Alltours Teil II
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Deine Behauptung, dass die Änderung von Flugzeiten .... noch nicht von den Verbraucherschnuftis angegriffen worden sei, ist falsch.
Ja, die Gerichte räumen den Veranstaltern und Fluggesellschaften gewisse Spielräume ein. Aber trotzdem bleibt deine Grundaussage falsch.Fakt ist, dass (unter bestimmten Voraussetzungen) Teile der AGB von Veranstaltern, die sich das Recht der beliebigen Verschiebbarkeit von Flugzeiten heraus nehmen vom BGH, zumindest im Fall von TUI für unzulässig erklärt wurden, ergo gegen geltendes Recht verstößt. Dass dies kein Grundsatzurteil ist, tut nichts zur Sache. Ich verstehe nicht, was daran so schwer zu kapieren ist.
Mir ist durchaus klar, dass Veranstalter im Zweifelsfall solche Urteile ignorieren und darauf setzen, dass der Kunde sich schon nicht durch alle Instanzen klagt. Das macht deren AGB aber trotzdem nicht rechtskonform.
Offensichtlich versuchst du, AGB mit Gesetzen gleichzusetzen. AGB sind immer nur ein Vertragsbestandteil und können für den Kunden ungültig sein, wenn sie gegen geltendes Recht verstoßen. Im zitierten Urteil war das der Fall.
Ob in meinem Fall ein Gericht auch so geurteilt hätte, kannst du natürlich in Zweifel stellen, aber dies als 'absurd' und 'weltfremd' zu bezeichnen ist angesichts bestehender Urteile mindestens ebenso 'absurd' und 'weltfremd'.@pacemaker sagte:
Fakt ist, dass (unter bestimmten Voraussetzungen) Teile der AGB von Veranstaltern, die sich das Recht der beliebigen Verschiebbarkeit von Flugzeiten heraus nehmen vom BGH, zumindest im Fall von TUI für unzulässig erklärt wurden, ergo gegen geltendes Recht verstößt.
Die TUI verwendet diese Klauseln nicht mehr, verstößt demnach nicht gegen die Auflagen.
alltours ebenfalls nicht - schon gar nicht in deiner Angelegenheit, da die Reisezeit eben nicht "beliebig verlegt" wurde und auch keine entsprechenden Passus in den AGB eine solche Verlegung behandeln.
Außerdem würde andernfalls nicht "geltendem Recht" sondern gewöhnlicher Rechtsauffassung zuwidergehandelt, was man dann für seinen spezifischen Sachverhalt entsprechend klären lassen müsste. -
Hallo,
fliege am Montag um 13:20 Uhr ab München mit Ellinair nach Thessaloniki, laut https://wci.ellinair.com/ ist ein online check-in 48 Stunden vor Abflug möglich.
Habe Pauschalreise über holidaycheck gebucht, Veranstalter ist alltours.
Kann mir jemand sagen, welche Nummer ich dort zum Einchecken verwenden muss? Habe alle Nummern auf meinen Reiseunterlagen mal eingegeben, aber es kommen immer Fehlermeldungen.
Auf den Reiseunterlagen gibt es folgende Nummern:- Buchungsnummer
- VFLY-Nummer
- Vorgangsnr./Flugscheinnr. (auf Rail&Fly-Ticket)
Danke im Voraus!
Chris -
schau mal hier vllt hilft dir das weiter :
Wo finde ich meinen Buchungscode oder meine Ticketnummer?
Wenn Sie über unsere Website oder unser Call Center gebucht haben, finden Sie Ihre Buchungsnummer in der Buchungsbestätigung, die Sie von uns per E-Mail erhalten haben. Wenn Sie über einen Reiseveranstalter oder ein Reisebüro gebucht haben, finden Sie Ihre Buchungsnummer (manchmal auch "Reservierungsnummer" genannt) auf den Reiseunterlagen, die Sie von Ihrem Reiseveranstalter oder Reisebüro erhalten haben. Bei Buchungen von Mouzenidis Reisebüros ist die Referenznummer als "Reservierung N" auf den Firmengutscheinen vermerkt und besteht aus 10 alphanumerischen Symbolen, z. B. SKG01010AB -
das habe ich bereits gesehen, weiß aber nicht, welche Nummer gemeint sein soll, es funktioniert ja keine.
