Flugzeitänderung vor der Reise
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Danke für die prompte Antwort. Ich habe mit dieser Antwort schon gerechnet. Allerdings finde ich dieses Vorgehen der Veranstalter nicht seriös. Gibt es eigentlich Reiseanbieter, oder eine Statistik, wie oft so etwas bei den einzelnen RV vorkommt?
Außerdem halte ich solche Lockangebote für rechtlich aüßerst bedenklich. Gibt es hier denn keinerlei Grundsatzurteile. Ich habe gelesen, dass alles was unter 10 Stunden geht akzeptiert werden müsse. Dieses wird doch schamlos ausgenutzt. Leider zu Lasten der Reisenden. Dies sind leider immer die Dummen. -
"Nicht seriös" oder "Lockangebote" sind Vorwürfe, die zu erhärten wären - dem vorgetragenen Sachverhalt jedenfalls sind sienicht angemessen und sollten ergo nicht unbedingt gebraucht werden.
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Eine statistische Erfassung nach RV im Blick auf die Änderungen gibt es meines Wissens nicht und scheint mir auch schlichterdings nicht erbringbar.
Die probateste Methode zur zumindest weitgehenden Vermeidung so unliebsamer Überraschungen ist aktuell die Buchung direkt bei der Airline - mit Verzicht auf so manchen Komfort, den man im Rahmen eines pauschalen Arrangements nun mal eben auch hat ... -
Auf diese "statistische Erfassung " auch noch getrennt nach RV warten wir doch alle schon seit Jahren - Zwinker (Schade kein Smiley zur Verfügung). Dann würde ich vlt. mal wieder pauschal buchen, wenn ich dazu eine Wahrscheinlichkeitsberechnung anstellen könnte.
Wer sollte die Statistik auch erstellen? Die RV selber, wozu? Um schlecht dazustehen wegen vielfacher Änderungen? Never ever.
Darauf warten wir doch noch bis zum St.Nimmerleinstag oder zum politischen Zwang. Naja und beim letzteren würde es dann auch noch Möglichkeiten geben.
Ich denke es gibt noch nicht mal eine Statistik wieviele Flüge bei den EU Carriern komplett ausfallen.Ginus
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Da bin ich aber ganz anderer Meinung. Im Angebot ausgewiesene bessere und leider nicht eingehaltene Flugzeiten sind meiner Meinung nach Lockangebote.
Eine seriöse Benachrichtigung sieht nach meinem Ermessen auch anders aus. Wenn ein Fax 2 Tage vorher erscheint und erst am Vortage des Rückfluges weitergereicht wird und dazu noch ohne jegliche Begründung für die Vorverlegung des Rückfluges hat dieses einen äußerst bitteren Nachgeschmack und lässt viel Raum für Spekulationen. Bei seriösen RV kommen durch eindeutige Aussagen und freiwillig kulanterweises Entgegenkommen Spekulationen gar nicht erst auf. Fehler können passieren, aber eine angemessene Reaktion kann ich als Fluggast schon erwarten. Daher müssten auch für Pauschalreisen sehr enge Änderungsmöglichkeiten gelten. Hier ist der Gesetzgeber gefordert. -
Um ehrlich zu sein, mich wundert, dass das mit den Fax-Zetteln vor Zimmertüren überhaupt funktioniert. Wie schnell weht mal ein Windstoß so ein Ding über den Flur und,
weg ist es. Und dann?
Wollen wir mal alles andere hintanstellen. Es ist Sache des RV dem Reisenden mindestens gesichert Änderungen zukommen zu lassen. Ein Fax im Flur vor der Tür kann diese Erfordernis jedenfalls nicht erfüllen. Erfüllungsgehilfe für den RV in Sachen Flugzeitänderungen ist jedenfalls auch der Hotelier nicht, sondern die betreuende Agentur.
Usus hin, Usus her!
Ginus
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Gäbe es tatsächlich so eine Statistik, zweifle ich daran, dass sie wirklich so schlecht wäre wie hier vermeintlich gedacht wird.
Dieser Thread hat zwar einige Einträge aber gemessen an der Urlauberzahl pro Jahr sind Flugzeitänderungen wohl doch eher die Ausnahmen. Die bei denen alles nach Plan lief schreiben ja nichts.Ich selbst bin in den letzten 15 Jahren bestimmt 40 x pauschal verreist und hatte noch nie eine Flugzeitänderung.
Aktuell bekam ich eine Änderung, allerdings für einen separat gebuchten LH Linienflug im Mai 2014.
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Ein hypothetischer Windstoß ist insofern unerheblich, als der Reisende angehalten wird, "seine Flugzeiten" ggf. zu eruieren - vielleicht sollte man auch diese Bestimmung der AGB angreifen?!
