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BGH: Reisebüro nicht zum Hinweis auf Reiseabbruchversicherung verpflichtet

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • BulgarienfanB Offline
    BulgarienfanB Offline
    Bulgarienfan
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    BGH-Urteil vom 25.7.2006 – X ZR 182/05: Tritt ein Reisebüro ähnlich wie ein Reiseveranstalter auf, muss es auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten- und einer Rücktransportkostenversicherung hinweisen, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung.

    Einmal Bulgarien - immer Bulgarien!
    Once in Bulgaria - forever in Bulgaria!
    Веднъж в България – завинаги в България! Однажды в Болгарии – навсегда в Болгарии!

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    • mosaikM Offline
      mosaikM Offline
      mosaik
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Das ist korrekt - die EU-Informationspflichten sagen nur aus, dass der Kunde auf eine ReiseRÜCKTRITTSKOSTEN- und RÜCKTRANSPORTversicherung NACHWEISLICH hingewiesen werden muss.

      Da Reiseveranstalter und Reisebüros im Sinne des ABG nicht als Versicherungsfachleute gelten, müssen sie auch keine besonderen Kenntnisse darüber hinaus haben.

      Im Gegenteil, es wird häufig darauf hingewiesen, dass Kunden bei besonderen Fragen sich direkt an die Versicherung(en) wenden sollten.

      Gruß
      Peter

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      • emdeboE Offline
        emdeboE Offline
        emdebo
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Verkehrte Welt?
        Da gibt es womöglich für Reisebüros eine zusätzliche Einnahmequelle - Reiseabbruch-Versicherung - und diese wird den Kunden verschwiegen!

        Kann das nicht ganz nachvollziehen. Wenn man keine Reisen
        mehr anbietet, kann man auch nicht verklagt werden. 😉

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • salvamor41S Offline
          salvamor41S Offline
          salvamor41
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Viel zu viele kennen leider gar nicht den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann. Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

          ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

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          • EkiE Offline
            EkiE Offline
            Eki
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            und für was ist dann der reisesicherungsschein ❓
            ich dachte immer, die kommen dann für die entstandenen kosten auf, wenn man eine reise nicht antreten kann oder abbrechen muss, weil der veranstalter pleite ist.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • Erika1E Offline
              Erika1E Offline
              Erika1
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Der Reisepreissicherungsschein schützt den Urlauber vor dem Bankrott des Veranstalters.

              Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt vor den Stornokosten des Urlaubers bei Todesfällen, schwerer Erkrankung usw. - VOR dem Antritt der Reise.

              Die Reiseabbruchversicherung versichert die gleichen Risiken wie die Rücktrittskostenversicherung NACH Antritt der Reise, wenn eine vorzeitige Rückreise erforderlich wird. Sie hat mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Veranstalters nichts zu tun.

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • mosaikM Offline
                mosaikM Offline
                mosaik
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                "salvamor41" wrote:
                ...und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann.

                ehm? ...--> Insolvenzsicherungsverordnung... ? Sicherungschein...!? Lieber @salvamor41...

                "salvamor41" wrote:
                ...Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

                ... sofern ein Fall eingetreten ist, der in den Versicherungsbedingungen als Versicherungsfall vermerkt ist.
                Man bekommt dann die zusätzlichen Rückflugkosten ersetzt (je Versicherung auch möglich nur teilweise) und nicht genutzte Urlaubsanteile (auch je Versicherung unterschiedliche Bedingungen), also z. B. die Kosten für die 2. Woche Appartementmiete.

                In Österreich grundsätzlich kein Thema, diese Versicherung, da sie in den Komplettversicherungspaketen der beiden großen Reiseversicherungsgesellschaften inkludiert ist. Nur wenn wenn man nur eine Rücktrittsversicherung abschließt, sollte man die Bedingungen aufmerksam studieren, ob eine Reiseabbruchversicherung inkludiert ist oder nicht.

                Gruß
                Peter

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                • meinungsfreiheitM Offline
                  meinungsfreiheitM Offline
                  meinungsfreiheit
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  "salvamor41" wrote:
                  Viel zu viele kennen leider gar nicht den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann. Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.

                  viel zu viele oder nur ein paar wenige, lieber salvamor41 😱

                  Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

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                  • salvamor41S Offline
                    salvamor41S Offline
                    salvamor41
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Mea culpa, da habe ich wohl etwas verwechselt! 'tschuldigung!
                    Das kommt davon, weil wir nie eine Abbruchversicherung abschließen. Man sollte auch nur über etwas reden, wenn man Ahnung davon hat. 😉

                    Wir buchen in dem Fall, daß wir früher zurück müssen, unseren Linienflug um. Das ist zwar auch kostenpflichtig € 100,00 oder so), aber das Risiko gehen wir ein.

                    ><o(((°> Don't feed the Trolls <°)))o><

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • meinungsfreiheitM Offline
                      meinungsfreiheitM Offline
                      meinungsfreiheit
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      @salvamor41

                      halb so wild, auch administratoren sind nur Menschen 😉

                      Apropo Risiko:

                      Bei uns ist in der Kreditkarte zwar die Abbruchversicherung mit drin, aber Vorsicht:
                      Nicht gedeckt sind meist Kosten für Begleitpersonen, sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten.

                      Die Bedingungen einer Versicherung im Schadensfall, ein Kapitel für sich.

                      Die Reiserücktrittversicherung gibts übrigens ja auch nur noch mit 20% Eigenanteil im Schadensfall.

                      Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Erika1E Offline
                        Erika1E Offline
                        Erika1
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        meinungsfreiheit, das stimmt nicht so ganz:
                        viele Versicherer bieten Vertragsvarianten mit und ohne Selbstbehalt an.

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • meinungsfreiheitM Offline
                          meinungsfreiheitM Offline
                          meinungsfreiheit
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          @erika1

                          ich hab letztes Jahr im Reisebüro gefragt, da mich dies wegen unseres Kindes interessierte.
                          Da hies es, das bietet keiner mehr an.

                          War glaub ich die Europ.Reiseversicherung. Mastercard bietet auch nur mit den 20% an.

                          Hast zufällig einen Versicherer zur Hand, der ohne Selbstbehalt anbietet.
                          Würde mich sehr interessieren. Herzl. Dank

                          Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

                          1 Antwort Letzte Antwort
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                          • Erika1E Offline
                            Erika1E Offline
                            Erika1
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @ meinungsfreiheit

                            z.B. die URV, Tochter der UKV Union Krankenversicherung bietet mit und ohne Selbstbehalt an sowie auch mit und ohne Reiseabbruchversicherung, die hier "Feriengarantie" heißt.

                            Selbstbehalt (wenn vereinbart) € 25 pro Person/Objekt, bei Krankheit 20 % des erstattungsfähigen Schadens bei mindestens € 25.

                            Bei Schiffsreisen gibt es grundsätzlich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 4,2 % des Reisepreises.

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • meinungsfreiheitM Offline
                              meinungsfreiheitM Offline
                              meinungsfreiheit
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @erika1

                              Danke.

                              Da muß ich mir mal die Prämien anschauen, was das ausmacht.

                              LG

                              Wenn Du das Ziel nicht kennst, ist kein Weg der Richtige!

                              1 Antwort Letzte Antwort
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