Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@mnml sagte:
Ich denke das wird alles noch so richtig spannend. Wenn das die Auffassung von Zurich ist denke wird das wohl noch das ein oder andere Gericht zu klären haben. Somit wäre der Versicherungsschein ein absoluter Witz.
Somit wünsche ich, und das ist meine Meinung, der lieben TC Deutschland GmbH mit all seinen schönen Marken die absolute Abwicklung ohne Neustart, ohne gar nichts. Schämt euch!Es ist eben eine Versicherung. Die machen generell vorher schöne Versprechen und wenn es um die Abwicklung von Schäden geht, wird mit allen Mitteln versucht nichts zu zahlen. Sind wir ganz ehrlich, das gesamte Geld ist einfach weg. Der ausgezahlte Betrag wird weniger wert sein als das Briefporto, was Zürich für die Versendung der Abrechnung verwendet. Und daran wird auch die mantraartige Aussage einer Forenteilnehmerin - die davon ausgeht, das Zürich unverzüglich komplett auszahlt - nichts ändern. Das Geld ist in den Taschen von Frau Berk und Co.
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Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.
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Wenn die Gelder schon bis 31.10. nicht reichen, will ich nicht wissen was passiert wenn alle Reisen storniert werden. Und im Ernst: Danach sieht es derzeit aus! Wie will sich dieses Unternehmen fangen was keine Reisen derzeit verkauft, den Betrieb nicht weiterführt und derzeit 0,00 EUR Umsatz generiert??? Wenn hier der Kredit vom Bund nicht kommt sind die Lichter endgültig aus. Selbst bei AirBerlin oder jetzt auch Condor konnten Tickets gekauft werden und der Betrieb wurde aufrecht erhalten. Bei Neckermann/ Bucher /Öger ist aber alles eingestellt.
Dann bekommt jeder einen Minianteil und die Portokosten sind höher als die Erstattungssumme.
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@marco-mac sagte:
Gibt es noch eine andere Möglichkeit zwecks Anmeldung Ansprüche als das Online gestellte Formular auszufüllen und dort alle Dokumente hochzuladen , um dann Server Error Status 500 zu lesen und wieder alles neu einzugeben ?
Vielen Dank im Voraus.Auf unser Startseite von HC haben wir auch Infos und FAQ klick KAREA dazu verlinkt. Auf deren Seite steht dazu:
Ich bekomme "Fehler 500" beim ausfüllen der Schadenmaske angezeigt
Bei dem Fehler 500 handelt es sich um Fehler bei der Eingabe, bitte überprüfen Sie daher die Eingaben in Ihrer Schadenmaske
zu den häufigsten Fehlern gehören:
- Tippfehler bei einem Datumsformat
- falsche Informationen im Feld: Postleitzahl
- Tippfehler bei der Eingabe von Beträgen
@ahotep sagte:
Auf unser Startseite von HC haben wir auch Infos und FAQ klick KAREA dazu verlinkt. Auf deren Seite steht dazu:
Ich bekomme "Fehler 500" beim ausfüllen der Schadenmaske angezeigt
Bei dem Fehler 500 handelt es sich um Fehler bei der Eingabe, bitte überprüfen Sie daher die Eingaben in Ihrer Schadenmaske
zu den häufigsten Fehlern gehören:
Tippfehler bei einem Datumsformat
falsche Informationen im Feld: Postleitzahl
Tippfehler bei der Eingabe von BeträgenNach zig Anläufen hat es jetzt geklappt. Hab nen anderen Explorer genommen. Unter Umständen kann es aber auch mit dem Formular ( alle Reisenden , in meinem Fall 6 Personen zusammen hängen ) . Hab daraus einfach 1 Person gemacht und Teilnehmerliste unterschrieben von Allen hochgeladen.
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kurze Frage für einen Freund, weil ich mich 0 auskenne und er telefoniert sich nur die Finger Wund (vllt kennt sich hier jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall).
Die haben Ihre TC Reise vor der Insolvenz mitte September storniert. Bekommen die Ihr Geld noch wieder? Ist das abgesichert?
Laut Reisebüro bekommen die das Geld, es kam bis dato aber kein Geld an. Fällt ja nicht in die Insolvenzmasse oder in die Versicherungssumme.
