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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • hoffentlichurlaubH hoffentlichurlaub

    Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?
    wir sollten am 1.10. fliegen und haben noch keine Info. Würden gerne neu buchen, würden uns allerdings sicherer fühlen, wenn wir eine Stornierung schriftlich hätten.

    JulkusJ Offline
    JulkusJ Offline
    Julkus
    schrieb am zuletzt editiert von
    #281

    @hoffentlichurlaub sagte:

    Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?
    wir sollten am 1.10. fliegen und haben noch keine Info. Würden gerne neu buchen, würden uns allerdings sicherer fühlen, wenn wir eine Stornierung schriftlich hätten.

    Ja. Unser Abflug sollte Morgen Abend sein. Gestern um 16:00 Uhr kam eine Mail von Thomas Cook mit der Absage. Leute mit früherem Abflug bekamen die Absage etwas früher. Die Mails scheinen getaffelt nach Abflugzeit rauszugehen.

    hoffentlichurlaubH 1 Antwort Letzte Antwort
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    • freakyfriday87F freakyfriday87

      also die gehen in die Insolvenz und bauen Ihren gesamten Laden auf unseren Schultern wieder auf? tut mir Leid für die Mitarbeiter, aber der Laden gehört für immer geschlossen nicht mehr und nicht weniger. Die glauben doch nicht, dass die noch viel Kundschaft haben danach oder?

      An wen muss ich mich eigentlich wenden wegen meinem Schaden? Habe Hotel über NC gebucht...

      BienekindB Offline
      BienekindB Offline
      Bienekind
      schrieb am zuletzt editiert von
      #282

      @freakyfriday87 sagte:

      also die gehen in die Insolvenz und bauen Ihren gesamten Laden auf unseren Schultern wieder auf? tut mir Leid für die Mitarbeiter, aber der Laden gehört für immer geschlossen nicht mehr und nicht weniger. Die glauben doch nicht, dass die noch viel Kundschaft haben danach oder?

      An wen muss ich mich eigentlich wenden wegen meinem Schaden? Habe Hotel über NC gebucht...

      Nur Hotel? Dann an den Insolvenzverwalter. Pauschalreise:bei der Zürich/Kaera einreichen. Steht auf allen Infoseiten...auch hier bei HC sowie bei NEC...😡

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • SonneStrand75S SonneStrand75

        Im Gegensatz zu einer Bandansage vorgestern ist die Aussage von TC und in der Presse, dass alle Reisen bis November abgesagt sind, für mich ausreichend. Ich habe gestern früh gleich alles neu gebucht.

        erik e.E Offline
        erik e.E Offline
        erik e.
        schrieb am zuletzt editiert von
        #283

        @sonnestrand75 sagte:

        Im Gegensatz zu einer Bandansage vorgestern ist die Aussage von TC und in der Presse, dass alle Reisen bis November abgesagt sind, für mich ausreichend. Ich habe gestern früh gleich alles neu gebucht.

        😎

        ... immer erstklassig – egal, in welcher Liga ...

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • SonneStrand75S SonneStrand75

          @steffy-r sagte:

          Wir sind zum Glück raus, da für unsere Reise am 16.10. noch kein Cent abgebucht wurde.
          Hat denn eigentlich mal jemand bei der Versicherung angefragt, ob die Flüge, die bereits bezahlt sind noch genutzt werden dürfen? Ich könnte mir vorstellen, dass denen das entgegen kommt, denn dann müssen die doch dafür nicht aufkommen. Also ich würde mich da absichern und einfach mal fragen......
          Ich drücke allen, die bereits Zahlungen geleistet haben, die Daumen dass so viel wie möglich und so schnell wie möglich erstattet wird!

          Das entscheidet doch erstmal der Insolvenzverwalter und dann die Fluggesellschaft?
          So wie es gestern stand, werden die Gästelisten freigegeben.
          Gerade bei Linienflügen gibt es viele Gebühren zurück, die TC gehören und die Insolvenzverwalter sicher haben möchte.

          Marco MacM Offline
          Marco MacM Offline
          Marco Mac
          schrieb am zuletzt editiert von
          #284

          @sonnestrand75 sagte:

          Das entscheidet doch erstmal der Insolvenzverwalter und dann die Fluggesellschaft?
          So wie es gestern stand, werden die Gästelisten freigegeben.
          Gerade bei Linienflügen gibt es viele Gebühren zurück, die TC gehören und die Insolvenzverwalter sicher haben möchte.

          Hab eine Pauschalreise über Öger gebucht. Fluglinie Sun Express . Auf den Flug kann NICHT zurück gegriffen werden aber man erstattet ALLE Zusatzleistungen. Vielleicht ist dies für manch anderen hilfreich ?!

