EU-Fluggastrechte - Mittelstrecke
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In einer FB-Gruppe wird gerade diskutiert, dass Ägypten-Urlauber, deren Flieger für den Rückflug erst einen Tag später kam und die eine Nacht in einem anderen Hotel verbringen mussten, eine Entschädigung von 600 Euro verlangen können, weil der Rückflug so viele Verspätungsstunden hatte. Ich finde im Internet allerdings nur (für hier relevante Mittelstrecke) 400 Euro, unabhängig von der Dauer. Was ist richtig?
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Ah ja, danke! Ich habe die Streckenlänge nach Ägypten noch nie nachgemessen, hatte auch seit Inkrafttreten der EU-Richtlinie noch nie dorthin nennenswerte Verspätung. Bei FB geht es um verspäteten Start in RMF, deutsches Ziel nicht genannt.
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Wenn du eine Linie entlang folgender internationaler Flughäfen ziehst, ist alles nördlich und westlich dieser Linien Luftlinie weiter als 3500 km von Marsa Alam entfernt: FKB-NUE-ERF-TXL und dann zur polnischen Grenze rüber, etwa bis zum Grenzübergang an der A11.
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Google mal great circle mapper, dann hast du genaue Angaben ...

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Es gibt auch eine Website dazu: Start und Ziel eingeben, Strecke wird angezeigt
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Die Dauer der Verspätung spielt bei der Höhe der Entschädigung überhaupt keine Rolle.
Ja klar gibt´s eine website, auf diese kommt man eben mit Google ...
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Wenn man meine Linie berücksichtigt erledigt sich für diesen Fall die Arbeit bei Google

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Bewegung im Thema Angemessenheit?
Bei den Rechten von Flugreisenden, die von Verspätungen betroffen sind, stehen womögliche Änderungen an – zu Ungunsten der Reisenden.
Die EU-Staaten beraten demnach eine Lockerung der aktuelle Vorschriften, die EU-Kommission hat Medienberichten zufolge bereits einen detaillierten Vorschlag gemacht.
Aus einem vertraulichen Papier der kroatischen EU-Ratspräsidentschaft soll folgende Neuregelung hervorgehen:• bei Flügen unter 3500 Kilometern: Entschädigungsanspruch erst ab fünf Stunden Verspätung
• bei Flügen bis 6000 Kilometern: Entschädigungsanspruch nach neun Stunden Verspätung
• bei noch längeren Flügen: Entschädigungsanspruch erst ab zwölf Stunden(Quelle: FVW online)
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Wäre wünschenswert

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@HABERLING
Worauf beziehst du dich?
Die Überlastung der zuständigen Gerichtsbarkeit ist nun wahrlich nicht Sache der EU Entscheider.@Ahotep
Minimale Anpassung würde ich sagen - piccoli passi sind aber besser als gar keine ... -
Das eine hat mit dem andern nichts zu tun, HABERLING.
Die Vorschrift kann geändert und wie bisher die Fristenregelung der gewöhnlichen Rechtsprechung überlassen werden.
Die Einredefrist beträgt komfortable 3 Jahre, man kann doch nicht erwarten, dass auf der Gegenseite überobligatorische Hektik herrscht?
Imho sind das vollkommen unterschiedliche Aspekte - ich verstehe daher deinen Einwurf nicht. -
Sagen wir´s mal so:
Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.
Allerdings hat sich die Attitüde zur Behandlung von Fällen ja bereits deutlich verbessert, und ein Vorstoß zum Realismus sollte nicht mit unrealistischen Auflagen gewürzt werden.
Der Verbraucher hat immerhin eine Einredefrist von 36 Monaten - ziemlich plüschig möchte man meinen!? -
Sagen wir´s mal so:
Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.
Allerdings hat sich die Attitüde zur Behandlung von Fällen ja bereits deutlich verbessert, und ein Vorstoß zum Realismus sollte nicht mit unrealistischen Auflagen gewürzt werden.
Der Verbraucher hat immerhin eine Einredefrist von 36 Monaten - ziemlich plüschig möchte man meinen!?@vonschmeling sagte:
Sagen wir´s mal so:
Den LVU max 30 Tage zur Erwiderung einzuräumen - quasi als "Gegenleistung" für die erweiterten Zeitfenster - wäre sicherlich nicht ganz verkehrt.wäre sicherlich auch zusätzlich noch ein Mittel um eventuelle Insolvenzen zu beschleunigen...... *Ironie*
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Eben gerade nicht, jlechtenboehmer.
Wären Ansprüche erst ab z.B. 5h Verspätung berechtigt fiele ja ein nicht unwesentlicher Teil weg. -
Ist mir relativ gleichgueltig. Denn bei internationalen Fluegen bekomme ich, bei durch die Fluggesellschaft verursachten Verspaetungen, meine tatsaechlich entstandenen Folgekosten ja weiterhin ersetzt. Voellig unabhaengig wie lange die Verspaetung war.

