Flugzeitänderung vor der Reise
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Ganz interessant und aktuell - aber off topic
Nutzerverhalten: Nur jeder Fünfte liest AGB 29.04.2012
Laut einer aktuellen Umfrage des Branchenverbandes BITKOM lesen nur 22 Prozent der Internetnutzer mehr oder minder regelmäßig die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) von Online-Anbietern.
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Dass die Nutzer wenig Interesse an den AGB zeigen, läge in vielen Fällen an mangelnder Klarheit und Verständlichkeit derselben. So würden sich 53 Prozent der Nutzer verständlichere Formulierungen wünschen. Manche Nutzer würden zwar mit der Lektüre der Geschäftsbedingungen, diese aber nicht zu Ende lesen.
http://www.tecchannel.de/news/themen/business/2039179/nutzerverhalten_nur_jeder_fuenfte_liest_agb/ -
Mit 22% hätte ich nun nicht gerechnet, dachte eher, es wären weniger...

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ich finde deinen Beitrag nicht OT, denn das Problem der Flugzeitänderungen betrifft nun einmal die AGB der Reiseveranstalter. Ich sehe mich daher meine Auffassung aufgrund des Umfrageergebnisses bestätigt, denn ein Großteil der Verbraucher ist kaum in der Lage, die AGB (und das betrifft nicht nur die Reisebranche) wirklich zu verstehen.
Das zeigt auch der Beitrag von @Kourion vom 28.4.2013 um 20:01 Uhr. Diesen Ausführungen möchte ich noch hinzufügen, dass die User zwar lesen, die AGB aber möglicherweise nicht richtig verstanden oder sogar missverstanden haben. Anders kann ich mir die vielen Fragen im Thread "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" nicht erklären.
@VS, abholl, Enigma
vielleicht geht es auch wieder sachlich weiter...
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AGB hin oder her, die werden (jedenfalls bei mir) gelesen und verstanden, trotzdem hab ich was zu bekritteln
- nämlich die Informationspolitik der RV. Ich "muss" jede Änderung sofort melden z.B. Namensänderungen, wenn Personen ausfallen usw. ist ja auch richtig so. Allerdings würde ich mir wünschen das eben gerade Änderungen der Flugzeiten zeitnah dem Reisenden mitgeteilt werden - im Zeiten des Internets kann das doch nicht so schwer sein eine Serienemail zu senden (oder gibt es doch viel mehr Verschiebungen als wir denken).
Das Flugzeiten nicht schon 6 Monate vorher feststehen ist klar, aber eine Info sobald der RV genaueres weiß ist doch wirklich nicht zuviel verlangt. Wir haben nur durch Zufall (in dem Fall Parkplatzvorausbuchung) erfahren das der Flieger im Juli wahrscheinlich 13 h eher geht. Wir konnten jetzt noch reagieren, und einen zusätzlichen Urlaubstag erbetteln, 14 Tage oder 3 Wochen vor Abflug wären alle Messen gelesen gewesen.Birgit
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Hallo zusammen!
Ich hatte ja hier wegen der Bestätigung meines Reiseveranstalters ohneFlugzeitenangabe geschrieben, habe nun die Unterlagen erhalten - und sehe Unbill auf mich zukommen!
Aus welchen Gründen auch immer, hat man unsere Flüge mit Transfer bei GTI gebucht, Ariline ist weiterhin SHY. Allerdings sind Flugzeiten angegeben, die bei gleicher Flugnummer jeweils 1h15min später liegen als sowohl im Flugplan von DUS, als auch von AYT stehen! Ist normalerweiser kein Problem - allerdings muss ich beim frühen Termin mit dem PKW fahren, den späteren Termin kann ich mit dem ÖPNV erreichen.
Bin mal gespannt, ob, wann und von wem ich den richtigen Termin bekomme - ich bin jedenfalls auf Alles vorbereitet - und bedauere die Mitreisenden, die es nicht sind!

LG
Sokrates
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@querenburg
Nochmal: Wende einfach auf dein Verhalten an was du von anderen Usern erwartest.
Mein Anliegen ist absolut sachlich vorgetragen!
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@Mühlengeist
Änderungen müssen 21 Tage vor dem Reisetermin bekannt gegeben werden, sofern sie nicht aus außergewöhlichen Umständen zustandekommen, die nicht im Wirkungsbereich des Veranstalters liegen.
Es gibt also durchaus auch für sie eine Verpflichtung zur rechtzeitigen Information.@Brigitte
Danke für den interessanten Artikel!
Übrigens bestätigt er aus meiner Sicht @abholls Aussage, dass ein Geschäft nicht abgeschlossen werden sollte wenn man die vertraglichen Bedinungen nicht versteht. Stattdessen sollte man Fragliches klären (oft helfen die faq) bevor man den entsprechenden Button klickt.