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • hoffentlichurlaubH hoffentlichurlaub

            Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?
            wir sollten am 1.10. fliegen und haben noch keine Info. Würden gerne neu buchen, würden uns allerdings sicherer fühlen, wenn wir eine Stornierung schriftlich hätten.

            andi2601A Offline
            andi2601A Offline
            andi2601
            schrieb am zuletzt editiert von
            #285

            @hoffentlichurlaub sagte:

            Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?

            Es gibt doch schon offizielle Meldungen. Über Medien und selbst auf den Seiten aller online Reisebüros. Das ist offiziel. Sicher werden auch noch alle Reisenden eine Mail bekommen.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • JulkusJ Julkus

              @hoffentlichurlaub sagte:

              Hat irgendjemand, der in den nächsten Tagen fliegen sollte, schon eine offizielle Absage/Stornierung für seine Reise erhalten und nicht nur die allgemein gehaltene Information?
              wir sollten am 1.10. fliegen und haben noch keine Info. Würden gerne neu buchen, würden uns allerdings sicherer fühlen, wenn wir eine Stornierung schriftlich hätten.

              Ja. Unser Abflug sollte Morgen Abend sein. Gestern um 16:00 Uhr kam eine Mail von Thomas Cook mit der Absage. Leute mit früherem Abflug bekamen die Absage etwas früher. Die Mails scheinen getaffelt nach Abflugzeit rauszugehen.

              hoffentlichurlaubH Offline
              hoffentlichurlaubH Offline
              hoffentlichurlaub
              schrieb am zuletzt editiert von
              #286

              Okay, danke!
              ist ja auch richtig, dass gestaffelt wird nach Abflugdatum, leider ist das ganze aber ja trotzdem echt relativ kurzfristig.. bin unsicher, ob wir schon vorher neu buchen sollten, obwohl ja alles danach aussieht, dass auch unsere Reise in den nächsten Tagen definitiv storniert wird. Etwas mehr Vorlaufzeit als knapp 2 Tage wären aber natürlich schön

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • freakyfriday87F freakyfriday87

                also die gehen in die Insolvenz und bauen Ihren gesamten Laden auf unseren Schultern wieder auf? tut mir Leid für die Mitarbeiter, aber der Laden gehört für immer geschlossen nicht mehr und nicht weniger. Die glauben doch nicht, dass die noch viel Kundschaft haben danach oder?

                An wen muss ich mich eigentlich wenden wegen meinem Schaden? Habe Hotel über NC gebucht...

                vonschmelingV 1
                vonschmelingV 1
                vonschmeling
                Moderator
                schrieb am zuletzt editiert von
                #287

                @freakyfriday87 sagte:

                An wen muss ich mich eigentlich wenden wegen meinem Schaden? Habe Hotel über NC gebucht...

                An den Insolvenzverwalter.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • SonneStrand75S SonneStrand75

                  Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                  Jade63J Offline
                  Jade63J Offline
                  Jade63
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #288

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                  Auch da hättest du jetzt geloost!
                  Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                  alicia_mucA SonneStrand75S RinnebachR 3 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • erik e.E erik e.

                    @reinesherz sagte:

                    WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                    Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                    Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                    Lass sie alle fliegen - Bleibt mehr in der Insolvensmasse und damit für mich - 😚

                    Besucher66B Offline
                    Besucher66B Offline
                    Besucher66
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #289

                    OK, die hier veröffentlichten Hinweise sind ja (leider) eindeutig 😞

                    Trotzdem verstehe ich nicht, dass ich für unsere Reise (gebucht bei HC --> Neckermann), eigentlich morgen, dem 28.09.2019 nach Portugal, heute den Hinweis von RyanAir erhalten habe, dass wir uns ab sofort für den Flug am 28. September von Berlin Schönefeld (zurück am 08.10.2019) EINSCHECKEN (original: "Check-in ist bereits verfügbar") kann???? Im RyanAir Account steht nach wie vor, dass die Flüge auf dem Status gebucht, reserviert und bezahlt steht!

                    Das bedeutet doch aber, dass wenn wir den Flug nicht nehmen (so wie hier geraten wird), die Plätze leer bleiben oder? 
                    Ich meine, da die Flüge ja vorab bereits von Neckermann oder TC an Ryanair bezahlt wurden (im Gegensatz zu den Hotel Kosten), müsste doch keinem daran gelegen sein, dass die Flüge einfach so verfallen. Und die Insolvenzversicherung müsste (sollte) lediglich für die ursprünglichen Hotelkosten aufkommen. Durch die Verringerung des Erstattungsbetrages würde doch auch die Rücklage in Höhe von 110 Mio der Insolvenzversicherung entlasten. Klar, bei einem einzigen Reisenden (so wie bei uns, ca. 400,00 € reine Flugkosten) wäre das ein Tropfen auf dem heißen Stein, aber wenn das Tausende tun??

