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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • SonneStrand75S SonneStrand75

    @Cliffideo
    Hast du auch Quellen für diese "Fakten"?
    Vor allem auch, wo es steht, dass Eurowings keine Linienfluggesellschaft ist? Ich habe dazu nichts gefunden.

    Ich habe hier die Aussage gelesen, dass LH-Mitarbeiter sagte, RV könnte noch stornieren.

    Da du die Fakten kennst, dass es nicht möglich sei, kannst du es mir bitte zeigen? Wo steht das?

    Ich habe hier auch außer Ryanair und Easyjet von keinem gelesen, dessen Reise abgesagt wurde und der trotzdem geflogen ist. Du?
    Alles, was hier geschrieben wurde, sind Vermutungen.

    Edit:
    Ach, übrigens, die Aussage war, niemand könne die Tickets stornieren, auch nicht RV. Das impliziert, auch der Fluggast könne es nicht und das stimmt einfach nicht. Das ist nämlich wirklich Fakt.

    vonschmelingV Offline
    vonschmelingV Offline
    vonschmeling
    Moderator
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1001

    @sonnestrand75 sagte

    Ich habe hier die Aussage gelesen, dass LH-Mitarbeiter sagte, RV könnte noch stornieren.

    ... come non detto!
    Hörensagen.

    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
    "Im Herzen barfuß!"

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    • CliffideoC Cliffideo

      @Sonnestrand75, was ist an diesem Satz für Dich nicht verständlich?

      Fakt ist: ausgestellte Linienflugtickets sind vom Veranstalter nicht mehr stornierbar, das kann nur noch der Besitzer der Tickets machen, dessen Name auf dem Ticket steht

      Selbstverständlich kannst DU DEIN Ticket stornieren, nur warum sollte ein Insolvenzgeschädigter das machen?

      @S.D.1974 Wozu braucht man denn dann den Sicherungsschein, dessen Wert eh in den Sternen steht?
      Das Hotel und Transfer zahlt man eh selbst, Hin- und Rückflug sind gesichert, wenn nicht die Fluggesellschaft nicht auch noch mit in die Insolvenz rauscht wie es wohl bei Brussels Airlines aktuell leider ausschaut.

      Sicherlich setzt man die Erstattung des gebuchten Hotels aufs Spiel, was dann aber eben wie bei allen Nur-Hotel-Buchungen beim Insolvenzverwalter eingereicht wird und nicht bei der Zurichversicherung. Keiner weiß aktuell, wieviel und bei welcher Alternative es mehr Rückerstattung gibt. Eventuell ist dann auch ein Teil-Chargeback für die Hotelkosten bei den Kreditkartenbezahlern möglich, da die Teilleistung Hotel nicht erbracht wurde und dies nicht über einen Sicherungsschein versichert ist.

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1002

      @cliffideo sagte:

      @Sonnestrand75, was ist an diesem Satz für Dich nicht verständlich?
      Selbstverständlich kannst DU DEIN Ticket stornieren, nur warum sollte ein Insolvenzgeschädigter das machen?

      @S.D.1974 Wozu braucht man denn dann den Sicherungsschein, dessen Wert eh in den Sternen steht?
      Das Hotel und Transfer zahlt man eh selbst, Hin- und Rückflug sind gesichert, wenn nicht die Fluggesellschaft nicht auch noch mit in die Insolvenz rauscht wie es wohl bei Brussels Airlines aktuell leider ausschaut.

      Sicherlich setzt man die Erstattung des gebuchten Hotels aufs Spiel, was dann aber eben wie bei allen Nur-Hotel-Buchungen beim Insolvenzverwalter eingereicht wird und nicht bei der Zurichversicherung. Keiner weiß aktuell, wieviel und bei welcher Alternative es mehr Rückerstattung gibt. Eventuell ist dann auch ein Teil-Chargeback für die Hotelkosten bei den Kreditkartenbezahlern möglich, da die Teilleistung Hotel nicht erbracht wurde und dies nicht über einen Sicherungsschein versichert ist.

      Was für mich nicht verständlich ist?

      Genau das, was ich gefragt habe - wie du darauf kommst, dass es ein "Fakt" sei.

