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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Ahotep2A Ahotep2

    @marco-mac sagte:

    Gibt es noch eine andere Möglichkeit zwecks Anmeldung Ansprüche als das Online gestellte Formular auszufüllen und dort alle Dokumente hochzuladen , um dann Server Error Status 500 zu lesen und wieder alles neu einzugeben ?
    Vielen Dank im Voraus.

    Auf unser Startseite von HC haben wir auch Infos und FAQ klick KAREA dazu verlinkt. Auf deren Seite steht dazu:

    Ich bekomme "Fehler 500" beim ausfüllen der Schadenmaske angezeigt

    Bei dem Fehler 500 handelt es sich um Fehler bei der Eingabe, bitte überprüfen Sie daher die Eingaben in Ihrer Schadenmaske

    zu den häufigsten Fehlern gehören:

    • Tippfehler bei einem Datumsformat
    • falsche Informationen im Feld: Postleitzahl
    • Tippfehler bei der Eingabe von Beträgen
    Marco MacM Offline
    Marco MacM Offline
    Marco Mac
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1441

    @ahotep sagte:

    Auf unser Startseite von HC haben wir auch Infos und FAQ klick KAREA dazu verlinkt. Auf deren Seite steht dazu:

    Ich bekomme "Fehler 500" beim ausfüllen der Schadenmaske angezeigt

    Bei dem Fehler 500 handelt es sich um Fehler bei der Eingabe, bitte überprüfen Sie daher die Eingaben in Ihrer Schadenmaske
    zu den häufigsten Fehlern gehören:
    Tippfehler bei einem Datumsformat
    falsche Informationen im Feld: Postleitzahl
    Tippfehler bei der Eingabe von Beträgen

    Nach zig Anläufen hat es jetzt geklappt. Hab nen anderen Explorer genommen. Unter Umständen kann es aber auch mit dem Formular ( alle Reisenden , in meinem Fall 6 Personen zusammen hängen ) . Hab daraus einfach 1 Person gemacht und Teilnehmerliste unterschrieben von Allen hochgeladen.

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    • freakyfriday87F freakyfriday87

      kurze Frage für einen Freund, weil ich mich 0 auskenne und er telefoniert sich nur die Finger Wund (vllt kennt sich hier jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall).

      Die haben Ihre TC Reise vor der Insolvenz mitte September storniert. Bekommen die Ihr Geld noch wieder? Ist das abgesichert?

      Laut Reisebüro bekommen die das Geld, es kam bis dato aber kein Geld an. Fällt ja nicht in die Insolvenzmasse oder in die Versicherungssumme.

      olicheckO Offline
      olicheckO Offline
      olicheck
      schrieb am zuletzt editiert von
      #1442

      @freakyfriday87 sagte:

      kurze Frage für einen Freund, weil ich mich 0 auskenne und er telefoniert sich nur die Finger Wund (vllt kennt sich hier jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall).

      Die haben Ihre TC Reise vor der Insolvenz mitte September storniert. Bekommen die Ihr Geld noch wieder? Ist das abgesichert?

      Laut Reisebüro bekommen die das Geld, es kam bis dato aber kein Geld an. Fällt ja nicht in die Insolvenzmasse oder in die Versicherungssumme.

      Wann storniert wurde, spielt eine untergeordnete Rolle........ ab dem Zeitpunkt der Insolvenz zahlt ThomasCook u.a. nichts mehr zurück.
      Hier gelten die Rücktrittregeln des Reiseveranstalters und der Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum Reisedatum. Steht in den AGB´s der Reiseveranstalter: Beispiel Thomas Cook - 25% Stornierungsgebühr bis 30 Tage vor Reisebeginn.

      Beispiel: getätigte Anzahlung 20%, Stornierungsgebühr 25%, Kundenstornierung 40 Tage vor Reisebeginn: Deine Freunde schulden dem Insolvenzverwalter noch 5% des Reisepreises. Die Restzahlung wird nicht mehr abgebucht etc. So kann man sich das ungefähr ausrechnen.... der Insolvenzverwalter wird sich langfristig also melden. Wenn natürlich ein Kunde seine Reise erst 5 Tage vorher absagt oder einfach nicht erscheint (z.B. bei inzwischen getätigter Doppelbuchung o.ä. ), ist es umgekehrt. Da hier in der Regel schon der gesamte Reisepreis entrichtet worden ist, hat man eine 25% Forderung (75% Stornierungsgebühr) an den Insolvenzverwalter. Was nach Befriedigung der Großgläubiger noch von der Restinsolvenzmasse übrig bleibt, steht in den Sternen..... 😢

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      • asolskijA asolskij

        Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.

        mnmlM Offline
        mnmlM Offline
        mnml
        schrieb am zuletzt editiert von
        #1443

        @asolskij sagte:

        Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.

        So steht es leider nicht im Gesetz. siehe hier

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • asolskijA asolskij

          Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.

          olicheckO Offline
          olicheckO Offline
          olicheck
          schrieb am zuletzt editiert von
          #1444

          @asolskij sagte:

          Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.

