Weiter zum Inhalt
Bei HolidayCheck über 10 Millionen Bewertungen und Bilder für Hotels, Sehenswürdigkeiten und Reiseziele vergleichen und mit Preisvergleich und Tiefpreisgarantie Ihren Urlaub buchen!
  • Einloggen
  1. Startseite
  2. Übersicht
  3. Allgemeines Forum: Alles rund ums Reisen und mehr....
  4. Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
  5. 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug
  6. 165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug

165€ Nachzahlung am Airport - Kein Freigepäck bei Rückflug, jedoch bei Hinflug

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
70 Beiträge 22 Kommentatoren 29.5k Aufrufe
  • Sortiert nach
  • Älteste zuerst
  • Neuste zuerst
  • Meiste Stimmen
Antworten
  • In einem neuen Thema antworten
Einloggen
Dieses Thema wurde gelöscht. Nur Nutzer mit entsprechenden Rechten können es sehen.
  • barbara__munichB Offline
    barbara__munichB Offline
    barbara__munich
    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
    #1

    Threadtitel entschärft, da ein Forum kein rechtsfreier Raum ist.
    Hallo 😕
    ich hoffe ich kann hier Experten finden die mir bitte Hilfe gibt. Für einen Anwalt habe ich kein Geld.

    Gestern hat uns auf der Rückreise aus Griechenland eine plötzliche 165€ Zahlungsaufforderung für 3 Koffer auf dem Flughafen beinahe den ganzen Urlaubsaufenthalt "vermiest"....
    Hätten wir nicht bezahlt wäre unser Gepäck geblieben auf dem Flughafen.

    Zum Fakt, wir haben über ab-in-den-urlaub.de eine Pauschalreise aus München via Condor nach Rhodos incl. Flug, Hotel All incl, Transfer für 2 Erwachsene und ein 5 jähriges Kind für rund 2000€ gebucht.
    Auf dem Hinflug gab es keine Komplikation wegen Gepäck. Auf dem Rückflug beim Checkin sagte man uns wir hätten kein Freigepäck in unseren Pauschalreise.

    Nach 50min wartend an der Telefonschleife war ein Kundendienstmitarbeiter mir zugeschaltet der nur sagte es tut im leid er könne nichts für mich tun, ich sollte mein Anliegen via Email vorliegen. Das tat ich ohne Erfolg, eine Antwort erhielt ich nur von "Anonym". Folgend könnt ihr hier den kompletten bisherigen Verlauf lesen, was sagt ihr dazu, wer ist im Recht?
    Ich bin zum Test eine gleiche Buchung durchgegangen bis zum letzten "jetzt Buchen" Button und habe keine der Art Gepäckinformation, 5.1 oder 5.2 o.ä. gelesen dass es im Hinflug Freigepäck gibt und im Rückflug nicht.

    Guten Tag,
     auf dem Rückflug von Rhodos nach München DEXXXX hat sich rausgestellt, dass Sie als Reiseveranstalter den Flug in Economy Light Klasse (nur Handgepäck, Buchungsnummer XXXX) gebucht haben und wir für die Beförderung von unseren 3 Koffer 165 Euro (55 euro pro Koffer) bezahlen mussten. Anbei Zahlungsbeleg von Condor und unsere Boarding Pässe. Bitte um die Rückerstattung der Kosten. Meine Kontoverbindung:
    XXXX
    Freundliche Grüße

    Sehr geehrte Frau XXXX,

    vielen Dank für Ihr Schreiben und das damit verbundene Vertrauen.

    Wir bedauern sehr, dass die gebuchte Reise nicht Ihren Wünschen entsprach und es am Flughafen zu den von Ihnen beschriebenen Problemen gekommen ist.

    Für die entstandenen Unannehmlichkeiten möchten wir uns in aller Form entschuldigen.

    Ihre Beschwerde wurde geprüft. Bedauerlicherweise müssen wir Ihnen mitteilen, dass wir Ihrer Regressforderung nicht entsprechen können.

