Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Bzgl der Meldung der Zurich Vers. dass die Hotels 50 Prozent der ausstehenden Zahlungen erhalten !?!? Hab ich hier im Thread Kommentare diesbzgl verpasst?? Welcher Hotelier gibt sich mit 50 Prozent zufrieden?? Oder eher nach dem Motto "nimm lieber die Hälfte als Nix"??
Da sind doch die nächsten Konflikte der Urlauber aktuell vor Ort vorprogrammiert... -
@cliffideo sagte:
Wieviel offizieller als eine Bestätigung der Airline braucht ihr noch?
Das Ticket gehört Euch, ist gültig und kann benutzt werden.
Blödes Beispiel: Ihr bestellt im Netz beim großen Anbieter Ama*** einen Kühlschrank der Fa. Bosch und bezahlt an Ama***. Bosch erhält die Zahlung von Ama***, verpackt den Kühlschrank und versendet ihn an Euch. Jetzt geht Ama*** insolvent. Gehört der Kühlschrank dann Euch oder gehört er zur Insolvenzmasse Ama***? Ganz anders, aber in der Auswirkung ähnlich verhält es sich mit Linienflugtickets.
Dazu der gleiche dusselige Vergleich mit den Chartertickets: Ama*** hat mit Bosch einen Liefervertrag über 100 Kühlschränke, die in der Ama***-eigenen Lagerhalle gestapelt sind. Bestellst Du einen davon, wird er Dir von Ama*** geliefert und der Hersteller Bosch wird nach der Auslieferung bezahlt. Du hast bestellt und bezahlt, Ama*** geht insolvent, Du wirst nicht mehr beliefert, und Bosch holt alle seine Kühlschränke wieder ab, weil sie unbezahlt und noch immer sein Eigentum sind. Ganz anders, aber in der Auswirkung ähnlich verhält es sich mit Charterflugtickets.
Im Forum gibt es diverse Antworten auf diese Frage. Einige schreiben, dass TC die Tickets noch stornieren kann, andere wiederum behaupten genau das Gegenteil. Ohne einer schriftlichen Bestätigung der Airline, dass die Flüge bezahlt sind, nicht mehr storniert werden können und ich fliegen darf, würde ich kein Hotelzimmer nochmals bezahlen.
@sabsie4517 sagte:
Im Forum gibt es diverse Antworten auf diese Frage. Einige schreiben, dass TC die Tickets noch stornieren kann, andere wiederum behaupten genau das Gegenteil. Ohne einer schriftlichen Bestätigung der Airline, dass die Flüge bezahlt sind, nicht mehr storniert werden können und ich fliegen darf, würde ich kein Hotelzimmer nochmals bezahlen.
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
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Hat jemand Erfahrung mit dem Chargeback Verfahren von Visa gemacht? Meine Bank hat zwar offiziell noch nicht abgesagt, aber am Telefon hörte sich das nicht gut an. Meine Bank (Consorsbank) behauptet Chargeback gehe nicht bei Pauschalreisen.
Dabei sind die Visa Rules da ziemlich eindeutig.
„The Cardholder participated in the Transaction but the Cardholder or an authorized person did not receive the merchandise or services because the Merchant or Prepaid Partner was unwilling or unable to provide the merchandise or services.“
Hier ist die entscheidende Formulierung, dass der Anbieter nicht Willens oder nicht fähig ist, den Service anzubieten.Da wird nicht differenziert zwischen der Art des Produkts, der Dienstleistung oder einer Ausnahme wenn jemand insolvent ist.
Für mich war dieser Grund immer eine Daseinsberechtigung von Kreditkarten. Die erhöhte Sicherheit vor Betrug und Insolvenz eines Händlers.@realleachim sagte:
Hat jemand Erfahrung mit dem Chargeback Verfahren von Visa gemacht? Meine Bank hat zwar offiziell noch nicht abgesagt, aber am Telefon hörte sich das nicht gut an. Meine Bank (Consorsbank) behauptet Chargeback gehe nicht bei Pauschalreisen.
Dabei sind die Visa Rules da ziemlich eindeutig.
„The Cardholder participated in the Transaction but the Cardholder or an authorized person did not receive the merchandise or services because the Merchant or Prepaid Partner was unwilling or unable to provide the merchandise or services.“
Hier ist die entscheidende Formulierung, dass der Anbieter nicht Willens oder nicht fähig ist, den Service anzubieten.Da wird nicht differenziert zwischen der Art des Produkts, der Dienstleistung oder einer Ausnahme wenn jemand insolvent ist.