@freakyfriday87 sagte:
kurze Frage für einen Freund, weil ich mich 0 auskenne und er telefoniert sich nur die Finger Wund (vllt kennt sich hier jemand aus oder hat einen ähnlichen Fall).
Die haben Ihre TC Reise vor der Insolvenz mitte September storniert. Bekommen die Ihr Geld noch wieder? Ist das abgesichert?
Laut Reisebüro bekommen die das Geld, es kam bis dato aber kein Geld an. Fällt ja nicht in die Insolvenzmasse oder in die Versicherungssumme.
Wann storniert wurde, spielt eine untergeordnete Rolle........ ab dem Zeitpunkt der Insolvenz zahlt ThomasCook u.a. nichts mehr zurück.
Hier gelten die Rücktrittregeln des Reiseveranstalters und der Zeitpunkt der Stornierung im Verhältnis zum Reisedatum. Steht in den AGB´s der Reiseveranstalter: Beispiel Thomas Cook - 25% Stornierungsgebühr bis 30 Tage vor Reisebeginn.Beispiel: getätigte Anzahlung 20%, Stornierungsgebühr 25%, Kundenstornierung 40 Tage vor Reisebeginn: Deine Freunde schulden dem Insolvenzverwalter noch 5% des Reisepreises. Die Restzahlung wird nicht mehr abgebucht etc. So kann man sich das ungefähr ausrechnen.... der Insolvenzverwalter wird sich langfristig also melden. Wenn natürlich ein Kunde seine Reise erst 5 Tage vorher absagt oder einfach nicht erscheint (z.B. bei inzwischen getätigter Doppelbuchung o.ä. ), ist es umgekehrt. Da hier in der Regel schon der gesamte Reisepreis entrichtet worden ist, hat man eine 25% Forderung (75% Stornierungsgebühr) an den Insolvenzverwalter. Was nach Befriedigung der Großgläubiger noch von der Restinsolvenzmasse übrig bleibt, steht in den Sternen.....


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Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.
@asolskij sagte:
Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.
So steht es leider nicht im Gesetz. siehe hier
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Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.
@asolskij sagte:
Auf dem Sicherungsschein ist nur Bucher und Öger erwähnt. Alle weitere Aussagen beziehen sich auf Bucher und Öger (kein Wort über TC). Ich habe an Bucher und Öger bezahlt. Was hat mein Geld mit Rettungaktionen oder anderen RV zu tun? "Pro Reiseveranstalter pro Jahr" - so steht im Gesetz, oder? Also muss Zurich 110 mio. für Bucher und Öger zahlen.
Wurde ausführlich um 12.23 Uhr beantwortet.
Bitte nicht mit Doppelfragen das Forum vollstopfen....
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Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.@waldbader sagte:
Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.Ja, bei mir:
Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:
Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.
Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.
Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.
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Eine Information für alle, die mit Thomas Cook International AG Pfäffikon (Schweiz) gebucht haben. Diese hat nunmehr auch Insolvenz angemeldet.
https://www.travelnews.ch/reiseanbieter/13811-jetzt-ist-auch-die-tci-in-pfaeffikon-pleite.html
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Für den Fall, dass TC in irgendeiner Form weitermachen kann und die Reisen ab dem 1.11. durchgeführt werden können, könnte man dann stornieren, um dann „nur“ die Stornogebühren nach der Staffel zu zahlen ?
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@waldbader sagte:
Gibt es bei irgendeinem der betroffenen Neuigkeiten zu chargeback von Visa, Mastercard oder AMEX?
Werde 1x wöchentlich anrufen, anruf 3 steht dann wieder ende der Woche an.Ja, bei mir:
Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:
Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.
Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.
Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.
@hans-meyer sagte:
Ja, bei mir:
Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:
Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.
Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.
Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
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@hardysim sagte:
Ohne jetzt ~600 Seiten zu lesen: Ist denn Neckermann insolvent?
Man liest nur Aussagen wie "von der Insolvenz von TC betroffen", nicht aber eine klare Aussage, ob für diese eigenständige GmbH auch Insolvenz angemeldet wurde (dies war ja z.B. bei Bucher Reisen der Fall - diese wurden explizit als insolvent genannt).
Hallo hardysim, herzlich willkommen bei Holidaycheck!
Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?
@cliffideo sagte:
Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?
@Cliffideo Danke.
Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.
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Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?
