Zweitwohnung in Düsseldorf über Airbnb vermieten
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Ich pendle beruflich im Moment zwischen Frankfurt und Düsseldorf. In Düsseldorf bin ich aber immer nur Mo-MI, brauche die Wohnung aber wegen dem Arbeitsplatz. Ich habe mir schon länger überlegt die Wohnung über airbnb übers Wochenende zu vermieten. In Düsseldorf sollte das für Städtereisende ja interessant sein, denke ich.
Hat hier jemand Erfahrungen mit Wochenend-Vermietung über die Plattform? Was würdet ihr aus Gästesicht als angemessenen Preis für Düsseldorf empfinden? Die Wohnung liegt nicht weit von der Altstadt entfernt, hat ca. 37m2 und eine einfache aber moderne Ausstattung - also alles was man für ein Wochenende braucht

Ist natürlich kein Luxushotel, aber dafür würde ich auch einen günstigen Preis veranschlagen.
Was meint ihr? Wie seht ihr das?
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Ich pendle beruflich im Moment zwischen Frankfurt und Düsseldorf. In Düsseldorf bin ich aber immer nur Mo-MI, brauche die Wohnung aber wegen dem Arbeitsplatz. Ich habe mir schon länger überlegt die Wohnung über airbnb übers Wochenende zu vermieten. In Düsseldorf sollte das für Städtereisende ja interessant sein, denke ich.
Hat hier jemand Erfahrungen mit Wochenend-Vermietung über die Plattform? Was würdet ihr aus Gästesicht als angemessenen Preis für Düsseldorf empfinden? Die Wohnung liegt nicht weit von der Altstadt entfernt, hat ca. 37m2 und eine einfache aber moderne Ausstattung - also alles was man für ein Wochenende braucht

Ist natürlich kein Luxushotel, aber dafür würde ich auch einen günstigen Preis veranschlagen.
Was meint ihr? Wie seht ihr das?
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....und was sagt dein Vermieter dazu, oder ist die Wohnung dein Eigentum?
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....und was sagt dein Vermieter dazu, oder ist die Wohnung dein Eigentum?
..... und die steuerliche Seite solltest du am Ende natürlich auch bedenken.
Die kurzfristige Untervermietung von Wohnraum unterliegt u.a. der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStG -
..... und die steuerliche Seite solltest du am Ende natürlich auch bedenken.
Die kurzfristige Untervermietung von Wohnraum unterliegt u.a. der Umsatzsteuer nach § 4 Nr. 12 Satz 2 UStGHallo HenniSt,
das ist aber mit Sicherheit kein Thema für ein Reiseforum!
LG
Sokrates