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Hallo,
ich hatte schon im airlinesforum "TUI" am 11.06.18 geschrieben, wegen der Fluganullierung vom 10.06.18.
Nachdem vonschmeling geschrieben hat, dass mir vom Reiseveranstalter der volle Reisepreis und eine Entschädigung von 100% zustehen würden, habe ich alltours angeschrieben und mein Geld zurück verlangt. Die Gutschrift des vollen Reisepreises habe ich erhalten.
Was die Entschädigung betrifft, habe ich heute ein Schreiben von alltours erhalten mit folgendem Inhalt:"Das Ihre Reise von den geschilderten Umständen bezüglich des gebuchten Hinfluges betroffen war und Sie die Reise aufgrund dessen storniert haben, tut uns sehr leid.
Dies ist als einvernehmliche Aufhebung des Reisevertrages mit all seinen Rechten und Pflichten zu sehen.
Nachdem wir den Sachverhalt geprüft und alle Umstände bewertet haben, erstatten wir Ihnen jedoch gern einen Betrag von 110,00 Euro zum Ausgleich für alle Reiseteilnehmer zusammen."
Was darf ich denn davon halten? Mir ist mein Urlaub entgangen und die wollen mir 110,--€ Schadensersatz zahlen?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muß ich einen Anwalt einschalten um an mein Recht zu kommen?
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Hallo,
ich hatte schon im airlinesforum "TUI" am 11.06.18 geschrieben, wegen der Fluganullierung vom 10.06.18.
Nachdem vonschmeling geschrieben hat, dass mir vom Reiseveranstalter der volle Reisepreis und eine Entschädigung von 100% zustehen würden, habe ich alltours angeschrieben und mein Geld zurück verlangt. Die Gutschrift des vollen Reisepreises habe ich erhalten.
Was die Entschädigung betrifft, habe ich heute ein Schreiben von alltours erhalten mit folgendem Inhalt:"Das Ihre Reise von den geschilderten Umständen bezüglich des gebuchten Hinfluges betroffen war und Sie die Reise aufgrund dessen storniert haben, tut uns sehr leid.
Dies ist als einvernehmliche Aufhebung des Reisevertrages mit all seinen Rechten und Pflichten zu sehen.
Nachdem wir den Sachverhalt geprüft und alle Umstände bewertet haben, erstatten wir Ihnen jedoch gern einen Betrag von 110,00 Euro zum Ausgleich für alle Reiseteilnehmer zusammen."
Was darf ich denn davon halten? Mir ist mein Urlaub entgangen und die wollen mir 110,--€ Schadensersatz zahlen?
Wie soll ich mich jetzt verhalten? Muß ich einen Anwalt einschalten um an mein Recht zu kommen?
Hallo! Der von @vs erwähnte Fall beruhte, wenn ich mich richtig erinnere, nicht auf einem Flugausfall, sondern auf einer nicht gebuchten Kabine auf dem Schiff. Also ganz klar dem Veranstalter zuzurechnen. Der Flugausfall hingegen ist m.M. nach nicht Alltours zuzurechnen, höchstens die fehlende Information. Hat Alltours denn Ersatzflüge, evtl. von einem anderen Flughafen oder an einem anderen Tag, angeboten, oder hast du gleich gefrustet storniert, ohne Alltours um Abhilfe zu ersuchen? Die Entschädigung von der Airline steht dir ja trotzdem zu.
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Doch, auch der Ausfall des Fluges ist dem Veranstalter zuzurechnen, schließlich handelt es sich um eine Pauschalreise.
Und im von mir geschilderten Fall war die Kabine durchaus gebucht, nur konnte das Schiff nicht mehr vor dem Auslaufen erreicht werden.
Die Gretchenfrage ist: Woraus schließt der alltours die "Einvernehmlichkeit" - also die Kündigung der Reise durch den Reisenden? Hat bonkee450 tatsächlich storniert, also seinen Willen erklärt, die Reise abzubrechen)?
