Storno Flugreise
-
Hallo zusammen.
Wir wollten im Juli 2019 für ein paar Tage Freunde auf Ibiza besuchen und haben daher im Mai 2019 über "ltur" einen Flug von Düsseldorf nach Ibiza und zurück für drei Personen gebucht, Fluglinie TUIfly, Kosten insgesamt 837,00 EUR; eine Aufschlüsselung bzw. die Zusammensetzung des Flugpreises war bei Buchung nicht ersichtlich.
Aus verschiedenen Gründen ist es uns nun leider nicht möglich, diese Reise anzutreten.
Eine Reiserücktrittsversicherung besteht leider nicht (und würde in einer derartigen Situation ja wahrscheinlich auch gar nicht einspringen).Eine Anfrage beim Kundenservice von ltur hat ergeben, dass eine Stornierung dieses Fluges grundsätzlich möglich sei, allerdings würden hierfür gemäß der Tarifbestimmungen der Airline und den ltur-AGBs Stornogebühren in Höhe von 258,20 EUR pro Person (inkl. ltur-Stornobearbeitungsgebühr in Höhe von 35,00 EUR) - also insgesamt dann 774,60 EUR - anfallen.
Dies würde bedeuten, dass wir von unseren bereits bezahlten 837,00 EUR bei Storno also lediglich 62,40 EUR erstattet bekommen würden.
Auf die Bitte, mir die Tarifbestimmungen der Airline sowie die AGBs zukommen zu lassen, erfolgte seitens ltur lediglich der Hinweis, es handele sich um einen Veranstalterplatz, und dies seien die tatsächlichen Stornokosten - eine Aufschlüsselung des Flugpreises in reine Ticketkosten sowie tatsächliche Steuern und Gebühren erfolgte trotz nochmaligem Nachfragens bislang nicht.
Hat jemand eine Idee, wie man in solchen Fällen am besten vorgeht ?
Grundsätzlich wäre es doch möglich, dass die Fluglinie die drei stornierten Plätze während der Hauptferienzeit erneut verkaufen könnte und der Gesellschaft damit kein Schaden/Verlust entstehen würde.
Uns ist klar, dass wir nicht den vollen Betrag zurückbekommen würden, aber lediglich 62,40 EUR Rückerstattung bei 837,00 EUR Kosten erscheinen uns sehr wenig...
Sollte man direkt die Verbraucherzentrale oder gar einen Fachanwalt einschalten ?
Hat jemand vielleicht bereits Erfahrungen in ähnlichen Fallkonstellationen gemacht ?Für zielführende und hilfreiche Antworten bedanke ich mich recht herzlich im voraus.
Beste Grüße
Ralf -
Es wird sich hierbei wohl nur um die Rückerstattung der Steuern handeln. Auf den Restlichen Kosten werdet ihr wohl sitzen bleiben.
L'Tur weist bei einer Flugbuchung auf folgendes hin: "Da auch bei Nichtantritt der gebuchten Reise (z.B. infolge Erkrankung) bis zu 100% Stornokosten anfallen können, empfehlen wir Ihnen den Abschluss einer Reiseversicherung!"
Mfg
Moselpaar
-
Willkommen im Forum von HolidayCheck, Moehroy95.
Bei der von euch gewählten Buchungsform sehe ich einzig die Möglichkeit, die Höhe der Stornokosten zu bestreiten.
Im Falle einer rechtlichen Auseinandersetzung müsste der Veranstalter diese nämlich nachweisen.
Es wird dann festgestellt, wie gut die Möglichkeiten einer Neuvermarktung der freien Plätze sind und entsprechend entschieden über den Anspruch.
Ich würde euch die Beratung durch einen Anwalt empfehlen. Gerade bei Tickets sind die Wiederverkaufsmöglichkeiten ganz gut, sodass in den AGB angegebene pauschalen Rücktrittskosten nicht in Marmor gemeisselt sind.
Viel Erfolg! -
vielleicht besteht fuer euch die moeglichkeit die tickets selbst weiterzuverkaufen und dann muessten diese nur umgeschrieben werden
unter der voraussetzung das der von euch gebuchte tarif diese moeglichkeit anbietet
ansonsten wuerde ich mich erst an eine verbraucherzentrale wenden, bevor ich einen anwalt einschalten wuerde -
Moin! Wer einen nicht erstattungsfähigen Flug bucht, muss damit rechnen, dass bei Flugstornierung der komplette Flugpreis verfällt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die frei werdenden Sitzplätze erneut zu verkaufen. Man hat sich auf die Stornobedingungen eingelassen und muss dann auch die Kosequenzen tragen. Wer Änderungen aufgrund nicht absehbarer Umstände hätte einplanen wollen, dem steht immer ein erstattungsfähiger und teurerer Tarif zur Verfügung. Ich würde empfehlen, diesen Verlust unter "schmerzlichen Erfahrungen" zu verbuchen und durch juristische Aktionen nicht noch zusätzliche Kosten zu produzieren.
-
Es wurde über einen Veranstalter gebucht.
An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ...
-
@tancarino
Zitat: "Wer einen nicht erstattungsfähigen Flug bucht, muss damit rechnen, dass bei Flugstornierung der komplette Flugpreis verfällt, unabhängig davon, ob die Gesellschaft die Möglichkeit hat, die frei werdenden Sitzplätze erneut zu verkaufen."
In welchem Paragraphen kann ich das nachlesen?
Denn ich dachte es gibt schon länger eine Regelung dass Steuern und Gebühren immer zu erstatten sind und es auch mindestens ein Urteil eines deutschen Gerichtes gibt dass, unter bestimmten Umständen, selbst Flugtickets die nicht erstattungsfähig sind zu erstatten sind. -
Es wurde über einen Veranstalter gebucht.
An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ...
@vonschmeling sagte:
Es wurde über einen Veranstalter gebucht.
An wen ich mich ganz sicher nicht wenden würde ist die Verbraucherzentrale ...
und warum nicht ?