Wechsel Airline, besteht weiterhin Anrecht auf Verpflegung
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Hallo zusammen,
nächstes Jahr wollen wir nach Fuerteventura fliegen. Wir schwanken zwischen zwei Angeboten. Angebot eins ist mit Germania, Angebot zwei mit Condor. Preis ist fast identisch, allerdings ist der Germania - Abflughafen eine Stunde weiter entfernt. Da wir gern Verpflegung im Flieger hätten, tendieren wir zu Angebot eins.
Nun meine Frage, sollte sich kurzfristig die Airline ändern, haben wir dann weiterhin das Recht auf Verpflegung oder steht und fällt das mit der Airline?
Viele Grüße
Tanja -
Hallo zusammen,
nächstes Jahr wollen wir nach Fuerteventura fliegen. Wir schwanken zwischen zwei Angeboten. Angebot eins ist mit Germania, Angebot zwei mit Condor. Preis ist fast identisch, allerdings ist der Germania - Abflughafen eine Stunde weiter entfernt. Da wir gern Verpflegung im Flieger hätten, tendieren wir zu Angebot eins.
Nun meine Frage, sollte sich kurzfristig die Airline ändern, haben wir dann weiterhin das Recht auf Verpflegung oder steht und fällt das mit der Airline?
Viele Grüße
TanjaMaßgeblich ist der Tarif bei der jeweiligen Airline, den der RV dort gebucht hat.
LG
Sokrates
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Zwei Lebensstunden wegen eines eingeschweißten Sandwiches und zwei Getränkerunden verschwenden?
Für mich ein No Go...Mal ganz da abgesehen, dass dir bei Germania immer Verpflegung angeboten wird, es keinen Tarif ohne Verpflegung. Wenn da auf Airline XYZ umgebucht werden sollte, wird dir der Tarif angeboten, den der RV mit der Airline vereinbart hat.
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Also ich bezeichne mich als ziemlich verfressen:
110 kg bei 193 cm Körpergröße
Ich habe in früheren Zeiten gern die Verpflegung in den Flügen genossen.
Aber es gibt sie nicht mehr -muss hier bitte nicht diskutiert werden.
Also packe ich mir zuhause ein Stück Obst und einige Bemmen ein, verputze die während der Zeit vor dem Start und steige ins Flugzeug, Meist verbringe ich die Zeit dösend. Dabei freue ich mich auf die Zeit im All inn Hotel, ein zwei oder drei Wochen im Schlaraffenland.
Ja, ich bin Diabetiker: Für diesen Fall habe ich immer einige Vollkornriegel dabei.
Wie kann man auf die Idee kommen, eine Urlaubsbuchung von der heutzutage mageren Zwischenverpflegung im Flugzeug abhängig zu machen?
Ja, wenn es angeboten wird, lange ich zu. Aber jedermNN IN DER WESTLICHEN WELT IST WOHL DOCH IN DER lAGE; DIESE sTUNDEN ZU ÜBERBRÜCKEN:UNDERMANN
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Hallo zusammen,
nächstes Jahr wollen wir nach Fuerteventura fliegen. Wir schwanken zwischen zwei Angeboten. Angebot eins ist mit Germania, Angebot zwei mit Condor. Preis ist fast identisch, allerdings ist der Germania - Abflughafen eine Stunde weiter entfernt. Da wir gern Verpflegung im Flieger hätten, tendieren wir zu Angebot eins.
Nun meine Frage, sollte sich kurzfristig die Airline ändern, haben wir dann weiterhin das Recht auf Verpflegung oder steht und fällt das mit der Airline?
Viele Grüße
Tanja -
Also häufig kommt man ja hier aus dem Kopschütteln nicht raus. Wenn man sich die dürre Flugzeugverpflegung nicht mehr (zusätzlich) leisten kann, sollte man/frau vielleicht einfach zu Hause bleiben.
Das ist zwar NICHT das Thema bzw. die Frage der TO - aber seh ich trotzdem genauso! Eine Reise für paar hundert Euro buchen, aber dann keine 10 Euro übrig haben fürn Snack an Bord....im Sicherheitsbereich zahlst am Kiosk für ne 1/2l-Flasche Cola 4,50 - und an Bord grad mal 2,50 Euro - dafür aber mit Eis+Zitrone gereicht....wie man hier noch rumknausern kann, entzieht sich meinem Verständnis! Vielleicht im Urlaub einen Cocktail weniger trinken, dann hat man die "fette Kohle" für eine Bordverpflegung auch wieder drin.....wenns schon um solch minimale Beträge im Gegensatz zum Reisepreis geht!
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Ausgangspunkt ist eigentlich nicht die Frage ob man es sich leisten kann oder nicht , sondern :
Nun meine Frage, sollte sich kurzfristig die Airline ändern, haben wir dann weiterhin das Recht auf Verpflegung oder steht und fällt das mit der Airline?
und nein wie auch schon beantwortet, man hat kein Recht darauf dann..
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Ausgangspunkt ist eigentlich nicht die Frage ob man es sich leisten kann oder nicht , sondern :
Nun meine Frage, sollte sich kurzfristig die Airline ändern, haben wir dann weiterhin das Recht auf Verpflegung oder steht und fällt das mit der Airline?
und nein wie auch schon beantwortet, man hat kein Recht darauf dann..
.... und da damit die Frage der TO wohl umfassend beantwortet wurde, schließe ich hier ab.
LG
Sokrates