Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@sonnestrand75 sagte:
Danke für die Meldung, mein Rechtsempfinden hat mich doch nicht getäuscht.
Andererseits schreiben sie ja:
“ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“=> Ich denke man kann es wagen.
@top-five sagte:
Andererseits schreiben sie ja:
“ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“=> Ich denke man kann es wagen.
Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?
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@waldbader
Du solltest noch mehr spezifizieren - bekanntlich haben einige Mitwirkende an diesem Thread bereits erfolgreich eingeredet und eine Erstattung erhalten.
Ich fürchte, dass es seit der Antragsstellung keine Erfolge mehr gab ... -
@top-five sagte:
Andererseits schreiben sie ja:
“ Ausgestellte IATA Tickets sind uneingeschränkt gültig und werden nicht storniert.“=> Ich denke man kann es wagen.
Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?
@sonnestrand75 sagte:
Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?
Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.
Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.
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@sonnestrand75 sagte:
Natürlich würde man es zurückgeben müssen. Nach einer Mahnung kommt das Inkassobüro...
Abgesehen davon zahlt sie ja so viel wie sie muss, weil es so im Gesetz §651 r BGB geregelt ist. Habe gerade nachgelesen...
Dazu ne kleine Frage. Haben die ihren Hauptsitz nicht in der Schweiz? Ich weiss das die auch in Bonn einen Hauptsitz haben.... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss. Nicht das wieder einer sich verunsichert fühlt. (Sorry).
@erny1805 sagte:
Dazu ne kleine Frage ... nicht das dann das Schweizer Gesetz gilt, ist nur eine Frage da ich es nicht weiss.
Es gelten die für Deutschland vereinbarten Bedingungen, Einreden unterfallen deutscher Rechtsprechung / Gesetzgebung.
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@sonnestrand75 sagte:
Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?
Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.
Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.
@top-five sagte:
Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.
Von der IATA anerkannte Tickets müssen diese Daten enthalten:

Vordruck ATB-Ticket mit SCN (Stock control number)
Ein solches Ticket enthält für jeden Reiseabschnitt einen eigenen Flugcoupon mit u. a. folgenden Daten:- den Titel, Vor- und Zunamen des Passagiers
- die Flugstrecke
- das gebuchte Kalenderdatum
- die Buchungsklasse
- Angaben zum Flugtarif sowie zu Flugtaxen (Flugsicherungsgebühren, Flughafentaxen, staatliche Gebühren, Luftverkehrsteuer)
- das Ausgabedatum
- die Ausgabestelle (z. B. IATA-Agentur)
- die Nummer des Flugscheins
- die Gültigkeitsdauer
- Endorsement Informationen: ob dieser Flugschein nach Ausstellung noch geändert werden darf (Strecke, Datum usw.)
- die Zahlungsart (cash, credit card, mco)
- Felder für Anzahl der aufgegebenen Gepäckstücke und deren Gewicht
(Quelle: Wikipedia)
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Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.
Reisetermin 11.10. - 25.10.2019
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@sonnestrand75 sagte:
Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?
Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.
Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.
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Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.@waldbader sagte:
Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.Ich warte ebenfalls auf Info, wann unsere vorläufige Gutschrift eine dauerhafte wird. Vorher können wir nicht neu buchen und unser Zeitfenster wird immer kleiner.
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@leosneffe sagte:
Gibt bei Wikipedia eine Liste,da stehen die Fluggesellschaften die darunter fallen (IATA).
Billigfluglinien und Charterflügr meistens nicht.Eurowings wäre auch IATA.
Ich hoffe nur TC haut jetzt bald mal Infos raus!
Hab nur noch 3 Tage.
Lasst die Leute doch einfach die Flüge wahrnehmen dürfen! -
@waldbader sagte:
Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.Ich warte ebenfalls auf Info, wann unsere vorläufige Gutschrift eine dauerhafte wird. Vorher können wir nicht neu buchen und unser Zeitfenster wird immer kleiner.
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Dann melden wir auch Konkurs an

Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
ich doch sehr!@-yasmin sagte:
Dann melden wir auch Konkurs an

