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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Joschua100J Offline
    Joschua100J Offline
    Joschua100
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1181

    Nach neuesten Zeitungsberichten hofft TC Ja auf einen Neustart unter dem Traditionsnamen Neckermann und es da auch Verhandlungen mit Investoren gibt. Falls das positiv ausfällt, könnten dann die Reisen von den anderen TC Unternehmen ab 1.11. unter neuem Namen auch wieder aufleben oder gehen die mit den anderen Unternehmen unter? Vielleicht kennt da ja jemand Beispiele aus der Wirtschaft

    nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Joschua100J Joschua100

      Nach neuesten Zeitungsberichten hofft TC Ja auf einen Neustart unter dem Traditionsnamen Neckermann und es da auch Verhandlungen mit Investoren gibt. Falls das positiv ausfällt, könnten dann die Reisen von den anderen TC Unternehmen ab 1.11. unter neuem Namen auch wieder aufleben oder gehen die mit den anderen Unternehmen unter? Vielleicht kennt da ja jemand Beispiele aus der Wirtschaft

      nicsteN Offline
      nicsteN Offline
      nicste
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1182

      @joschua100 sagte:

      Nach neuesten Zeitungsberichten hofft TC Ja auf einen Neustart unter dem Traditionsnamen Neckermann und es da auch Verhandlungen mit Investoren gibt. Falls das positiv ausfällt, könnten dann die Reisen von den anderen TC Unternehmen ab 1.11. unter neuem Namen auch wieder aufleben oder gehen die mit den anderen Unternehmen unter? Vielleicht kennt da ja jemand Beispiele aus der Wirtschaft

      link: https://www.sueddeutsche.de/leben/tourismus-thomas-cook-hoffnung-ruht-auf-traditionsmarke-neckermann-dpa.urn-newsml-dpa-com-20090101-190930-99-92918

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      • fiffi132F Offline
        fiffi132F Offline
        fiffi132
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1183

        Folgendes-wir haben ab dem 01.11.19 eine Reise nach Alanya gebucht. Ob diese Reise das ok von Öger Tours bekommt ist noch offen. Sollte diese Reise stattfinden-ok von Öger vorausgesetzt- ergibt sich ein ganz neues Problem, sieht der Hotelbesitzer vor Ort das genauso? Wurde der Aufenthalt vor Ort von Öger bezahlt, oder werden wir zur Kasse gebeten. Unser Hotel in Alanya hat per Aushang den Gästen mitgeteilt, dass Öger-Kunden, die nach dem 23.09. anreisen, den Aufenthalt selber bezahlen müssen. Das vor Urlaubsbeginn zu prüfen, dürfte schwierig sein, ist man dann vor Ort, hat man ein riesen Problem.
        Also Vorsicht bei der Freigabe für Reisen ab dem 01.11.19, es ist besser, vor Antritt der Reise im Hotel nachzufragen.

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        • Sense82S Offline
          Sense82S Offline
          Sense82
          schrieb am zuletzt editiert von Sense82
          #1184

          Das würde mir auch Bauchschmerzen bereiten. Unsere Reise würde am 08.01. nach Mexiko stattfinden. Das Hotel hat gesagt das alle Thomas Cook Zimmer egal zu welcher Zeit storniert worden. Ich persönlich denke nicht, dass die Reisen die bereits gebucht worden noch stattfinden. Man wird es über die Versicherung abwickeln und unter einem "neuen" Neckermann wieder Reisen buchen können. Wenn die sich überhaupt fangen, was ich nicht denke. Diese Durachhalteparolen gab es auch bei AirBerlin das es für eine Sanierung top aussieht.... Was sollen die auch anderes sagen.

          Ich hoffe das im Laufe der Woche eine Entscheidung getroffen wird was nun mit den zukünftigen Reisen ist. Anscheinend klärt man das derzeit mit der Insolvenzversicherung. Und genau das sagt mir, dass man wohl auch künftige Reisen nicht durchführen wird.

