Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Hallo!
ich verfolge die ganze Thematik seit letzten Sonntag und bin erst gestern auf dieses Forum gestoßen.
Wir haben letzte Woche Donnerstag 21.09. unsere Pauschalreise nach Mexiko für April 2020 gebucht. RV ist Bucher, der Flug via AirFrance. Nachdem am letzten WE klar wurde, dass zunächst die Muttergesellschaft in die Insolvenz geht, haben wir die vereinbarte Anzahlung nicht erbracht - nachdem Insolvenzantrag der Tochtergesellschaften am Mittwoch (und das damit aufgekommene Chaos) waren wir sehr froh darüber.
Nun liegt unsere Reise noch lange in der Zukunft, verunsichert sind wir dennoch. Wir würden am liebsten ganz von der Reise zurücktreten, können aber nichts zu Stornomöglichkeiten in Erfahrung bringen (AGBs sind nicht mehr einsehbar).Guter Rat ist teuer - aber vllt hat ja hier jmd einen Tip?
Vielen lieben Dank vorab! -
@erik-e sagte:
Einfach die engl. Presse "studieren" - Dort werden die Hegdefonds genannt die an der Pleite verdienen - Auch ein dt. Fond wird namentlich erwähnt -

Ich bin aus der Finanzbranche..

Trotzdem sieht ein "guter Weg" auch mit vermeintlichen Heuschrecken im Nacken durchaus anders aus... Sei's drum.
Gehört nicht hierher und hilft auch niemandem.. -
@sarafay sagte:
Wer keinen Zugriff hat:
Thomas Cook’s collapse could land the government and the travel industry’s insurance scheme with a bill of more than £500m, according to official estimates. The government has said that the cost of refunding future bookings under the Air Travel Organiser’s Licence (Atol) scheme will be around £420m, in addition to tens of millions owed to hoteliers and an estimated £100m bill for chartering 1,000 flights to return Thomas Cook customers to the UK.
Lustig wenn man bedenkt, dass die Fortführung des Geschäfts mit 200 Millionen Kredit vom Staat gesichert gewesen wäre...
@dozer1909 sagte:
Lustig wenn man bedenkt, dass die Fortführung des Geschäfts mit 200 Millionen Kredit vom Staat gesichert gewesen wäre...
genaugenommen vom englischen Staat, der seine (noch vorhandenen?) Millionen beim bevorstehenden Brexit für wichtigere Sachen einplant als für Abwendung einer Insolvenz eines börsennotierten Urlaubsreisen-Unternehmens.
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Hallo zusammen,
gibt es hier vielleicht Betroffene, die über Bucher am 30.09. in Urlaub fliegen würden und bereits eine offizielle Stornierungsbestätigung erhalten haben?
Aktuell habe ich nämlich nichts von Bucher gehört und ich hätte das gerne schriftlich, bevor ich an einen nächsten Urlaub denken kann.Und hat jemand schon mit der Lastschriftrückgabe ausprobiert, sich das Geld zurückzuholen?
Bedanke mich schon jetzt herzlich!
LG
Mery@mery753 sagte:
Hallo zusammen,
gibt es hier vielleicht Betroffene, die über Bucher am 30.09. in Urlaub fliegen würden und bereits eine offizielle Stornierungsbestätigung erhalten haben?
Aktuell habe ich nämlich nichts von Bucher gehört und ich hätte das gerne schriftlich, bevor ich an einen nächsten Urlaub denken kann.Und hat jemand schon mit der Lastschriftrückgabe ausprobiert, sich das Geld zurückzuholen?
Bedanke mich schon jetzt herzlich!
LG
MeryIch hatte es schon mehrfach geschrieben. auf der Webseite steht wörtlich:
Alle abreisenden Gäste der genannten Veranstaltermarken bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.
Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:
Was willst Du noch mehr? Eindeutiger geht es doch gar nicht.
Die Firma ist insolvent und wer kann überhaupt sicherstellen, dass Du jemals noch eine individuelle Bestätigung bekommst?
Die aussagen, man sollte darauf warten, stammen von HC und sind eher eine juristische Absicherung. Dein Vertragspartner ist aber Bucher und auf der Seite steht nichts davon, dass Du auf etwas warten sollst, nicht einmal, dass Du von denen jemals etwas hörst. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen, Deine Ansprüche geltend zu machen. -
Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.
Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?
Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen
Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:
Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.@cliffideo sagte:
Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.
Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?
Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen
Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:
Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
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Hallo!
ich verfolge die ganze Thematik seit letzten Sonntag und bin erst gestern auf dieses Forum gestoßen.
