BGH: Reisebüro nicht zum Hinweis auf Reiseabbruchversicherung verpflichtet
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BGH-Urteil vom 25.7.2006 – X ZR 182/05: Tritt ein Reisebüro ähnlich wie ein Reiseveranstalter auf, muss es auf die Möglichkeit des Abschlusses einer Reiserücktrittskosten- und einer Rücktransportkostenversicherung hinweisen, nicht aber auf eine Reiseabbruchversicherung.
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Das ist korrekt - die EU-Informationspflichten sagen nur aus, dass der Kunde auf eine ReiseRÜCKTRITTSKOSTEN- und RÜCKTRANSPORTversicherung NACHWEISLICH hingewiesen werden muss.
Da Reiseveranstalter und Reisebüros im Sinne des ABG nicht als Versicherungsfachleute gelten, müssen sie auch keine besonderen Kenntnisse darüber hinaus haben.
Im Gegenteil, es wird häufig darauf hingewiesen, dass Kunden bei besonderen Fragen sich direkt an die Versicherung(en) wenden sollten.
Gruß
Peter -
Verkehrte Welt?
Da gibt es womöglich für Reisebüros eine zusätzliche Einnahmequelle - Reiseabbruch-Versicherung - und diese wird den Kunden verschwiegen!Kann das nicht ganz nachvollziehen. Wenn man keine Reisen
mehr anbietet, kann man auch nicht verklagt werden.
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Viel zu viele kennen leider gar nicht den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann. Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.
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Der Reisepreissicherungsschein schützt den Urlauber vor dem Bankrott des Veranstalters.
Die Reiserücktrittskostenversicherung schützt vor den Stornokosten des Urlaubers bei Todesfällen, schwerer Erkrankung usw. - VOR dem Antritt der Reise.
Die Reiseabbruchversicherung versichert die gleichen Risiken wie die Rücktrittskostenversicherung NACH Antritt der Reise, wenn eine vorzeitige Rückreise erforderlich wird. Sie hat mit wirtschaftlichen Schwierigkeiten des Veranstalters nichts zu tun.
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"salvamor41" wrote:
...und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann.ehm? ...--> Insolvenzsicherungsverordnung... ? Sicherungschein...!? Lieber @salvamor41...
"salvamor41" wrote:
...Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.... sofern ein Fall eingetreten ist, der in den Versicherungsbedingungen als Versicherungsfall vermerkt ist.
Man bekommt dann die zusätzlichen Rückflugkosten ersetzt (je Versicherung auch möglich nur teilweise) und nicht genutzte Urlaubsanteile (auch je Versicherung unterschiedliche Bedingungen), also z. B. die Kosten für die 2. Woche Appartementmiete.In Österreich grundsätzlich kein Thema, diese Versicherung, da sie in den Komplettversicherungspaketen der beiden großen Reiseversicherungsgesellschaften inkludiert ist. Nur wenn wenn man nur eine Rücktrittsversicherung abschließt, sollte man die Bedingungen aufmerksam studieren, ob eine Reiseabbruchversicherung inkludiert ist oder nicht.
Gruß
Peter -
"salvamor41" wrote:
Viel zu viele kennen leider gar nicht den Unterschied zwischen Reiserücktrittsversicherung und Reiseabbruchversicherung. Letztere ist aber gerade für Pauschalurlauber interessant, und zwar in dem Fall, wenn der Veranstalter in wirtschaftliche Schwierigkeiten gerät und die Urlauber nicht mehr nach Hause bringen kann. Die Abbruchversicherung bewahrt davor, die Rückreise aus eigener Tasche bezahlen zu müssen.viel zu viele oder nur ein paar wenige, lieber salvamor41

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Mea culpa, da habe ich wohl etwas verwechselt! 'tschuldigung!
Das kommt davon, weil wir nie eine Abbruchversicherung abschließen. Man sollte auch nur über etwas reden, wenn man Ahnung davon hat.
Wir buchen in dem Fall, daß wir früher zurück müssen, unseren Linienflug um. Das ist zwar auch kostenpflichtig € 100,00 oder so), aber das Risiko gehen wir ein.
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halb so wild, auch administratoren sind nur Menschen

Apropo Risiko:
Bei uns ist in der Kreditkarte zwar die Abbruchversicherung mit drin, aber Vorsicht:
Nicht gedeckt sind meist Kosten für Begleitpersonen, sowie Kosten für die Überführung eines verstorbenen Versicherten.Die Bedingungen einer Versicherung im Schadensfall, ein Kapitel für sich.
Die Reiserücktrittversicherung gibts übrigens ja auch nur noch mit 20% Eigenanteil im Schadensfall.
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ich hab letztes Jahr im Reisebüro gefragt, da mich dies wegen unseres Kindes interessierte.
Da hies es, das bietet keiner mehr an.War glaub ich die Europ.Reiseversicherung. Mastercard bietet auch nur mit den 20% an.
Hast zufällig einen Versicherer zur Hand, der ohne Selbstbehalt anbietet.
Würde mich sehr interessieren. Herzl. Dank -
@ meinungsfreiheit
z.B. die URV, Tochter der UKV Union Krankenversicherung bietet mit und ohne Selbstbehalt an sowie auch mit und ohne Reiseabbruchversicherung, die hier "Feriengarantie" heißt.
Selbstbehalt (wenn vereinbart) € 25 pro Person/Objekt, bei Krankheit 20 % des erstattungsfähigen Schadens bei mindestens € 25.
Bei Schiffsreisen gibt es grundsätzlich eine Selbstbeteiligung in Höhe von 4,2 % des Reisepreises.
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