    Ihnen wurden vor der Buchung im Buchungsschrift 5.1 die Gepäckinformationen angezeigt und Sie haben bestätigt, diese gelesen und akzeptiert zu haben. Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im Buchungsschritt 5.2 haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online zuzubuchen.

    Wir bedauern sehr, Ihnen keinen positiveren Bescheid geben zu können und bedanken uns im Voraus für Ihr Verständnis. 
    Bei Fragen oder Problemen können Sie sich jederzeit an uns wenden. Wir helfen Ihnen gern weiter.

    Mit freundlichem Gruß
    Ihr
    Quality Management

    1 Antwort Letzte Antwort
    Antworten Zitieren
    • Ahotep2A 1
      Ahotep2A 1
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
      #2

      Willkommen im Reiseforum von HC

      Ich kann den Unmut verstehen, sehr ärgerlich. Aber A.b.z.o.c.k.e?
      AIDU ist ein Vermittler. Kann man die Reiseausschreibung irgendwo einsehen, wer ist der Veranstalter? Welcher Tarif zum Freigepäck steht auf den Tickets/Reiseunterlagen? Man hat nicht automatisch Freigepäck inkludiert, kommt auf den Tarif an, der für die jeweilige Reise/Flug eingekauft/ausgeschrieben wurde.

      1 Antwort Letzte Antwort
      Antworten Zitieren
      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Wurde der Link "Gepäckinformationen" genutzt oder nicht?
        Man darf nicht erwarten, dass einen die vertraglichen Bestimmungen während des Buchungsvorgangs in allen Details direkt anspringen - so ein bisschen Recherche ist bei Onlinebuchungen leider unabdingbar.
        Eine Einrede gegen die Ablehnung der Erstattung erscheint mir rechtlich aussichtslos; der Kunde hat eine gewisse Sorgfaltspflicht, bei geringer Routine sollte man sich im Reisebüro beraten lassen. Das geht übrigens auch bei AIDU ...

        Nun ist es aber tatsächlich wenigstens ungewöhnlich, auf den einzelnen Legs bei ein und derselben Fluggesellschaft 2 verschiedene Tarife einzubuchen. Genau mit dieser Argumentation würde ich noch einmal vortragen, verbunden mit der Bitte um Kulanz in Höhe wenigstens des Abstands zwischen der Onlienbuchung und dem vor Ort zu zahlenden Betrag.
        Ich gebe dir zudem den Rat, im Bewusstsein einer fehlenden Rechtspflicht des Vertragspartners sehr höflich zu bleiben. Ihr richtet eine Bitte an den Betreffenden (das kann durchaus der Vermittler sein, der ja auch bereits die Ablehnung gesandt hat!), keine Forderung.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
        Antworten Zitieren
        • barbara__munichB Offline
          barbara__munichB Offline
          barbara__munich
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Ein HALLO an euch 😏

          Gebucht habe ich bei Urlaubstours GmbH, die sind wenn ich es richtig gelesen habe Pleite und haben mir heute den folgend stehenden standarisierten Antworttext geschickt und Anonym, ohne Ansprechperson erneut.

          So lässt sich Kasse machen oder?! Pro Reise nochmals kräftig vom Kunden 165€ einfordern!

          Zusammen mit meinen Mann haben wir in den letzten Jahrzehnten 30-40 Paschaulreisen gebucht und kein mal in so eine dreiste Kostenfalle getappt. Allein wie die das gebucht haben, damit der zu zahlende Betrag nicht astronomisch wird hat man nur für den Rückflug abkassiert, so als wären wir mit 0 Gepäck hingeflogen und mit 3 Koffern zurück.

          Sehr geehrter Kunde,

          in o.g. Angelegenheit wurde uns Ihr Schreiben vom  24.04.2017 vor und nehmen nachfolgend hierauf inhaltlich Bezug.

          Diesbezüglich wurde unsere Abteilung mit der Prüfung des Sachverhalts betraut.

          Zunächst bedauern wir, dass Sie mit der Abwicklung des mit unserem Unternehmen geschlossenen Reisevertrages nicht zufrieden waren und möchten uns hierfür entschuldigen.

