Flugzeitänderung vor der Reise
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Stephan, wo genau siehst Du denn in der Realität(!) die Vorteile die sich für den Verbraucher aus diesem Urteil ergeben?
Findest Du es ernsthaft vorteilhaft, wenn zukünftig anstelle einer voraussichtlichen Beförderungszeit (die sich gar nicht so häufig ändert, wie viele "Betroffene" dies gerne glauben (oder anderen vermitteln wollen?!?)) nur noch der Beförderungstag benannt wird und/oder sich teils saftige Preissteigerungen für den Urlauber als Konsequenz aus diesem Urteil ergeben? Findest Du es gelungen und treibt es Dich zu Jubelstürmen, wenn dieses Urteil Dinge wie z.B. Frühbucher(rabatte) weiter einschränkt?
Edit:
Die vertraglich zugesicherte Leistung wurde auch vor dem Urteil in den (aller)allermeisten Fällen erbracht - es liegt z.B. auch nicht im Verantwortungsbereich eines RV, wenn der geneigte betroffene und dann wahlweise motzende und/oder enttäuschte Touri den Passus "voraussichtlich" überliest! -
Um´s kurz zu machen:
Im zuletzt verlinkten Urteil (ich nehme an, Stephan hat ihn gar nicht genutzt?!) hat das Gericht die Klage der Verbraucherschützer in weiten Teilen abgewiesen.
Es gestattet den Veranstaltern ausdrücklich den Abschluss von Reiseverträgen auch zu einem Zeitpunkt, zu welchem weder er noch der Luftfrachtführer die genauen Verkehrszeiten kennt.Gerade in so komplexen Themen ist es durchaus von Vorteil sich die Mühe zu machen die Beiträge zu lesen (und idealerweise zu verstehen), bevor man von "Schlechtreden" faselt.
M.E. gestaltet der Verzicht auf diese einfache Maßnahme nämlich den Sachverhalt überaus anstrengend ...
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Völlig richtig, gerade in diesem (zugegebenermaßen wichtigen und teils heiklen, aber eben auch sehr komplexen) Thema mischen sehr häufig Leute rum, die nicht einmal elementarste Dinge komplett lesen und vorteilhafterweise auch noch verstehen. Damit wir uns richtig verstehen, es geht nicht um andere Meinungen und Sichtweisen des Ganzen, sondern einzigst darum mit Realitäten und Fakten umzugehen...und es sollte wenigstens die Bereitschaft bestehen, sich mit diesen auseinander zu setzen!
Die Lage ist gar nicht so "weltuntergangsnah" und "verbrecherisch" seitens der "bösen Anbieter" wie einige "ach so geschädigte" Verbraucher glauben...oder vermitteln wollen(?)!
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Zu Beruhigung,ich habe mir den Artikel durch gelesen.Ob ich Ihn verstanden habe,sehr wohl.Das sich natürlich die 3 üblichen jetzt melden ist schon verständlich.
Ob ich jeden Anbieter als Raubritter bezeichne,nö.Den die guten werden mit dem Urteilen positiv umgehen,den schlechte Presse mag kein Veranstalter.
Die die immer wieder auffallen,werden neue Tricks anwenden,aber ob sich das durch setzt.Da habe ich meine Zweifel.Den ich buche meine Urlaube da,wo mir die Zeiten angezeigt werden,und wenn es teurer wird,okay,ich kann es mir leisten.
Euch allen ein schönes Weihnachten.
Stephan
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Stephan, zuerst einmal habe ich ein Urteil verlinkt und keinen "Artikel".
Ich bestreite zudem, dass du dessen Inhalt verstanden hast - denn anders ist kaum zu erklären, dass du daraus "neue Aspekte bezüglich der Sicherheit für Verbraucher" ableitest ... ?!

Meiner Meinung nach kannst du dir übrigens Randbermerkung zu "den Üblichen" sparen - es ist ganz verbreitet so, dass sich bestimmte User für bestimmten Themen besonders interessieren.
