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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Toma07T Toma07

    Es heißt doch hier:
    Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen:

    • Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung.
    • Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.).
    • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

    Punkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.

    KourionK 1
    KourionK 1
    Kourion
    schrieb am zuletzt editiert von Kourion
    #2001

    @toma07 sagte:

    Es heißt doch hier:
    Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
    Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
    Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
    Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

    Punkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.

    Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.

    Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

    *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
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    • RinnebachR Rinnebach

      @sonnestrand75 sagte:

      Wird nicht besser. Willst du hier nur stänkern?
      Du greifst mit deinen vagen Beleidigungen alle hier Schreibenden an.
      (überflüssiges Zitat entfernt)

      Getroffene Hunde bellen........

      Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.

      Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2002

      @rinnebach sagte:

      Getroffene Hunde bellen........

      Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.

      Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

      Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?

      Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.

      RinnebachR 1 Antwort Letzte Antwort
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      • RinnebachR Rinnebach

        @sonnestrand75 sagte:

        Wird nicht besser. Willst du hier nur stänkern?
        Du greifst mit deinen vagen Beleidigungen alle hier Schreibenden an.
        (überflüssiges Zitat entfernt)

        Getroffene Hunde bellen........

        Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.

        Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

        vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2003

        @rinnebach sagte:

        Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

        Sorry, aber das sehe ich ganz anders ... zum einen bewegt das Thema und ist emotional, zum anderen ist es sicher für viele Betroffene ihr "erstes Mal" und ein paar grundsätzliche Aspekte / Abläufe zu erfahren daher überaus hilfreich.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • olicheckO olicheck

          @d-saster sagte:

          Vielleicht ausreichend bemessen, um unschöne Bilder gestrandeter und verzweifelter Urlauber zu vermeiden, denn wäre unsere bräsige Regierung genötigt, doch tatsächlich mal zu handeln statt zu schwafeln. Die Leute, die ihre Anzahlung oder den gesamten Reisepreis verloren haben, interessiert die Regierung nicht die Bohne.

          Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

          (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

          Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.

          https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/?uri=celex:32015L2302

          SokratesS Offline
          SokratesS Offline
          Sokrates
          Experte Istanbul
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2004

          @olicheck sagte:

          Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

          (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

          Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
          ===============

          Antwort:

          Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

          LG

          Sokrates

          Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

          Erny1805E D. SasterD 2 Antworten Letzte Antwort
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          • SonneStrand75S SonneStrand75

            @rinnebach sagte:

            Getroffene Hunde bellen........

            Ich beleidigte niemanden. Wenn Du Dich beleidigt fühlst..... Lebensrisiko.

            Was sollen Diskussionen hier zum Thema Insolvenzrecht, Haftung, Politik.......nicht hilfreich. Für die meisten zumindest. Absolut OT.

            Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?

            Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.

            RinnebachR Offline
            RinnebachR Offline
            Rinnebach
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2005

            @sonnestrand75 sagte:

            Dein Beitrag über Urlaub mit dem Auto nach Schwarzwald war also voll im Thema?

            Na ja, don't feed the troll. Viel Spaß noch.

            Natürlich! Das Leben birgt nun mal Risiken. Auch das "Urlauberleben". Diese Risiken gehören einkalkuliert. Es gibt halt nicht überall die Vollkasko, die einen in Watte bettet.

            Ich bin, wenns dumm läuft, auch mit 2.200 Euro dabei. Was soll ich mir jetzt Gedanken machen? Es läuft alles nach dem Versicherungsrecht und dem Insolvenzrecht.

            Da kann man sich kurz einlesen, seine eigenen Schlüsse ziehen, seine Optionen festmachen und fertig.

            Um noch mal auf den Schwarzwald zurück zu kommen, ja, auch da kann das Auto kaputt gehen, aber da hat Vollkasko Deutscher ja den ADAC.

            Du verstehst was ich sagen will?

            Karl Valentin: "Die Zukunft war früher auch besser."

            1 Antwort Letzte Antwort
            Antworten Zitieren
            • SonneStrand75S SonneStrand75

              @stephan-schuboth sagte:

              Tippfehler ausgeschlossen.... vorher alles 10 mal kontrolliert. Ich habe aber 2 E-Mail Adressen (von meiner Partnerin und meine) eingegeben mit komma dazwischen. War wahrscheinlich nicht vorgesehen....

              Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.

              Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.

              Stephan SchubothS Offline
              Stephan SchubothS Offline
              Stephan Schuboth
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2006

              @sonnestrand75 sagte:

              Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.

              Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.

              Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

              SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • SokratesS Sokrates

                @olicheck sagte:

                Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
                ===============

                Antwort:

                Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

                LG

                Sokrates

                Erny1805E Offline
                Erny1805E Offline
                Erny1805
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2007

                @sokrates sagte:
                Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!
                LG
                Sokrates

                Daher kann ich.immer nur wieder auf diesen Artikel hinweisen, auch wenn es einige satt haben. Abschnitt Lobby. Das Problem hätte seit 2017ngelöst werden können, in welcher Form auch immer. Wie z.b. von Schmelling vorgeschlagen nach Umatzgrösse der jeweiligen Firma...

                https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • Stephan SchubothS Stephan Schuboth

                  @sonnestrand75 sagte:

                  Gut, wenn du eine ungültige Mail angibst (es wundert mich, dann nicht geprüft wurde), dann kannst du natürlich keine Mail bekommen.

                  Wenn einfach der Inhalt des Feldes als Email interpretiert wird, kann es ja gar nicht funktionieren.

                  Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2008

                  @stephan-schuboth sagte:

                  Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

                  Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

                  Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
                  Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

                  Stephan SchubothS 4 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • KourionK Kourion

                    @toma07 sagte:

                    Es heißt doch hier:
                    Wenn Sie eigenständig trotz der Absage des Veranstalters Ihre ursprünglich gebuchte Reise antreten, müssen Sie bitte Folgendes berücksichtigen: 
                    Ihr gesetzlicher Schutz als Pauschalreisender ist nicht mehr gegeben: Sie reisen auf eigene Verantwortung. 
                    Andere Bestandteile Ihrer Reise werden wahrscheinlich nicht gewährleistet (Transfer, Hotel, Reiseleitung, etc.). 
                    Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

                    Punkt 2 und 3 sind ja eigentlich klar ( wenn ich Teile nutze kann ich sie nicht geltend machen). Aber wie ist dann Punkt 1 zu verstehen, welcher "gesetzlichen Schutz" ist da gemeint? Wenn damit die Insolvenzversicherung gemeint ist widerspricht sich das doch mit Punkt 3 oder verstehe ich das falsch.

                    Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.

                    *yasmin* Offline
                    *yasmin* Offline
                    *yasmin
                    schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                    #2009

                    @kourion sagte:

                    Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
                    ----------------------------------

                    Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....

                    Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

                    Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

                    Toma07T KourionK 3 Antworten Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • SokratesS Sokrates

                      @olicheck sagte:

                      Das Problem ist, das die EU-Richtlinie in Bezug auf eine evtl. zulässige Quotierung der Rückzahlung, eben Schlupflöcher offenläßt:

                      (40)"Ein wirksamer Insolvenzschutz sollte jedoch nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssen, wie beispielsweise die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dies unverhältnismäßige Auswirkungen auf die Kosten des Schutzes haben und somit seine Wirksamkeit beeinträchtigen würde. In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt sein.

                      Eben dies ist jetzt passiert und es wird fast unmöglich sein, jemanden dafür haftbar zu machen.
                      ===============

                      Antwort:

                      Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

                      LG

                      Sokrates

                      D. SasterD Offline
                      D. SasterD Offline
                      D. Saster
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2010

                      @sokrates sagte:

                      Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

                      Ebensogut könnte es die Thomas Cook GmbH gewesen sein, die ihre Untergesellschaften in einen Pott gepackt hat und als alleinige Versicherungsnehmerin auftrat, statt jede Gesellschaft einzeln gegen Pleite zu versichern. Das hat ihr sicherlich eine Menge Geld gespart.

                      Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich. Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?

                      vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • Kosta64K Offline
                        Kosta64K Offline
                        Kosta64
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2011

                        Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde. Ich habe übrigens Flug nochmal gebucht. War mir zu riskant dann festzusitzen wenn Bucher die Flüge storniert. Hotel bietet mir den Aufenthalt zu VA Konditionen an. Zum Glück ist bei mir nur die Anzahlung von 400€ im A.....