Wir haben letzte Woche Donnerstag 21.09. unsere Pauschalreise nach Mexiko für April 2020 gebucht. RV ist Bucher, der Flug via AirFrance. Nachdem am letzten WE klar wurde, dass zunächst die Muttergesellschaft in die Insolvenz geht, haben wir die vereinbarte Anzahlung nicht erbracht - nachdem Insolvenzantrag der Tochtergesellschaften am Mittwoch (und das damit aufgekommene Chaos) waren wir sehr froh darüber.
Nun liegt unsere Reise noch lange in der Zukunft, verunsichert sind wir dennoch. Wir würden am liebsten ganz von der Reise zurücktreten, können aber nichts zu Stornomöglichkeiten in Erfahrung bringen (AGBs sind nicht mehr einsehbar).Guter Rat ist teuer - aber vllt hat ja hier jmd einen Tip?
Vielen lieben Dank vorab!@die-mel sagte:
Hallo!
ich verfolge die ganze Thematik seit letzten Sonntag und bin erst gestern auf dieses Forum gestoßen.
Wir haben letzte Woche Donnerstag 21.09. unsere Pauschalreise nach Mexiko für April 2020 gebucht. RV ist Bucher, der Flug via AirFrance. Nachdem am letzten WE klar wurde, dass zunächst die Muttergesellschaft in die Insolvenz geht, haben wir die vereinbarte Anzahlung nicht erbracht - nachdem Insolvenzantrag der Tochtergesellschaften am Mittwoch (und das damit aufgekommene Chaos) waren wir sehr froh darüber.
Nun liegt unsere Reise noch lange in der Zukunft, verunsichert sind wir dennoch. Wir würden am liebsten ganz von der Reise zurücktreten, können aber nichts zu Stornomöglichkeiten in Erfahrung bringen (AGBs sind nicht mehr einsehbar).Guter Rat ist teuer - aber vllt hat ja hier jmd einen Tip?
Vielen lieben Dank vorab!Zurücktreten kann man nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht. Ich würde nicht zahlen und abwarten was passiert.... Wenn du stornierst wirst du mindestens 20% der Summe verlieren.
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@erik-e sagte:
Einfach die engl. Presse "studieren" - Dort werden die Hegdefonds genannt die an der Pleite verdienen - Auch ein dt. Fond wird namentlich erwähnt -

Ich bin aus der Finanzbranche..

Trotzdem sieht ein "guter Weg" auch mit vermeintlichen Heuschrecken im Nacken durchaus anders aus... Sei's drum.
Gehört nicht hierher und hilft auch niemandem.. -
@cliffideo sagte:
Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.
Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?
Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen
Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:
Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
@cady7 sagte:
Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
Würde ich so probieren. Allerdings Kommentare beachten ,wie Kaera dies sieht. Wenn bei Pauschalreise Flug in Anspruch genommen wird.
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... über telefonische hotline bei Kaera gibt es nur standardisierte Ansagen - leider keinen persönlichen Kontakt zur Klärung von speziellen Problemen.Ich versuche es mit einer mail - aber da gibt es im Augenblick fürchte ich wie in den letzen Tagen überhaupt wegen der Anfragenflut ja oft auch nur Standardantworten.
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@die-mel sagte:
Hallo!
ich verfolge die ganze Thematik seit letzten Sonntag und bin erst gestern auf dieses Forum gestoßen.
Wir haben letzte Woche Donnerstag 21.09. unsere Pauschalreise nach Mexiko für April 2020 gebucht. RV ist Bucher, der Flug via AirFrance. Nachdem am letzten WE klar wurde, dass zunächst die Muttergesellschaft in die Insolvenz geht, haben wir die vereinbarte Anzahlung nicht erbracht - nachdem Insolvenzantrag der Tochtergesellschaften am Mittwoch (und das damit aufgekommene Chaos) waren wir sehr froh darüber.
Nun liegt unsere Reise noch lange in der Zukunft, verunsichert sind wir dennoch. Wir würden am liebsten ganz von der Reise zurücktreten, können aber nichts zu Stornomöglichkeiten in Erfahrung bringen (AGBs sind nicht mehr einsehbar).Guter Rat ist teuer - aber vllt hat ja hier jmd einen Tip?
Vielen lieben Dank vorab!Zurücktreten kann man nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht. Ich würde nicht zahlen und abwarten was passiert.... Wenn du stornierst wirst du mindestens 20% der Summe verlieren.