Soweit es mich betrifft sehe ich keinerlei Veranlassung, mich hierzu zu erklären. -
Warum werde solche Urteile gefällt,und warum gibt es soviele Gerichtsverfahren.
AGB,s soll eine Sicherheit zwischen 2 Vertragsparteien schaffen.Leider sind die meisten zum Nachteil des Kunden.Nun haben wir hier 2 Urteile die den Kunden Rechtsicherheit gewähren soll.Was ist daran falsch.
Der Urlaub wird teurer,das liegt aber garantiert nicht nur an den Urteilen.
Der Frühbucher wird immer weiter eingeschrenkt.Leider muss ich dieses verneinen.Den wenn der Kunden schon sehr früh bucht,wird ein Anzahlung fällig.So hat der RVA Gelder zuverfügung und das Zinsfrei.Dazu hat er im vorraus eine langen Planungssicherheit.Ich habe schon im Oktober meinen Urlaub für März gebucht.da gab es den Frühbucher,mit einen Direktflug mit guten Flugzeiten (Morgens hin Abends zurück)10 tage Aydinbey King Palace seitlicher Meerblick für 598€.Ich hätte natürlich ein Flug über einen anderen Veranstalter buchen können.Da kosteten 10 Tage mit Zwischenlandung 530€Also,ich buche das was ich möchte,und bekomme es genau so wie ich es gebucht habe.Dank der Urteile.
Hier noch ein Beispiel .(selber so erlebt,und gebucht.)Jiva Beach für 11 Tage ab Düsseldorf mit Direktflug mit Mittagszeiten und Abends Zurückflug 835€( 1/2 Fly so gebucht,weil ich so wollte)
11 Tage mit Morgensflug und Abendsflug Direkt für 900€ (1/2 Fly)
Flug mit Zwischenlandung kostet für 9 Tage 730€ mit Zeitangabe (z:B.Alltours,Öger)
Direktflug mit schlechten Flugzeiten für 9 Tage 700€ (z.B.Alltours,Öger)
Direktflug ohne Angaben für 9 Tage 700€ (mir Unbekannte RVA)Hier kann der Kunde nun selber entscheiden,und bekommt das was er möchte,und das ohne Einschrenkung.So soll es doch sein,und nicht anders.Und sollte sich dann der Kunde doch für das schlechteste entscheiden.So ist er selber Schuld.
Stephan
Und so denken viele/die meisten Menschen,und Googel gibt viele Antworten,das heißt aber nicht,das man selber Wissen hat.
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Nur mal so - Stephan - der Veranstalter muss seinerseits in Vorleistung gehen für die Reise, die du bei ihm buchst. Er wird also nicht - wie du dir das vorzustellen scheinst - mit den Anzahlungsbeträgen in Saus und Braus leben und hat das auch nichts mit dem hier diskutierten Thema zu tun.
Ich staune nur gelegentlich über die Ansichten, die du hier verbreitest - auch bezüglich der AGB und ihrer Vor- und Nachteile ...

Zum Inhalt des Urteils des OLG Düsseldorf möchte ich mich nicht weiter auslassen - ich nehme an, die meisten haben es inhaltlich begriffen, womit dieses Repetitorium einigermaßen überflüssig wird.
Auch steht es mir nicht an, die Entscheidungen an sich zu bewerten, allerdings kann ich ziemlich genau abschätzen, welche Folgen sie für die Verbraucher haben - sofern sie alle irgendwann einmal rechtskräftig sind.