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      • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

        @vonschmeling sagte:

        Joh. Was ich nicht verstehe ist in diesem Zusammenhang die Inanspruchnahme "des Staates" (wie auch immer gedacht) und das Verkennen des Ausmaßes der gegenständlichen Bredouille.
        Es gibt wahrlich Schlimmeres - und wie hier über ungelegte Eier wie z.B. eine eventuell nur teilweise Erstattung verfahren wird lässt mich einfach nur noch zwischen leichenblass und schamesrot wechseln wie ein Chamäleon ...

        Wer hier provoziert, bist wohl du!
        Bleib bitte bei den Fakten!

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #1003

        @stephan-schuboth sagte:

        Bleib bitte bei den Fakten!

        Checked. Ich bleibe bei den Fakten während du vom rechtschaffenen Urlaubsbuchern (t.b.c.) fabulierst, der "vom Staat nicht alleingelassen" werden darf ...
        Ich erzähle dir eben grade nix "vom Leben" sondern davon wie es nun mal ist.
        Wenn dich das provoziert dann hoffentlich zum Nachdenken ... z.B. über das Ausmaß deiner Misere im Vergleich zu einem arglosen Anleger, der um sein gesamtes Vermögen geprellt wurde.

        Deine Begründung solltest du nicht hier vorlegen sondern bei den Behörden - ich bin ebenfalls sicher, dass die sich brennend dafür Interessieren werden ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

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        • SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75S Offline
          SonneStrand75
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1004

          @Cliffideo
          https://www.urlaubsguru.de/lexikon/charterflug/

          Ich sehe nichts, was auf Eurowings zutrifft. Eurowings ist eine normale Fluggesellschaft mit Flugplänen für Linienflüge. Man kann die Tickets für die gleichen Routen kaufen wie bei Pauschalreisen.

          Ist eine Billigfluggesellschaft und Tochter von Lufthansa.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • S.D.1974S S.D.1974

            @gitti125 sagte:

            Auf der Seite von HC steht dass die TC International noch nicht Insolvenz angemeldet hat.Das betrifft auch die Reisen von Ne . Was heißt dass für die abgesagten reisen. Hoffe die werden trotzdem erstattet.

            Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!

            Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.

            MichaElsaM Offline
            MichaElsaM Offline
            MichaElsa
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1005

            @sd1974 sagte:

            Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!

            Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.

            Das ist ja das Dilemma. TC International AG hat noch keine Insolvenz angemeldet. Trotzdem steht auf diversen Seiten, dass auch diese Reisen bis Ende Oktober abgesagt wurden. Wer entschädigt dann diese Reisenden? An den Insolvenzverwalter können sie sich ja nicht wenden, wenn TC International AG noch nicht insolvent ist. Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

            vonschmelingV S.D.1974S 2 Antworten Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • MichaElsaM MichaElsa

              @sd1974 sagte:

              Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!

              Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.

              Das ist ja das Dilemma. TC International AG hat noch keine Insolvenz angemeldet. Trotzdem steht auf diversen Seiten, dass auch diese Reisen bis Ende Oktober abgesagt wurden. Wer entschädigt dann diese Reisenden? An den Insolvenzverwalter können sie sich ja nicht wenden, wenn TC International AG noch nicht insolvent ist. Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

              vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1006

              @michaelsa sagte:

              Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

              Das ist der springende Punkt ... wenn deine bezahlte Leistung nicht erbracht wird muss eine Erstattung des Erlangtem erfolgen.
              Falls deine Reise abgesagt wurde musst du diese soweit an den Empfänger deiner Zahlung richten.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • S.D.1974S S.D.1974

                @cliffideo sagte:

                Man kann sich doch eher freuen, wenn bei der aktuellen unseligen Lage noch Teile einer Buchung genutzt werden können, gerade die Flüge sind doch fast immer das Entscheidende, irgendeine Unterkunft findet sich immer vor Ort.