          Im Mittelpunkt Ihrer Reklamation steht offenbar die vermeintlich nicht vertragsgemäße Einbuchung  betreffend der Mitnahme von Reisegepäck im Rahmen der Flugbeförderung  auf der gebuchten Reise.

          Danach teilen  Sie sinngemäß mit, dass vermeintlich auf dem Rückflug kein Reisegepäck zu gebucht wurde, hingegen auf dem Hinflug das Reisegepäck vermeintlich zu gebucht gewesen sei.

          Für die Darstellung des Sach- und Streitstandes im Übrigen verweisen wir auf den bisherigen Schriftverkehr der Parteien sowie die bisher ausgehändigten  Reisedokumente.

          Zu den Gepäckkosten:

          Lassen Sie uns zunächst darauf hinweisen, dass auch im Rahmen einer Pauschalreise  die Gepäckmitnahme auf der Flugbeförderung regelmäßig eine entgeltliche Zusatzleistung der Fluggesellschaft darstellt, welche meist direkt über den gewählten höheren / teuren  Flugtarif abgerechnet oder aber separat eingebucht wird.

          Durch die unterschiedliche Tarifgestaltung der Flüge wollen die Fluggesellschaften im Rahmen des Geschäftsbetriebes  eine flexiblere Preisgestaltung sowie Angebote erreichen um so verschiedene potentielle Kunden anzusprechen.

          Demgemäß verhält es sich so dass  die Reisenden   bzw. Fluggäste lediglich Anspruch darauf haben, im Rahmen der Flugbeförderung bei Pauschalreisen Reisegepäck in der üblichen Freimenge befördert zu bekommen, sofern dies vertraglich vereinbart wurde, d.h. im Reisepreis / Flugtarif inkludiert ist.

          Danach kann es auch vorkommen, dass die konkrete Flugbeförderung entsprechend den gebuchten Flugtarif und den damit verbundenen  Bestimmungen der Fluggesellschaft vorsieht, dass das Reisegepäck lediglich  als kostenpflichtige  Zusatzleistung mitbefördert wird.

          So liegt der Fall hier.

          Die auswählte Flugbeförderung hatte einen Flugtarif zu Grunde welcher sowohl auf dem Hinflug als auch auf dem Rückflug keine Freigepäckmenge vorsah.

          Vielmehr musste dieses als separate entgeltliche Zusatzleistung eingebucht werden. Diese Option stand auch Ihnen über das Vermittlungsportal offen.

          Sofern Sie vortragen auf dem Hinflug sei das Reisegepäck kostenfrei transportiert worden, so handelt es sich offenbar um eine Entscheidung der Fluggesellschaft Condor vor Ort am Abflugtag.

          Einen vertraglichen Anspruch hierauf bestand laut Flugbeförderungsvertrag im konkreten Fall nicht.

          Nach bisheriger Überprüfung der streitbefangenen Buchungsvorgänge  in Zusammenhang mit dem genutzten Vermittlungsportal ist davon auszugehen, dass Sie  am  16.03.2017 die oben benannte Reise bei der Urlaubstours GmbH anfragten und buchten, mithin die Buchungsanfrage über das Buchungsportal ab-in-den-urlaub.de  abgeschlossen haben.

          Hiernach wurde Ihnen im Rahmen der  vorliegenden Buchung auch ein Hinweis zu den  Gepäckinformationen zu den ausgewählten Flügen  angezeigt und welche Sie letztendlich auch bestätigten , diese gelesen und akzeptiert zu haben.

          Insbesondere  wurden auch Sie  im 5. und abschließenden Buchungsschritt, mithin  nach Auswahl sämtlicher Reisedetails (Unterkunft, Hotel, Flug etc.)  nochmals über deren Einzelheiten informiert.

          Es besteht hier die Möglichkeit für die Kundschaft sich umfassend über die jeweiligen Reiseleistungen durch Anklicken der verschiedenen Informationsfelder und Hinweise  sich Kenntnis über die vertraglichen Essentials vor Abschluss der Buchung zu verschaffen.