Zur Thomas Cook Gruppe gehören insgesamt die deutschen Tochtergesellschaften Thomas Cook, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen, Air Marin, Aldiana und Condor. Nach aktuellen Informationen von Thomas Cook hat keiner dieser Veranstalter bislang selbst Insolvenz angemeldet.
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Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.
Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt. -
@cliffideo sagte:
Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?
@Cliffideo Danke.
Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.
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Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?
Zur Thomas Cook Gruppe gehören insgesamt die deutschen Tochtergesellschaften Thomas Cook, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen, Air Marin, Aldiana und Condor. Nach aktuellen Informationen von Thomas Cook hat keiner dieser Veranstalter bislang selbst Insolvenz angemeldet.
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Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.
Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.Für die Antwort hast du länger gebraucht... 2 Sekunden Google und deine Frage ist beantwortet. MARKE DER THOMAS COOK DEUTSCHLAND GMBH.
Steht sogar im Impressum von neckermann-reisen.de.

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@cliffideo sagte:
Lies Dir doch bitte mal wenigstens die folgenden 2 Seiten durch, auf denen Du alle wichtigen Infos zur Insolvenz findest:
https://www.holidaycheck.de/foren/reiseveranstalter-41/infothread-fuer-haeufig-gestellte-fragen-zur-insolvenz-von-thomas-cook-200399Und direkt zu Deiner Frage: Neckermann ist eine Marke der Thomas Cook Touristik GmbH, genauso wie Nivea eine Marke von Beiersdorf ist. Jetzt klarer?
@Cliffideo Danke.
Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.
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Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?
Zur Thomas Cook Gruppe gehören insgesamt die deutschen Tochtergesellschaften Thomas Cook, Neckermann Reisen, ÖGER TOURS, Bucher Reisen, Air Marin, Aldiana und Condor. Nach aktuellen Informationen von Thomas Cook hat keiner dieser Veranstalter bislang selbst Insolvenz angemeldet.
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Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.
Die Thomas Cook GmbH, mit 2.000 Beschäftigten Deutschlands zweitgrößter Reiseveranstalter, hat am Mittwoch, den 25.09.2019, beim Amtsgericht Bad Homburg für sich und zwei ihrer Tochtergesellschaften, die Thomas Cook Touristik GmbH und die Bucher & Öger Tours GmbH, Anträge auf die Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt.
Das Amtsgericht ist am gleichen Tag den Anträgen gefolgt und hat erfahrene Sanierungsexperten von der Kanzlei hww hermann wienberg wilhelm als vorläufige Insolvenzverwalter bestellt.@hardysim sagte:
@Cliffideo Danke.
Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.
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Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?
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Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.
Neckermann ist eine MARKE der Thomas Cook Touristik GmbH. Wenn Henkel pleite geht, dann sind die Marken Persil, Spee und wie sie alle heißen auch betroffen. Neckermann ist wie Persil ...
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@hardysim sagte:
@Cliffideo Danke.
Aber genau das war keine Antwort auf meine Frage. Evtl. hilft eine andere Formulierung:Ist Neckermann eine eigenständige Firma (oder z.B. nur eine "Marke" von TC)?
Sprich: Wenn der Mutterkonzern insolvent geht, bedeutet dies auch, dass automatisch alle Töchter insolvent gehen?Es wurde anfangs explizit nur von einer Insolvenz von TC und Bucher berichtet, nicht von den anderen Töchtern. Ein Satz wie "... die Insolvenz betrifft auch..." bedeutet nicht, dass andere Firmen insolvent sind. Ich bin ja auch von der Insolvenz betroffen und nicht automatisch ebenfalls insolvent.
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Ich finde auf der ersten Seite hier zwar folgendes, allerdings las ich auch von einer Insolvenz von Bucher. Was genau stimmt nun also?
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Ich beziehe mich besonders auf den Text hier. Hier ist explizit nur die Rede von TC und Bucher.
Neckermann ist eine MARKE der Thomas Cook Touristik GmbH. Wenn Henkel pleite geht, dann sind die Marken Persil, Spee und wie sie alle heißen auch betroffen. Neckermann ist wie Persil ...
@mucmuli sagte:
Neckermann ist eine MARKE der Thomas Cook Touristik GmbH. Wenn Henkel pleite geht, dann sind die Marken Persil, Spee und wie sie alle heißen auch betroffen. Neckermann ist wie Persil ...