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Jade63J Jade63

                      @sonnestrand75 sagte:

                      Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                      Auch da hättest du jetzt geloost!
                      Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                      alicia_mucA Offline
                      alicia_mucA Offline
                      alicia_muc
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #290

                      @Jade63: ui, das ist ja übel. Bei welcher Bank bist Du denn?

                      1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • ReinesHerzR ReinesHerz

                        WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                        Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                        Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                        heidiskigeilH Offline
                        heidiskigeilH Offline
                        heidiskigeil
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #291

                        @reinesherz sagte:

                        WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                        Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                        Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                        wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                        driggleD 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • freakyfriday87F Offline
                          freakyfriday87F Offline
                          freakyfriday87
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #292

                          @vonschmeling
                          @Bienekind

                          danke Euch!

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • betze2B Offline
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                            betze2
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #293

                            Hallo Zusammen,

                            ich melde mich hier nun auch mal.
                            Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

                            Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

                            Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

                            Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

                            Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:
                            Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?
                            Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 
                            Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

                            Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

                            driggleD Schlumpf_8S 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • heidiskigeilH heidiskigeil

                              @reinesherz sagte:

                              WICHTIGER HINWEIS FÜR ALLE, DIE TROTZ ABSAGE DER REISEN IHRE BESTEHENDEN FLÜGE ANTRETEN!

                              Die Zürich Versicherung hat auf Anfrage mitgeteilt, dass die Insolvenzversicherung nur für die vollständige Reiseleistung, aber nicht für Teilleistungen zählt. Wird eine Leistung genutzt, fällt die Pauschalreise auseinander. Die dann entstehenden Einzelleistungen sind NICHT versichert. Wird also der Flug in Anspruch genommen gibt's von denen keinen einzigen Cent zurück, von dem was ihr an den Veranstalter gezahlt habt. Thomas Cook hat nun bis 31.10.2019 alle Reisen abgesagt. Auch wenn es Beförderungsleistungen gibt die bezahlt sind - rechtlich gesehen wurde die Reise abgesagt weshalb die Versicherung davon abgeraten hat, die Reise anzutreten.

                              Also überlegt euch gut, was ihr tut.

                              wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                              driggleD Offline
                              driggleD Offline
                              driggle
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #294

                              @heidiskigeil sagte:

                              wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                              Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

                              Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

                              Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

                              Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

                              Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

                              andi2601A 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • S.D.1974S Offline
                                S.D.1974S Offline
                                S.D.1974
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #295

                                Aktuelle Information

                                Sehr geehrte Gäste,

                                am 25.09.2019 war der deutsche Reiseveranstalter Thomas Cook gezwungen, die Einleitung eines Insolvenzverfahrens zu beantragen. Hiervon betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin.

                                Alle abreisenden Gäste der genannten Veranstaltermarken bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.

                                Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:

                                www.kaera-ag.de

                                Für Gäste, die sich aktuell im Urlaub befinden, sind die Hotelaufenthalte, die Transfers und die Rückflüge im Rahmen einer Pauschalreise gesichert.

                                Für spätere Reisetermine, nach dem 31.10.2019, steht die Entscheidung noch aus, ob diese Reisen durchgeführt werden können.

                                Wir bitten um Entschuldigung für alle Unannehmlichkeiten, die für Sie entstanden sind.

                                Der Veranstalter Aldiana ist hiervon nicht betroffen.

                                Ihr Thomas Cook Team

                                Quelle : https://www.bucher-reisen.de/

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • Jade63J Jade63

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                                  Auch da hättest du jetzt geloost!
                                  Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #296

                                  @jade63 sagte:

                                  Auch da hättest du jetzt geloost!
                                  Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                                  Das ist ja ein Ding! Aber für abgesagte Reisen kann ja nichts mehr abgebucht werden, oder?

                                  1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • betze2B betze2

                                    Hallo Zusammen,

                                    ich melde mich hier nun auch mal.
                                    Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

                                    Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

                                    Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

                                    Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

                                    Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:
                                    Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?
                                    Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 
                                    Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

                                    Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

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                                    driggleD Offline
                                    driggle
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #297

                                    @betze2 sagte:

                                    Hallo Zusammen,

                                    ich melde mich hier nun auch mal.
                                    Gebucht hatten wir 1 Woche Fuerteventura für ca 2100€ über Bucher.

                                    Am Dienstag rief ich bei American Express an um das Chargeback wegen Nichterbringung der vereinbarten Leistung in gang zu setzen.

                                    Wie vereinbart schickte ich nach dem Telefonat die verlangten Vertragsunterlagen an Amex. Die Nacht darauf kam eine Eingangsbestätigung für die beiden(!) eröffeneten "Fälle" (es gab 1 Anzahlung und 1 Restzahlung).