                        D. SasterD Sandra HBCS AnnabellaDonnaA 3 Antworten Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • SonneStrand75S SonneStrand75

                          @stephan-schuboth sagte:

                          Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

                          Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

                          Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
                          Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

                          Stephan SchubothS Offline
                          Stephan SchubothS Offline
                          Stephan Schuboth
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2012
                          Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • SonneStrand75S SonneStrand75

                            @stephan-schuboth sagte:

                            Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

                            Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

                            Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
                            Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

                            Stephan SchubothS Offline
                            Stephan SchubothS Offline
                            Stephan Schuboth
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2013
                            Dieser Beitrag wurde gelöscht!
                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • SonneStrand75S SonneStrand75

                              @stephan-schuboth sagte:

                              Es sind beide gültig....aber wurden vom System wahrscheinlich als eine erkannt. Wie auch immer....

                              Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

                              Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
                              Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

                              Stephan SchubothS Offline
                              Stephan SchubothS Offline
                              Stephan Schuboth
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2014

                              @sonnestrand75 sagte:

                              Da war ein Feld für eine Email-Adresse im Format "xxx@yyy.de"

                              Du hast "xxx@yyy.de, aaa@bbb.de" eingegeben.
                              Dass das nicht funktionieren kann, ist eigentlich offensichtlich.

                              Jupp hat er.... Offensichtlich war es für mich nicht unbedingt. Normalerweise lassen sich so Onlineformulare bei fehlerhaften einträgen gar nicht erst senden. Aber wie gesagt... Vielen Dank für die schnelle Antwort.

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • D. SasterD D. Saster

                                @sokrates sagte:

                                Abgesehen davon, dass dieser so unwahrscheinliche Fall eingetreten ist, für die Versicherung war das nicht unwahrscheinlich! Schließlich hat die ja die jetzt betroffenen Firmen in diesen einen Topf gepackt und damit die Unterdeckung erst verursacht!

                                Ebensogut könnte es die Thomas Cook GmbH gewesen sein, die ihre Untergesellschaften in einen Pott gepackt hat und als alleinige Versicherungsnehmerin auftrat, statt jede Gesellschaft einzeln gegen Pleite zu versichern. Das hat ihr sicherlich eine Menge Geld gespart.

                                Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich. Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?

                                vonschmelingV Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2015

                                @d-saster sagte:

                                Was passiert eigentlich, wenn die Versicherungssumme nicht mal ausreicht, um alle Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen zu lassen und zurück zu holen? Das ist nicht unwahrscheinlich.

                                Doch, das ist äußerst unwahrscheinlich ...

                                Lässt man die sitzen oder holt man die zurück und nimmt sie später anteilig in Regress?

                                Ersteres sicher nicht, bei zweiterem gilt das Sagen, es werde nach Bemessung des Schadens quotiert, inwieweit das aber dann die Zurückgeholten betrifft ist ebenso unklar wie das Sagen an sich.
                                Enormer Raum für Spekulationen, bei der die Zurich sich einigermaßen spröde gibt bis hin zu nicht BGB konformen Aussagen am Telefon (wenn sie denn so gemacht wurden - das ist ja auch wieder spekulativ!).
                                Tatsächlich ist die Summe vorgesehen für sowohl Rückführungen als auch Schadensforderungen (lt. EU), weshalb das "die Bundesregierung" anders sieht (oder ob die Journaille auch da was falsch verstanden hat) - spekulativ.
                                Jedenfalls sind irgendwelche Neiddebatten vollkommen überflüssig (beispielsweise "die waren ja wenigstens im Urlaub, die haben´s gut!") weil - du ahnst es sicher schon? - spekulativ.

                                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                "Im Herzen barfuß!"

                                D. SasterD 1 Antwort Letzte Antwort
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2016

                                  Noch ein Wort zu den Spekulationen betreffend die Tickets und ihre Gültigkeit:
                                  Selbstverständlich sind auch Ryanair oder Easyjet Flugscheine stornierbar, nur nützt das nix mangels Erstattung im Falle einer Kündigung.

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • *yasmin* *yasmin

                                    @kourion sagte:

                                    Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
                                    ----------------------------------

                                    Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....