@sense82 sagte:
Zurücktreten kann man nicht. Es gibt kein Widerrufsrecht. Ich würde nicht zahlen und abwarten was passiert.... Wenn du stornierst wirst du minsestens 20% der Summe verlieren.
Aber wir haben ja noch gar nichts gezahlt?
und eigtl müssten Bucher doch froh sein über alle Vertragsverpflichtung die sie nicht mehr erfüllen müssen -
@die_mel
Warte doch mal den 1.11. ab, wie die Lage sich entwickelt. Bis zu Deiner Reise sind es noch einige Monate hin und bei Nichtbegleichung der Anzahlung wirst Du eine Mahnung erhalten, wenn die Reise durchgeführt werden kann. Solange da nichts kommt, ist auch die Durchführung der Reise ungewiss.
Erst dann würde ich reagieren und vom Veranstalter einen aktualisierten Reisesicherungsschein für das neue Geschäftsjahr ab dem 1.11. verlangen, der Dir vor jedweger Zahlung gesetzlich zusteht. Wenn Du jetzt bezahlst, fällt das noch ins alte Geschäftsjahr und Du bist mit vielen anderen möglichen Zahlungsausfällen im selben Boot.
Wenn Bucher auch im nächsten Geschäftsjahr eine Insolvenzversicherung vorweisen kann, sehe ich das als gutes Zeichen, da Versicherungen genau prüfen werden, wen sie versichern in der Zukunft. -
Ich habe jetzt erfahren, dass wir fliegen dürfen. Flug mit Emirates, am 13.10.
Gebucht übers Reisebüro, Reiseveranstalter Neckermann.
Thomas Cook hat Emirates sogar kontaktiert, dass wir fliegen dürfen! Wir wären so oder so geflogen. Unser Reisebüro hat mit Absprache mit dem Hotel, unser Zimmer blocken lassen bis nächste Woche.
Durch unser Reisebüro haben wir erfahren, dass Thomas Cook, momentan jeden Emails zukommen lässt, Stand jetzt sind sie am 27.09. D.h. sehr sehr kurzfristig kriegt man bescheid, was mit seiner Reise los ist.Für mich heißt das jetzt, es gibt noch Hoffnung, dass doch noch einige in den Urlaub kommen.
@marcus2801 sagte:
Ich habe jetzt erfahren, dass wir fliegen dürfen. Flug mit Emirates, am 13.10.
Gebucht übers Reisebüro, Reiseveranstalter Neckermann.
Thomas Cook hat Emirates sogar kontaktiert, dass wir fliegen dürfen! Wir wären so oder so geflogen. Unser Reisebüro hat mit Absprache mit dem Hotel, unser Zimmer blocken lassen bis nächste Woche.
Durch unser Reisebüro haben wir erfahren, dass Thomas Cook, momentan jeden Emails zukommen lässt, Stand jetzt sind sie am 27.09. D.h. sehr sehr kurzfristig kriegt man bescheid, was mit seiner Reise los ist.Für mich heißt das jetzt, es gibt noch Hoffnung, dass doch noch einige in den Urlaub kommen.
Ihr bezahlt aber das Hotel selber, oder?
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@mery753 sagte:
Hallo zusammen,
gibt es hier vielleicht Betroffene, die über Bucher am 30.09. in Urlaub fliegen würden und bereits eine offizielle Stornierungsbestätigung erhalten haben?
Aktuell habe ich nämlich nichts von Bucher gehört und ich hätte das gerne schriftlich, bevor ich an einen nächsten Urlaub denken kann.Und hat jemand schon mit der Lastschriftrückgabe ausprobiert, sich das Geld zurückzuholen?
Bedanke mich schon jetzt herzlich!
LG
MeryIch hatte es schon mehrfach geschrieben. auf der Webseite steht wörtlich:
Alle abreisenden Gäste der genannten Veranstaltermarken bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise aus insolvenzrechtlichen Gründen nicht antreten.
Für betroffene Kunden mit Ansprüchen hat Zurich Insurance plc Niederlassung für Deutschland die KAERA AG für die Abwicklung beauftragt, welche unter folgender Adresse erreichbar ist:
Was willst Du noch mehr? Eindeutiger geht es doch gar nicht.
Die Firma ist insolvent und wer kann überhaupt sicherstellen, dass Du jemals noch eine individuelle Bestätigung bekommst?