          Wurde ausführlich um 12.23 Uhr beantwortet.

          Bitte nicht mit Doppelfragen das Forum vollstopfen....

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • waldbaderW waldbader

            Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
            Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

            Hans MeyerH Offline
            Hans MeyerH Offline
            Hans Meyer
            schrieb am zuletzt editiert von
            #1445

            @waldbader sagte:

            Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
            Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

            Ja, bei mir:

            Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:

            Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.

            Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.

            Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.

            SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • EbiE Offline
              EbiE Offline
              Ebi
              schrieb am zuletzt editiert von
              #1446

              Eine Information für alle, die mit Thomas Cook International AG Pfäffikon (Schweiz) gebucht haben. Diese hat nunmehr auch Insolvenz angemeldet.

              https://www.travelnews.ch/reiseanbieter/13811-jetzt-ist-auch-die-tci-in-pfaeffikon-pleite.html

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • Joschua100J Offline
                Joschua100J Offline
                Joschua100
                schrieb am zuletzt editiert von
                #1447

                Für den Fall, dass TC in irgendeiner Form weitermachen kann und die Reisen ab dem 1.11. durchgeführt werden können, könnte man dann stornieren, um dann „nur“ die Stornogebühren nach der Staffel zu zahlen ?

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Hans MeyerH Hans Meyer

                  @waldbader sagte:

                  Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
                  Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.

                  Ja, bei mir:

                  Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:

                  Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.

                  Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.

                  Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.

                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #1448

                  @hans-meyer sagte:

                  Ja, bei mir:

                  Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:

                  Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.

                  Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.

                  Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.

                  Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...

                  meeresrauschM Hans MeyerH 3 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • CliffideoC Cliffideo

                    @hardysim sagte:

                    Ohne jetzt ~600 Seiten zu lesen: Ist denn Neckermann insolvent?

                    Man liest nur Aussagen wie "von der Insolvenz von TC betroffen", nicht aber eine klare Aussage, ob für diese eigenständige GmbH auch Insolvenz angemeldet wurde (dies war ja z.B. bei Bucher Reisen der Fall - diese wurden explizit als insolvent genannt).

                    Hallo hardysim, herzlich willkommen bei Holidaycheck!

                    Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
                    https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399

                    Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?

                    hardysimH Offline
                    hardysimH Offline
                    hardysim
                    schrieb am zuletzt editiert von hardysim
                    #1449

                    @cliffideo sagte:

                    Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
                    https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399

                    Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?

                    @Cliffideo Danke.
                    Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:

                    Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
                    Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?

                    Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.

                    ---

                    Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?

                    Zur Thomas Cook Gruppe gehören insgesamt die deutschen Tochtergesellschaften Thomas Cook, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen, Air Marin, Aldiana und Condor. Nach aktuellen Informationen von Thomas Cook hat keiner dieser Veranstalter bislang selbst Insolvenz angemeldet. 

                    ---

                    Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.

                    Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
                    Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.

                    mnmlM 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • hardysimH hardysim

                      @cliffideo sagte:

                      Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
                      https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399

                      Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?

                      @Cliffideo Danke.
                      Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:

                      Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
                      Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?

                      Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.

                      ---

                      Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?

                      Zur Thomas Cook Gruppe gehören insgesamt die deutschen Tochtergesellschaften Thomas Cook, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen, Air Marin, Aldiana und Condor. Nach aktuellen Informationen von Thomas Cook hat keiner dieser Veranstalter bislang selbst Insolvenz angemeldet. 

                      ---

                      Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.

                      Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
                      Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.

                      mnmlM Offline
                      mnmlM Offline
                      mnml
                      schrieb am zuletzt editiert von mnml
                      #1450

                      Für die Antwort hast du länger gebraucht... 2 Sekunden Google und deine Frage ist beantwortet. MARKE DER THOMAS COOK DEUTSCHLAND GMBH.

                      Steht sogar im Impressum von neckermann-reisen.de.
                      💩

                      hardysimH 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • mnmlM Offline
                        mnmlM Offline
                        mnml
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #1451

                        @mucmuli sagte:

                        Neckermann ist eine MARKE der Thomas Cook Touristik GmbH. Wenn Henkel pleite geht, dann sind die Marken Persil, Spee und wie sie alle heißen auch betroffen. Neckermann ist wie Persil ...

                        Nein! Mit Persil kannste noch waschen auch wenn Henkel pleite ist. 🙊

                        1 Antwort Letzte Antwort
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                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                          @hans-meyer sagte:

                          Ja, bei mir:

                          Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:

                          Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.

                          Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.

                          Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.

                          Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...

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                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #1452

                          Hallo,
                          lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
                          SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
                          Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
                          GGrüße

                          Detlef MD 1 Antwort Letzte Antwort
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                          • meeresrauschM meeresrausch

                            Hallo,
                            lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
                            SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
                            Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
                            GGrüße

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                            Detlef M
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #1453

                            @meeresrausch sagte:

                            Hallo,
                            lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
                            SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
                            Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
                            GGrüße

                            Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.