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • freakyfriday87F Offline
            freakyfriday87F Offline
            freakyfriday87
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1185

            @fiffi132 dachte in der Türkei wurde ein Gesetz verabschiedet der den Hoteliers diese Vorgehensweise verbietet?
            Also ich würde defintiv nicht davon ausgehen, dass die Reisen statt finden. Die werden genau wie alle anderen Reisen nicht bezahlt sein von Öger. Man kann nur hoffen, dass Ihr rechtzeitig (so wie wir) eine Info bekommt und ggf. neu buchen könnt.

            fiffi132F Marco776M 2 Antworten Letzte Antwort
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            • purP Offline
              purP Offline
              pur
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1186

              ACHTUNG:
              Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen:   1. Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.   Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).   3. Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.

              Jetzt wurde schon viel geschrieben bezüglich der Nutzung von Einzelleistung bei der Pauschalreise...
              Was hat Eurer Meinung nach Punkt 1 zu bedeuten und was dann Punkt 3?  Verliere ich nun vollen Versicherungsschutz oder nur den für den Flug? Meines EA heißt es dass ich wenn ich den Flug antrete dennoch die Hotelkosten beim Versicherer geltend machen könnte oder???

              Sunny18051S 1 Antwort Letzte Antwort
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              • asolskijA Offline
                asolskijA Offline
                asolskij
                Verwarnt Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1187

                Zurück zur Versicherung: Zurich Versichert mehrere RV und bekommt das Geld dafür. Die Risiko ist klar begrenzt: 110 mio. Egal, wie viele Kunden haben die und wie viel die kassieren - immer max. 110 mio. So können die ALLE Reiseveranstalter versichern.
                Ist hier nicht was faul?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • purP pur

                  ACHTUNG:
                  Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen:   1. Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.   Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).   3. Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen.

                  Jetzt wurde schon viel geschrieben bezüglich der Nutzung von Einzelleistung bei der Pauschalreise...
                  Was hat Eurer Meinung nach Punkt 1 zu bedeuten und was dann Punkt 3?  Verliere ich nun vollen Versicherungsschutz oder nur den für den Flug? Meines EA heißt es dass ich wenn ich den Flug antrete dennoch die Hotelkosten beim Versicherer geltend machen könnte oder???

                  Sunny18051S Offline
                  Sunny18051S Offline
                  Sunny18051
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1188

                  @pur sagte:

                  ACHTUNG:
                  Wenn Sie eigenständig, trotz der Absage des Veranstalters, Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte folgendes berücksichtigen:   1. Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.

                  Hallo pur.

                  Was hat man den für einen gesetzlichen Schutz? Eigentlich ist doch nur die Reise vor Insolvenz gesetzlich geschützt.
                  Die Zurich Versicherung geht also davon aus das derjenige auf "eigene Faust" Leistungen beansprucht auch auf jederlei Erstattung verzichtet.
                  Ich persönlich sehe es anders aber ich habe auch null mit "juristerei" zu tun.
                  Erfahrungswerte gibt es leider auch nicht. Aber hier sind ja einige die sich auskennen. Ist auch schon sehr viel darüber diskutiert worden.

                  Gruß

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • freakyfriday87F freakyfriday87

                    @fiffi132 dachte in der Türkei wurde ein Gesetz verabschiedet der den Hoteliers diese Vorgehensweise verbietet?
                    Also ich würde defintiv nicht davon ausgehen, dass die Reisen statt finden. Die werden genau wie alle anderen Reisen nicht bezahlt sein von Öger. Man kann nur hoffen, dass Ihr rechtzeitig (so wie wir) eine Info bekommt und ggf. neu buchen könnt.

                    fiffi132F Offline
                    fiffi132F Offline
                    fiffi132
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #1189

                    Das die Türkei diese Vorgehensweise der Hoteliers untersagt habe ich auch gelesen.
                    Gäste vor Ort haben uns ein Foto des Aushangs zukommen lassen. Ich zitiere:
                    " Alle Gäste, die über Thomas Cook/Neckermann/Öger/ Bucher gebucht haben und ab dem 23.9. anreisen bzw. angereist sind, müssen aktuell den Aufenthalt selbst übernehmen."

