In wie weit kann und darf ein Reiseunternehmen helfen
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Ich bin hier jetzt sehr vorsichtigund nenne keine Namen und Orte.
Meine Frau erkrankte im Urlaub schwer ( Lebensgefahr )
Sie konnte noch alleine laufen und sitzen und liegen.
Unser Reiseunternehmen verweigerte uns jede erdenkliche Hilfe und verweigerte auch den normalen Rückflug.
Ihre Aussage sie wären dann Schadensersatzpflichtig, obwohl wir sie Schriftlich dieser Verantwortung entheben wollten.
Wir haben dann alleine ohne wissen des Reiseunternehmens unseren Flug umgebucht.
Als sie dies am normalen Abreisetag bemerkten waren sie auch noch beleidigt und drohen uns diesbezüglich Konsiquenzen an.
Wir kamen so 24 Stunden vor unserem eigentlichen Rückreisetermin in Deutschland an uns sie wurde in der Nacht noch Notoperiert.Sie hat überlebt.
Aber nicht dank unseres Reiseunternehmens.
Ich bin stinksauer das sich ein Reiseunternehmen hinter solch einen Ausagen versteckt und nicht alles in ihrer Macht liegende unternimmt um ihren Kunden zu helfen. -
Ich bin auch sehr vorsichtig und sage: Operieren kann es nicht und bei einer Erkrankung sind die Hilfestellungen seitens des Veranstalters sehr endlich.
Attestiert ein Arzt Flugunfähigkeit kann die Airline die Beförderung ablehnen.
Welche Konsequenzen das Reiseunternehmen allerdings "androhen" möchte ist rätselhaft - es wurde ja nicht geschädigt.Im Falle einer Erkrankung oder eines Unfalls greift für gewöhnlich eine entsprechende Versicherung des Reisenden, der Veranstalter hat damit nichts zu tun. Insofern sehe ich über stinksauer sein hinaus auch keine großartigen Möglichkeiten und frage mich, weshalb du diesen Beitrag im Unterforum Meinungen zu reiserechtlichen Fragen gepostet hast?
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alles schön und gut.
mir geht es darum wir wollten früher nach hause damit meine frau hier in deutschland operiert werden kann und nicht im ausland.
deswegen erwarte ich von einem reiseveranstalter das er dieser bitte nachkommt und uns in jegliche weise hilft dies zu realisieren.
aber gar nichts machen und uns zu drohen geht für mich in die falsche richtung -
Für solche Notfälle hat man eigentlich in der Regel eine Versicherung, die einem helfen kann.
Es gibt in Österreich den Super-Schutzbrief vom ÖAMTC, der beinhaltet auch eine Rückholversicherung. Ich kann mir
nicht vorstellen, was RV und Airline dabei helfen könnten. Gut vom Reiseveranstalter kann man sich Hilfe in organisatorischen Fragen erhoffen.
Lg. -
Nein, muss man nicht, und man muss auch nicht die Wahl des Nick verstehen ...
An sich sollte es kein Problem sein, bei einer willentlichen Verkürzung der Reise Unterstützung vom Veranstalter zu erhalten - natürlich muss man für die entstehenden Kosten ggf. aufkommen.
Das scheint hier jedoch keine Rolle gespielt zu haben, insofern ist maximale Diskretion auf Forenebene halt nicht sonderlich förderlich zur Erlangung von Informationen.
Mir ist jedenfalls schleierhaft, welcher Art die "Drohung" gewesen sein soll und welcher die akute gesundheitliche Beeinträchtigung. Immerhin ist für eine Beurteilung der Causa nicht unerheblich, ob es sich um einen Unfall (wenn ja wie verschuldet?) oder um eine Erkrankung gehandelt hat, insbesondere im Hinblick auf die Nichtinanspruchnahme medizinischer Hilfe vor Ort, respektive einer Krankenversicherung.
Mir fallen da verschiedene Dinge ein, die ursächlich sein könnten, aber wir sind hier ja nicht in einem Quiz ...Letztlich stellt sich mir noch die Frage nach der Intension des t.o. ... will er Informationen erhalten, sich über den Veranstalter beschweren oder einfach nur Aufmerksamkeit?
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Wenn man sich eine mehr oder weniger teure Flugreise leisten kann und keine Auslands-KV incl. Ambulanzflug hat, ist man sehr gutgläubig oder an der falschen Stelle geizig.
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Für mich ist nicht erkennbar, worum es bei dem Vortrag eigentlich geht.
Offenbar hat man eine die Reise wegen eines Notfalls eigenmächtig verkürzt und der Gattin wurde geholfen.
Man möchte allerdings den angeblich drohenden und scheinbar unwilligen Veranstalter nicht offenbaren, ebenso wenig wie die Entscheidungsgründe oder den Anlass, diesen einen Beitrag hier im Unterforum zum Reiserecht zu veröffentlichen.
Nicht, dass ich ein besonders erfahrener Pauschaltourist wäre - aber die heimliche Organisation einer Rückreise erscheint mir dennoch einigermaßen grotesk.