Kann man ja - wohl an!;) -
AGB lesen und verstehen sind wohl mehrere Paar Schuhe...
Und bei den "besseren" Flugzeiten dürften die Gerichte wohl massive Probleme zu haben, diese zu definieren.
Viele Reisende in meinem Bekanntenkreis einschliesslich mir finden nix furchtbarer als den Abflug vor Tag und Tau. Und auf dem Rückweg erst mal stundenlang ohne Zimmer dazusitzen, weil ja die neuen Urlaubern schon die Räume brauchen bis man dann mit der letzten Maschine das Tages landet und saumüde nur noch ins Bett sinkt... -
Guten Morgen,
einen interessanten Beitrag zu diesem Thema habe ich im Onlineauftritt des Handelsblattes von heute gefunden 10.11.2013. Leider krieg ich die Verlinkung nicht hin, deshalb hier zum Abtippen:
http://handelsblatt.com/finanzen/recht-steuern/streitfall-des-tages/streitfall-des-tages-wenn-der-veranstalter-die-reise-verkuerzt-seite-all/6684910-all.html
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Das ist keine Handlungsvorgabe sondern eine Sicht auf das Forenthema von anderer Seite. -
Die Definition der "besseren Flugzeiten" hätte mich auch interessiert...
Sehr frühe Flugzeiten liegen mir normalerweise auch gar nicht, bei unserem nächsten Flug hingegen haben wir sie bewusst gewählt, weil wir zwischen Verpflichtungen und Abflug noch einen Tag Puffer haben und somit an diesem schon mal in aller Ruhe nach FRA fahren und dort ein günstiges Park, Sleep & Fly-Angebot nutzen können und es uns bei knapp 3 Wochen auf eine Nacht mehr oder weniger im Hotel auch nicht ankommt...
Beim übernächsten Flug hingegen müssen wir direkt nach der Arbeit nach FRA fahren, weil der Abflug gegen 22:00 stattfindet - auch diese Zeit haben wir bewusst so gewählt, weil wir am Zielort, wo wir noch nicht waren, einfach jede Stunde mehr nutzen wollen und somit einen vollen Tag mehr haben....
Also, welche Flugzeit ist "besser"?

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Da wird aber munter die Flugänderung bei Pauschalreisen mit Flugverspätungen der Airlines durcheinander gemischt.
Und es wird wieder einmal der Anschein erweckt, die Flugzeiten in der Buchungsbestätigungen seien fest zugesagt....Genau dieses Unverständnis hat dazu geführt, dass immer mehr Veranstalter nun gar keine Zeiten mehr nennen. Toller Gewinn!
Möglicherweise wird die nächste "Gewinnstufe" dadurch eingeführt, dass Urlaubscharterflieger in Zukunft morgens in die Zielländer fliegen, dann gezwungen sind, tagsüber da rum zu stehen, um abends zurückzufliegen. Die 3 bis 6 zusätzlichen Legs, die bisher in der Zwischenzeit stattfanden, werden von neu anzuschaffenden Maschinen ebenfalls in den Tagesrandzeiten absolviert, sodass Flüge um ein Vielfaches teurer werden und die Start- und Landebahnen zu den Spitzenzeiten überfüllt sind. Wenn nur einer dann ne Verzögerung hat, oder es zu nem größeren Problem konnt, kommen alle zu viel mehr zu spät als jetzt, weil sich das in der Masse viel mehr verstärkt als gleichmäßig über den Tag verteilt. Toller Gewinn, wenn ich dann für den Flug nach Malle so viel bezahle, wie bisher für den ganzen Urlaub, oder?Ich mag mir ausserdem nicht von einer Minderheit, die auf dem Hinflug auf der gestörten Nachtruhe durch extrem frühe Abflüge besteht und diese auf dem Rückflug als Verstoß gegen die Genfer Konvention vor Gericht trägt, vorschreiben lassen, wann ich lieber zu fliegen habe.....
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Im Rahmen von Pauschalreisen ist auch nicht "alles möglich", so hat der Urlauber beispielsweise durchaus Ansprüche (geltend zu machen beim Veranstalter), wenn eine Flugzeitverlegung den Gesamtzuschnitt der Reise erheblich beeinträchtigt oder die Nachtruhe. Beispielsweise führen Rückflugvorverlegungen von mehr als 10h in die frühen Morgenstunden zu Minderungsansprüchen. Diese sind nicht hoch, maximal ein Tagessatz wird erstattet, aber wie sollte man den "Urlaubstag" auch sonst bewerten?
Zudem ist es in der Tat hilfreich zu wissen, welche Sorgfalt man selbst walten zu lassen hat, dann entbehren sich auch Lamenti über "ein lieblos zugestelltes Fax".
