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Kann man Flugtickets verkaufen?

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
27 Beiträge 15 Kommentatoren 28.4k Aufrufe
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  • KleinDorisK Offline
    KleinDorisK Offline
    KleinDoris
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo,
    ich stehe vor einer schwierigen Entscheidung. Wegen einer weiteren Erkrankung meines Mannes kann es sein, dass wir unsere geplante Thailand Reise im Dezember nicht antreten können. Bis jetzt habe ich nur fest die Flugtickets. Nun meine Frage, bevor ich storniere, kann man die verkaufen, wegen dem Namen sicherlich schwierig und wenn ja wo?
    Danke für Eure Einschätzung.

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    • Ahotep2A Online
      Ahotep2A Online
      Ahotep2
      Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Da wirft doch Google bestimmt was dazu aus. Hier geht es jedenfalls nicht, sorry.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • juanitoJ Offline
        juanitoJ Offline
        juanito
        schrieb am zuletzt editiert von juanito
        #3

        Schon mal was von ebay gehört?
        Da kann man FAST alles zu 50% verkaufen.

        Aber bis Dez. ist noch lange Zeit.

        Wegen dem Namen? Klein Doris.

        En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • KleinDorisK Offline
          KleinDorisK Offline
          KleinDoris
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für Eure Antworten.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Online
            Ahotep2A Online
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Alles Gute für deinen Mann.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • TruschelT Offline
              TruschelT Offline
              Truschel
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Reiserücktrittsversicherung wäre einfacher.😄

              palme30P 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • TruschelT Truschel

                Reiserücktrittsversicherung wäre einfacher.😄

                palme30P Offline
                palme30P Offline
                palme30
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Doris - es gibt spezielle Portale, wo man nicht antretbare Reisen verkaufen kann....kalaydo etc..

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • HABERLINGH 1
                  HABERLINGH 1
                  HABERLING
                  schrieb am zuletzt editiert von HABERLING
                  #8

                  Das Ticket kannst du grundsätzlich nicht einfach weiterverkaufen, schließlich hast du mit der Fluggesellschaft einen Beförderungsvertrag abgeschlossen.
                  Und dieser kann nicht ohne Weiteres auf einen Dritten übertragen werden.
                  Bei Pauschalreisen oder Kreuzfahrten sieht die Rechtslage anders aus.

                  "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • meer_fanM Offline
                    meer_fanM Offline
                    meer_fan
                    schrieb am zuletzt editiert von meer_fan
                    #9

                    ich habe selbst vor einigen Jahren schon zwei mal Flugtickets bei Ebay "gekauft"...
                    hat aber problemlos funktioniert......man muss eben umbuchen auf die neuen Namen
                    und trotz der Gebühren waren die Flüge für uns
                    gerade weil recht kurzfristig ...recht günstig.

                    Du als Verkäufer musst allerdings eventuell schon mit etwas Verlust rechnen,
                    da eben nur gekauft wird wenn der Käufer inkl. der Umbuchungsgebühren noch
                    einen gewissen Preisvorteil zu den angebotenen Flügen der Airline erwartet.

                    wie hoch die Umbuchungsgebühren sind und/oder sonstige Bedingungen gestellt werden
                    steht in der AGB der Fluggesellschaft.

                    und ob ein sofortiges Stornieren der Flüge für euch dann (finanziell) besser ist müsst ihr
                    selbst dann abwägen.

                    wenn diese Flüge im Dezember in die Ferienzeit fallen sollte es mit hoher Wahrscheinlichkeit
                    auch Interessenten geben...ausserhalb der Ferienzeit...ist das Risiko eventuell grösser
                    das es auch weniger Interesse gibt.

                    Wünsche euch aber viel Glück dabei möglichst viel eurer Kosten "zurück zu bekommen"
                    und gute Besserung für deinen Mann

                    Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                    1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • mkfpaM Offline
                      mkfpaM Offline
                      mkfpa
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #10

                      Interessant, bei welcher Fluggesellschaft konntest du denn die Namen auf dem Ticket ändern lassen?

                      meer_fanM 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • panguitchP Offline
                        panguitchP Offline
                        panguitch
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        Hallo,

                        auch nicht stornierbare Tickets kann zurückgeben. Mann bekommt dann die Steuern und Gebühren wieder raus. Überprüfe mal bei der Fluggesellschaft oder übers Reisebüro, wie viel du da zurückbekommst. Wir mussten im Frühjahr wegen Wasserschaden 2 Tickets von British Airways für 1350 € stornieren und haben dann nur noch 117 € pro Person bezahlt zzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Wir waren sehr froh, da die Reiserücktrittsversicherung bei Wasserschaden nicht übernommen hätte. Flug war nach Los Angeles.