                    Was eine Neubuchung anbelangt, da habe ich folgende bedenken. Sollte Öger die Reisen ab dem 01.11. wieder freigeben, und ich hätte bereits eine Reise neu gebucht, dann komme ich in die Stornopflicht. Reise nicht angetreten-Stornokosten bezahlen. Die Anzahlung ist eh weg, da wollte ich nicht noch mehr Geld verlieren.
                    Fazit. ich sitze auf gepackten Koffern und muss warten, bis der Insolvenzverwalter seine Entscheidung bekannt gibt.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Erny1805E Erny1805

                      @malini sagte:

                      Und verstehst du, dass sie hier eine der wenigen User/innen ist, die Ahnung haben und andere freundlicherweise daran teilhaben lässt?!?

                      Naja... bisher kommt immer nur alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte... zumindest sehe ich das in den meisten kommentierten Beiträgen so, da diese Menschen halt Pech haben und alle anderen auf der Welt schlimmer dran sind und wichtiger sind.. Vielleicht hat Sie etwas Ahnung, aber nicht von allen Problemen und keinesfalls Fingerspitzengefühl für verzweifelte Leute die gern ihr Geld irgendwie wieder sehen möchten 😉

                      KourionK Offline
                      KourionK Offline
                      Kourion
                      schrieb am zuletzt editiert von Kourion
                      #1190

                      @erny1805 sagte:

                      Naja... bisher kommt immer nur alle sollen auf ihr Geld verzichten als geschädigte...

                      ❓ Wo steht das ? Zitat ?

                      zumindest sehe ich das in den meisten kommentierten Beiträgen so,

                      Siehst du ? Dann hapert's bei dir mit dem Leseverständnis.

                      da diese Menschen halt Pech haben und alle anderen auf der Welt schlimmer dran sind und wichtiger sind..

                      ❓Siehe oben.

                      Vielleicht hat Sie etwas Ahnung, aber nicht von allen Problemen

                      Mehr als "Ahnung". Du scheinst das nicht einschätzen zu können. Da bei dir zu wenig "Ahnung" vorhanden ?

                      und keinesfalls Fingerspitzengefühl für verzweifelte Leute die gern ihr Geld irgendwie wieder sehen möchten 😉

                      Aha... Eine Frage dazu: Warum ein Zwinker-Emoticon am Ende deines Satzes ?

                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                      Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #1191

                        @pur
                        Ganz schwieriges Thema ...

                        Der Umstand, dass Hotelkosten für bereits angetretene Reisen von der Versicherung übernommen werden ist m.E. ein Sonderfall.
                        Dem Grunde nach sind ja eben Einzelleistungen nicht versichert sondern eben nur die Pauschalreisen (als Einheit zu betrachten).
                        Ich habe gelesen, dass man bei eigenmächtigem Antritt der Reise die Versicherung nicht für Teilleistungen in Anspruch nehmen kann - ich finde leider die Quelle nicht mehr.
                        Hingegen hat hier ein User berichtet, die Versicherung habe ihm eindeutig eine anderslautende Auskunft erteilt.
                        Falls jemandem also das Risiko zu groß ist hinsichtlich der Erstattung der Hotelkosten sollte er bei der Zurich Insurance explizit fragen wie sich das ggf. verhält.

                        Ich ganz persönlich halte es für unwahrscheinlich, dass man seine Ansprüche behält ... das ist allerdings reine Mutmaßung.
                        Selbst wenn ich die Quelle wiederfinde bleibt das offen, denn in den Hinweisen der Versicherung wird hierzu bisher keine Aussage getroffen und nur diese wäre ja verbindlich.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1192

                          @mucmuli sagte:

                          Frage: weiß eigentlich jemand wie viele Mitarbeiter die Kaera AG hat und wie lange man überhaupt Zeit hat, die Schäden anzumelden (Versicherungsjahr bis 31.10.19)? Dankeschön

                          8 Wochen nach Schadenseintritt lautet die Frist.

                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                          "Im Herzen barfuß!"

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                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1193

                            @mucmuli sagte:

                            Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

                            Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

                            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                            "Im Herzen barfuß!"

                            SonneStrand75S hainzaH 2 Antworten Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • artus2008A artus2008

                              hallo zusammen, wollen eigentlich reise am 23.11. antreten nach mallorca - gebucht über bucher reisen..
                              reisen bis 31.10. finden nicht statt . aber was ist mit den bereits gebuchten und anzahlung geleisteten reisen ab 01.11.??
                              wir müssen in 3 wochen - also mitte oktober - die restzahlung leisten - was sollen wir machen?? es drauf ankommen lassen und zahlen, in der hoffnung, dass alles gut geht?? haben da ein mulmiges gefühl.....