Wurden alternative Angebote unterbreitet und abgelehnt? Waren sie in einem zeitlichen Rahmen, der den Zweck der Reise nicht vollkommen aufgehoben hätte? -
Ich bin vom Reisevertrag zurückgetreten wegen der ganzen Unannehmlichkeiten, deshalb habe ich auch keinen Wert auf alternative Angebote gelegt.
Das habe ich nicht aus Frust getan, sondern weil mir nicht mehr nach Urlaub war.Ich hatte den Fall ausgiebig unter tuifly- airlines beschrieben.
Auch hat mir HABERLING den TIPP gegeben, dieses zu tun.Muss ich mich jetzt also doch mit den angebotenen 110€ zufrieden geben?
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Ich bin vom Reisevertrag zurückgetreten wegen der ganzen Unannehmlichkeiten, deshalb habe ich auch keinen Wert auf alternative Angebote gelegt.
Das habe ich nicht aus Frust getan, sondern weil mir nicht mehr nach Urlaub war.Ich hatte den Fall ausgiebig unter tuifly- airlines beschrieben.
Auch hat mir HABERLING den TIPP gegeben, dieses zu tun.Muss ich mich jetzt also doch mit den angebotenen 110€ zufrieden geben?
@vonschmeling: Meinst du diesen Fall? Ich zitiere deinen Beitrag aus dem Reiserechtsforum:
geschrieben am 07.06.2018 um 19:54
"Übrigens: Schadenersatzforderungen sind endlich:
Eine Kreuzfahrt ging Klägern insgesamt verloren, da sie der Veranstalter nicht auf dem Kahn eingebucht hatte und sie davon erst 3 Tage vor der Abreise unterrichtete.
Sie nahmen die Flüge wahr und reisten mit einem Mietwagen durch das Zielgebiet, nach gewöhnlicher Auffassung also ein Totalverlust des beabsichtigten Reisezwecks, folglich die Forderung von 100% der Reisekosten als Schadenersatz + Übernahme der Mehrkosten.
Der letztinstanzlich angerufene BHG bestätigte jedoch das Urteil des zuständigen OLG:
100% der Reisekosten als Erstattung und 78% zusätzlich als Schadenersatz sind angemessen, der Richter habe die Forderungen sowohl der Kläger als auch der Beklagten entsprechend berücksichtigt, zudem wurden die Mehrkosten ersetzt." -
Ich bin vom Reisevertrag zurückgetreten wegen der ganzen Unannehmlichkeiten, deshalb habe ich auch keinen Wert auf alternative Angebote gelegt.
Das habe ich nicht aus Frust getan, sondern weil mir nicht mehr nach Urlaub war.Ich hatte den Fall ausgiebig unter tuifly- airlines beschrieben.
Auch hat mir HABERLING den TIPP gegeben, dieses zu tun.Muss ich mich jetzt also doch mit den angebotenen 110€ zufrieden geben?
@bonkee450 sagte:
Ich bin vom Reisevertrag zurückgetreten wegen der ganzen Unannehmlichkeiten, deshalb habe ich auch keinen Wert auf alternative Angebote gelegt.
Dann hast du tatsächlich gekündigt, und alltours behauptet zu Recht von einer Einvernehmlichkeit ausgehen zu können.
Dessen ungeachtet muss sich der Veranstalter eine Vereitelung der Reise durch die Unfähigkeit seines Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen. In diesem Fall sollte allerdings eine Kompensation von ca. 40% für den immateriellen Schaden ausreichend sein.Das habe ich nicht aus Frust getan, sondern weil mir nicht mehr nach Urlaub war.
Um mich nicht in die Frage zu verstricken, was genau sonst Frust bedeutet wenn nicht "mir war nicht mehr nach Urlaub":
Deine Erwägungsgründe spielen keine Rolle, du solltest vortragen, dass der Urlaub durch die Verzögerung seinen Zweck für dich verloren hatte.
(Anm.: Es wirkt sich auf die Ansprüche und ihre Höhe durchaus aus, wenn man sich - trotz Frust! - Alternativangebote unterbreiten lässt.Muss ich mich jetzt also doch mit den angebotenen 110€ zufrieden geben?