Für mich war dieser Grund immer eine Daseinsberechtigung von Kreditkarten. Die erhöhte Sicherheit vor Betrug und Insolvenz eines Händlers.MasterCard das gleiche.
Ich habe glücklicherweise das Chargeback Verfahren noch beantragt, als das so auf der Kaera-Seite empfohlen wurde, aber mittlerweile ist der Hinweis nicht mehr auf der Seite und bei der Hotline (HVB) kommt sogar eine Bandansage, wenn man sich legitimiert. Ein Antrag ist nicht mehr möglich.
Scheinbar gibt es da eine Absprache wie man im aktuellen Fall verfährt. Eventuell kannst Du (im Falle einer Ablehnung durch Visa) dann noch einmal auf die zugehen wenn sich wirklich herausstellt, dass die Versicherungsleistung nicht ausreicht. Deine Ansprüche hast Du ja mit dem Antrag bereits angemeldet. -
@geschest sagte:
Dann würde ich die Versicherung anschreiben und darum bitten, dass die Leistungen,welche für die Zeit während der Reise gedacht waren, zu stornieren.
Wäre in dem Fall das gesamte Paket - Die Police ist nur während eines klar definierten Zeitraum's gültig (Reisezeitraum - Anfang und Ende sind klar definiert und benannt) - Kann ja mal anfragen ...
... Danke
@erik-e sagte:
Wäre in dem Fall das gesamte Paket - Die Police ist nur während eines klar definierten Zeitraum's gültig (Reisezeitraum - Anfang und Ende sind klar definiert und benannt) - Kann ja mal anfragen ...
... Danke
Ich weiß. Nur sind da Leistungen bei, die du ja definitiv nicht in Anspruch nehmen kannst. Aus Erfahrung wird dann fie Police etwas gemindert. Ob das rechtlich so ist weiß ich nicht, zumindest haben sich Versicherungen was das angeht in der Vergangenheit kulant gezeigt.
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@sabsie4517 sagte:
Im Forum gibt es diverse Antworten auf diese Frage. Einige schreiben, dass TC die Tickets noch stornieren kann, andere wiederum behaupten genau das Gegenteil. Ohne einer schriftlichen Bestätigung der Airline, dass die Flüge bezahlt sind, nicht mehr storniert werden können und ich fliegen darf, würde ich kein Hotelzimmer nochmals bezahlen.
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
@ganghehi sagte:
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..
Aber reine Mutmaßungen meinerseits.
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@sabsie4517 sagte:
Im Forum gibt es diverse Antworten auf diese Frage. Einige schreiben, dass TC die Tickets noch stornieren kann, andere wiederum behaupten genau das Gegenteil. Ohne einer schriftlichen Bestätigung der Airline, dass die Flüge bezahlt sind, nicht mehr storniert werden können und ich fliegen darf, würde ich kein Hotelzimmer nochmals bezahlen.
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
@ganghehi sagte:
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
Wenn mir die Airline bestätigt, dass die Tickets auf alle Fälle ihre Gültigkeit behalten, nicht storniert werden können und ich abgefertigt werden, dann sollte TC diese auch nicht mehr stornieren können.
Darin liegt ja die Frage: Kann bei allen Linienflug Tickets (Ryanair jetzt mal ausgenommen) noch storniert werden oder nicht? Leider spalten sich hier die Meinungen dazu und konkretere schriftliche Infos von den Fluglinien haben wir bisher noch nicht gesehen. -
@ganghehi sagte:
Swiss hat mir die Flüge noch mal per Mail bestätigt, sie seinen bezahlt und alles OK.
Jetzt behaupten hier aber einige, dass es dennoch jederzeit sein kann, dass TC die noch storniert und ich nicht fliegen kann.Was stimmt denn nun? Das Risiko ist dann ja unermeßlich hoch, die 3.500€-Flüge als "OK" zu betrachten und in den sauren Apfel zu beissen, das Hotel erneut selbst zu bezahlen - und dann zu den verlorenen 8000€ noch mal 4.500€ hinterher zu werfen. (Malediven)
Hast du das schwarz auf weiß? Wir stehen vor der selben Problematik. Ich habe leider daweil nur eine wischi waschi Aussage von Lufthansa erhalten. Zu der Versicherung: laut Meldung von HC kann man den Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem Insolvenzversicherer geltend machen - ich verstehe das nun so, dass du den Restbetrag schon noch einreichen kannst, aber eben den Teil für die Flüge nicht. Was meint ihr?