Die aussagen, man sollte darauf warten, stammen von HC und sind eher eine juristische Absicherung. Dein Vertragspartner ist aber Bucher und auf der Seite steht nichts davon, dass Du auf etwas warten sollst, nicht einmal, dass Du von denen jemals etwas hörst. Es wird sogar explizit darauf hingewiesen, Deine Ansprüche geltend zu machen.Hallo,
zunächst danke für die Antwort.
Lesen kann ich und diesen Text habe ich bereits zu Genüge gelesen. Auch die anderen offiziellen Meldungen dazu.
Allerdings geht es mir darum, dass in einer früheren offiziellen Meldung von Bucher beschrieben wurde, dass sukzessive nach Abreisedatum, Betroffene informiert werden. Und da ja offensichtlich bereits einige eine offizielle und individuelle Stornobestätigung erhalten haben, wollte ich in Erfahrung bringen, wie es denn für Abreisende mit Datum 30.09. aussieht. Unabhängig der allgemeinen Aussage, dass bis 31.10. Betroffene, die Reise nicht mehr antreten dürfen.
Ist das so schwer nachzuvollziehen?Ich persönlich finde, dass du den folgenden Hinweis dir zu Herzen nehmen solltest:
Denk daran: Am anderen Ende sitzt ein Mensch. Schreibe bitte verständlich und höflich(!) – so hilfst du am meisten weiter! -
Gerade kam die "offizielle Info" vom unseren Reisebüro das unsere gebuchte Reise hinfällig ist. Abreisetermin wäre der 14.10. gewesen - Anscheinend handhaben es die Büros unterschiedlich wer, wie , wann informiert wird ...
... neue Angebote wurden selbstredend gleich gemacht. Der Rubel muss ja rollen -

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@sarafay sagte:
Wer keinen Zugriff hat:
Thomas Cook’s collapse could land the government and the travel industry’s insurance scheme with a bill of more than £500m, according to official estimates. The government has said that the cost of refunding future bookings under the Air Travel Organiser’s Licence (Atol) scheme will be around £420m, in addition to tens of millions owed to hoteliers and an estimated £100m bill for chartering 1,000 flights to return Thomas Cook customers to the UK.
Lustig wenn man bedenkt, dass die Fortführung des Geschäfts mit 200 Millionen Kredit vom Staat gesichert gewesen wäre...
@dozer1909 sagte:
Lustig wenn man bedenkt, dass die Fortführung des Geschäfts mit 200 Millionen Kredit vom Staat gesichert gewesen wäre...
Ich weiß nicht, ob der Fortbestand dann gesichert wäre....Hätte das Elend wahrscheinlich nur verzögert. So wie ich es gesehen habe, war TC im Gegensatz zu den deutschen Töchtern nicht mehr profitabel. Und wer will da noch Geld zuschießen, wenn die Prognose schlecht ist?
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@cliffideo sagte:
Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.
Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?
Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen
Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:
Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
@cady7 sagte:
Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
Schau doch einmal auf die Webseite des Hotels oder frage da mal nach, ob die eventuell Tarife mit einer 24h-Storno-Option haben. Bei uns war dem so und falls man nicht anreisen sollte, wird maximal die erste Nacht berechnet. Auf die Übernahme der Kosten für die bereits gebuchten Zimmer wollten die sich aus irgendwelchen Gründen nicht einlassen. Den Transfer konnten wir mit einem Mietwagen (6€/Tag) lösen.
Unter dem Strich ist jetzt die Reise 1.000€ günstiger also das Original und zusätzlich haben wir noch die ganze Woche ein auto vor der Tür.
Das ist aber sicherlich je nach Region unterschiedlich. -
@cliffideo sagte:
Mein Denkmodell für die Linienflüge wie Lufthansa, Swiss, Emirates, Etihad , etc, aber auch für Ryanair und Easyjet.
Wenn ich ein ausgestelltes und bezahltes (von mir an den Reiseveranstalter bezahlt und vom Reiseveranstalter an die Fluggesellschaft bezahltes) Linienflugticket habe, gehört es mir, da es auf meinen Namen ausgestellt ist. es steht nicht darauf, dass es Eigentum von TC ist und ich es nur nutzen kann.
Komme ich an den Flughafen, zeige dieses Ticket vor und werde nicht mitgenommen, tritt meines Erachtens der Anspruch auf die EU-Ausgleichsabgabe wegen Verweigerung der Mitnahme ein, der je nach Strecke zwischen 250 und 600 EUR betragen kann, Dasselbe nochmals für den Rückflug. Es liegt ja noch nicht einmal eine Stornierung durch den Reiseveranstalter bei mir vor - was auf irgendwelchen Webseiten, Foren oder Newslettern steht, hat den Reisevertrag betreffend keine Relevanz für mich.Kann dies jemand verifizieren oder auch demontieren?
