Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Linienflieger TAP schreibt mir bzgl. Stornierbarkeit des bezahlten Fluges (Teil einer Pauschalreise):
„Because these tickets were issued by the travel agency, they still have full control over these tickets. However, to verify this possibility, you should contact the travel agency directly. Thank you“Ist also nicht ganz risikolos.
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@sonnestrand75 sagte:
Zürich will natürlich wenig zahlen, deswegen sagen sie, nur ein Topf für alle Reisen, unabhängig vom Reisebeginn.
Es wird wohl noch Rechtsstreits geben...
das bestätigt das, was jeder denkt, der sich mit Versicherungen mal beschäftigt hat!
Ganz linke Nummer, die machen aus 4-5 Gesellschaften und 2 Geschäftsjahren, also 4x2x110Mio=880Mio mal flux 110Mio Haftung. Wir können uns auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten freuen, vielleicht ist bis dahin Zurich auch nicht mehr greifbar
@waldbader sagte:
das bestätigt das, was jeder denkt, der sich mit Versicherungen mal beschäftigt hat!
Ganz linke Nummer, die machen aus 4-5 Gesellschaften und 2 Geschäftsjahren, also 4x2x110Mio=880Mio mal flux 110Mio Haftung. Wir können uns auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten freuen, vielleicht ist bis dahin Zurich auch nicht mehr greifbar
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
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Linienflieger TAP schreibt mir bzgl. Stornierbarkeit des bezahlten Fluges (Teil einer Pauschalreise):
„Because these tickets were issued by the travel agency, they still have full control over these tickets. However, to verify this possibility, you should contact the travel agency directly. Thank you“Ist also nicht ganz risikolos.
@top-five sagte:
Linienflieger TAP schreibt mir bzgl. Stornierbarkeit des bezahlten Fluges (Teil einer Pauschalreise):
„Because these tickets were issued by the travel agency, they still have full control over these tickets. However, to verify this possibility, you should contact the travel agency directly. Thank you“Ist also nicht ganz risikolos.
Danke für die Meldung, mein Rechtsempfinden hat mich doch nicht getäuscht.
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@waldbader sagte:
das bestätigt das, was jeder denkt, der sich mit Versicherungen mal beschäftigt hat!
Ganz linke Nummer, die machen aus 4-5 Gesellschaften und 2 Geschäftsjahren, also 4x2x110Mio=880Mio mal flux 110Mio Haftung. Wir können uns auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten freuen, vielleicht ist bis dahin Zurich auch nicht mehr greifbar
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
@the-gt sagte:
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
Wenn du das so schreibst ist ja schon alles geregelt. Lies bitte folgenden Artikel aus Touristik Aktuell.
Gruß
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Danke für eure Antworten wegen den Condorflügen, klar kann mir keiner die Entscheidung abnehmen, werd noch in mich gehen.
Noch eine Frage, hab vorhin mal überlesen, ich hab die Schadensmeldung noch nicht eingereicht, weil mir noch Unterschriften meiner
Mitreisenden fehlte. Kann es sein, dass jetzt diejenigen wo später einreichen, gegenüber den anderen benachteiligt sind? Bin jetzt ein
bisschen verunsichert? -
@waldbader sagte:
das bestätigt das, was jeder denkt, der sich mit Versicherungen mal beschäftigt hat!
Ganz linke Nummer, die machen aus 4-5 Gesellschaften und 2 Geschäftsjahren, also 4x2x110Mio=880Mio mal flux 110Mio Haftung. Wir können uns auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten freuen, vielleicht ist bis dahin Zurich auch nicht mehr greifbar
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
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Zurich zahlt erst einmal alles und fordert eventuell zurück. Acht Wochen hat man wohl Zeit - habe ich zumindest hier irgendwo gelesen.
Gruß
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@ Sunny das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wer einmal sein Geld zurück hat, wer würde das wieder zurückgeben,
ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.Das wär die erste Versicherung, wo mehr auszahlen würde, wie sie müsste

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@ Sunny das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wer einmal sein Geld zurück hat, wer würde das wieder zurückgeben,
ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.Das wär die erste Versicherung, wo mehr auszahlen würde, wie sie müsste

@-yasmin sagte:
@ Sunny das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wer einmal sein Geld zurück hat, wer würde das wieder zurückgeben,
ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.Das wär die erste Versicherung, wo mehr auszahlen würde, wie sie müsste

Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...
Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...
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Steht zumindest im oben von mir verlinkten Artikel - ich selber habe null Plan. Bin nur Betroffener für die Weihnachtsferien. Da ist aber die Anzahlung wie bei manch einem die ganze Reise
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Dann melden wir auch Konkurs an

Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
ich doch sehr! -
Zurich hält dich doch an Gesetzte und Verträge.
Mir passt das auch nicht, ist aber erst einmal so.
Abwarten was noch so alles passiert - vielleicht ...... (keine Ahnung) dann haben die Betroffenen doch noch Glück.Gruß
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Dann melden wir auch Konkurs an

Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
ich doch sehr!@-yasmin sagte:
Dann melden wir auch Konkurs an

Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
ich doch sehr!Weil es im Gesetz geregelt ist? Die Auszahlung ist von Anfang an nur vorläufig, deswegen ist die Rechtslage da eindeutig.
Du verwechselst gerade Mahnung und Mahnbescheid.
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@waldbader sagte:
das bestätigt das, was jeder denkt, der sich mit Versicherungen mal beschäftigt hat!
Ganz linke Nummer, die machen aus 4-5 Gesellschaften und 2 Geschäftsjahren, also 4x2x110Mio=880Mio mal flux 110Mio Haftung. Wir können uns auf jahrelange Rechtsstreitigkeiten freuen, vielleicht ist bis dahin Zurich auch nicht mehr greifbar
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
@the-gt sagte:
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
Davon kann man in der Tat ausgehen - weshalb ich auch solche Begrifflichkeiten wie "linke Nummer" oder "will sich drücken" für unangebracht halte.
Ferner bleibt fraglich, ob Aussagen korrekt wiedergegeben wurden / nicht einfach einem Telefonat mit einem Callcentermitarbeiter entnommen wurden.
Es stehen demnach (sehr wahrscheinlich!) wasserfeste vertragliche Vereinbarungen diversen Spekulationen entgegen.Mein Fazit:
Die Zurich Versicherung steht nicht gerade in dem Ruf Versicherte zu betrügen.
Auch dort hat sich wohl vor etwa einer Woche ein worst-case Szenario unbekannter Dimenson entfaltet - das muss erst einmal sortiert werden.
Ich wollte es an sich ruhen lassen - aber wenn da zig "vorsorgliche Vormerker" schon mal Ansprüche angemeldet haben stehen die kniehoch in Post die es zu sieben gilt. Und genau solche wurden hier hofrecht angekündigt mit "ich hab dann schon mal vorsorglich ..." - völlig unbeachtlich eines rechtmäßigen Schadenseintritts - und grotesker Weise mit der Abschlussformulierung "Kann ja nicht schaden!"
Doch - kann es sehr wohl! Namentlich all jenen, die bereits einen Schaden erlitten haben. -
@the-gt sagte:
Man kann schon davon ausgehen, dass das sehr genau geregelt ist, wofür die Zurich haftet und in welcher Höhe/in welchem Zeitraum. Da wir die Verträge aber nicht kennen, werden wir abwarten müssen, wie es wirklich ist.
Wenn du das so schreibst ist ja schon alles geregelt. Lies bitte folgenden Artikel aus Touristik Aktuell.
Gruß
@sunny18051 sagte:
Wenn du das so schreibst ist ja schon alles geregelt. Lies bitte folgenden Artikel aus Touristik Aktuell.
Gruß
Es würde mich sehr wundern, wenn das bei den Summen in den entsprechenden Verträgen nicht ganz eindeutig geregelt ist. Eine Versicherung, die Verträge aufsetzt, wo Interpretationsspielraum zu deren Ungunsten besteht würde ja grob fahrlässig handeln. Was da drin steht und wer nun die Wahrheit erzählt, das steht auf einem anderen Blatt

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@top-five sagte:
Linienflieger TAP schreibt mir bzgl. Stornierbarkeit des bezahlten Fluges (Teil einer Pauschalreise):
„Because these tickets were issued by the travel agency, they still have full control over these tickets. However, to verify this possibility, you should contact the travel agency directly. Thank you“Ist also nicht ganz risikolos.
Danke für die Meldung, mein Rechtsempfinden hat mich doch nicht getäuscht.
@sonnestrand75 sagte:
Danke für die Meldung, mein Rechtsempfinden hat mich doch nicht getäuscht.
Andererseits schreiben sie ja:
“ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“=> Ich denke man kann es wagen.
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@-yasmin sagte:
@ Sunny das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wer einmal sein Geld zurück hat, wer würde das wieder zurückgeben,
ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.Das wär die erste Versicherung, wo mehr auszahlen würde, wie sie müsste

Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...
Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...
@sonnestrand75 sagte:
Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...
Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...
Dazu ne kleine Frage. Haben die ihren Hauptsitz nicht in der Schweiz? Ich weiss das die auch in Bonn einen Hauptsitz haben.... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss. Nicht das wieder einer sich verunsichert fühlt. (Sorry).
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@sonnestrand75 sagte:
Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...
Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...
Dazu ne kleine Frage. Haben die ihren Hauptsitz nicht in der Schweiz? Ich weiss das die auch in Bonn einen Hauptsitz haben.... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss. Nicht das wieder einer sich verunsichert fühlt. (Sorry).
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@kucky83 sagte:
Das klingt fantastisch. Genau so wage ich es am Mittwoch. Darf man fragen wohin der Flug ging? Schönen Urlaub.
Habt ihr denn eine Absage erhalten?
Welche Fluggesellschaft?Wir wollen es genau so tun, aber erst in 13 Tagen.
@marcus2801 sagte:
Habt ihr denn eine Absage erhalten?
Welche Fluggesellschaft?Wir wollen es genau so tun, aber erst in 13 Tagen.
Der Flug geht mit EasyJet. Wurde mündlich am Telefon sowie per Chat bestätigt. Wir sind ja auch schon seid Anfang Oktober eingecheckt. Hotel neu gebucht. Transfer dazu. Fertig. Ich lass mich mit meinen Mädels von der Misere nicht unterkriegen.