Man müsste wenigstens erfahren, weshalb der Veranstalter seine Unterstützung verweigert hat und womit er denn jetzt droht?
Ganz augenscheinlich ist eine Versicherung nebensächlich für den t.o., das hätte er ja sonst thematisiert ... -
Muss ich verstehen warum man bei Lebensgefahr noch unbedingt nach Deutschland fliegt und nicht ins nächste Krankenhaus geht?
@mkfpa sagte:
Muss ich verstehen warum man bei Lebensgefahr noch unbedingt nach Deutschland fliegt und nicht ins nächste Krankenhaus geht?
Hängt m. E. sehr davon ab, ob ich bspw. in den Niederlanden oder auf den Kapverden urlaube, von daher kann ich die Entscheidung nachvollziehen...
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Wenn Lebensgefahr besteht,lass Ich mich ins nächste Krankenhaus einliefern und juckele nicht noch mal ne Std durch die Gegend.
Die Entscheidung war wohl richtig uns auch nachvollziehbar,aber den RV dafür in die Verantwortung ziehen zu wollen ist daneben .
m.M
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Und da ja nicht einmal das Urlaubsland genannt ist tippe ich auf keine Auslandsreisekrankenversicherung, man hat sich wohl auf EHIC verlassen und dann verdutzt festgestellt das die gar nicht gilt. Hatte jetzt selbst die Frage gestellt bekommen: ich will nach China, da reicht doch meine EHIC?
Für mich auch unerklärlich wiso man nicht den ziemlich geringen Betrag für eine Private Auslandsreisekrankenvesicherung investiert (jedenfalls dem Anschein nach - ich lass mich gern eines besseren belehren), dann einen Rückflug nach Deutschland riskiert und sich dann auch noch über den RV beschwert. Was wäre eigentlich passiert wenn sich der Zustand der Ehefrau auf dem lFlug rapide verschlechtert hätte - Notlandung und dann gegen die fluggesellschaft gemotzt?
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Die Patientin war einerseits angeblich lebensbedrohend krank, andererseits aber geh-, liege- und lufttransportfähig. Medizinisch gesehen schon etwas eigenartig.
So, und nun soll so eine Patientin vorzeitig ausgeflogen werden. Mal angenommen, sie ist sitzend lufttransportfähig. Mal angenommen, der Flug dauert incl. Check In-Zeit 8 Stunden. Mal ehrlich gefragt: Wer riskiert es, so einen Transport einfach so als Ehepaar mit offensichtlich nicht medizinisch ausgebildetem Ehemann zu machen, anstatt mit begleitendem Notfallarzt?
Ich halte es für nicht ausgeschlossen, dass der Reiseleiter den beiden klar gesagt hat "Nix Heimflug mit Normalflieger, entweder hier Erstbehandlung oder teurer Ambulanzflug." Behandlung im Reiseland wurde abgelehnt, Order eines Ambulanzfluges aus Kostengründen/keine passende Versicherung auch.
Dann hat der Reiseveranstalter keine weitere ihn zu etwas verpflichtende Einflussnahmemöglichkeit. Oder berlinerisch "Macht euern Dreck alleene."@Fugimaxi
Üblich bei medizinischen Rücktransporten ist das gleiche Schema wie in D bei sowas wie Verkehrsunfällen: Erstbehandlung/Transportstabilisierung im NAW, dann mit begleitendem Notarzt im Flieger in ein Land mit gutem Medizinstandard. Das kann ab Bali auch Singapur sein.Zwischenlandung wegen vom Passagier selbst verschuldeter Ursache kostet schnell mal 30.000 Euro.
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Sorry, aber bei derartigen Spekulationen schrillen bei mir alle Alarmglocken ...
Es ist wenig (zu wenig offenbar) bekannt über den Hergang, ganz eindeutig wird aber weder eine Versicherung erwähnt noch der Veranstalter "verantwortlich gemacht".
T.o. hat um einen Reiseabbruch ersucht (aus gegebenem Anlass) und dabei keine Unterstützung von seinem Veranstalter bekommen. Im Gegenteil scheint dieser nun sogar mit Forderungen an die Reisenden herantreten zu wollen, welcher Art ist ebenfalls nicht bekannt.
Für mich liegt auf der Hand, dass E-V keine Versicherung in Anspruch nehmen wollte (es ist ja noch nicht einmal überliefert ob er nicht sehr wohl eine hatte), also sehe ich keinerlei Anlass über irrtümliche Annahme der Gültigkeit von EHIC zu mutmaßen.
E-V schreibt, er habe sich vom Veranstalter mit seinem Anliegen im Stich gelassen gefühlt, was - wenn es denn so war!? - in der Tat auch nicht unbedingt als dienstleistungsaffin bezeichnet werden darf.Mich würde zum einen die Begründung der Weigerung interessieren, zum andern welche Ansprüche nun im Nachhinein an die Reisenden gerichtet werden. Solange der t.o. weitere Angaben nicht machen möchte ist das sein Bier und sollte niemanden zu wilden Spekulationen oder oberlehrerhafter Risikoaufklärung veranlassen.