                              ChristianBFC Offline
                              ChristianBFC Offline
                              ChristianBF
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1194

                              Auf keinen Fall noch einen Euro zahlen, du siehst das Geld nie mehr!!

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • vonschmelingV Offline
                                vonschmelingV Offline
                                vonschmeling
                                Moderator
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1195

                                @mucmuli
                                Du solltest davon ausgehen, dass der Versicherung die gesetzlichen Bestimmungen vertraut sind und sie sich entsprechend verhält.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                hainzaH 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  @mucmuli sagte:

                                  Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

                                  Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

                                  SonneStrand75S Offline
                                  SonneStrand75S Offline
                                  SonneStrand75
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1196

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Wie ich bereits zitierte ist lt. BGB der Schaden unverzüglich auszugleichen und nicht erst, wenn irgendwelche Schätzungen hinsichtlich der Schadenshöhe insgesamt vorliegen.

                                  Ich denke, das wird man spätestens nächste Woche sehen. Die ersten haben schon vor knapp 1 Woche den Antrag eingereicht. Spätestens nächste Woche sollte das Geld dann auf dem Konto sein...

                                  burton_B 1 Antwort Letzte Antwort
                                  Antworten Zitieren
                                  • ChristianBFC ChristianBF

                                    Auf keinen Fall noch einen Euro zahlen, du siehst das Geld nie mehr!!

                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1197

                                    @christianbf sagte:

                                    Auf keinen Fall noch einen Euro zahlen, du siehst das Geld nie mehr!!

                                    Willkommen im Forum von HolidayCheck, ChristianBF!
                                    Bitte verzichte auf solche zusammenhangslosen Einwürfe.
                                    Die TC Veranstalter weisen unisono darauf hin, dass man zur Zeit keine Zahlungen vornehmen soll. Das muss hier also nicht noch alle naslang und mit eigenmächtigen "Ausschmückungen" wiederholt werden.

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Sunny18051S Offline
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                                      Sunny18051
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1198

                                      @mucmuli sagte:

                                      Dankeschön. Dann steht ja eh erst am 27.12. praktisch fest, wie viele Schäden überhaupt gemeldet worden sind und erst dann kann mit der Auszahlung begonnen werden.

                                      Noch eine Anmerkung.
                                      Der Schaden ist doch schon Ende September erfolgt indem die Reisen bis 31.10 abgesagt worden sind.
                                      Also sind die 8 Wochen "schon" im November um wenn auch Ende November.

                                      Gruß

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • Sense82S Offline
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                                        Sense82
                                        schrieb am zuletzt editiert von Sense82
                                        #1199

                                        @mucmuli sagte:

                                        Auf der Website steht, dass erst im Folgejahr des Versicherungsjahres ausgezahlt wird. So viel zum Thema "unverzüglich". "Glücklicherweise" trat diese Insolvenz zum Ende des Versicherungsjahres ein. Aber wenn sie sich an die Aussage auf der Website hält, dann würden Schäden, ab 1.11.19 - sofern sie eintreten - frühestens am 1.11.20 ausgezahlt werden.

                                        So würde ich das auch sehen. Deswegen wird es auch spannend wie es mit den Reisenden nach dem 31.10. ist... Neue 110 Mio Euro? Oder auch auf die 110 Mio Euro des laufenden Jahres?

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #1200

                                          Sehr geehrter Reisegast,

                                          mit dieser E-Mail senden wir Ihnen eine wichtige Information zu Ihrer gebuchten Reise.

                                          Bitte beachten Sie:

                                          Dies ist eine automatisch generierte E-Mail-Adresse, auf die Sie nicht antworten können.

                                          Freundliche Grüße
                                          Ihr Kundenservice

                                          Thomas Cook GmbH, Vorsitzender des Aufsichtsrates: Thomas Hohn
                                          Geschäftsführer: Stefanie Berk (Vorsitzende), Dr. Carsten Seeliger
                                          Sitz: Oberursel, Registergericht und-nummer: Amtsgericht Bad Homburg v.d.H.HRB 13588

                                          Hab ich mit einer Pdf Datei gerade bekommen, ist das auch so eine Betrugs Mail?

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