Dann wären vielen Leuten in der aktuellen Lage geholfen, wenn zumindest der Flug aus der Buchung noch nutzbar ist.
Es ist doch besser, 100% der bezahlten Flugkosten noch abzufliegen als den Sitz leer zu lassen und später 10% der Reisekosten von der Insolvenzversicherung wiederzubekommen.
Klar ist, dass man sich dann über Transfer und Hotel selbst kümmern muss und diese Kosten evt. nicht als Schaden geltend machen kann.Dies gilt ausdrücklich nur bei Linienflügen, nicht bei Charter und Bedarfsfluggesellschaften wie Condor, Corendon, Eurowings, Freebird, Sunexpress und ähnlichen
Hintergrund zu den Gründen für den Bestand der Linienflüge:
Im familieneigenen Reisebüro gab es einen Fall, dass sich Kunden ihre Flugtickets mit einer Fake-Überweisung einen Tag vor Abreise erschlichen haben. Das Reisebüro hatte die Tickets davor ordnungsgemäß bei Lufthansa gebucht und bezahlt.
Es gab keine Möglichkeit, den Kunden zur Bezahlung zu zwingen, indem man angedroht hat, die Rückflüge zu stornieren.
Lufthansa teilte damals mit: Wir haben das Geld erhalten, die Tickets wurden ausgestellt, gehören jetzt dem Kunden und können nur noch von ihm selbst storniert werden. Der Fall ist allerdings über 10 Jahre her, ich weiß nicht, ob das heute noch Stand der Dinge ist.Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
@cady7 sagte:
Mein Flug bei EasyJet ist immer noch gebucht...… meine Angst, dass ich jetzt ein neues Hotel und Transfert buche und ich dann doch nicht fliegen kann, dann sitzte ich noch einmal auf Kosten... oder hast du da einen Tipp? Hotel direkt anschreiben und sagen wir bezahlen direkt vor Ort?
Suche in den Hoteldatenbanken wie hr*, B**king, ag*da und ähnlichen nach einem Hotel, das die Zahlung bei Anreise anbietet, das machen die meisten dort, dann bist Du auf der sicheren Seite. Allerdings sind dort nicht alle Hotels vertreten..
Auch Transfers kann man selbst buchen oder Taxi/Linienbus/Mietwagen nutzen, je nachdem wo das Hotel liegt.
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Hallo,
zunächst danke für die Antwort.
Lesen kann ich und diesen Text habe ich bereits zu Genüge gelesen. Auch die anderen offiziellen Meldungen dazu.
Allerdings geht es mir darum, dass in einer früheren offiziellen Meldung von Bucher beschrieben wurde, dass sukzessive nach Abreisedatum, Betroffene informiert werden. Und da ja offensichtlich bereits einige eine offizielle und individuelle Stornobestätigung erhalten haben, wollte ich in Erfahrung bringen, wie es denn für Abreisende mit Datum 30.09. aussieht. Unabhängig der allgemeinen Aussage, dass bis 31.10. Betroffene, die Reise nicht mehr antreten dürfen.
Ist das so schwer nachzuvollziehen?Ich persönlich finde, dass du den folgenden Hinweis dir zu Herzen nehmen solltest:
Denk daran: Am anderen Ende sitzt ein Mensch. Schreibe bitte verständlich und höflich(!) – so hilfst du am meisten weiter!@mery753 sagte:
Hallo,
zunächst danke für die Antwort.
Lesen kann ich und diesen Text habe ich bereits zu Genüge gelesen. Auch die anderen offiziellen Meldungen dazu.
Allerdings geht es mir darum, dass in einer früheren offiziellen Meldung von Bucher beschrieben wurde, dass sukzessive nach Abreisedatum, Betroffene informiert werden. Und da ja offensichtlich bereits einige eine offizielle und individuelle Stornobestätigung erhalten haben, wollte ich in Erfahrung bringen, wie es denn für Abreisende mit Datum 30.09. aussieht. Unabhängig der allgemeinen Aussage, dass bis 31.10. Betroffene, die Reise nicht mehr antreten dürfen.
Ist das so schwer nachzuvollziehen?Ich persönlich finde, dass du den folgenden Hinweis dir zu Herzen nehmen solltest:
Denk daran: Am anderen Ende sitzt ein Mensch. Schreibe bitte verständlich und höflich(!) – so hilfst du am meisten weiter!Sorry. Ich wollte Dich damit nicht verletzen. Tut mir Leid.