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Nachtrag: In einem medizinischen Notfall wird auch keine "Notlandung" sondern eine sogenannte Sicherheitslandung durchgeführt.
Für die Kosten ist der Patient nur dann in Anspruch zu nehmen, wenn ihm grob fahrlässiges Verhalten (z.B. exzessives Trinken) nachgewiesen werden kann.
Es gab aber keine Sicherheitslandung und auch keine sich daraus ergebenden Kosten, weshalb Einlassungen zu der Thematik an sich vollkommen überflüssig sind. -
So nun da viele Fragen kommen etwas genauer.
- Finde ich es sehr verwunderlich das man meinen Nick Name hier in den Dreck zieht.
- Meine Frau erkrankte im Urlaub am Dienstag Nachmittag.
Bauchschmerzen
Mittwoch Starke Bauchkrämpfe mit dicken Bauch
Donnerstag keine besserung also ab ins Krankenhaus
Aussage des Arztes da ist etwas ihre Frau muß operiert werden ( keine Auskunft welche Erkrankung auch nicht auf Nachfrage )
Zurück im Hotel wußte unser RV schon das meine Frau Fluguntauglich ist und sie sie deshalb nicht mehr Fliegen lassen.
Dann zum nächsten Krankenhaus
Nach 5 Stundenund etlichenUntersuchungen dieAuskunft bei ihr ist die Bubble perforiert.
Zurück im Hotel noch einmal die bitte an RV uns dabei zu helfen unseren Flug vor zuverlegen.
Wieder wurde uns dies vom RV verweigert. Obwohl wir sie schriftlich aus der Verwortung entlassen wollten.
3. Wir haben eine Auslandskrankenversicherung.
Nur es war Donnerstag Feiertag keiner bei der Versicherung zu erreichen
4. Auf eigene Faust den Flug bei der Fluggesellschaft umgebucht gegen Gebühren
5. Das Hotel war vorbildlich. Von dieser Seite wurde uns nach besten Kräften geholfen
6. Warum nicht dort Operieren. Weil meine Frau kein Vertrauen in die Ärzte dort hat und lieber das Risiko eingehen wollte nach Hause zu fliegenMeine Frage war auch nur in wie weit kann oder sollte ein RV in einer Solchen Situation helfen
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Verstehe ich richtig, dass der Veranstalter sich bei seiner Weigerung auf das Beförderungsrisiko berufen hat?
Das darf er schlichterdings und ist der Drops auch nicht gelutscht indem man selbstverantwortlich zu reisen angibt. Immerhin sitzt in so einem Verkehrsflugzeug auch noch eine nicht unerhebliche Zahl anderer Fluggäste und haben diese Rechte, die sie geltend machen können.
Die Weigerung ist also rechtens und kann/ muss der Veranstalter da nicht "helfen". Er hat hingegen das große Ganze im Blick zu behalten, ein verantwortlicher Rücktransport hätte ergo mit einem entsprechend ausgerüsteten Flieger individuell gebucht werden müssen.Das Hotel konnte leicht "vorbildlich helfen", war es ja nicht betroffen von irgendwelchen Risiken sondern wurde sie im Gegenteil gerne los.
Ich nehme an die perforierte Bubble war die Blase?
Es bleibt euch unbenommen, die persönlichen Risiken selbst abzuschätzen, allerdings habt ihr mit eurer Entscheidung wissentlich die anderen Fluggäste mit ins Risiko gezerrt - was der Veranstalter wohlweißlich vermeiden zu vermeiden trachtete.Um deine Frage "in wie weit kann und sollte ein RV in einer solchen Situation helfen?" ist präzise zu beantworten mit "In der Form, in der er es getan hat!". Tadellos und verantwortungsbewusst.
Bleibt noch offen: Welche Konsequenzen droht dir der Veranstalter an?
Dein Nick wird nicht "in den Dreck gezogen", den musst du nur selbst verantworten. Ebenso wie dein an sich unverantwortliches Verhalten im Hinblick auf die Rückreise ...
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Ehrlich gesagt scheint mir die Versicherung respektive deren Erreichbarkeit ein Nebenkriegsschauplatz zu sein.
Die Frage des t.o. nach dem "darf" muss beantwortet werden mit:
Nur soviel, dass andere Fluggäste nicht gefährdet werden.Die Patientin war not fit to fly, das war dem Veranstalter bekannt, dem Luftverkehrsunternehmen hingegen allem Anschein nach nicht.
Der Veranstalter hat daher begründet den Rückflug (ganz gleich wann, solange die Patientin nicht stabilisiert ist) verweigert.Ich nehme an, dass die "Drohung" gegen E_V nun in die Richtung "gefährlicher Eingriff in den Luftverkehr" geht, da seine Handlungsweise alle Fluggäste des betreffenden Operatings einem Risiko ausgesetzt hat.
Jedenfalls hat er keinen Grund, auf den Veranstalter "stinksauer" zu sein, dieser hat absolut korrekt gehandelt.
