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Storno Flugreise

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Moehroy95M Offline
    Moehroy95M Offline
    Moehroy95
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Hallo zusammen.

    Wir wollten im Juli 2019 für ein paar Tage Freunde auf Ibiza besuchen und haben daher im Mai 2019 über "ltur" einen Flug von Düsseldorf nach Ibiza und zurück für drei Personen gebucht, Fluglinie TUIfly, Kosten insgesamt 837,00 EUR; eine Aufschlüsselung bzw. die Zusammensetzung des Flugpreises war bei Buchung nicht ersichtlich.

    Aus verschiedenen Gründen ist es uns nun leider nicht möglich, diese Reise anzutreten.
    Eine Reiserücktrittsversicherung besteht leider nicht (und würde in einer derartigen Situation ja wahrscheinlich auch gar nicht einspringen).

    Eine Anfrage beim Kundenservice von ltur hat ergeben, dass eine Stornierung dieses Fluges grundsätzlich möglich sei, allerdings würden hierfür gemäß der Tarifbestimmungen der Airline und den ltur-AGBs Stornogebühren in Höhe von 258,20 EUR pro Person (inkl. ltur-Stornobearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR) - also insgesamt dann 774,60 EUR - anfallen.

    Dies würde bedeuten, dass wir von unseren bereits bezahlten 837,00 EUR bei Storno also lediglich 62,40 EUR erstattet bekommen würden.

    Auf die Bitte, mir die Tarifbestimmungen der Airline sowie die AGBs zukommen zu lassen, erfolgte seitens ltur lediglich der Hinweis, es handele sich um einen Veranstalterplatz, und dies seien die tatsächlichen Stornokosten - eine Aufschlüsselung des Flugpreises in reine Ticketkosten sowie tatsächliche Steuern und Gebühren erfolgte trotz nochmaligem Nachfragens bislang nicht.

    Hat jemand eine Idee, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht ?

    Grundsätzlich wäre es doch möglich, dass die Fluglinie die drei stornierten Plätze während der Hauptferienzeit erneut verkaufen könnte und der Gesellschaft damit kein Schaden/Verlust entstehen würde.

    Uns ist klar, dass wir nicht den vollen Betrag zurückbekommen würden, aber lediglich 62,40 EUR Rückerstattung bei 837,00 EUR Kosten erscheinen uns sehr wenig...

    Sollte man direkt die Verbraucherzentrale oder gar einen Fachanwalt einschalten ?
    Hat jemand vielleicht bereits Erfahrungen in ähnlichen Fallkonstellationen gemacht ?

    Für zielführende und hilfreiche Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus.

    Beste Grüße
    Ralf

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    • moselpaarM Offline
      moselpaarM Offline
      moselpaar
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2

      Es wird sich hierbei wohl nur um die Rückerstattung der Steuern handeln. Auf den Restlichen Kosten werdet ihr wohl sitzen bleiben.
      L'Tur weist bei einer Flugbuchung auf folgendes hin: "Da auch bei Nichtantritt der gebuchten Reise (z.B. infolge Erkrankung) bis zu 100% Stornokosten anfallen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung!"
      Mfg
      Moselpaar


      Man reist nicht, um anzukommen, sondern um zu reisen. "Johann Wolfgang von Goethe"

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3

        Willkommen im Forum von HolidayCheck, Moehroy95.
        Bei der von euch gewählten Buchungsform sehe ich einzig die Möglichkeit, die Höhe der Stornokosten zu bestreiten.
        Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung müsste der Veranstalter diese nämlich nachweisen.
        Es wird dann festgestellt, wie gut die Möglichkeiten einer Neuvermarktung der freien Plätze sind und entsprechend entschieden über den Anspruch.
        Ich würde euch die Beratung durch einen Anwalt empfehlen. Gerade bei Tickets sind die Wiederverkaufsmöglichkeiten ganz gut, sodass in den AGB angegebene pauschalen Rücktrittskosten nicht in Marmor gemeisselt sind.
        Viel Erfolg!

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • HC-Mitglied2162603H Offline
          HC-Mitglied2162603H Offline
          HC-Mitglied2162603
          Gesperrt
          schrieb am zuletzt editiert von
          #4

          vielleicht besteht fuer euch die moeglichkeit die tickets selbst weiterzuverkaufen und dann muessten diese nur umgeschrieben werden
          unter der voraussetzung das der von euch gebuchte tarif diese moeglichkeit anbietet
          ansonsten wuerde ich mich erst an eine verbraucherzentrale wenden, bevor ich einen anwalt einschalten wuerde

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • HC-Mitglied1962447H Offline
            HC-Mitglied1962447H Offline
            HC-Mitglied1962447
            Verwarnt Gesperrt
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            Moin! Wer einen nicht erstattungsfähigen Flug bucht, muss damit rechnen, dass bei Flugstornierung der komplette Flugpreis verfällt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die frei werdenden Sitzplätze erneut zu verkaufen. Man hat sich auf die Stornobedingungen eingelassen und muss dann auch die Kosequenzen tragen. Wer Änderungen aufgrund nicht absehbarer Umstände hätte einplanen wollen, dem steht immer ein erstattungsfähiger und teurerer Tarif zur Verfügung. Ich würde empfehlen, diesen Verlust unter "schmerzlichen Erfahrungen" zu verbuchen und durch juristische Aktionen nicht noch zusätzliche Kosten zu produzieren.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Es wurde über einen Veranstalter gebucht.
              An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ... 😶

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              HC-Mitglied2162603H 1 Antwort Letzte Antwort
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              • mkfpaM Offline
                mkfpaM Offline
                mkfpa
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                @tancarino

                Zitat: "Wer einen nicht erstattungsfähigen Flug bucht, muss damit rechnen, dass bei Flugstornierung der komplette Flugpreis verfällt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die frei werdenden Sitzplätze erneut zu verkaufen."

                In welchem Paragraphen kann ich das nachlesen?
                Denn ich dachte es gibt schon länger eine Regelung dass Steuern und Gebühren immer zu erstatten sind und es auch mindestens ein Urteil eines deutschen Gerichtes gibt dass, unter bestimmten Umständen, selbst Flugtickets die nicht erstattungsfähig sind zu erstatten sind.

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV Offline
                  vonschmelingV Offline
                  vonschmeling
                  Moderator
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #8

                  @mkfpa
                  Korrekt, daher auch mein Rat einen Anwalt zu bevollmächtigen.

                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                  "Im Herzen barfuß!"

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • vonschmelingV vonschmeling

                    Es wurde über einen Veranstalter gebucht.
                    An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ... 😶

                    HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603H Offline
                    HC-Mitglied2162603
                    Gesperrt
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    @vonschmeling sagte:

                    Es wurde über einen Veranstalter gebucht.
                    An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ... 😶

                    und warum nicht ?

                    1 Antwort Letzte Antwort
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