                Man darf halt nur nicht vergessen, sollte man den Flug in anspruch nehmen, verfällt da der Sicherungsschein. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln.

                susitachyonS Offline
                susitachyonS Offline
                susitachyon
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1007

                @sd1974 sagte:

                Man darf halt nur nicht vergessen, sollte man den Flug in anspruch nehmen, verfällt da der Sicherungsschein. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln.

                ich habe ( leider nur ) telefonisch eine andere Info von einer Mitarbeiterin von Kaera erhalten - woher weisst du das und gibt es etwas Schriftliches als Quelle ? Danke dir für deine Antwort , ich habe ein Ryanair Ticket und bin schon eingecheckt

                S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
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                • CccidabbleyuhC Offline
                  CccidabbleyuhC Offline
                  Cccidabbleyuh
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1008

                  Ich verfolge schon länger diese Forum. Was mir auffällt ist: Autoren mit frommen Sprüchen oder Reisehistorien in 3Lettercodes als Signatur (wohl auch Mods dabei) fallen mit tendenzieller Überheblichkeit im Text auf, haben vielleicht ordentliches Grundwissen, aber provozieren mit ihrem Schreibstil und Ausdruck - bewusst oder in Kauf nehmend - die erregte Opferschar dieser TC-Pleite. Lasst die Opfer doch bitte auch Mal falsch liegen und antwortet sachlich und OHNE Sarkasmus.

                  Auffällig ist insbesondere auch, dass einige dieser Profis gebetsmühlenartig auf jeden Post bzgl. Staatshaftung negierend reagieren. Seid ihr alle gefolgsame Staatssekretäre, die in diesem Forum Stimmungen beeinflussen sollen? Lasst den zahlreichen Opfern doch erstmal das Ventil, und so völlig abwägig, wie ihr dieses Ansinnen darstellen wollt, ist es nicht.

                  Und zum Schluss: KEINER hat bisher Fakten auf den Tisch gelegt, was EIN Sicherungsschein im Schnitt (und was interessiert: im Verhältnis zum Reisepreis?, wonach kalkuliert?) den RV bisher und die letzten Jahre gekostet hat. Hier wurde ständig behauptet, bei Aufhebung der Obergrenze oder sonstige wäre die Versicherung nicht mehr finanzierbar gewesen. Ich habe da meine Zweifel. Also wer das ständig behauptet, möge gesicherte Erkenntnisse aufs Tableau bringen!

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • MichaElsaM MichaElsa

                    @sd1974 sagte:

                    Für was willst du eine entschädigung haben?? Du schreibst doch selber das TC International nicht Insolvenz angemeldet hat!!

                    Also noch mal, keine Insolvenz, keine Entschädigung!!!!!!!! wenn abgesagt gibt es Entschädigung.

                    Das ist ja das Dilemma. TC International AG hat noch keine Insolvenz angemeldet. Trotzdem steht auf diversen Seiten, dass auch diese Reisen bis Ende Oktober abgesagt wurden. Wer entschädigt dann diese Reisenden? An den Insolvenzverwalter können sie sich ja nicht wenden, wenn TC International AG noch nicht insolvent ist. Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

                    S.D.1974S Offline
                    S.D.1974S Offline
                    S.D.1974
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1009

                    @michaelsa sagte:

                    Das ist ja das Dilemma. TC International AG hat noch keine Insolvenz angemeldet. Trotzdem steht auf diversen Seiten, dass auch diese Reisen bis Ende Oktober abgesagt wurden. Wer entschädigt dann diese Reisenden? An den Insolvenzverwalter können sie sich ja nicht wenden, wenn TC International AG noch nicht insolvent ist. Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

                    Bei abgesagten Reisen steht einem das zu. Man kann für diese Gesellschaften einen anspruch online einreichen.
                    Thomas Cook Touristik GmbH
                    Neckermann Reisen
                    Bucher-Reisen und Öger Tours
                    Thomas Cook GmbH
                    Thomas Cook Signature
                    und Air Marin.

                    Warum das was von TC International abgesagt wurde kann ich auch nicht verstehen.

                    MichaElsaM 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • CliffideoC Offline
                      CliffideoC Offline
                      Cliffideo
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #1010

                      @sonnestrand75: Da es hier keine Unterhaltungen und Diskussionen geben soll, sondern Fakten und Informationen, belasse bitte Dein Wissen um Hörensagen und halbgare Wahrheiten bei Dir und verunsichere damit keine Betroffenen der aktuellen Lage.

                      Aber hier ein paar Fakten für Dich zum selbst nachlesen:
                      https://de.wikipedia.org/wiki/Ticket_(Luftfahrt)
                      Hier enthalten z.B. die Information, dass ein ausgestelltes Linienflugticket ein Beförderungsdokument ist und der auf dem Ticket ausgewiesene Flugpassagier einen gültigen Anspruch auf den darin genannten Transport in einem Luftfahrzeug im gewerblichen Luftverkehr besitzt.
                      Für weitere Informationen informiere Dich in einem IATA-Reisebüro, die Dir viele weitere Fakten nennen könnten, aktuell haben die aber Besseres und Wichtigeres zu tun.