          Bei Klick auf den Link "Gepäckinformation" werden Ihnen die aktuellen Gepäckpreise der Fluggesellschaft angezeigt. Im weiteren Buchungsschritt haben Sie dann die Möglichkeit, das Gepäck direkt online einzubuchen.

          Wir haben uns erlaubt eine Probebuchung auf dem Vermittlungsportal a.i.d.u. vorzunehmen betreffend der Informationsmöglichkeiten der Kundschaft.

          In Anlage ein Screenshot zur Kenntnisnahme.

          Rechtsfolge:

          Mit der darauffolgenden Ausweisung der Buchungsreferenz kam es dahingehend zur Begründung des Reisevertrages zwischen Ihnen  und unserem Unternehmen.

          Danach verhält es sich so, dass Sie als Nutzer eines automatisierten Reisevermittlungs/-buchungsportals für die Richtigkeit und Vollständigkeit der individuellen Buchungsdaten verantwortlich sind.

          In diesem Zusammenhang müssen wir dennoch darauf verweisen, dass das selbstständige Buchen einer Reise mittels Internet auch die Pflicht des Reisenden  beinhaltet, sich mit der Materie insoweit auseinander zu setzen, dass die gebuchte Reise  den jeweiligen Bedürfnissen entspricht und problemlos genutzt werden kann. Das schließt die detaillierte Prüfung seiner Angaben zur Buchungsanfrage und deren nochmalige Bestätigung vor Buchungsabschluss ein.

          Dem Kunden trifft somit eine gesteigerte Sorgfalts -und Prüfungspflicht da er sich bewusst für ein automatisiertes Buchungsverfahren entschieden hat. Etwaige Falschangaben etc. gehen zu seinen Lasten.

          Es gehört also zum Organisationsbereich und somit zum eigenen  Risiko der Kundschaft , wenn diese als Vertragspartner die eigenen verbindlichen Buchungseingaben bedauerlicherweise  nicht zur Kenntnis nimmt.

          Bedauerlicherweise müssen wir daher Ihren  Sachvortrag  und Vorhalt zur vermeintlichen nicht vertragsgemäßen Einbuchung   von Reisegepäck  als unbegründet zurückweisen.

          Mit Übersendung der Reisebestätigung am 16.03.2017  wurde das verbindliche Angebot Ihrerseits auf Abschluss des Reisevertrages letztendlich unsererseits angenommen. Damit ist der Reisevertrag mit den bestätigten Essentials wirksam zustande gekommen.

          Nach alledem gehen wir weiterhin davon aus, dass die streitbefangene Reise verbindlich von Ihnen  gebucht wurde.

          Wir hoffen Ihnen mit vorliegenden Informationen die Sach- und Rechtslage umfassend dargelegt zu haben.

          Für weitere Rücksprachen stehen wir Ihnen gern zur Verfügung.

          Kontaktdaten:

          Kundenbetreuung@urlaubtours.de

          Mit freundlichen Grüßen

          Ihr Team Qualitätsmanagement

          Urlaubstours GmbH
          Dittrichring 18-20
          D-04109 Leipzig
          Deutschland

          Telefon: +49 (0) 341 - 65050 80900
          Fax:         +49 (0)341 - 65050 80647

          Mail: info@urlaubstours.eu

          1 Antwort Letzte Antwort
          Antworten Zitieren
          • vonschmelingV 1
            vonschmelingV 1
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Da bist du im Irrtum - die Gepäckkosten sind Sache der Airline, beim Veranstalter bleibt nichts hängen.
            Bestätigt allerdings meine Befürchtungen: Zum einen habt ihr die Gepäckinformationen nicht überprüft, zum anderen wurden nicht etwa verschiedene Tarife eingebucht.
            Letztlich spielt es keine Rolle, wie viele Pauschalreisen man bereits gebucht/ unternommen hat. Die Tarifbestimmungen der Airlines sind laufend im Wandel und es obliegt der Sorgfaltspflicht des Kunden, sich über solche Spezifikationen im Reisevertrag in Kenntnis zu setzen.
            Vermutlich ist es einem Fehler des CI Agents geschuldet, dass die Kosten nicht schon bei der Hinreise verlangt wurden - insofern seid ihr mit einem blauen Auge davongekommen und solltet die Angelegenheit unter "aus Schaden wird man klug" zu den Akten legen.
            Soweit erkennbar liegt bei Vermittler kein Verschulden - Vorwürfe der unrechtmäßigen Bereicherung halte ich daher für zumindest unpassend ...