@sabsie4517 sagte:
Hast du das schwarz auf weiß? Wir stehen vor der selben Problematik. Ich habe leider daweil nur eine wischi waschi Aussage von Lufthansa erhalten. Zu der Versicherung: laut Meldung von HC kann man den Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem Insolvenzversicherer geltend machen - ich verstehe das nun so, dass du den Restbetrag schon noch einreichen kannst, aber eben den Teil für die Flüge nicht. Was meint ihr?
Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.
Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr. -
@ganghehi sagte:
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..
Aber reine Mutmaßungen meinerseits.
@tdwzb sagte:
Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..
Aber reine Mutmaßungen meinerseits.
Interessanter Ansatz!
Ich habe mich das auch gefragt, ob es nicht vielleicht günstiger gewesen wäre, zumindest die bereits bezahlten Reisen noch durchzuführen, denn hier gilt ja das Gleiche.
Das Blöde ist nur, dass die Erstattung Sache der Versicherung ist und die Einnahmen bei einem Storno an den IV gehen würden. Insofern haben die da gegensätzliche Interessen und zudem erreicht man da keinen Entscheidungsträger.Wenn überhaupt, dann würde ich mich also an die Versicherung wenden.
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@ganghehi sagte:
Ja, die Frage ist nur: Was nützt im Zweifel die Mail der Airline, das alle tutto paletti ist - wenn es dann 24h später heisst: Sorry, der Insolvenzverwalter hat die Tickets kassiert, sein Mandant hat die ja schließlich bezahlt. Zum Flughafen brauche ich dann nicht mehr mit **** und Pack anrücken und das dann ggf. erneut bezahlte Hotel sagt auch nicht: "Och, das tut uns leid. Hier haben sie ihr Geld wieder."
Wie ein user hier schon schrieb: Man bräuchte die Erlaubnis des Insolvenzverwalters - und die haben derzeit in anderen Größenordnungen zu tun.
Ich fürchte, ich geb es auf und werfe den verlorenen 8.000€ nicht noch weitere 4.000€ hinterher.
Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..
Aber reine Mutmaßungen meinerseits.
@tdwzb sagte:
Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..
Aber reine Mutmaßungen meinerseits.
Eventuell möglich. Ich finde es spannend, dass das Thema auch im offiziellen Mail von TC/HC angesprochen wird: Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich Reise antreten, müssen Sie folgendes berücksichtigen....
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@hexelev sagte:
Jetzt ist es klar

️ aus die Maus -kann sehen das ich was neues finde -haben alle aufgeschlagen -nutzen das Dilemma richtig aus -das wird der teuerste Urlaub meines Lebens sollte am 29-10 bis 19.11 3 Wochen Gran Canaria- das gleie Hotel gleiche Zeit 800€ mehr.... und zahlst 2 x !
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Ich habe den Kostenübernahmebescheid der Kaera an die Hotelleitung weitergegeben, die sich jetzt mit dem Management auseinander setzen wollte.
Eine Frage tut sich mir noch auf: Wir sind am 23.9. um 4 Uhr morgens hier angereist. Laut deutscher Version wird der 23. noch von der Übernahme umfasst. In der englischen im allerersten Absatz auch („no later than 23 September...“). Weiter unten heißt es aber „prior to 23 September“. Das impliziert ja, dass es vor dem 23. erfasst wäre.
Ist das ein Übersetzungsfehler?@davinci17 sagte:
Ich habe den Kostenübernahmebescheid der Kaera an die Hotelleitung weitergegeben, die sich jetzt mit dem Management auseinander setzen wollte.
Eine Frage tut sich mir noch auf: Wir sind am 23.9. um 4 Uhr morgens hier angereist. Laut deutscher Version wird der 23. noch von der Übernahme umfasst. In der englischen im allerersten Absatz auch („no later than 23 September...“). Weiter unten heißt es aber „prior to 23 September“. Das impliziert ja, dass es vor dem 23. erfasst wäre.
Ist das ein Übersetzungsfehler?Wir wurden nun genau wegen diesem Widerspruch wieder zur Rezeption zitiert (nach dem unser Zimmer gesperrt wurde)...