                      Und zu Eurowings:
                      https://de.wikipedia.org/wiki/Eurowings
                      Eurowings ist eine deutsche Billigfluggesellschaft mit Sitz in Düsseldorf. Sie ist eine Tochtergesellschaft der Lufthansa

                      Solltest Du genannte Fakten profund widerlegen können, bitte gerne hier posten. Chatten, Unterhaltungen und Diskussionen mit Gerüchten als Grundlage und ohne Kenntnisse in der Touristik auf der anderen Seite des Schreibtisches aber bitte nicht, danke sehr.

                      Gerne gelesen werden persönliche aktuelle Reiseerfahrungen mit Nennung vom Fluggesellschaften, die Fluggäste mit TC-Buchung auf dem Hinflug problemlos transportiert haben

                      Und egal, wie doof es hier ist, gegenüber von Calais ist Dover..
                      Und ein See bei Diepholz ist noch Dümmer..

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Nannett 26N Offline
                        Nannett 26N Offline
                        Nannett 26
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1011

                        Werden weitere Reisen im Wochentakt abgesagt oder wovon haengt eine Weiterführung,ab? Habe 2 Reisen bei Neckermann eine Absage bin erleichtert, also um ev Abbuchung p KK nicht zuzulassen Maßnahmen ergriffen, Anzahlung ueber Versicherer. Neue Reise schoener günstiger und besseres Gefühl, aber viel Stress schlaflose Nächte keine Urlaubsfreude, Anderen geht es noch schlechter, der Ruf von TC ü Co ist kaputt, hoffe die halten ihre ehemaligen Kunden nicht noch länger hin

                        S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • susitachyonS susitachyon

                          @sd1974 sagte:

                          Man darf halt nur nicht vergessen, sollte man den Flug in anspruch nehmen, verfällt da der Sicherungsschein. Sollte es sich um eine Pauschalreise handeln.

                          ich habe ( leider nur ) telefonisch eine andere Info von einer Mitarbeiterin von Kaera erhalten - woher weisst du das und gibt es etwas Schriftliches als Quelle ? Danke dir für deine Antwort , ich habe ein Ryanair Ticket und bin schon eingecheckt

                          S.D.1974S Offline
                          S.D.1974S Offline
                          S.D.1974
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1012

                          @susitachyon sagte:

                          ich habe ( leider nur ) telefonisch eine andere Info von einer Mitarbeiterin von Kaera erhalten - woher weisst du das und gibt es etwas Schriftliches als Quelle ? Danke dir für deine Antwort , ich habe ein Ryanair Ticket und bin schon eingecheckt

                          HIer der Auszug:
                          ACHTUNG: 
                          Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 

                          • Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                          • Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                          • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen. 

                          Quelle https://www.holidaycheck.de/aktuelle-reisehinweise/thomascook

                          susitachyonS 1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Nannett 26N Nannett 26

                            Werden weitere Reisen im Wochentakt abgesagt oder wovon haengt eine Weiterführung,ab? Habe 2 Reisen bei Neckermann eine Absage bin erleichtert, also um ev Abbuchung p KK nicht zuzulassen Maßnahmen ergriffen, Anzahlung ueber Versicherer. Neue Reise schoener günstiger und besseres Gefühl, aber viel Stress schlaflose Nächte keine Urlaubsfreude, Anderen geht es noch schlechter, der Ruf von TC ü Co ist kaputt, hoffe die halten ihre ehemaligen Kunden nicht noch länger hin

                            S.D.1974S Offline
                            S.D.1974S Offline
                            S.D.1974
                            schrieb am zuletzt editiert von S.D.1974
                            #1013

                            @nannett-26 sagte:

                            Werden weitere Reisen im Wochentakt abgesagt oder wovon haengt eine Weiterführung,ab? Habe 2 Reisen bei Neckermann eine Absage bin erleichtert, also um ev Abbuchung p KK nicht zuzulassen Maßnahmen ergriffen, Anzahlung ueber Versicherer. Neue Reise schoener günstiger und besseres Gefühl, aber viel Stress schlaflose Nächte keine Urlaubsfreude, Anderen geht es noch schlechter, der Ruf von TC ü Co ist kaputt, hoffe die halten ihre ehemaligen Kunden nicht noch länger hin

                            Für spätere Reisetermine nach dem 31.10. steht die Entscheidung noch aus, ob diese Reisen durchgeführt werden können.
                            Das kann etwas dauern, da der Insolvenzverwalter sich erstmal einen überblick verschaffen muss. Das geht leider nicht von heute auf morgen.

