Rückerstattung Bemessungsgrundlage?
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Wer kann eine grundlegende Auskunft zur Rückerstattung bei Pauschalreisen (Flug-Hotel-Transfer) geben? Es geht um die Bemessungsgrundlage für eine unstrittige Erstattung seitens des Veranstalters Konkret:
In unserem Fall war der Pool für die gesamte Zeit nicht nutzbar wegen Instandsetzung. Der Veranstalter informierte per Mail einen Tag vor Abflug. Fuerteventura, Anfang Oktober, 2 Wochen, 28 Grad. Der Reiseveranstalter bietet 10% Rückerstattung an: Über den Prozentsatz kann man sicher streiten. Der ist auch nicht Kern meiner Frage. Aber 10 Prozent wovon? Der Reiseveranstalter LMX Touritstik sagt: "10 Prozent vom anteiligen Hotelpreis der Reise". Diesen benennt er mit ungefähr der Hälfte des pauschal gezahlten Reisepreises. Die Argumentation dahinter: "Die Reklamation betrifft lediglich das Hotel, nicht die anderen gebuchten Leistungen. Ist die Bemessungsgrundlage für eine Erstattung (wieviel Prozent auch immer) der pauschal gezahlte Reisepreis oder der auf die reinen Hotelkosten entfallende Teil einer Pauschalreise (aber woher soll ich diesen Anteil kennen?)
Vielen Dank für Eure Information Heiko Rether
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Bei einer klassischen Pauschalreise, die aus 2 oder mehr Leistungsbestandteilen zusammengesetzt ist, bemisst sich die Minderung logischerweise am gesamten Reisepreis und nicht etwa an einem angeblichen "anteiligen Hotelpreis".
Bei vollkommenem Ausfall im Badeurlaub sind 20% als Minderung anzusetzen.Edit:
Ich vermute, LMX argumentiert so, da die Reise aus einzelnen Bausteinen zusammengesetzt wurde, also im sog. dynamic packaging. Das spielt jedoch für die Anspruchsgrundlage keine Rolle, da die Reise insgesamt beeinträchtigt war.
Auf dieser Grundlage basieren auch die Minderungsempfehlungen gem. der Frankfurter Tabelle.
Gelegentlich greife ich mir an den Kopf auf was für aberwitzige Argumentationen Veranstalter kommen, wenn es um die Ermittlung von Ansprüchen der Reisenden geht ... -
Vielen Dank @vonSchmeling;
anders kann es meiner Meinung auch gar nicht sein. Denn würde man den Pauschalpreis in Einzelteile zerlegen und diese als Bemessungsgrundlage nehmen, dann würde ja eine noch größere Diskussion der Beteiligten anfangen, nämlich wie hoch ist denn der jeweilige Anteil an Hotel-Flug-Transfer. Welcher Reiseveranstalter würde diese Zahlen offen legen wollen oder können. Andere Reisende im gleichen Hotel haben anstandslos eine Gutschrift über 10% des pauschalen Reisepreises erstattet bekommen, einem Gast wurden die 10% sogar vom Reiseleiter vor Ort mit "sorry wegen des Pools - der muss halt auch mal General-Instand gesetzt werden und das dauert 3 Wochen" und "schönen Urlaub noch" ausgehändigt. Wir sind garantiert nicht die Urlauber, die mit der Lupe einen Mangel finden wollen und mit Mitte 50 ist dies unsere erste Reklamation. Aber irgendwie fühlen wir uns von LMX veralbert. -
Das ließe sich schon darlegen, nur bei Pauschalreisen gibt es keine Differenzierung zwischen den Leistungsteilen Flug oder Hotelaufenthalt. Die Reise ist insgesamt beeinträchtigt, das wäre nur bei separater Hotelbuchung anders zu handhaben.
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Vielen Dank @vonschmeling,
Ihr Argument ist schlüssig und auch logisch.