Na dann mal viel Spaß die nächsten Jahre! Ob es das wert wäre...
Ne jetzt mal im Ernst, so schnell kommt kein Inkasso, erstmal kommt ein Mahnbescheid, gegen den legt man Widerspruch ein und dann
geht die Sache vor Gericht und welcher Richter würde jemanden verurteilen was zurückzubezahlen, das sein Geld ist? Das bezweifel
ich doch sehr!Jeder Richter, der an Recht und Gesetz gebunden ist
wenn du mehr bekommen hast, als dir quotal zusteht, musst du eben zurück zahlen - einfache Geschichte, da kann dann auch ein wohlwollender Richter wenig machen 
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@sonnestrand75 sagte:
Die Aussage oben drüber, dass es noch unklar ist, was mit Linienflügen geschehen soll, hast du gelesen?
Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.
Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.
@top-five sagte:
Ja. Ich verstehe den zweiten Teil als Konkretisierung. => Bei bezahltem Linienflug kann allg. die Nutzbarkeit nicht garantiert werden, aber zumindest werden gültige IATA-Tickets nicht storniert. Lt. TAP steht dann der Nutzbarkeit nichts im Wege.
Bin aber nicht sicher, was alles als IATA Ticket zählt.
Dann hätten sie es direkt unten drunter geschrieben. Der zweite Satz steht aber im anderen Kapitel und das wundert mich...
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Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.
Reisetermin 11.10. - 25.10.2019
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@ Sunny das kann ich mir beim besten Willen nicht vorstellen! Wer einmal sein Geld zurück hat, wer würde das wieder zurückgeben,
ganz zu schweigen von den Leuten, wo nichts zu holen ist.Das wär die erste Versicherung, wo mehr auszahlen würde, wie sie müsste

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"Die Policen wären zudem auf 110 Millionen Euro pro Reiseveranstalter und Jahr gedeckelt. Davon gibt es laut Spon gibt allerdings mindesten fünf Betroffene: Neckermann Reisen, Bucher Last Minute, Öger Tours und Thomas Cook Signature. Offenbar gehören aber alle Töchter zur Thomas Cook Deutschland, sodass nicht für jede Gesellschaft einzeln gehaftet werden muss."
https://versicherungswirtschaft-heute.de/schlaglicht/2019-09-24/thomas-cook-gefaehrdet-kreditversicherer-massiv-auch-zurich-droht-schlimmes/Pardon - aber in meinem Sicherungsschein steht nur Bucher Reise und Öger Tours. Kein Wort über weitere Firmen. Hätte ich gewusst, dass auch andere RV drin sind, würde ich eventuell die Reise nicht kaufen. 100 mio. für Bucher Reiesen sind ok. Also: 110 mio. für alle oder für 1 RV pro Jahr?
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@-yasmin sagte:
Falls es jemand interessiert wegen dem Zeitfenster, wir haben gerade unsere Absagen von Neckermann erhalten.
Reisetermin 11.10. - 25.10.2019
Also gute 10 Tage davor...
Danke für die Info -
Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht. -
Guten Abend,
ich bin etwas verunsichert.
Unser Abflug wäre der 10.10. mit Condor Richtung Rhodos mit Neckermann.
Wir haben noch keine Absage bekommen.Wenn ich mich bei Condor einlogge mit der Buchungsnummer usw - wird mir der Flug angezeigt und theoretisch könnte ich 24 Stunden vorher einchecken.
Das ganze verunsichert mich. Steht der Flug jetzt? Oder wird der noch abgesagt?
Hat jemand gleiche Erfahrungen und wie handhabt ihr das? Konntet ihr jemanden offiziellen fragen?
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Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht.@steelydan1 sagte:
Man muss die Versicherungsscheinnummern der Sicherungsscheine ansehen. Gleiche Versicherungsscheinnummer bedeutet in der Versicherungsbranche ein Vertrag mit einer max. Deckungssumme (=1 mal 110mio), abweichende Versicherungsscheinnummern bedeutet mehrere Verträge mit mehreren max. Deckungsummen (=x mal 110mio).
Genau darauf wird die Zurich Versicherung ihren Standpunkt festzurren.
Ob im weiteren Text des Sicherungungscheines abweichende TC-Gesellschaften wie Öger, Neckermann, Thomas Cook erwähnt werden spielt erstmal keine Rolle, das kommt höchstens in einem evtl. als Argument zum Tragen.Also wenn ihr was nutzliches machen wollt:
Schreibt hier mal eure Versicherungsscheinnummer und wo ihr gebucht habt.
Dann kann man sehen ob die immer gleich ist oder nicht.VS-Nr.: 704.005.598.300
Gebucht bei Bucher Reisen.
Als Reiseveranstalter ist Bucher Reisen & Öger Tours Gmbh aufgeführt.