleichzahlungen bei Verspätungen endgültig zusammen gebrochen. Das Urteil von 2009 wurde bestätigt unddamit basta! Nur Streiks u.ä. zählen als "außergwöhnliche Umstände".
Die Richter ××× u.ä. vom AG Rüsselsheimbei Condor zb. sollten das endlich einsehen. Es wird ab 3 Stunden die volle Zahlung fällig, Keiner sollte sich spätestens seit heute mehr einschüchtern und vertrösten lassen!"("Quelle" Jessy 233)jedenfalls
a) unsinnig
b) irreführend
und
c) sinnlos (und oftmals ergebnislos) aufhetzend
sind.Selbst grundsätzlich betrachtet sind hier weder "Kartenhäuser zusammengebrochen"
(eigentlich müßte man eher weinen ob solchen "Betrachtungen) noch gibt es garantierte Freibriefe für berechtigt (oder unberechtigt) reklamierende Verbraucher. -
Jessy_233:
...Lassen wir den gemeinen Leser entscheiden, welche Beiträge hier "nicht zielführend" sind...@Jessy_233
Als Hinweis und im Zusammenhang mit dem von @SecondLife geschilderten Ereignis war dein Beitrag wahrhaftig alles andere als zielführend. -
@SecondLife
Du hast Anspruch auf Versorgungsleistungen, also ggf. nachweisliche Auslagen für besondere Beförderung oder angemessenen Verzehr während der Wartezeit - diese bleiben von der Entschädigung gem. Fluggastrechteverordnung unbenommen.@jessy
Nochmal nachgelesen:
Nein, du hast leider doch nicht recht, denn genau die von dir zitierte Aussage impliziert bereits deine "Korrektur".
Schade ...

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Danke für die Klarstellung vonschmeling, ich werde es mal so bei Air Berlin versuchen.

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Ich wiederhole gerne noch mal meine Aussage im Zusammenhang mit dem aktuellen EuGH Urteil und fordere sogar jeden betroffenen Passagier dazu auf, bei Verspätungen ab 3 Stunden seine Rechte diesbezüglich geltend zu machen! Wenn die Airline tatsächlich einen außergewöhnlichen Umstand vorliegen hatte, wird sie diesen vorweisen müssen, sonst ist vom Gegeteil auszugehen! Und auch eins ist klar: Der "außergewöhnliche Umstand" ist selten, sehr selten nach der neuesten Rechtsprechung.
Die Airlines haben nach dem ersten EuGh Urteil gegen Condor 2009 lange genug ihre Kunden mit einschüchternden Briefen abwimmeln wollen (oft mit Erfolg). Bestrittene Buchungen, Verweise auf völlig unmaßgebliche Urteile in Großbritannien und andere jusritische Winkelzüge sollten nur dem Zwecke dienen, Verfahren zu verzögern und abzuschrecken. Wenn die Airlines meinen, so mit Ihren Kunden umgehen zu müssen, bitte, deren Entscheidung.
Jetzt ermuntern Verbarucherzentralen und unzählige Medienberichte die Betroffenen wiedermal, notfalls zu klagen. Im Gefolge Anwälte und "Dienstleister", welche davon sich ein Geschäft versprechen...
Wenn Du darüber weinen willst, bitte, ich werde Dich nicht daran hindern, aber erwarte keine Taschentücher von mir zum Trost

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Jessy_233:
Wenn Du darüber weinen willst, bitte, ich werde Dich nicht daran hindern, aber erwarte keine Taschentücher von mir zum Trost
Dann heule aber auch nicht, wenn die Flugpreise in die Höhe gehen. Die (fälligen) Ausgleichszahlungen zahlt nicht die Fluggesellschaft sondern zu 100% der Passagier mit seinem Ticket. Freu mich schon auf neue “Abzocke“, “Preiserhöhung“ oder “Wucher“ Threads, wenn die Flugpreise ansteigen.
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Jessy_233:
Jetzt ermuntern Verbarucherzentralen und unzählige Medienberichte die Betroffenen wiedermal, notfalls zu klagen. Im Gefolge Anwälte und "Dienstleister", welche davon sich ein Geschäft versprechen...
Richtig - genau das ist daraus geworden: schiere Geschäftemacherei!
Und wie jede einseitig profitable Regelung wird auch diese dazu führen, dass die Tickets künftig mit dem "Verspätungsrisikozuschlag" auf den Markt kommen - ich kann nur immer wieder staunen, wie Verbraucher "Schutz" interpretieren?Man kann geteilter Meinung sein über diese gesetzgeberische Handhabe, ein derartiger Kreuzzug "wider die Willkür" zeugt allerdings m.E. von einer ziemlich eindimensionalen Denkweise.
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Auch wir hatten im Oktober eine Flugverspätung von 6 STD.
Ich habe die Firma Fairplane beauftragt meine Rechte durch zu setzen,was den Flug angeht.Sicherlich nehmen die 27% von der Ausgleichzahlung,ab macht braucht sich um nichts zu kümmern.Gleichzeitig habe ich beim Reiseveranstalter den verlorenen Tag der Reise gelten gemacht.Da dieser nicht erbracht wurde.Stephan
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@steviederdreher
Falls der Veranstalter eine Erstattung vornimmt, wird diese im Fall einer Leistung durch die Airline in Abzug gebracht.
Dein Anspruch an den Veranstalter beläuft sich auf 10% eines Tagessatzes der Reise (5% ab der fünften Stunde Verspätung), nicht auf einen "nicht erbrachten Tag" (s.h. Frankfurter Tabelle).
Dein Anspruch an die Airline hingegeben beträgt €400 pro Fluggast, sofern du ex EU gereist bist und keine außergewöhnlichen Umstände geltend gemacht werden. -