Es bleibt wohl nichts übrig, als mit dem Veranstalter zu streiten, denn einlenken will er nicht, das hat er schon signalisiert. Schade eigentlich, denn die schönsten Tage im Jahr haben so ein Nachspiel. -
Was hältst du davon, dem Veranstalter schlicht mitzuteilen, dass lt. regelmäßiger Rechtsauffassung eine Minderung von 15% auf den gesamten Reisepreis für deine Causa angemessen erscheint und du dich gerne in diesem Rahmen vergleichen möchtest?
Beziffere den entsprechenden Betrag und verzichte zunächst gänzlich auf die Androhung rechtlicher Schritte. -
Hallo @vonschmeling
danke für den Hinweis. So werden wir es machen. Noch einmal schriftlich den Sachverhalt schildern, und so wie vorgeschlagen die 15% vom gesamten Reisepreis als Vergleich anbieten. Angemessene Frist setzen mit Bitte auf Antwort. Sollte Antwort ausbleiben oder abschlägig beantwortet werden, dann nächster Schritt. Vielen Dank für den Gedankenaustausch. Heiko
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Nein, bloß nicht nochmal den Sachverhalt "schildern", sich einfach auf regelmäßige Rechtsprechung berufen und kein Geeier mehr um die (recht eindeutige!) Sache machen.
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kamatipura:
In unserem Fall war der Pool für die gesamte Zeit nicht nutzbar wegen Instandsetzung. Der Veranstalter informierte per Mail einen Tag vor Abflug. Fuerteventura, Anfang Oktober, 2 Wochen, 28 Grad. Der Reiseveranstalter bietet 10% Rückerstattung an:Vielleicht werden nur deswegen 10 % angeboten weil der Badeurlaub in diesem Fall ja nicht nur aus dem Pool besteht sondern auch aus Strand und Meer. Ergo war der "Badeurlaub" an sich nicht komplett im Eimer sondern nur zum Teil. Was ich auch logisch finde, weil man normalerweise nicht nur wegen dem Hotelpool nach Fuerteventura fliegt.
Das ist aber alles eine reine Vermutung von mir.
Ich würde es so machen wie vonschmeling vorgeschlagen hat, die Argumente von Lmx abwarten und ggfls Gegenargumente nachreichen. -
So wird das wohl sein, allerdings ist eben auf dem gesamten Reisepreis zu bemessen.
Vermutlich wird sich kamatipura auch mit 10% anfreunden können, sofern sie denn nicht aus einem imaginären Hotelpreis berechnet werden.
Pool gebucht, Pool nicht bekommen ist auch in einem Strandhotel ein Mangel. -
Das ist eine Argumentation, die vielleicht dem Veranstalter angenehm wäre, aber sachlich und vermutlich auch rechtlich nicht tragfähig ist. Es liegen nicht alle Hotels direkt am Strand, so dass nicht unbedingt jeder Lust hat, regelmäßig den Fußweg oder einen eventuellen Shuttle Service in Kauf zu nehmen. Außerdem gibt es viele Urlauber, die tatsächlich ausschließlich das Baden im Pool bevorzugen, und das ganz besonders am Atlantik.
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Die Frankfurter Tabelle gibt Richtungen an, sie ist nicht rechtsverbindlich.
Steht ein zugesagter Pool nicht zur Verfügung, ist das ein Mangel, der zu einer Minderung von 10-20% des Reisepreises rät. Die Beträge bewegen sich in einer Größenordnung bei der man sich vorgerichtlich einigen sollte. Insofern würde ich den Verhandlungsweg einschlagen und 15-20% verlangen.
Ich buche Badeurlaub in Hotels, in denen ein Pool für mich entbehrlich ist - das tut aber nichts zur Sache. -
Hallo @wiener-michl
danke für Ihren Beitrag und Ihre Meinung. Es geht ja eigentlich um das "Wovon 10 Prozent" Der Reiseveranstalter LMX erkennt 10 Prozent Minderung an. Womit ich nicht einverstanden bin bzw. was uns total verunsichert hat ist, dass er nicht den pauschalen Reisepreis als Ausgangswert benennt, sondern die reinen Hotelkosten, die in der Pauschalreise enthalten sind. Dieser Wert ist natürlich viel geringer als der komplette Reisepreis mit Flug und Transfer. rein rechnerisch kommen wie so auf 4 Prozent. Was mir daran nicht gefällt ist, dass wir für dumm verkauft werden sollen.