M.E. nicht, überhaupt wäre interessant zu wissen, wie alltours das Angebot in der gegenständlichen Höhe begründet?
Was ich tun würde: alltours ein Gegenangebot unterbreiten, eine Entschädigung von 40% der gesamten Reisekosten als angemessen zu akzeptieren für unnötig aufgebrachte Urlaubszeit. -
Sorry @Bienekind - nein, die Causa meinte ich nicht.
Allerdings muss sich ein Veranstalter einer Pauschalreise auch Fehlschläge seiner Erfüllungsgehilfen zurechnen lassen - und das selbst dann, wenn er auf den Verursacher gar nicht einwirken konnte. -
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Antwort des Hotels:
Bei Vertragspartnern müssen, wie in jeden Fall, gegenseitig die Bedingungen erfüllt werden. Wenn eine Seite nicht mitmacht wird der Vertrag aufgelöst. Das ist nun mal so. Unser Belangen war unseren Gäste dieses mitzuteilen. -
Wohl ein intensives Thema zwischen Alltours und dem Hotel: Denn selbst die ebenfalls ehrenwerte TUI nebst einigen anderen bekannten RV verkauft ja es ja munter weiter.
Die Antwort des Hotels ist eher blabla--. Abhaken.
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Bin auch von der Germania Pleite betroffen. Wie Alltours mit den Kunden umgeht ist schon beschämend. Mehrere Vorschläge unterbreitet. Wollten sogar die Mehrkosten der Reise übernehmen. Alltours besteht auch noch auf die Umbuchungskosten. Sehr Kundenfreundlich.
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@Summer7
Hast du schon in den Thread "Germania (ST) - was passiert nun mit meinen Flügen" ( klick hier ) geschaut / dort schon gepostet ?
Falls nicht... dort wird auch über Germania + Alltours geschrieben. Kopier dein Posting ggf. einfach dort hinein. -
Alltours hat gestern unseren Flug von Düsseldorf nach Marsa Alam verlegt (in den Osterferien). Von 9:40 Uhr Abflug und 15:30 Uhr Rückflug auf 7:50 Hinflug (OK geht noch) und 01:30 Uhr Rückflug! Das sind sagenhafte 14 Stunden vorverlegt! Dazu auch noch ein Nachtflug anstatt entspannt am Nachmittag!
Den neuen Nacht-Flug hätte ich damals bei der Buchung schon bekommen können bei einem anderen Anbieter, da war er aber ca. 200€ billiger! Mir kommt hier der verdacht Alltours lockt die Kunden mit guten Flugzeiten und bucht dann ganz dreist auf einen Nachtflug um!
Ich habe mich beim Kundenservice beschwert! Dieser scheint noch nie etwas von Vertragserfüllung gehört zu haben und sie halten so eine Änderung für völlig normal! Ja, Änderungen sind in gewissen Rahmen zu aktzeptieren aber niemals 14 Stunden! Meine ersten Recherchen im Internet sagen maximal 8 Stunden und nur solange die Nachtruhe nicht gestört wird!
Am gleichen Tag geht noch eine anderer Flug zu normalen Uhrzeiten. Eine Umbuchung darauf soll ich natürlich bezahlen! ganze 900€ soll ich mehr bezahlen! Bei anderen Anbietern ist der Flug auch buchbar, da kostet er ca. 200€ mehr als ich damals für meinen bezahlt habe. Ein weiteres Indiez dafür, dass die Kunden hier verarscht werden!
Ich bin bereit Alltours notfalls auf Vertragserfüllung zu verklagen. Spricht etwas dagegen, dass ich damit durchkomme? Die Gerichtsurteile zeigen eigentlich gute Chancen für mich!
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Alltours hat gestern unseren Flug von Düsseldorf nach Marsa Alam verlegt (in den Osterferien). Von 9:40 Uhr Abflug und 15:30 Uhr Rückflug auf 7:50 Hinflug (OK geht noch) und 01:30 Uhr Rückflug! Das sind sagenhafte 14 Stunden vorverlegt! Dazu auch noch ein Nachtflug anstatt entspannt am Nachmittag!