                            02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

                            50Dagmar5 1 Antwort Letzte Antwort
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                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #1454

                              @mucmuli sagte:

                              Wenn es dann noch hergestellt wird. Und Persil hat auch eine weiße Weste ... Es war ja auch nurh um zu verdeutlichen was eine Marke ist

                              Hab das schon verstanden. Mein Gott, alles nur noch so ernst 😶

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • Marcus2801M Marcus2801

                                @cady7 sagte:

                                Wir werden auch vertrauen und fliegen, obwohl eine Restangst bleibt vorallem mit Kindern

                                Auch mit Emirates? Wohin soll's gehen? Wann startet ihr?

                                cady7C Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #1455

                                @marcus2801 sagte:

                                Auch mit Emirates? Wohin soll's gehen? Wann startet ihr?

                                Neim mit EasyJet am 8.10.19 nach Mallorca

                                1 Antwort Letzte Antwort
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                                • Detlef MD Offline
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                                  Detlef M
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #1456

                                  So in etwa. Wenn ich in 60 tagen nichts gehört habe, bzw. nur einen Teil zurückbekommen habe, sollte ich mich bei meiner Hausbank melden.

                                  02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

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                                  • mnmlM mnml

                                    Für die Antwort hast du länger gebraucht... 2 Sekunden Google und deine Frage ist beantwortet. MARKE DER THOMAS COOK DEUTSCHLAND GMBH.

                                    Steht sogar im Impressum von neckermann-reisen.de.
                                    💩

                                    hardysimH Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #1457

                                    @mnml sagte:

                                    Für die Antwort hast du länger gebraucht... 2 Sekunden Google und deine Frage ist beantwortet. MARKE DER THOMAS COOK DEUTSCHLAND GMBH.

                                    Steht sogar im Impressum von neckermann-reisen.de.
                                    💩

                                    Ok, Danke.
                                    Wird vermerkt: Neckermann ist insolvent.

                                    Bitte vergebt mir, dass ich bei dem Firmen- /Markengeflecht nicht durchblicke.
                                    Bucher scheint ja dann dennoch eine andere Firma zu sein. Bzw. eine *Marke* einer anderen *Firma* (eben nicht TC).

                                    1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • Detlef MD Detlef M

                                      @meeresrausch sagte:

                                      Hallo,
                                      lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
                                      SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
                                      Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
                                      GGrüße

                                      Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.

                                      50Dagmar5 Offline
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                                      50Dagmar
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #1458

                                      @detlef-m sagte:

                                      Genau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.

                                      Den Antrag kann man sich doch auch aus dem Internet holen,oder?

                                      Hans MeyerH Detlef MD 2 Antworten Letzte Antwort
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                                      • Sense82S Offline
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                                        Sense82
                                        schrieb am zuletzt editiert von Sense82
                                        #1459

                                        Und auch in Belgien ist Schluss. Aber Frau Berk schafft das schon in Deutschland! Bei Neckermann wollen ja alle in zukunft wieder gerne buchen!

                                        Auch belgische Thomas-Cook-Tochter pleite

                                        12.42 Uhr: In der Folge der Pleite des britischen Reiseveranstalters Thomas Cook könnten in Belgien hunderte Arbeitsplätze verloren gehen. Das Handelsgericht von Gent erklärte am Dienstag die größte Thomas-Cook-Tochter in Belgien, Retail, für zahlungsunfähig. 91 unter den Marken Neckermann und Thomas Cook betriebene Reisebüros mit rund 500 Angestellten werden Medienberichten zufolge nun ihre Aktivität einstellen müssen.

                                        https://www.focus.de/finanzen/boerse/thomas-cook-pleite-rund-500-hotels-in-spanien-muessen-wohl-dichtmachen_id_11172290.html

                                        Und das ist auch recht Interessant. Welcher Veranstalter soll das denn bitte übernehmen?

                                        Ob Kunden, die ab dem 1. November gebucht haben, Geld verlieren, hängt davon ab, ob die Reisen durchgeführt werden - möglicherweise auch von einem anderen Veranstalter. Für den Zeitraum bis September 2020 hatten früheren Angaben zufolge etwa 660 000 Urlauber eine Reise bei dem Unternehmen gebucht.

                                        https://rp-online.de/wirtschaft/unternehmen/nach-insolvenz-thomas-cook-kunden-bekommen-geld-nicht-voll-erstattet_aid-46211325

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                                          @hans-meyer sagte:

                                          Ja, bei mir:

                                          Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:

                                          Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.

                                          Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.

                                          Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.

                                          Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...

                                          Hans MeyerH Offline
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                                          #1460

                                          @sonnestrand75 sagte:

                                          Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...

                                          Ich melde mich in 90 Tagen noch einmal bei denen. Dadurch, dass ich mich bereits gemeldet hatte, ist das auch nicht so kritisch. Ich denke, dass die ohnehin da auch noch eigene Versicherungen haben, die notfalls einspringen könnten, sofern die Gegenseite stress macht.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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