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Hallo @rumsstein,
danke für Ihre Gedanken; Der Veranstalter rechnet schon 10 Prozent Erstattung, da geht er ja mit. Aber er rechnet die 10 % von den im Pauschalpreis enthaltenen Hotelkosten, was am Ende 4% vom Gesamtreisepreis ergibt. Und von dieser Argumentation fühlen wir uns eben bewußt und gewollt übervorteilt. Viele Grüße
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kamatipura:
Hallo @wiener-michldanke für Ihren Beitrag und Ihre Meinung. Es geht ja eigentlich um das "Wovon 10 Prozent"
Selbstverständlich (wie von vonschmeling ganz richtig erwähnt ) vom Gesamtpreis der Reise.
Deswegen heisst es ja "Pauschalreise", weil man pauschal Flug und Hotel zusammen bucht.
Da würde ich schon drauf bestehen.viel Glueck
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Hallo,
die Rechtslage dürfte hier (ausnahmsweise
) mal recht eindeutig sein. Das Ganze war früher mal umstrittener, dürfte mittlerweile durch die Rechtsprechung aber durchaus zu Gunsten des Reisenden entschieden werden (so z.B. OLG Celle v. 26.09.2002, Az. 11 U 337/01) 
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Der für den Fall Kamatipura entscheidene Passus des Urteils ist die Bezugnahme auf die Ausdehnung der Minderung auch auf die Kosten des Fluges, da dieser nicht unternommen worden wäre, hätten die Reisenden nicht eine erholsame Zeit zwischen den beiden Flügen erwartet.
Somit ist die Reise insgesamt mangelhaft und dementsprechend eine Minderung auf den gesamten Preis anzusetzen und nicht nur auf die angeblichen Hotelkosten. -
Hallo @burton_
danke vielmals für die Meinung und den Link zum Urteil. Ich habe eben wie @vonschmeling vorgeschlagen, dem Veranstalter nett und freundlich geschrieben und freundlich einen Vergleich von 15 % des gesamten Reisepreises vorgeschlagen.
Die Antwort des Reiseveranstalters auf meinen ersten Versuch liest sich übrigens so.
"Anmerken möchten wir an dieser Stelle, dass die Frankfurter, Kemptener oder auch ADAC Tabelle keinesfalls bindend sind, sondern lediglich als Richtliniedienen. Auch diverse Urteile sind Einzelfallentscheidungen und nicht mit einer grundsätzlichen Regelung gleichzusetzen. Es sei festzuhalten, dass Ihre Beanstandung ausschließlich die Hotelleistung betraf und nicht die Flugleistung, sodass wir einer Minderung der gesamten Reisekosten nicht entsprechen können. In einem Pauschalreisepreis sind nicht nur Hotelkosten, sondern darüber hinaus auch viele weitere dem Reisenden häufig nicht bekannte Kosten enthalten. So natürlich der Flugpreis, aber auch Transferkosten, Handlingfee,Vermittlergebühren, Steuern etc.
Hinsichtlich unsererArgeumentation bleiben wir jedoch auch weiterhin bei unserem Standpunkt und sehen eine Regulierung in Höhe von 10% der Hotelkosten als durchaus angemessenin Anbetracht der Gesamtsituation. Wir hoffen erneut auf Ihr Verständnis auch unter Berücksichtigung unsererheutigen Erläuterung. Mitfreundlichen Grüßen,
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hmmm...., bedeutet das nun das ihr euch mit 10 % von irgendwas zufrieden gebt ?
Ihr koennt ja gar nicht nachvollziehen wieviel die wirklichen Hotelkosten vom Gesamt-Reisepreis ausgemacht haben. Sie werden euch irgendeinen Betrag nennen , (bestimmt nicht zu euren Gunsten) , und euch davon 10 % retournieren.
Ich hätte mich da an eurer Stelle nicht so einfach übern Tisch ziehen lassen. -
Woraus erliest Du, daß kamatipura sich damit zufrieden gibt?