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
            "Im Herzen barfuß!"

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • burton_B Offline
              burton_B Offline
              burton_
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Wobei es natürlich schon ein gewisses "Gschmäggle" hat, eine Pauschalreise ohne Aufgabegepäck zu verkaufen... 😜

              1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Kann man so sehen, ist aber keine Seltenheit - wenig überraschender Weise bei günstigen Angeboten.
                Das Ganze als Geldschneiderei darstellen zu wollen betrachte ich jedenfalls als nicht gerechtfertigt.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • vonschmelingV 1
                  vonschmelingV 1
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Ich möchte hier mal ergänzen um so wirklich ärgerlichen Pannen vorzubeugen:
                  Tatsächlich gibt es etliche Pauschalreiseangebote, bei welchen der Leistungsteil Flug von Luftfahrtunternehmen erbracht wird, die gar keinen Tarif mit Freigepäck anbieten. Es ist daher wirklich zu empfehlen die vertraglichen Leistungen während des Buchungsvorgangs genau in Augenschein zu nehmen und erst dann das Häkchen zur Kenntnisnahme und Zustimmung zu den AGB /ABB zu setzen. Andernfalls bleibt man nämlich - wie die t.o.! - u.U. auf unnötig hohen Kosten sitzen bzw. versäumt es, andere Angebote hinsichtlich des Endpreises noch einmal gegenzuchecken.
                  Das betrifft nicht nur den Flug sondern beispielsweise auch Leistungen wie den Transfer zum Hotel - erfahrungsgemäß alles preiswerter im Vorwege zu buchen und schmerzlich teuer, wenn man erst vor Ort feststellt was man eigentlich genau vertraglich zugesagt bekommen hat.

                  Formal ist die Begründung der Ablehnung tadellos, t.o. muss die anfallenden Kosten der eigenen Nachlässigkeit anrechnen lassen und hätte mit der Nutzung des fraglichen Button den Schaden begrenzen können.
                  Ich denke, Einsicht wäre hier die korrekte Reaktion? Mir geht es immer ordentlich gegen den Strich, wenn Verbraucher erst einmal wettern wegen angeblicher "Ab.zo.cke" und sich doch im Grunde selbst geschadet haben.

                  Entgegen der Aussage in der Überschrift war für beide Legs ein Tarif ohne Freigepäckmenge gebucht, jedoch wurde dies nur auf dem Rückflug moniert.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • mkfpaM Offline
                    mkfpaM Offline
                    mkfpa
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Der genannte Screen-Shot würde mich interessieren. Barbara, kannst du den bitte einstellen.

                    Danke

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • reiselillyR Offline
                      reiselillyR Offline
                      reiselilly
                      Experte Südtirol
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Hallo,

                      mich würde mal interessieren, ob man bei so einer Pauschalbuchung die Flugtickets extra bekommt, und ob dann darauf auch der Tarif, wie z.B. "Economy Light" steht.

                      LG
                      reiselilly

                      Vergangenheit ist Geschichte,
                      Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV 1
                        vonschmelingV 1
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Es spielt aus rechtlicher Sicht zwar keine Rolle aber ganz sicher ist in den ganz gleich wie zugestellten Buchungsunterlagen auch die Freigepäckmenge erwähnt. Falls nicht gibt es keine, die muss dann auch nicht mit zero erwähnt werden um der Aufklärungspflicht zu genügen.
                        Immer seltener bekommt man "Tickets" oder Voucherheftchen - wenn doch sind die auch nichts für oberflächliche Betrachter.
                        Mich interessiert weshalb du danach fragst, reiselilly?!