Jedenfalls spielt es eine ziemlich untergeordnete Rolle, ob man sie nun "gut" oder "nicht gut" findet und deshalb habe ich mich dahingehend auch überhaupt nicht geäußert. -
@vs,
nicht das du das jetzt falsch verstehst, so manchen Beitrag von dir war hier schon äußerst hilfreich, aber was du jetzt hier schreibst, ist doch der Gipfel der Demagogie. Es hätte nur noch gefehlt in deinen Äußerungen zu diesem Thema bisher, daß du schreibst "Das Urteil ist Schei..... und die Verbraucherschützer sind Idioten". Wohlgemerkt, das hast du nicht geschrieben, aber ich für meinen Teil habe das so heraus gelesen. Ihr orakelt hier über die Auswirkungen eines Urteils ohne auch nur eine Reaktion der Reisebranche auch nur annähernd zu kennen, setzte ich mal voraus, da ihr euch diesbezüglich nicht äußert. Ich hatte es dir schon einmal geschrieben, wartet doch einfach mal ab, was da heraus kommt, denn ändern kannst weder du noch Holginho daran etwas.
Thomas -
Thomas, bevor Du weiter orakelst und/oder zwischen d.M.n. vorhandenen Zeilen liest - ich habe das Urteil bewußt nicht bewertet und nein, ich finde es nicht "schei..."..allerdigs erschließt sich mir nicht, welche real(!) und tatsächlich(!) vorhandenen(!) Vorteile es dem Verbraucher bringen soll - und ich bin nicht wirklich überrascht, daß bisher niemand auf entsprechend gestellte Fragen geantwortet hat.
Zu den Folgen: Nein, ich "weiß" nichts, "kenne aber diverse Tendenzen" - und die habe ich hier dargelegt und lasse mich auch gerne auf diese in "einigen onaten" festnageln. Bisherige andere Dinge haben gezeigt, daß diese und andere Tendenzen "nicht sooo schlecht" prognostiziert waren

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@maximoritz
Jetzt aber mal gemach ...
Zuerst schätze ich es nicht besonders, überaus beherzte Auslegungen meiner Beiträge zu lesen. Was ich sagen will und meine steht hier klar und deutlich nachzulesen - auch wenn manche scheinbar gelegentlich ein Wort googlen müssen ...Dann geht es hier um zwei Entscheidungen, die im Ergebnis keine großen Gemeinsamkeiten haben, das habe ich ausführlich erklärt.
Überdies braucht man nicht "abzuwarten" (bezüglich des BGH Urteils)
a) sind die Schritte schon mit der Entscheidung des OLG Celle eingeleitet worden,
b) gibt es kaum einen Branchenvertreter, der nicht schon ziemlich deutlich aufgezeigt hat, welche Folgen die Veranstalter aus der leicht veränderten Gesetzeslage resultieren werden lassen - das ist also wahrlich nicht "Rate mal mit Rosenthal", und wurde nicht nur von mir sehr häufig wiederholt.Zu schlechter Letzt allerdings bleibt hier ein harter Kern derer bestehen, die glauben mit dem Spruch der Kammer seien ihre Flugzeiten auf ewig und unverrückbar in Marmor gemeißelt und stoisch jeden Hinweis (es waren etliche!) zu irrtümlichen Schlüssen (auch derer gab es zahlreiche!) ignorieren.
Übrigens - ich bin überhaupt nicht betroffen, da ich keine Pauschalreisen buche; wieso sollte ich mich also entblöden, eine höchstrichterliche Entscheidung zu werten?
Das tu ich - selbst als Betroffener! - schlimmstenfalls im engsten Kreis meiner Lieben und nicht vor einem Mio-Publikum in einem Reiseforum! -
steviederdreher:
Endlich haben wir ein Urteil,wo sich jeder drauf verlassen kann.Wir haben alleine auf dieser Seite über 193 Seiten wo Betroffene geschrieben haben......................
nur mal so, um das in relation zu setzen:
193 seiten seit bestehen des threads. und dieser hier besteht seit juli 2006,also nunmehr 7,5 jahren.
und nicht jeder beitrag hier handelt von einem betroffenen. -
@vs,
sorry vonschmeling, aber das lese ich nun mal für mich raus aus deinen statements, ich kann doch nichts dafür.