Nein! Mit Persil kannste noch waschen auch wenn Henkel pleite ist.

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@hans-meyer sagte:
Ja, bei mir:
Ich hatte die Unterlagen vorige Woche Mittwoch für MasterCard beantragt, als das noch so auf der KAERA Webseite stand und auch die Banken Anträge noch nicht von vornherein blockiert hatten. Sofort nach Einreichung per Email erhielt ich einen Anruf der zuständigen Sachbearbeiterin, die mir den Sachverhalt (wohl aufgrund meines umfangreichen Anschreibens) näher erläuterte:
Demnach ist es nicht so, dass sich die Banken dem Chargeback-Verfahren prinzipiell verweigern würden und es ein diesbezügliches Gentleman agreement in der Finanzwirtschaft gäbe. Vielmehr ergibt es derzeit keinen Sinn, da es wohl beim Chargeback-Verfahren generell keine Sicherheit gibt, dass die Rückbuchung auch klappt. Der jeweilige Dienstleister (Empfänger) kann dem widersprechen, was im Falle von TC sehr wahrscheinlich sein dürfte, da man ja (de jure) durch den Sicherungsschein zunächst erst einmal abgesichert scheint und der eigentliche Schaden erst dann eintritt, wenn die Haftungssumme der Versicherung tatsächlich nicht ausreichen würde. Letzteres ist (Stand heute) nur eine (wenn auch sehr wahrscheinliche) Mutmaßung. Zudem würde man im Falle einer Rückbuchung faktisch Gelder der Insolvenzmasse entziehen (und damit die Chancen, dass das Unternehmen doch noch fortgeführt werden könnte mindern) und quasi die Versicherung entlasten. Letztlich genügend Argumente für den Dienstleister, der Rückbuchung zu widersprechen und eine solche kann man auch nicht beliebig oft beantragen. Hier gilt im allgemeinen, dass es bei einer sachlich begründeten Ablehnung durch die Gegenseite dann wohl vorbei wäre.
Daher wurde mir dringendst geraten, wirklich zunächst den Weg über die Versicherung zu beschreiten und mich dann ggf. erneut wieder and die Bank zwecks Rückerstattung zu wenden, denn dann könnte ich meinen Schaden auch klar beziffern und der Dienstleiser (TC) der Rückbuchung kaum widersprechen. Letzteres könnte man mir zwar auch nicht garantieren, aber in jedem Fall stünden die Chancen weitaus besser.
Der Argumentation konnte ich dann folgen und werde es damit vorerst auf sich beruhen lassen.
Klingt schlüssig, aber was passiert mit den Fristen? Die dürften bis dahin abgelaufen sein...
Hallo,
lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
GGrüße -
@mucmuli sagte:
Neckermann ist eine MARKE der Thomas Cook Touristik GmbH. Wenn Henkel pleite geht, dann sind die Marken Persil, Spee und wie sie alle heißen auch betroffen. Neckermann ist wie Persil ...
Nein! Mit Persil kannste noch waschen auch wenn Henkel pleite ist.

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Hallo,
lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
GGrüße@meeresrausch sagte:
Hallo,
lt. meiner Bank, kann ich den Antrag nach Erhalt einer Antwort des Versicheres stellen, bei Nichtzahlung oder bei weniger als der eigentliche Schaden.
SSollte ich nach 60 Tagen, hier Antragstellung bei Karea nichts hören könnte ich gleichfalls den Antrag stellen.
Am besten ist es darauf zu bestehen, das der Antrag schon mal zu geschickt wird, hier bei der zuständigen Bank und nicht beim Kreditinstitut.b. MasterCard in München.
GGrüßeGenau dieses hat mir meine Bank gestern auch mitgeteilt, nachdem ich den Chargeback Antrag letzte Woche eingereicht habe.
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@mnml sagte:
Nein! Mit Persil kannste noch waschen auch wenn Henkel pleite ist.

Wenn es dann noch hergestellt wird. Und Persil hat auch eine weiße Weste ... Es war ja auch nurh um zu verdeutlichen was eine Marke ist
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@cady7 sagte:
Wir werden auch vertrauen und fliegen, obwohl eine Restangst bleibt vorallem mit Kindern
Auch mit Emirates? Wohin soll's gehen? Wann startet ihr?