Weiss jemand, ob es ein Übersetzungsfehler ist? Die stellen sich jetzt auf den Standpunkt, abzuwarten, was das griechische Ministerium sagt. -
@sabsie4517 sagte:
Hast du das schwarz auf weiß? Wir stehen vor der selben Problematik. Ich habe leider daweil nur eine wischi waschi Aussage von Lufthansa erhalten. Zu der Versicherung: laut Meldung von HC kann man den Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem Insolvenzversicherer geltend machen - ich verstehe das nun so, dass du den Restbetrag schon noch einreichen kannst, aber eben den Teil für die Flüge nicht. Was meint ihr?
Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.
Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.@volleyballalbum sagte:
Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.
Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.Es gibt de facto ohnehin keinen "Versicherungsschutz", ihr könnt euch von dieser Vorstellung verabschieden. Die Zurich bevorzugt es, von den 110Mio 50% der Hotelkosten an die Hoteliers zu überweisen und die Rückflüge zu Mondpreisen der Airlines. Das ist viel weniger Aufwand, als 160.000 Einzelfallprüfungen. Und ausserdem gilt für die restlichen dann verbleibenden paar Hunderttausend € dann:
"Übersteigen die in einem Geschäftsjahr (01.11. – 30.10.) von einem Kundengeldabsicherer insgesamt zu erstattenden Beträge den Höchstbetrag von 110 Mio. EUR, so verringern sich die einzelnen Erstattungsansprüche in dem Verhältnis, in dem ihr Gesamtbetrag zum Höchstbetrag steht. In diesem Fall erhalten Sie eine anteilige Erstattung."
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@tdwzb sagte:
Meines Erachtens rechnet der IV mit spitzem Bleistift: storniert er (wenn rechtlich überhaupt möglich) den Flug und bekommt Gebühren und Steuer zurück... Dann wird er weniger Cash generieren als er dir als Gläubiger in Summe für den anteiligen Flug schuldet. Sprich ich würde es so einschätzen, dass er Dich fliegen lässt und er Dir dann ja nur mehr das Hotel schuldet ..
Aber reine Mutmaßungen meinerseits.
Interessanter Ansatz!
Ich habe mich das auch gefragt, ob es nicht vielleicht günstiger gewesen wäre, zumindest die bereits bezahlten Reisen noch durchzuführen, denn hier gilt ja das Gleiche.
Das Blöde ist nur, dass die Erstattung Sache der Versicherung ist und die Einnahmen bei einem Storno an den IV gehen würden. Insofern haben die da gegensätzliche Interessen und zudem erreicht man da keinen Entscheidungsträger.Wenn überhaupt, dann würde ich mich also an die Versicherung wenden.
@hans-meyer sagte:
Interessanter Ansatz!
Ich habe mich das auch gefragt, ob es nicht vielleicht günstiger gewesen wäre, zumindest die bereits bezahlten Reisen noch durchzuführen, denn hier gilt ja das Gleiche.
Das Blöde ist nur, dass die Erstattung Sache der Versicherung ist und die Einnahmen bei einem Storno an den IV gehen würden. Insofern haben die da gegensätzliche Interessen und zudem erreicht man da keinen Entscheidungsträger.Wenn überhaupt, dann würde ich mich also an die Versicherung wenden.
Naja wenn die Versicherung nicht ausreicht, werden sich die Betroffenen dann das Geld über die Insolvenz holen möchten. Somit sollte es auch ein Wunsch von TC sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
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@sabsie4517 sagte:
Hast du das schwarz auf weiß? Wir stehen vor der selben Problematik. Ich habe leider daweil nur eine wischi waschi Aussage von Lufthansa erhalten. Zu der Versicherung: laut Meldung von HC kann man den Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem Insolvenzversicherer geltend machen - ich verstehe das nun so, dass du den Restbetrag schon noch einreichen kannst, aber eben den Teil für die Flüge nicht. Was meint ihr?
Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.
Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.@volleyballalbum sagte:
Wie ein Paar seiten vorher geschrieben wurde.
Wenn man die Flüge antritt, dann wird die Pauschalreise in Bausteine zerlegt und es gibt keinen Versicherungsschutz mehr.In der offiziellen Mail von HC steht das nicht so drinnen!
Hier der Auszug:
ACHTUNG:
Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen:
Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. -
@davinci17 sagte:
Ich habe den Kostenübernahmebescheid der Kaera an die Hotelleitung weitergegeben, die sich jetzt mit dem Management auseinander setzen wollte.
Eine Frage tut sich mir noch auf: Wir sind am 23.9. um 4 Uhr morgens hier angereist. Laut deutscher Version wird der 23. noch von der Übernahme umfasst. In der englischen im allerersten Absatz auch („no later than 23 September...“). Weiter unten heißt es aber „prior to 23 September“. Das impliziert ja, dass es vor dem 23. erfasst wäre.
