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Gutscheinabzocke Rhein-Main Therme Hofheim

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  • th.lutzT Offline
    th.lutzT Offline
    th.lutz
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

    jw703J TravellingMisioT 2 Antworten Letzte Antwort
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    • th.lutzT th.lutz

      Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

      jw703J Offline
      jw703J Offline
      jw703
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Schon mal versucht bei Groupon anzurufen?

      Die sind eigentlich sehr kulant und erstatten dir den Gutscheinpreis.

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmerJ Offline
        jlechtenboehmer
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Warum sollte Groupon einen Gutschein erstatten den jemand irgendwo in einer Therme kauft ?

        Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • TommyAT Offline
          TommyAT Offline
          TommyA
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          So isses, die Groupon Gutscheine sind vor allem auch um einiges billiger😏
          Da die Therme bei uns in der näheren Umgebung ist, nutzen viele meiner Freunde/Bekannten die Groupon Gutscheine und für quasi die Hälfte des normalen Eintrittspreises ist es okay.
          Richtig gut ist die Therme nicht. Sehr laut, fast immer zu voll und auch nicht wirklich sauber.....
          Extra aus größerer Entfernung anreisen würde ich nicht empfehlen.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Pedros87P Offline
            Pedros87P Offline
            Pedros87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Ich kann die Therme auch nicht empfehlen.

            Sehr teuer und überall brökelt der Putz runter.

            Wir fahren da nicht mehr hin obwohl wir auch nur 10min entfernt wohnen.

            Dann lieber Badewelt Sinsheim (sehr toll). 😉

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmerJ Offline
              jlechtenboehmer
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Würde da der Werbelink vergessen ? 😉

              Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • th.lutzT th.lutz

                Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

                TravellingMisioT Offline
                TravellingMisioT Offline
                TravellingMisio
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @thlutz sagte:

                Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

                Dein Gemeckere kann ich nicht nachvollziehen! Dein Vertragspartner ist nicht die Rhein Main Therme, sondern Groupon! Also musst du dich an Groupon wenden. Und ja, es ist gesetzlich nicht erlaubt, den bezahlten Betrag als wertlos zu deklarieren. Groupon tut es in der Regel doch!

                jlechtenboehmerJ 1 Antwort Letzte Antwort
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                • TravellingMisioT TravellingMisio

                  @thlutz sagte:

                  Anlässlich des 'Black Friday' 2018 erwarb ich Gutscheine für 2 Tageskarten. Diese waren ein Sonderangebot: Tageskarte für 20€. Befristet war der Gutschein bis 28.2.19. Leider erkrankte ich nach dem Gutscheinkauf, sodass ich die beiden Gutscheine bisher nicht einlösen konnte bzw. bis zum 28.2. nicht einlösen kann. Hilfesuchend wandte ich mich per Telefon an die Therme. Nachdem ich unzählige Male vom Sprachcomputer irregeleitet in der Verwaltung ankam, ging niemand ans Telefon. Erst über den Umweg über die Massageabteilung, in der auch wirklich jemand ans Telefon ging, erhielt ich eine direkte Durchwahl für die Verwaltung. Diesmal hob erstaunlicherweise auch jemand das Telefon ab. Ich fragte den Mitarbeiter, was nach dem 28.2. mit den beiden Gutscheinen (bzw. mit dem Gutscheinwert in Höhe von insgesamt 40€) passiert. Dabei gab ich klar zu verstehen, dass mir klar sei, dass ich dann nicht mehr von dem Sonderangebot profitieren kann und gern bereit bin, den Restbetrag auf eine normale Tageskarte aufzuzahlen. Zu meinem großen Erstaunen hieß es, dass dann der gesamte Gutschein verfällt und die schon bezahlten 40€ umsonst gezahlt wurden. - Da mich diese Antwort nicht befriedigte erkundigte ich mich bei der Verbraucherberatung. Dort erfuhr ich, dass die Befristung eines Gutscheins auf 3 Monate eigentlich zu kurz ist. Ebenso hieß es, dass mir nach gängiger Rechtsprechung der entgangene Gutscheinwert zu erstatten sei. Mit diesen Informationen im Hintergrund schrieb ich eine Mail und bat nochmals um eine Umwandlung in einen Wertgutschein in Höhe von 40€. Per Mail wurde dieses Anliegen wiederum abgelehnt, mit dem Hinweis, ich könnte den  Gutschein ja an Freunde weitergeben. Da eine Durchwahl angegeben war, rief ich bei dem entsprechen Herrn an. Es folgte ein unschönes Telefonat, bei dem ich den Herrn der Verwaltung auch darauf aufmerksam machte, dass es nicht rechtens ist, meinen gezahlten Betrag in Höhe von 40€ ohne irgendeine Gegenleistung zu kassieren. Doch, alles argumentieren, selbst die Bitte um eine Kulanzregelung halfen nichts. Ich habe einen riesigen Groll gegen die Therme. Das Verhalten ist klar rechtswidrig, doch was will ich tun? Die Kosten für einen Anwalt stehen in keiner Relation zu den nun verlorenen 40€. Für mich ist jedenfalls die Rhein-Main Therme gestorben.

                  Dein Gemeckere kann ich nicht nachvollziehen! Dein Vertragspartner ist nicht die Rhein Main Therme, sondern Groupon! Also musst du dich an Groupon wenden. Und ja, es ist gesetzlich nicht erlaubt, den bezahlten Betrag als wertlos zu deklarieren. Groupon tut es in der Regel doch!

                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmerJ Offline
                  jlechtenboehmer
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @travellingmisio sagte:

                  Dein Gemeckere kann ich nicht nachvollziehen! Dein Vertragspartner ist nicht die Rhein Main Therme, sondern Groupon!

                  Woher entnimmst du dieses „Wissen“ ?

                  Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

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                  • TommyAT Offline
                    TommyAT Offline
                    TommyA
                    schrieb am zuletzt editiert von TommyA
                    #9

                    @ TravellingMisio :

                    Unsinn, die Groupongutscheine Tageskarte gab es bis Ende 2018 für 13,70€ und seit 2019 kosten diese 14,90€.
                    Bitte vorher mal genauer informieren, bevor Du hier so ein Schmarrn schreibst 😳.
                    Es gibt sehrwohl Gurtscheine etc. die direkt von der Rhein-Main Therme bezogen werden können.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    Waldhotel Eskeshof
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