Zum Thema: Es spielt keine Rolle mehr, was da früher einmal auf den Seiten gestanden hat. Wichtig ist, was da aktuell steht und das können die nicht mehr zurücknehmen (Screenshot machen!).
Bei einer Insolvenz kann niemand sicherstellen, dass Du noch eine individuelle Benachrichtigung erhält. Eine solche müsste entweder jemand schrieben oder etwas dahingehend programmieren - in jedem Fall Menschen und hier liegt das Problem.
Die Mitarbeiter suchen sich neue Jobs oder verbringen Zeit in endlosen Betriebsratssitzungen. Selbst wenn die das vorhaben bedeutet das nicht, dass die das auch umsetzen können und nicht umsonst steht es mittlerweile nicht mehr auf der Seite.Du kannst also beruhigt sein und buchen.
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Thomas-Cook-Versicherer will Hotels ab sofort wieder Geld überweisen
27.9.2019, 7.53 Uhr: Ab heute sollen Hotels im Ausland, die derzeit noch Thomas-Cook-Urlauber beherbergen, Geld von der Zurich-Versicherung bekommen. Die Zahlungen an die Hotels sind laut Zurich an die Bedingung geknüpft, dass Urlauber nicht mehr zu Extra-Zahlungen aufgefordert werden.
Auf Basis der Buchungsinformationen und ohne Vorlage gesonderter Rechnungen sollen die Hotels in den Ferienorten jetzt 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen erhalten, wie ein Zurich-Sprecher der Deutschen Presse-Agentur sagte. "Dies gilt sofort und unter der Voraussetzung, dass Thomas-Cook-Reisende von diesen Hotels ab sofort weder zur individuellen Zahlung von Hotelrechnungen aufgefordert oder anderweitig genötigt werden", sagte Sprecher Bernd Engelien weiter.
Die Versicherung reagierte damit auf Berichte von Hotelgästen, die nach eigenen Angaben gezwungen worden waren, ihre Unterkünfte vor Ort selbst zu bezahlen. Einige mussten demnach mehr als 1000 Euro auf den Tisch legen. Der Deutsche Reiseverband (DRV) und der Bundesverband der Verbraucherzentralen hatten dies scharf kritisiert.Zurich auch für bereits gebuchte Reisen zuständig
Wie viele Hotels betroffen sind, werde am Freitag mit dem insolventen Reiseanbieter abgestimmt, sagte der Versicherungs-Sprecher. Nach Angaben vom Donnerstag waren noch 70 000 Thomas-Cook-Pauschalurlauber aus Deutschland unterwegs. Die Zurich Deutschland hat Urlaub und Rückreise der Thomas-Cook-Kunden abgesichert.
Die nun angekündigten Auszahlungen an Hotels durch die Zurich Versicherung helfen allerdings nur den Reisenden, die derzeit noch unterwegs sind. Für Thomas-Cook-Kunden, die erst noch in den Urlaub fliegen wollen, sieht es schlecht aus. Am späten Donnerstagabend teilte das Unternehmen mit, alle Reisen bis einschließlich 31. Oktober würden abgesagt. Dies gelte auch für solche Buchungen, die schon bezahlt sind.
Wie es um Reisen mit Start ab dem 1. November 2019 steht, ließ das Unternehmen offen. In Abstimmung mit der Insolvenzversicherung werde die weitere Vorgehensweise geprüft, hieß es. Grundsätzlich ist für diese Fälle auch die Versicherung Zurich zuständig. Der Verkauf neuer Reisen ist gestoppt.Da wird für den Rest wohl nicht mehr viel Geld übrig bleiben!
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Hallo zusammen,
gibt es hier Geschädigte, die eine Pauschalreise inkl. Flug von easyJet gebucht haben? Was macht ihr, fliegt ihr trotzdem? Laut easyJet sollte das ja kein Problem sein.
Lg,
Eure
@sonnenbiene2019 sagte:
Hallo zusammen,
gibt es hier Geschädigte, die eine Pauschalreise inkl. Flug von easyJet gebucht haben? Was macht ihr, fliegt ihr trotzdem? Laut easyJet sollte das ja kein Problem sein.
Lg,
Eure
Hallo Sonnenbiene
Klares Nein! Was will ich dann dort! Die Saison geht zu Ende, da wird das Hotel vorfristig schließen mangels Masse an Urlaubern bzw. Geld.