Ist das ein Übersetzungsfehler?Wir wurden nun genau wegen diesem Widerspruch wieder zur Rezeption zitiert (nach dem unser Zimmer gesperrt wurde)...
Weiss jemand, ob es ein Übersetzungsfehler ist? Die stellen sich jetzt auf den Standpunkt, abzuwarten, was das griechische Ministerium sagt. -
@hans-meyer sagte:
Interessanter Ansatz!
Ich habe mich das auch gefragt, ob es nicht vielleicht günstiger gewesen wäre, zumindest die bereits bezahlten Reisen noch durchzuführen, denn hier gilt ja das Gleiche.
Das Blöde ist nur, dass die Erstattung Sache der Versicherung ist und die Einnahmen bei einem Storno an den IV gehen würden. Insofern haben die da gegensätzliche Interessen und zudem erreicht man da keinen Entscheidungsträger.Wenn überhaupt, dann würde ich mich also an die Versicherung wenden.
Naja wenn die Versicherung nicht ausreicht, werden sich die Betroffenen dann das Geld über die Insolvenz holen möchten. Somit sollte es auch ein Wunsch von TC sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
@sabsie4517 sagte:
Naja wenn die Versicherung nicht ausreicht, werden sich die Betroffenen dann das Geld über die Insolvenz holen möchten. Somit sollte es auch ein Wunsch von TC sein, den Schaden so gering wie möglich zu halten.
Stimmt - sofern er soweit denkt, denn erst einmal ist es Aufgabe des IV die Insolvenzmasse möglich hoch zu halten und das heisst in erster Linie Kosten sparen und reinholen, was reinzuholen geht - koste es, was es wolle. Über Sinnhaftigkeit brauchenden da glaube ich nicht zu reden.
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Zur Durchführung von Buchungen der Thomas Cook International AG mit den Marken Thomas Cook International sowie Neckermann Individual & Dynamisch ist derzeit noch nichts bekannt. Den gebuchten Reiseveranstalter finden Kunden auf der Reisebestätigung.
So steht es auf der Seite CHECK24
was ist das für einen Unsinn? Wie kann es sein, dass die zwei von Insolvenz nicht betroffen sind??!! Sorry, wenn die Frage bereits gab, hab nix dazu gefunden..Das kam hierzu heute von meinem RB: Hier die neuen Infos zu TC International
Welche Veranstaltermarken sind von der Insolvenz betroffen?Betroffen sind die Veranstaltermarken Thomas Cook Signature, Thomas Cook Signature Finest Selection, Neckermann Reisen, Öger Tours, Bucher Reisen und Air Marin. Aldiana ist von der Insolvenz nicht betroffen. Zum jetzigen Zeitpunkt ist noch nicht bekannt, ob die Thomas Cook International AG eine Insolvenz beantragen wird.
Ich habe ein Reise mit Reisedatumbis zum 31.10.2019 bei der Thomas Cook International AG (TCI)Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten
Habe die neuen Infos hiermal reingestellt
VG -
@volleyballalbum sagte:
Das habe ich mir fast gedacht.
Wie wollen sie überprüfen wer geflogen ist und wer nicht und ob wir wirklich Geld sehen in "10" Jahren weiss man ja auch nicht oder?
@cady7
Bei dem Ganzen Elektronischen Buchungssystemen die auch noch unternnander vernetzt sind wird das warscheinlich ein Knopfdruck sein und die wissen wer geflogen ist und wer nicht.
Andererseits müstest du bei der Versicherung den Schaden um den Flug verringern ansonsten wäre es Versicherungsbetrug. -
Mal eine ganz andere Frage in diesem Zusammenhang:
Weiss jemand, ob mit der Insolvenzversicherung eigentlich die Ansprüche in Gänze abgegolten sind?
Was, wenn die Versicherungsleistung nicht ausreicht und TC "überleben" sollte? Hat man dann nicht gegenüber denen ein Anspruch auf Rückzahlung des Reisepreises? Und selbst wenn nicht, kann man sich in diesem Fall dann an den Insolvenzverwalter wenden und wenn ja, gilt dann das Prinzip, wer zuerst kommt, malt zuerst?Kennt sich da jemand aus?
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Heute bei Touristik Aktuell
Ein offener Brief vom Counter zur Insolvenzabsicherung klick mich
Trifft meiner Meinung nach damit voll ins schwarze