                        Zuminest anfragen könnte man, meine ich....

                        Schöne Reise!

                        bernhard707B vonschmelingV 2 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • panguitchP panguitch

                          Hallo,

                          auch nicht stornierbare Tickets kann zurückgeben. Mann bekommt dann die Steuern und Gebühren wieder raus. Überprüfe mal bei der Fluggesellschaft oder übers Reisebüro, wie viel du da zurückbekommst. Wir mussten im Frühjahr wegen Wasserschaden 2 Tickets von British Airways für 1350 € stornieren und haben dann nur noch 117 € pro Person bezahlt zzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Wir waren sehr froh, da die Reiserücktrittsversicherung bei Wasserschaden nicht übernommen hätte. Flug war nach Los Angeles.

                          Zuminest anfragen könnte man, meine ich....

                          bernhard707B Offline
                          bernhard707B Offline
                          bernhard707
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #12

                          Bei EUR 1.350 für 2 Tickets ein Anteil von EUR 1.116 für Steuern und Gebühren ?

                          Life is too short to limit your vision ... indeed

                          panguitchP 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • mkfpaM mkfpa

                            Interessant, bei welcher Fluggesellschaft konntest du denn die Namen auf dem Ticket ändern lassen?

                            meer_fanM Offline
                            meer_fanM Offline
                            meer_fan
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #13

                            @mkfpa sagte:

                            Interessant, bei welcher Fluggesellschaft konntest du denn die Namen auf dem Ticket ändern lassen?

                            hier zb.easyjet...

                            Wenn Sie Ihre Buchung an einen anderen Passagier übertragen möchten, können Sie dies gegen eine Gebühr tun, ohne den Flugpreisunterschied bezahlen zu müssen. Dies ist preisgünstiger, je weiter im Voraus Sie dies tun.

                            ein anderes mal war es glaub ich eurowings (Namensänderung) bzw damals noch germanwings....da haben sich die Bedingungen allerdings
                            mittlerweile verschlechtert......sofern der Flug teurer geworden ist muss man zusätzlich auch den Mehrpreis zahlen

                            auch bei ryaniar....damit ist mein Schwester die dringend kurzfristig von
                            Berlin nach Köln musste, geflogen ....da war einfach nichts mehr frei und sich hatte das "Glück" Tickets ersteigern zu können.
                            das war vor ca. 6 Jahren....aus einem traurigen Familiären Anlass.

                            und ich hab gerade mal geschaut.....

                            TUIlfly hat ähnliche Bedinungen....

                            7.2 Ersatzperson
                            7.2.1 (a) Der buchende Teilnehmer kann bis zu einem Zeitraum von zwei (2) Stunden vor der vereinbarten Abflugzeit des Fluges eine Ersatzperson benennen, hierfür fallen die unter (b) genannten Mehrkosten an. Wurden Hin- und Rückflug zusammen gebucht, kann eine Ersatzperson nur für eine der gebuchten Strecken nicht benannt werden. Namensänderungen können ausschließlich telefonisch im TUI fly Flugportal Servicecenter (für Kontaktinformationen und Kosten siehe Artikel 2) vorgenommen werden. Der buchende Teilnehmer und die Ersatzperson haften als Gesamtschuldner. TUI fly Flugportal kann dem Wechsel in der Person des Fluggastes widersprechen, wenn diese den besonderen Erfordernissen in Bezug auf den Flug nicht genügt oder gesetzliche Vorschriften oder behördliche Anordnungen entgegenstehen.
                            (b) Bei einer Umbuchung oder Namensänderung fallen auf internationalen Kurz- und Mittelstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 33 (CHF 50/CZK 870/GBP 29/SEK 340/USD 46), auf internationalen Fernstreckenflügen eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von EUR 60 (CHF 88/CZK 1.570/GBP 53/SEK 620/USD 84) und auf nationalen Strecken in Höhe von EUR 39,27 pro Strecke und Person an. Zudem ist in jedem Fall die Differenz zu dem - gegebenenfalls höheren tagesaktuellen Flugpreis/Tarif zu zahlen. Falls ein niedrigerer Tarif Anwendung findet, ist eine Erstattung allerdings nicht möglich. Findet eine Umbuchung und Namensänderung zum selben Zeitpunkt statt, so fallen die Gebühren doppelt, für die Umbuchung und die Namensänderung an.