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • S.D.1974S S.D.1974

                              @michaelsa sagte:

                              Das ist ja das Dilemma. TC International AG hat noch keine Insolvenz angemeldet. Trotzdem steht auf diversen Seiten, dass auch diese Reisen bis Ende Oktober abgesagt wurden. Wer entschädigt dann diese Reisenden? An den Insolvenzverwalter können sie sich ja nicht wenden, wenn TC International AG noch nicht insolvent ist. Aber Anspruch auf Entschädigung haben sie doch auch, wenn sie eine Pauschalreise gebucht haben, die nicht durchgeführt werden kann!!!

                              Bei abgesagten Reisen steht einem das zu. Man kann für diese Gesellschaften einen anspruch online einreichen.
                              Thomas Cook Touristik GmbH
                              Neckermann Reisen
                              Bucher-Reisen und Öger Tours
                              Thomas Cook GmbH
                              Thomas Cook Signature
                              und Air Marin.

                              Warum das was von TC International abgesagt wurde kann ich auch nicht verstehen.

                              MichaElsaM Offline
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1014

                              @sd1974 sagte:

                              Bei abgesagten Reisen steht einem das zu. Man kann für diese Gesellschaften einen anspruch online einreichen.
                              Thomas Cook Touristik GmbH
                              Neckermann Reisen
                              Bucher-Reisen und Öger Tours
                              Thomas Cook GmbH
                              Thomas Cook Signature
                              und Air Marin.

                              Warum das was von TC International abgesagt wurde kann ich auch nicht verstehen.

                              https://m.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo_27092019.pdf?fbclid=IwAR3HNp_7bZC1d6_KOptaPAG17ZfTc3cWdL4lL0zBdx6QMBsY-appSLSussE

                              Hier sind die aktuellen Informationen. Auf Seite 1 steht, dass die Thomas Cook International AG noch keine Insolvenz beantragt hat. Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

                              S.D.1974S HC-Mitglied2685054H 2 Antworten Letzte Antwort
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                              • MaliniM Malini

                                @vonschmeling sagte:

                                Es tut mir leid, aber ich kann mir vorstellen, dass nicht Betroffene es durchaus kritisch sähen, wenn Mitbürgern ein versemmelter Urlaub aus dem Staatssäckel abgegolten würde ...

                                Allerdings!

                                Erny1805E Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1015

                                @malini sagte:

                                Allerdings!

                                Malinigeschrieben gestern um 23:18
                                Verwarnt
                                @vonschmeling sagte:

                                Es tut mir leid, aber ich kann mir vorstellen, dass nicht Betroffene es durchaus kritisch sähen, wenn Mitbürgern ein versemmelter Urlaub aus dem Staatssäckel abgegolten würde ...

                                Ich möchte auch keine 60 Milliarden im Jahr für Asylkosten bezahlen oder 3 Milliarden für eine Maut die nie kam. Das sehe ich auch kritisch. Mich fragt da auch keiner... 😉

                                vonschmelingV Sandra HBCS KourionK 3 Antworten Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1016

                                  @S.D.1974
                                  Ich hatte gestern explizit den Ausschluss eines Anspruchs bei teilweiser Nutzung der abgesagten Reise gelesen, werde nochmal versuchen das aufzufinden.
                                  Dass man ggf. die Versicherung nicht mehr in voller Höhe beanspruchen kann ist ja an sich selbsterklärend ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

                                  S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    #1017

                                    Ich hab noch eine weitere Frage: Mein Flug ist im Rahmen meiner Pauschalreise bei Vueling gebucht worden. Ich habe auf der Internetseite von Vueling nachgesehen. Dort konnte ich mich für meinen Flug ansehen und konnte mir den Flug auch automatisch bestätigen lassen. Auf der Bestätigung erkenne ich sogar die Kreditkartennummern und dass der Flug bestätigt ist. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich den Flug in Anspruch nehmen kann, oder?