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        sealordS 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • ArminA Offline
                          ArminA Offline
                          Armin
                          schrieb am zuletzt editiert von Armin
                          #12

                          Zitat AGB Urlaubstours IV Punkt 8:
                          Bitte beachten Sie die Tarifbestimmungen der jeweiligen Fluggesellschaft.
                          Hieraus können sich Sonderregelungen z.B. bezüglich der Beförderung von Gepäck, des Check-InVerfahrens, der Ticketausstellung sowie bezüglich der Beförderung minderjähriger Reisender ergeben. Für Schäden, die aus der Nichtbeachtung dieser Regelung entstehen (insb.. erhöhte Gebühren für den Check-In oder Gepäck), übernehmen wir keine Haftung.

                          Sowie ich die AGB von Urlaubstours interpretiere ist ULT ein X-Veranstalter. Sämtliche Reisebausteine müssen daher eigenverantwortlich auf Leistungsinhalt geprüft werden. Ich möchte jetzt nicht in den Klugschxxxermodus verfallen..aber selbst ich als doch recht Reiseerfahrener würde mich dann bei der nächsten Reise eher an ein kompetentes Reisebüro (kann natürlich auch ein "virtuelles" mit guten Mitarbeitern sein), wenden.

                          Ich empfinde die AGB von ULT, vor allem Absatz X als recht "gewöhnungsbedürftig"😏

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931H Offline
                            HC-Mitglied985931
                            Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            Urlaubstours ist Geschichte und ich habe es an anderer Stelle schon gesagt, wie auch der Mitarbeiter es in seiner Antwort an den TO formuliert, will man sich der Bequemlichkeit und oft auch oberflächlich verlockenden Preisen einer Internetbuchung hingeben, sollte man dafür qualifiziert, oder zumindest die Konsequenzen seiner Handlungen zu tragen bereit sein! Man tut mit der Buchung seine Vertragsmündigkeit kund, insofern sollte man sie im Nachhinein nicht selber anzweifeln.

                            "Günstige" Preise müssen irgendwo begründet sein, nicht selten ist es der Sevicebereich und will man diesen einsparen, indem man auf die fachkundige Beratung ausgebildeten Personals verzichtet, ist man oftmals nicht ganz so schlau, wie man vielleicht denkt?

                            Selbstredend ist das Unisterderivat Urlaubstours nicht gerade ein allzu seriöser Stern am Himmel der Reisebranche, aber davor hätte Fachpersonal gewarnt und wenn ich dessen Job übernehme, bleibt mir nur die Einrede bei mir selbst, so jedenfalls meine Sicht der Dinge im Allgemeinen und nicht gesondert auf diesen Fall bezogen, wo erstmal alles koscher ausschaut!

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • vonschmelingV 1
                              vonschmelingV 1
                              vonschmeling
                              Moderator
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              Das hatte ich bereits angeregt - der Rat taugt aber nicht zur Aufarbeitung.

                              Man muss sich zunächst einmal bewusst machen, dass das Buchen im Internet gewisser Tücken leider nicht entbehrt und sehr aufmerksam sein im Hinblick auf ihr Auftauchen. Unerwartet - q.e.d.!
                              Das hat t.o. offenbar versäumt und ja selbst bei der Nachstellung des Vorgangs den entscheidenen Fehler nicht entdeckt ... (niemals "gelesen & akzeptiert" klicken ohne wirklich gelesen - geschweige denn verstanden - zu haben!!).

                              Hier geht´s aber nicht um Vermögen oder Unvermögen sondern um die rechtlichen Aspekte im Falle eines Scheiterns. Diese liefern soweit keinerlei Anhalt eine Erstattung wie von der Autorin erhofft wirksam durchzusetzen.
                              Vielmehr hat sie den Vertrag in Gänze akzeptiert und kann nun auch nicht mehr mit Vorhalten der mangelhaften Information um die Kurve kommen.