                            reicht dir das ?

                            Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                            fly2ndhandF 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • bernhard707B bernhard707

                              Bei EUR 1.350 für 2 Tickets ein Anteil von EUR 1.116 für Steuern und Gebühren ?

                              panguitchP Offline
                              panguitchP Offline
                              panguitch
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #14

                              @bernhard707 sagte:

                              Bei EUR 1.350 für 2 Tickets ein Anteil von EUR 1.116 für Steuern und Gebühren ?

                              Hallo Bernhard, lies nochmals nach....... 117 € pro Ticket.... 😄 habe ich geschrieben.

                              Schöne Reise!

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • panguitchP Offline
                                panguitchP Offline
                                panguitch
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #15

                                Sprich wir haben 1116 € zurück erstattet bekommen!

                                Schöne Reise!

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • panguitchP panguitch

                                  Hallo,

                                  auch nicht stornierbare Tickets kann zurückgeben. Mann bekommt dann die Steuern und Gebühren wieder raus. Überprüfe mal bei der Fluggesellschaft oder übers Reisebüro, wie viel du da zurückbekommst. Wir mussten im Frühjahr wegen Wasserschaden 2 Tickets von British Airways für 1350 € stornieren und haben dann nur noch 117 € pro Person bezahlt zzgl. 50 € Bearbeitungsgebühr. Wir waren sehr froh, da die Reiserücktrittsversicherung bei Wasserschaden nicht übernommen hätte. Flug war nach Los Angeles.

                                  Zuminest anfragen könnte man, meine ich....

                                  vonschmelingV Offline
                                  vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #16

                                  @panguitch sagte:

                                  Hallo,
                                  Mann bekommt dann die Steuern und Gebühren wieder raus.

                                  Frau auch ... 😉

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • bernhard707B Offline
                                    bernhard707B Offline
                                    bernhard707
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #17

                                    panguitch noch einmal die Frage, die anteiligen Steuern und Gebühren beliefen sich auf EUR 1.116 ?

                                    Life is too short to limit your vision ... indeed

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • mkfpaM Offline
                                      mkfpaM Offline
                                      mkfpa
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #18

                                      @meer_fan

                                      Danke, war mir nicht bekannt und wäre auch nicht darauf gekommen nach sowas zu suchen.

                                      Wie sagt doch der Lothar: Again what learned 😆

                                      1 Antwort Letzte Antwort
                                      Antworten Zitieren
                                      • KleinDorisK Offline
                                        KleinDorisK Offline
                                        KleinDoris
                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #19

                                        Hallo an Alle,
                                        danke für Eure Antworten, Wünsche und Einschätzungen.
                                        Es ist ja noch etwas hin, wird schon klappen mit dem Fliegen. Wenn nicht, dann werde ich versuchen, die Tickets zu stornieren und den Rest über Reiserücktrittsversicherung zu holen, ist ja schliesslich aus Krankheitsgründen. Das mit dem Weiterverkaufen lasse ich doch lieber.
                                        Wir mussten schon voriges Jahr eine komplette Reise stornieren, auch wieder aus Krankheitsgründen. Deshalb war ich dieses jahr etwas verhalten und habe erst einmal nur die Flüge gebucht, die Hotels kommen dann später dran, wenn ich weiss, wie es weiter geht.
                                        Eine Besonderheit hat der Flug noch, hinwärts wollen wir nur nach Phuket fliegen, rückwärts ab Krabi, das wird schon etwas schwierig, so etwas an den Mann oder Frau zu bringen.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          meer_fan
                                          schrieb am zuletzt editiert von meer_fan
                                          #20

                                          Hallo KleinDoris

                                          stimmt ein Verkauf der Tickets, wird natürlich um so schwieriger je mehr sie von der "Norm" abweichen.

                                          Aber noch ein Wort zur Reiserücktrittsversicherung...viele zahlen nämlich nicht mehr wenn die Erkrankung
                                          bei der Buchung schon "bekannt" war........und/oder wenn die jetzige Erkrankung in irgendeinem nahen
                                          Zusammenhang zu der letzten steht, könnte es eng werden.....
                                          auf jeden Fall nochmal genau die Bedingungen der Versicherung lesen....notfalls auch nachfragen.

                                          ich drück aber die Daumen das ihr doch alle den Urlaub antreten könnt.

                                          Sei immer vorsichtig.......der Feind liest überall mit!

                                          jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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