Auch ich halte deinen Link nicht für off topic, denn primär geht´s bei der Diskussion hier genau um diese Do´s und Dont´s!@Sokrates
Auf die Flughafenseite würde ich mich nicht verlassen, diese sind oft fehlerhaft.
Worin siehst du denn die Unbill, die auf dich zurollt?
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@Brigitte
Danke fürs Posting und den Link. Ist gewiss nicht OT.
@querenburg
Ich bezweifle, dass diejenigen, die z. B. die von mir genannten Fragen stellen, die AGB gelesen haben. Denn die eine oder andere Antwort auf die Fragen ist sehr (!) schnell zu finden und absolut unmissverständlich - insbesondere die Angaben zur Stornierung.
Und AGB sind nicht in Juristen-Deutsch verfasst...@all
Aber es ist richtig: AGB lesen ist - ich nenn's mal - lästig. Ich mach es auch nicht gern und mach's auch nicht durchgängig.
Wenn man dann aber auf die Nase fällt, weil man's nicht gelesen hat oder eben nur flüchtig... und beginnt, nach einem potentiellen anderen "Schuldigen" für die Info-Lücke zu suchen - nun ja, das finde ich dann schlichtweg unkorrekt. :? -
auch ich bezweifle, dass diejenigen, die die von dir aufgezählten Fragen gestellt haben, die AGB gelesen haben. Gegenteiliges habe ich übrigens auch nie behauptet. Aber das sogenannte "Kleingedruckte" war schon immer Auslöser für Streit und gerichtliche Auseinandersetzungen. Daran wird dieser "Aufklärungsthread" sicherlich nichts ändern.
Wenn eine Verbraucherschutzorganisation "das Ding" nun in die Hand nimmt, kann der eine das gut und der andere das schlecht finden. Aus meiner Sicht geht es dabei nicht darum, für eine Info-Lücke einen potentiellen "Schuldigen" zu suchen, sondern um die Zulässigkeit bestimmer Inhalte von AGB im Rahmen bestehenden Gesetze. Und genau das prüft zur Zeit der BGH.
Liebe Grüße!
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vonschmeling wrote:
Auf die Flughafenseite würde ich mich nicht verlassen, diese sind oft fehlerhaft.
Worin siehst du denn die Unbill, die auf dich zurollt?
zu 1) Aktuell fliegt Sky jedenfalls täglich zur frühen Zeit.
zu 2) Organisiere ich mir nun einen Fahrer für früh oder lasse ich es darauf ankommen?LG
Sokrates
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Es ist Sky - also würd ich´s drauf ankommen lassen - ausgenommen ein Taxi oder Shuttle Service kommt dir unter keinen Umständen in die Tüte.
Schau vielleicht nochmal bei flightmapper rein, ob du da was bezüglich der Flugnummer findest.
Happy landings!
Zu deiner Erfahrung Bestätigung nur mit Destination und Abflugtag:
Das war exakt, was hier schon kurz nach dem LG Urteil prognostiziert wurde und seitens der Veranstalter angekündigt.
Für mich ganz klar eine Verschlimmbesserung für den Pauschalreisenden wie dein Beispiel zeigt.
Anstatt "größerer Sicherheit" hast du nun ne elende Recherche am Hut - aber Hauptsache du bist geschützt worden ...
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@querenburg
Natürlich geht es aus deiner Sicht und aus der Sicht der Verbraucherschützer nicht darum, für "eine Info-Lücke einen potentiellen Schuldigen" zu finden. Die Damen und Herren interessieren sich ja für die AGB und du kennst sie ebenfalls.
Ich meinte die User, die hier fragen und diese AGB oft nicht gelesen haben und somit diese umstrittene Klausel, um die es hier geht, nicht einmal kennen.
Und das sind für mich zwei völlig unterschiedliche Paar Schuh.
Denn: Im Allgemeinen wird hier in diesen 2 Threads ja nicht - so wie in den letzten Tagen - seitenlang diskutiert...
... sondern die User fragen wegen geänderter Flugzeiten, etc. an und was sie dagegen tun, wie sie sich dagegen wehren können. Und ja, dann kommt die Antwort AGB, etc. weil die Rechtslage halt noch immer so ist.
Und dies (Fragen / Antworten) stellt für mich auch den Sinn dieser Threads dar.Wenn nun die Korrektheit / Zulässigkeit dieser gelesenen oder nicht gelesenen AGB überprüft wird - so ist das halt so. Ich nehm's erstmal nur zur Kenntnis, denn Spekulationen bezügl. des Ausgangs sind zwar interessant, helfen zur Zeit aber niemandem weiter, der von einer Flugzeitänderung betroffen ist und aus diesem Grund hier anfragt.
Aber vllt. finden ja alle in dem zukünftigen Urteil etwas Gutes für sich. Man kann's nur hoffen.

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Vielen Dank noch für Ihre Hilfe, auch das Reiseportal hat uns unterstützt,leider mit negativem Ergebnis.