                              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                              "Im Herzen barfuß!"

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV 1
                                vonschmelingV 1
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Im Übrigen wäre die Reise nach einem Anruf mit Rückfragen keinen Cent teurer geworden!
                                Das ist der springende Punkt für meinen Mangel an Mitgefühl ...

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931H Offline
                                  HC-Mitglied985931
                                  Gesperrt
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  Ich sehe den springenden Punkt in des Namensvetters schon lange nicht mehr gelesenem Teebeutelvergleich 😆

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • reiselillyR Offline
                                    reiselillyR Offline
                                    reiselilly
                                    Experte Südtirol
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    Also, ich kenne mich mit "Pauschalbuchungen" nicht aus, da ich meine Flüge immer direkt bei der jeweiligen airline buche. Wenn mir dann aber ein Tarif "Light-economy" genannt wird, muss ich doch vorher eruieren, was in diesem Tarif enthalten ist. Deswegen meine Frage, ob man die "Flugtickets" in gedruckter Form bei einer Pauschalreise erhält. Spätestens dann, schaue ich nach, was im "Light-Tarif" enthalten ist.

                                    Vergangenheit ist Geschichte,
                                    Zukunft ist Geheimnis, und jeder Augenblick ist ein Geschenk.

                                    1 Antwort Letzte Antwort
                                    Antworten Zitieren
                                    • HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931H Offline
                                      HC-Mitglied985931
                                      Gesperrt
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      Wie bei Deiner direkten Flugbuchung, hätte TO bei seiner Buchung auch einsehen können (m.M.n. müssen), was in seiner Buchung enthalten ist oder halt nicht, genau da liegt der Hund ja begraben.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • vonschmelingV 1
                                        vonschmelingV 1
                                        vonschmeling
                                        Moderator
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Völlig korrekt - und auf dem Ticket zu schauen ist u.U. viel zu spät.

                                        So wie beispielsweise für mich, die ich ein Frühstück irrtümlich für den abendlichen Heimflug gebucht hatte und das ( 23 days before Trip!) nun nicht etwa auf den Hinflug umbuchen sondern nur ******* oder sterben kann?!
                                        (kein Ding, wird aber sicherlich beim nächsten Audit schärfstens kritisiert, geht nämlich gar nicht!!)

                                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                        "Im Herzen barfuß!"

                                        1 Antwort Letzte Antwort
                                        Antworten Zitieren
                                        • pzl64P Offline
                                          pzl64P Offline
                                          pzl64
                                          schrieb am zuletzt editiert von pzl64
                                          #20

                                          Das Problem ist nur, dass man vor der Buchung oft gar nicht sieht, ob und wie viel Gepäck dabei ist.
                                          Letztens wollte ich eine TUI Pauschalreise buchen und fand nirgends Infos zum Gepäck.
                                          Auch bei anderen Veranstaltern nicht.
                                          Anruf bei TUI: bei Pauschalreisen mit Condor sind immer 20 kg inkl. !
                                          In der Bestätigung fand ich dann den Hinweis...

                                          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                                          Antworten Zitieren
                                          Antworten
                                          • In einem neuen Thema antworten
                                          Einloggen
                                          • Sortiert nach
                                          • Älteste zuerst
                                          • Neuste zuerst
                                          • Meiste Stimmen

                                          • 1
                                          • 2
                                          • 3
                                          • 4
                                          • 1 von 4
                                          Reiseforum Service
                                          • RSS-Feed abonnieren
                                          • Verhaltensregeln im Reiseforum
                                          • Reiseforum Hilfe
                                          • Forensuche
                                          • Aktuelle Themen

                                          • Inhalte melden
                                          • Veranstalter AGB
                                          • Nutzungsbedingungen
                                          • Datenschutz
                                          • Privatsphäre-Einstellungen
                                          • AGB
                                          • Impressum
                                          © 1999 - 2026 HolidayCheck AG. Alle Rechte vorbehalten.
                                          • Erster Beitrag
                                            Letzter Beitrag