                                    Erst im Anschluss las ich mehrmals im Netz, das Amex bei allen anderen mit Hinweis auf Pauschalreise und die Versicherung das Chargeback abgelehnt hat...

                                    Bei mir wurde jedoch gestern Nacht die Anzahlung über rund 500€ auf dem Konto wieder gut geschrieben! Nach erster Freude, stellen sich nun einige Fragen:
                                    Wieso nur die Anzahlung vom 12.08.19 und nicht die Restzahlung über 1600€ vom 20.09.19?
                                    Beim Telefonat hies es, dass der Betrag nun erst mal vorläufig wieder gutgeschrieben würde und sobald klar wäre, das alles save ist, würde es eine dauerhafte Gutschrift geben. Daher hab ich jetzt etwas Angst nach den weiteren 1600€ zu fragen, bevor sie mir die vermeintlich gesicherten 500€ wieder abziehen? 
                                    Kann ich nun bei der Versicherung nur die 1600€ melden? Aber was passiert, wenn mir später die 500€ doch wieder von American Express abgezogen werden und ich diese dann auch noch einreichen müsste bei der Versicherung. Geht das nachträglich?

                                    Was würdet ihr machen? Bleibt jetzt wohl nichts anderes übrig als Amex Druck zu machen oder?

                                    Ah, nun war meine erste Anfrage zu früh. Ich habe erst danach diesen Post hier gelesen. Entschuldigung.

                                    Ich versuche es also auch nochmal bei Amex. Es scheint immer sehr davon abzuhängen, welchen Mitarbeiter man ans Telefon bekommt.

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                                    • Jade63J Jade63

                                      @sonnestrand75 sagte:

                                      Und mit der Überweisung würde ich echt nie wieder etwas bezahlen... Nur Lastschrift.

                                      Auch da hättest du jetzt geloost!
                                      Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #298

                                      @jade63 sagte:

                                      Auch da hättest du jetzt geloost!
                                      Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                                      Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                                      Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                                      Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

                                      Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."

                                      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • RinnebachR Rinnebach

                                        @jade63 sagte:

                                        Auch da hättest du jetzt geloost!
                                        Wir haben ein paar Tage Zitterpartie durch. Unsere Restzahlung wäre am Montag oder Dienstag fällig gewesen. Vorsorglich haben wir bei der Bank Bescheid gesagt, die sollen das dann sofort zurückbuchen. Geht nicht, sagte die Frau bei der Bank. Anweisung von Oben: alle Einzahlungen an TC und Töchter dürfen nicht widerrufen werden.

                                        Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                                        Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                                        Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

                                        SonneStrand75S Offline
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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #299

                                        @rinnebach sagte:

                                        Dann verhält sich Deine Bank nicht Gesetzes konform. Laut Deutscher Bank sind auch im Falle einer Insolvenz Lastschriften innerhalb von 8 Wochen zurück zu buchen.

                                        Bei KK Unternehmen kann es sein, dass die sich erstmal weigern, wenn ein Sicherungsschein vorliegt.

                                        Ich warte nämlich (nur Hotelbuchung über TC) auf eine mögliche Abbuchung.

                                        Wurde deine Reise nicht abgesagt?

                                        RinnebachR 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • driggleD driggle

                                          @heidiskigeil sagte:

                                          wenn ich dann eine Einzelleistung habe , müsste ich dann den Rest ja über chargeback geltend machen können

                                          Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

                                          Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

                                          Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

                                          Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

                                          Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

                                          andi2601A Offline
                                          andi2601A Offline
                                          andi2601
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #300

                                          @driggle sagte:

                                          Chargeback ist mein Stichwort. Ich hake gleich mal hinterher.

                                          Ich komme gar nicht in die Verlegenheit, meine Buchung über eine Versicherung zurückzubekommen, weil bei nur-Hotel-Buchung kein Sicherungsschein greift.

                                          Ich habe meine Hotelbuchung mit Kreditkarte American Express bezahlt. Ein erster Anruf ergab, dass Chargeback angeblich nicht möglich sei. Die Presse hätte darüber falsch berichtet.

                                          Kann ich nun mein durch Neckermann mittlerweile storniertes Hotel (Reiseantritt am 03.10.) über meine Kreditkartenzahlung zurückholen? Ist nicht die Stornierung seitens des Anbieters ein Verstoß gegen die AGBs?

                                          Nein kein Verstoß

                                          Welche Erfahrungen habt ihr gemacht? Bzw. was sind die richtigen Stichworte zum Weitersuchen / Weitergoogeln?

                                          Wir waren damals bei der Air Berlin und Germania Pleite betroffen. Beide Male konnten wir das Geld über Kreditkarte zurückbuchen. Das ist ein Antrag auf nicht erbrachte Leistung der muss gestellt werden,

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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