@all,
jetzt gehe ich in den Feiertagsmodus und wünsche allen Holidaycheckern ein frohes und friedliches Weihnachtsfest im Kreise ihrer Lieben
Thomas -
@maximoritz
... du magst nichts dafür können wollen, aber ich hab was dagegen.
Unterlasse bitte diese völlig spekulativen Auslegungen - Danke! -
Ich habe mal eine Verstaendnissfrage, denn ich dachte das BGH Urteil ist endgueltig und waere rechtsgueltig.
Aber ich koennte, fuer z.B. September 2014, immer noch Pauschalreisen mit unverbindlichen Flugzeiten buchen. Ich dachte diese Klausel ist in den AGB's nicht mehr erlaubt.
Oder stehe ich hier voellig neben den Schuhen und peil hier gar nichts mehr

Und um Missverstaendnisse zu vermeiden, mir ist durchaus bewusst das sich auch zukuenftig Flugzeiten aendern koennen. Ist mir allerdings Saussage da ich, so wie VS, keine Pauschalreisen buche.
Und wie andere auch schon gepostet haben habe ich mir auch noch keine abschliessende Meinung gebildet ob das Urteil, fuer die Verbraucher, gut oder schlecht ist.
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@mkfpa
Das versuche ich seit Celle zu erklären ...
Der BGH hat geurteilt:
Eine Bestätigung muss (u.a.) die "voraussichtlichen Flugzeiten" erhalten.
Nicht mehr gestattet ist der Passus in den AGB mit einem pauschalen Vorbehalt zur Änderung der Verkehrszeiten, der Airline, des Routings.
Alles andere ist die hier kolportierte Auslegung von Pauschalreisebuchern, die sich auch nach der gefühlt 174sten Wiederholung nicht umstimmen lassen.
Eigentlich ist das ganz logisch, denn wie soll man einen Veranstalter rechtsverbindlich festnageln, wenn die Fluggesellschaften sich ihrerseits vorbehalten, aus "flugbetrieblichen Gründen" die Verkehrszeiten zu ändern?
Allerdings hab ich für meinen Teil die Mission aufgegeben ... :? -
... es wäre Dir ehrlich zu wünschen, dass Du Deine Missionierung tatsächlich aufgibst. Wieviele Liter Kaffee, wertvolle Zeit, rotgeäderte Augen, etc. hat das alles gekostet, nur um ein paar Unbelehrbare zu belehren und trotz allem finde ich das BGH-Urteil immer noch prima.
Die vielbeschworenen Szenarien mit Preiserhöhungen, usw. sind bis jetzt noch nicht eingetreten und sollte irgendwann bei einer Pauschalreise nur noch der An-u.Abreisetag stehen, dann ist es auch in Ordnung.
Immer noch besser als mit Hinflugzeiten morgens gegen 10Uhr zum Airport gelockt zu werden, um dann 2 Wochen vorher zu erfahren: "Tja Herr Rhodos, das Teil fliegt leider erst um 23.59Uhr und zurück geht es auch schon um 00.01Uhr, statt wie versprochen, ähmmm, unverbindlich zugesagt, gegen Mittag" -
@Rhodos-Peter
Es sind diese Kommentare, die die Endlosschleife verursachen ... :?
Weder wurde gefragt, noch hab ich mich je dazu geäußert, wo das Urteil auf der Primaskala zu sehen ist.
Überdies hab ich auf die konkrete Frage von mkfpa geantwortert - was dieser vermutlich zu schätzen weiß. Dein Wohlwollen ist insofern ganz und gar entbehrlich. -
Hallo,
laut Gerichtsurteil muss auch bei einer Pauschalreise eine Flugzeitänderung begründet werden. Dies geschieht bei vielen Veranstaltern allerdings nicht. Dies legt den Verdacht der Willkür nahe.