Der Pauschalreisende hat sich spätestens 12h vor der geplanten Abreise eigenmächtig über die Abhol- und Flugtermine zu informieren. Darüber unterrichten alle Airlines und Veranstalter, man kann sich also nicht auf Nichtwissen berufen.
Wenn man keine Muße hat, die AGB zu studieren, empfiehlt sich die Lektüre solcher Foren wie diesem hier ... hier werden sie geholfen!

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Kleine Ergänzung:
Um als "Verlockung" empfunden zu werden, müssten bestimmte Flugzeiten allgemein als begehrlich betrachtet werden. Das ist aber bei sehr frühen Hin- und späten Rückreisen überhaupt nicht der Fall. Zum einen kann sich die Anreise zum Flughafen aufwendig gestalten, ist das Hotelzimmer erst ab 15 Uhr des Anreisetages bereitzuhalten, am Abreisetag um 12 Uhr wieder zu räumen und nicht wenige Urlauber haben keine Lust, erst mitten in der Nacht zuhause anzukommen.
Da - q.e.d. - die AGB scheinbar nur bei den Verbraucherschützern besondere Aufmerksamkeit genießen, sind inzwischen etliche Klauseln gekippt und die Handhabe dahingehend verschlimmbessert worden, dass man eben überhaupt keine Zeiten mehr angibt.
Die Umläufe von Fliegern sind schon heute so geplant, dass sie zum frühst möglichen Termin am Heimatflughafen in die Luft gehen und zum spätesten dort wieder ankommen. Man kann - nach Belieben! - also durchaus sehr zeitige Starts und nächtliche Rückkehr buchen - aber halt eben direkt bei der Airline.
In diesem Zuge wird man auch feststellen, dass das 6 Uhr Operating zumeist preiswerter ist, als beispielsweise das um 11 Uhr - und schwupps war´s das mit "unserösen Verlockungen" und der Hypothese, die Randzeiten machten Pauschalreisen "teurer" ... -
Bessere Flugzeiten liegen immer im Auge des Betrachters. Wenn man sich den Urlaub so einrichtet, dass Reisetage eben Reisetage und keine Urlaubstage sind, dann ist das schon mal ein guter Schritt in die richtige Richtung.
Ich bin auch kein Freund von Flügen die vor dem Aufwachen stattfinden. Ebenso ist es ätzend wenn man das Hotelzimmer räumen muss und quasi auf gepackten Koffern in Reisekleidern bei gefühlten 35 Grad in der Lobby eines Hotels ausharrt.
Aber auch hier scheint es Reisende zu geben, die den Urlaub bis zum Schluss ausdehnen und noch in Badeklamotten im Flieger erscheinen.
Jeder eben so wie er mag. -
Klar sollte das jeder so haben dürfen, wie er mag.
Er sollte aber die Entspannt-am-Vormittag-oder-Nachmittag-Flieger nicht mit solchem Forderungen dazu zwingen, auch früh morgens aufstehen zu müssen, weil sie wegen der Nichtangabe keine Wahl mehr treffen können oder die Gerichte auf das Gemecker als auf die schweigende Mehrheit oder die Vernunft hören. -
Die Entscheidung wurde seinerzeit gefeiert als historische Verbesserung der Verbrauchersituation in Sachen Pauschalreisen, Skeptiker als Lobbyisten der Branche beschimpft und Heureka auf die Gerechtigkeit.
Inzwischen scheint etwas Katerstimmung zu überwiegen.
Wer also für sich Vorzüge bei der Pauschalreise sieht, wird gegenwärtig zu größerer Flexibilität gezwungen.
Dabei bin ich allerdings ganz bei beispielsweise mkfpa:
Ein sinnvoller Schritt wäre die vermehrte Schaffung von gebundenen Angeboten - das muss man ja nicht erfinden, auch heute gibt es schon Pauschalreisen mit Linienflügen.Edit: Im Übrigen braucht man weder die Verbraucherschützer noch die Gerichte, um einen Bedarf zu erkennen und entsprechend zu bedienen. Ich bin zuversichtlich, dass sich kundenorientiert handelnde RV in diese Richtung bereits ihre Gedanken gemacht haben!
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@ vonscmeling
kundenorientierte RV, gibt es die? Nenn mir mal bitte welche.
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Nein, das werde ich nicht tun (schon weil es vollkommen off topic ist!) - es sind aber m.E. etliche weit besser, als sie hier von einigen Foris beleumundet werden.
Dabei vermischen die Verärgerten allzu oft die Zuständigkeiten - wie leider auch in deinem Fall: Der Veranstalter hat beispielsweise mit der Zustellung der Benachrichtigung alles richtig gemacht - du nennst in dennoch wenig seriös?Sorry, aber nicht alles worüber Beschwerde geführt wird, ist Verschulden des RV und so ein bisschen zu differenzieren schadet zuweilen auch nicht!
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