Sehr geehrte Frau xxx,
herzlichen Dank für Ihre E-Mail.
Wir bedauern, dass Ferien Touristik hier so quer stellt.
Der Nachweis welche Flugzeiten bei Buchung angezeigt wurden liegt Ferien Touristik vor. Sie hier jetzt noch einmal um den Buchungsnachweis zu bitten ist unnötig. Frau ××××hat uns telefonisch bestätigt, dass der Beleg vorliegt.
Die Kollegen haben uns nun allerdings auch mitgeteilt, dass die gewünschten Flugzeiten definitiv nicht angeboten werden können, da der Flug bereits ausgebucht ist.
Bei Buchung der Reise gab es wohl eine Überschneidung des Kontingentes Da die Flugzeiten immer unverbindlich sind berufen sich die Kollegen darauf. Ein Entgegenkommen seitens Ferien wurde abgelehnt.
Da wir uns nicht über die Vorgaben des Veranstalters hinwegsetzen können, bedauern wir Ihnen mitteilen zu müssen, dass wir hier keine Handhabe mehr haben.
Für Rückfragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.Auch Mitarbeiter haben Persönlichkeitsrechte, also bitte keine Namen posten. Danke
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ne75:
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Da die Flugzeiten immer unverbindlich sind berufen sich die Kollegen darauf.
...Was leider zu erwarten war ... :?
Warum ich die Möglichkeit zur Einrede entgegen der von @mkfpa vertretenen Meinung als wenig aussichtsreich betrachte habe ich bereits begründet. -
Da sind wir aber wieder unterschiedlicher Meinung. Denn die Antwort bezieht sich in keinster Weise auf die Möglichkeit der Erwiderung und nur weil ein Vertragspartner eine Meinung äussert ist die nicht automatisch richtig.
Sollte die Rechtslage aber tatsächlich so sein, dann gute Nacht Verbraucherschutz. Denn, mit der Logik, dürfen Veranstalter und Vermittler, auch Monate vor der Reise, mit Flugzeiten werben die sie nie vorhaben einzuhalten. Denn selbst vor Vertragsabschluss ist ja alles unverbindlich.
Mal eine Frage in eine andere Richtung, gibt es da nicht auch was bezüglich irreführender Webung

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Zumindest scheint der Verbraucherschutz in Flugzeiten "irreführende" Werbung zu sehen - ich für meinen Teil betrachte vorläufige Dispatchtimes überhaupt nicht als "Werbung".
Die vielfach getroffene Aussage allerdings, man habe auf deren Grund gebucht, widerspricht meiner Haltung.Sagen wir es so: Wenn eine Reise beworben wird, stehen die tatsächlich zum Zeitpunkt ihrer Durchführung verfügbaren Operatings oft noch gar nicht fest. Folglich "wirbt" man evtl. mit Zeiten, die man später nicht anbieten kann - ob das unredlich ist, soll mit Hilfe der Klage ja festgesellt werden ...
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hallo
ich finde die richtigstellung durch klagen der vz gut. es kann ja nicht bei allen die gleiche haltung vorherrschen. und ich betrachte gute flugzeiten durchaus als werbung und lockmittel der rv. denn wenn die zeiten nicht feststehen warum steht dann da nicht - flugzeiten sind noch nicht bekannt ?? wie schon mal angeführt denke ich das es bald rv geben wird die feste flugzeiten anbieten und sich das ggf. auch bezahlen lassen.
und es wird billgheimer geben ohne feste flugzeiten. der markt wirds richten.
lg
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@race:
Das sehe ich genauso.Und wenn keine Flugzeiten angegebenen werden, dann sind die nur für den Verbraucher unbekannt, die Anbieter müssen bei der hohen Dichte der Beförderungen ihre Kapazitäten planen und dazu gehört nun mal auch die Zeitplanung.
Und es ist nichts verwerfliches seine persönliche Planung nach den Flugzeiten auszurichten, man ist überall mit der Zeitplanung und Terminen konfrontiert, warum darf man dann nicht seinen Urlaub so gestalten, dass er einem darin zusagt, weil man eben auch die Organisation von zu Hause an den Urlaubsort oder das Hotel beförderungstechnisch planen muss.
Weiter sollte die Programmierung der Datenbank, in der die möglichen Angebote und deren Zeiten hinterlegt sind, soweit überarbeitet werden, dass man bei einer Buchung, die nicht (mehr) zur Verfügung steht, dieses Angebot nicht mehr erhält und die Option einer Alternative dafür angeboten bekommt und nicht vor die Tatsache gestellt wird,dass der Anbieter für einen die Alternative einbucht und bei Einspruch des Verbrauchers mit einer Überschneidung der Kapazitäten argumentiert.
Jeder Kaffeeautomat funktioniert bei "Auswahl nicht mehr vorhanden" besser...
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