Den neuen Nacht-Flug hätte ich damals bei der Buchung schon bekommen können bei einem anderen Anbieter, da war er aber ca. 200€ billiger! Mir kommt hier der verdacht Alltours lockt die Kunden mit guten Flugzeiten und bucht dann ganz dreist auf einen Nachtflug um!
Ich habe mich beim Kundenservice beschwert! Dieser scheint noch nie etwas von Vertragserfüllung gehört zu haben und sie halten so eine Änderung für völlig normal! Ja, Änderungen sind in gewissen Rahmen zu aktzeptieren aber niemals 14 Stunden! Meine ersten Recherchen im Internet sagen maximal 8 Stunden und nur solange die Nachtruhe nicht gestört wird!
Am gleichen Tag geht noch eine anderer Flug zu normalen Uhrzeiten. Eine Umbuchung darauf soll ich natürlich bezahlen! ganze 900€ soll ich mehr bezahlen! Bei anderen Anbietern ist der Flug auch buchbar, da kostet er ca. 200€ mehr als ich damals für meinen bezahlt habe. Ein weiteres Indiez dafür, dass die Kunden hier verarscht werden!
Ich bin bereit Alltours notfalls auf Vertragserfüllung zu verklagen. Spricht etwas dagegen, dass ich damit durchkomme? Die Gerichtsurteile zeigen eigentlich gute Chancen für mich!
@vodka-redbull sagte:
Ich bin bereit Alltours notfalls auf Vertragserfüllung zu verklagen. Spricht etwas dagegen, dass ich damit durchkomme? Die Gerichtsurteile zeigen eigentlich gute Chancen für mich!
Willkommen im Forum, Vodka-Redbull. Kopier doch dein Posting ins Unterforum "Meinungen zu reiserechtlichen Fragen" und dort in den Thread "Flugzeitänderung vor der Reise" - hier klicken .
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Alltours hat gestern unseren Flug von Düsseldorf nach Marsa Alam verlegt (in den Osterferien). Von 9:40 Uhr Abflug und 15:30 Uhr Rückflug auf 7:50 Hinflug (OK geht noch) und 01:30 Uhr Rückflug! Das sind sagenhafte 14 Stunden vorverlegt! Dazu auch noch ein Nachtflug anstatt entspannt am Nachmittag!
Den neuen Nacht-Flug hätte ich damals bei der Buchung schon bekommen können bei einem anderen Anbieter, da war er aber ca. 200€ billiger! Mir kommt hier der verdacht Alltours lockt die Kunden mit guten Flugzeiten und bucht dann ganz dreist auf einen Nachtflug um!
Ich habe mich beim Kundenservice beschwert! Dieser scheint noch nie etwas von Vertragserfüllung gehört zu haben und sie halten so eine Änderung für völlig normal! Ja, Änderungen sind in gewissen Rahmen zu aktzeptieren aber niemals 14 Stunden! Meine ersten Recherchen im Internet sagen maximal 8 Stunden und nur solange die Nachtruhe nicht gestört wird!
Am gleichen Tag geht noch eine anderer Flug zu normalen Uhrzeiten. Eine Umbuchung darauf soll ich natürlich bezahlen! ganze 900€ soll ich mehr bezahlen! Bei anderen Anbietern ist der Flug auch buchbar, da kostet er ca. 200€ mehr als ich damals für meinen bezahlt habe. Ein weiteres Indiez dafür, dass die Kunden hier verarscht werden!
Ich bin bereit Alltours notfalls auf Vertragserfüllung zu verklagen. Spricht etwas dagegen, dass ich damit durchkomme? Die Gerichtsurteile zeigen eigentlich gute Chancen für mich!
@vodka-redbull sagte:
Ich bin bereit Alltours notfalls auf Vertragserfüllung zu verklagen.
Spricht etwas dagegen, dass ich damit durchkomme? Die Gerichtsurteile zeigen eigentlich gute Chancen für mich!Gegen den Plan spricht immerhin, dass du niemals bis zum Antritt der Reise ein Urteil erwirkt haben wirst ...
