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Änderung des Zieflughafens

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • SusiHHS Offline
    SusiHHS Offline
    SusiHH
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Der Veranstalter Big Xtra hat 2 Wochen vor Reiseantritt mitgeteilt, dass für die Städtereise Dubai ( 6 Tage) der Zielflughafen von Dubai auf Abu Dhabi mit Bustransfer geändert hat. Der Transfer dauert ca.. 2 Stunden wie ich herausgefunden habe.
    Man hat uns 2 Tage gegeben um das zu akzeptieren und gesagt ein kostenloser Rücktritt ist nicht möglich. Weiß jemand wie sich das hier verhält? Haben per Einschreiben/ RÜCKSCHEIN geschrieben, dass wir nicht akzeptieren und kostenlos zurücktreten wollen und die Rückzahlung des Reisepreises eingefordert.Jetzt melden die sich gar nicht mehr. Hat jemand noch einen Tip?
    danke Susanne

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Die Änderung des Start- oder (wie in deinem Fall) Zielflughafens ist gewöhnlich ein Kündigungsgrund und berechtigt zum Anspruch auf Erstattung der gesamten Zahlungen.
      Ausnahme: Der Flug endet in Dubai, die letzte Strecke wird in einem klimatisierten Bus anstelle eines Flugzeugs zurückgelegt.
      Vor dem AG Bonn wollte ein Reisender Schadenersatz / Reispreisminderung erstreiten, da das letzte Teilstück seines Fluges nach Marsa Alam ab Hurghada in einem Bus durchgeführt wurde (Dauer 3h). Die Änderung stelle nur eine unbeachtliche Abweichung vom ursprünglich geplanten Reiseverlauf dar und verpflichte den Veranstalter weder zu einer Rückzahlung eines Teils des Reisepreises noch zu irgendwelchen anderen Kompensationen.
      Zwar ging es hier um eine Forderung im Nachgang der Reise und nicht um eine Kündigung, maßgeblich erscheint mir jedoch der Tenor: "unbeachtliche Änderung".
      Du solltest also damit rechnen, dass sich der Veranstalter auf eine solche beruft und einem Anspruch auf Kündigung und Erstattung des Reisepreises bestreitet. In dem Fall gehst du bei Nichtantritt der Reise etliche Risiken ein.
      Behält der Veranstalter einen Teil der Reisekosten als Kompensation (Stornogebür) ein, musst du die Erstattung ggf. erstreiten - mit ungewissem Ausgang, womöglich enormen Kosten und ganz und gar ohne eine Leistung beansprucht zu haben.
      Mein Rat:
      Sofern du eine Rechtsschutzversicherung abgeschlossen hast lasse dich dort umgehend beraten.
      Falls nicht rufe beim Vermittler an und versuche eine Einigung herbeizuführen.

      Hier klicken zum umfangreichen bestehenden Thread zur Thematik.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • Wülfi71W Offline
        Wülfi71W Offline
        Wülfi71
        schrieb am zuletzt editiert von Wülfi71
        #3

        also wenn ich "unbeachtlicht" definieren müsste: Der geschilderte Fall wäre sicherlich prädestiniert dafür...

        Reine Fahrzeit Abu Dhabi Airport -> "Downtown" Dubai (mit Burj Khalifa und Dubai Mall) sind keine 1 1/2 h, Marina und Palm gehen noch schneller. Selbst wenn es 2h wären - auf sechs Tage ist das doch nichts. Weshalb man wegen so einer Kleinigkeit gleich stornieren will, da muss man doch schon vorher nach einem Grund gesucht haben, um aus den Vertrag zu kommen, sonst würde ich mir den Urlaub davon doch nicht vermiesen lassen.

        Abgesehen davon ist im fraglichen Zeitraum am Flughafen Dubai International eine Piste wegen Bauarbeiten gesperrt, weshalb Flüge unausweichlich verlegt werden müssen, normalerweise aber eher nach Dubai World Central, denn nach Abu Dhabi.

        06/22 NCE, 08/22 JFK, 06/23 SEZ, 09/23 LCY, 03/24 BCN, 12/24 HND, 05/25 MIA, 10/25 TFS/MS Relax

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          Danke für den Hinweis, Wülfi71 - eröffnet sich damit eine weitere Möglichkeit zur Argumentation für den Veranstalter:
          Die Baustelle ist nicht seiner Sphäre zuzuordnen weshalb die Verlegung auf einen nur max. 2h entfernten Flughafen ihn von den gegenständlichen Ansprüchen exkulpiert.
          Mutmaßungen widerstreben mir, und SusiHHs Erwägungen betreffend die Kündigung sind aus rechtlicher Sicht auch vollkommen unerheblich.
          Was bleibt ist das Risiko, im Falle einer streitigen Auseinandersetzung keine Reise aber einen Haufen Kosten zu erlangen.

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

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          • SusiHHS Offline
            SusiHHS Offline
            SusiHH
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Danke fürs Feedback.. die 6 Tage sind sehr kurz und wir kommen schon aus Hamburg nach München, weil keine anderen Flüge fei waren... und dann noch die Busfahrt dazu .. das sind dann sehr lange Reisetage..
            wir werden abwarten was der Veranstalter sagt.
            Grüsse

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Du hast das ja so gebucht, SusiHH - du solltest dich demnach nicht wundern, wenn ein Richter am Ende sagt die 2h machen den Kohl auch nicht mehr fett.
              Er wird es natürlich nicht so formulieren aber doch meinen ... und vermutlich eine Entscheidung zu deinen Ungunsten treffen.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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              • HC-Mitglied2162603H Offline
                HC-Mitglied2162603H Offline
                HC-Mitglied2162603
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                die frage ist allerdings, ob der reiseveranstalter die sperrung des airports nicht frueher haette absehen koennen und den kunden fruehzeitig haette informieren muessen
                die bauarbeiten und die damit vebundene sperrung der suedpiste sind naemlich laut aerotelegraph punkt com bereits seit ueber einem jahr bekannt
                und dem kunden das mal eben 2 wochen vor abflug mitzuteilen, ist mindestens "nicht die feine art", um es einmal freundlich auszudruecken

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  Die Sperrung einer Piste ist bestenfalls ein Nebenaspekt, und es ist mithin schiet egal seit wann das "bekannt" ist - braucht es ja nicht ursächlich zu sein für die Verlegung.

                  Wie gesagt: Meiner Ansicht nach wird der Veranstalter erfolgreich einem Kündigungsgrund widersprechen, ein Aufdröseln in wann was inwieweit bekannt/ursächlich war ist Geplänkel.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

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                  • CliffideoC Offline
                    CliffideoC Offline
                    Cliffideo
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Je nach Lage des Hotels in Dubai und aktueller Verkehrslage kann es auch schon mal locker eine Stunde Bustransfer sein, wenn man in Dubai landet. Daher finde ich jetzt eine halbe bis 1h längere Transferzeit nicht gerade sooo abschreckend, dass man deswegen in Rechtstreitigkeiten eintreten muss.

                    Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                    Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

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