                                    S.D.1974S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • MichaElsaM MichaElsa

                                      @sd1974 sagte:

                                      Bei abgesagten Reisen steht einem das zu. Man kann für diese Gesellschaften einen anspruch online einreichen.
                                      Thomas Cook Touristik GmbH
                                      Neckermann Reisen
                                      Bucher-Reisen und Öger Tours
                                      Thomas Cook GmbH
                                      Thomas Cook Signature
                                      und Air Marin.

                                      Warum das was von TC International abgesagt wurde kann ich auch nicht verstehen.

                                      https://m.tc-infonet.de/fileadmin/media/Vertriebsinfo/TCI_Redaktion/PDF_Download_2019/Vertriebsinfo_27092019.pdf?fbclid=IwAR3HNp_7bZC1d6_KOptaPAG17ZfTc3cWdL4lL0zBdx6QMBsY-appSLSussE

                                      Hier sind die aktuellen Informationen. Auf Seite 1 steht, dass die Thomas Cook International AG noch keine Insolvenz beantragt hat. Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

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                                      #1018

                                      @michaelsa sagte:

                                      Hier sind die aktuellen Informationen. Auf Seite 1 steht, dass die Thomas Cook International AG noch keine Insolvenz beantragt hat. Und auf Seite 3 ganz oben steht: Für Gäste aller Veranstaltermarken der Thomas Cook International AG (TCI) mit Reiseantrittsdatum bis einschließlich 31.10.2019 können wir die Durchführung der Reise nicht garantieren. Alle abreisenden Gäste bis einschließlich Abreise 31.10.2019 können ihre Reise somit nicht antreten. Was mache ich denn jetzt?

                                      Ich würde mich mal im Reisebüro oder wo gebucht wurde erkundigen. Sorry aber da weiß ich auch nicht weiter.
                                      Drücke aber die Daumen.

                                      MichaElsaM 1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • vonschmelingV vonschmeling

                                        @S.D.1974
                                        Ich hatte gestern explizit den Ausschluss eines Anspruchs bei teilweiser Nutzung der abgesagten Reise gelesen, werde nochmal versuchen das aufzufinden.
                                        Dass man ggf. die Versicherung nicht mehr in voller Höhe beanspruchen kann ist ja an sich selbsterklärend ...

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                                        #1019

                                        @vonschmeling sagte:

                                        @S.D.1974
                                        Ich hatte gestern explizit den Ausschluss eines Anspruchs bei teilweiser Nutzung der abgesagten Reise gelesen, werde nochmal versuchen das aufzufinden.
                                        Dass man ggf. die Versicherung nicht mehr in voller Höhe beanspruchen kann ist ja an sich selbsterklärend ...

                                        Ich hatte es auch gelesen nur leider nicht mehr gefunden. Deshalb sagte ich ja das man seinen Sicherungsschein verliert.
                                        Vielleicht hast du mir Glück es zu finden. 😉

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • MichaElsaM MichaElsa

                                          Ich hab noch eine weitere Frage: Mein Flug ist im Rahmen meiner Pauschalreise bei Vueling gebucht worden. Ich habe auf der Internetseite von Vueling nachgesehen. Dort konnte ich mich für meinen Flug ansehen und konnte mir den Flug auch automatisch bestätigen lassen. Auf der Bestätigung erkenne ich sogar die Kreditkartennummern und dass der Flug bestätigt ist. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich den Flug in Anspruch nehmen kann, oder?

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                                          #1020

                                          @michaelsa sagte:

                                          Ich hab noch eine weitere Frage: Mein Flug ist im Rahmen meiner Pauschalreise bei Vueling gebucht worden. Ich habe auf der Internetseite von Vueling nachgesehen. Dort konnte ich mich für meinen Flug ansehen und konnte mir den Flug auch automatisch bestätigen lassen. Auf der Bestätigung erkenne ich sogar die Kreditkartennummern und dass der Flug bestätigt ist. Das bedeutet doch eigentlich, dass ich den Flug in Anspruch nehmen kann, oder?

                                          Siehe den ersten Beitrag auf dieser Seite. 😉

                                          MichaElsaM 1 Antwort Letzte Antwort
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