                                    Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

                                    Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

                                    Toma07T Offline
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                                    Toma07
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2017
                                    • Sie können Ihren Reisepreis nicht mehr vollständig bei dem zuständigen Insolvenzversicherer geltend machen

                                    Diese Info war jetzt von der HC Seite, Gibt es diese Info auch von Zürich direkt oder woher kommt das?
                                    Wenn dies eine Offizielle Aussage ist bedeutet sie doch im Umkehrschluss das ich zB. die Flüge in Anspruch nehmen kann und den Rest bei der Insolvenzversicherung (Zürich) geltent machen kann. Es gab ja auch die Aussage das wenn man nur Teile in Anspruch nimmt es keine Pauschalreise mehr ist und kein Anspruch besteht - dazu steht dieser Punkt im Wiederspruch.

                                    cady7C 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • *yasmin* *yasmin

                                      @kourion sagte:

                                      Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
                                      ----------------------------------

                                      Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....

                                      Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

                                      Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

                                      KourionK 1
                                      KourionK 1
                                      Kourion
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2018

                                      @-yasmin sagte:

                                      Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....
                                      Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.
                                      Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

                                      Ich habe das einzig auf Mängel in der Art von "falsche Zimmerkategorie" o.ä. bezogen. Und derartige Mängel anmelden und dafür Minderung beantragen können gehört ja auch zum gesetzl. Schutz des Pauschalreisenden.
                                      Aber klar... kann man verstehen wie man will und andere sehen's / interpretieren es anders. 😉

                                      Es kommt nicht darauf an, mit dem Kopf durch die Wand zu gehen, sondern mit den Augen die Tür zu finden. (Werner von Siemens)

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • *yasmin* *yasmin

                                        @kourion sagte:

                                        Gesetzlicher Schutz bedeutet ja z. B. auch, dass der Pauschalreisende bei Mängeln (Hotel / Flug, usw.) Minderung oder Schadenersatz beim Veranstalter geltend machen kann. Das entfällt natürlich, wenn die Reise nun auf eigene Verantwortung angetreten wird. Denke, dass es sich darum handelt.
                                        ----------------------------------

                                        Ich finde man kann das so oder so interpretieren, eindeutig ist das für mich nicht....

                                        Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

                                        Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung.

                                        Toma07T Offline
                                        Toma07T Offline
                                        Toma07
                                        schrieb am zuletzt editiert von Toma07
                                        #2019

                                        @-yasmin sagte:
                                        Als Pauschalreisender hätte er ja Anspruch auf den Transfer, Hotel etc. diesem widersprechen sie zwar damit, also auf eigene Verantwortung, aber in Punkt 3 steht wiederum, dass man die Teile, die man selbst tragen muss beim Insolvenzversicherer geltend machen kann oder ist dann damit gemeint, den Rest beim Insolvenzverwalter und nicht bei der Zurich - Versicherung einzureichen.

                                        Das kann man verstehen, wie man will, also eindeutig find ich das nicht, meine Meinung

                                        Also da steht eindeutig Insolvenzversicherung, das bedeutet bei Zürich und nicht beim Insolvenzverwalter.
                                        Natürlich könnte man dann wenn nur ein Teil der Forderung durch 110 mil Begrenzung ausgezahlt würde sich noch an den Insolvenzverwalter wenden.

                                        *yasmin* 1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Kosta64K Kosta64

                                          Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde. Ich habe übrigens Flug nochmal gebucht. War mir zu riskant dann festzusitzen wenn Bucher die Flüge storniert. Hotel bietet mir den Aufenthalt zu VA Konditionen an. Zum Glück ist bei mir nur die Anzahlung von 400€ im A.....

                                          D. SasterD Offline
                                          D. SasterD Offline
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                                          #2020

                                          @kosta64 sagte:

                                          Auf dem Sicherungsschein steht ja nu bei mir explizit Bucher Reisen. Werden die Gesellschaften jetzt als eine behandelt obwohl es quasi unabhängige GmbH´s sind oder ist bei der Versicherung TC und Bucher eins. Wäre ja interessant weil es dann die Versicherungssumme erhöhen würde.

                                          Ich habe bei Neckermann gebucht und auf dem Sicherungsschein steht die TC Touristik GmbH als Veranstalter. Wäre aber zu schön um wahr zu sein, wenn wir hier über mehr als die 110 Mio. sprechen könnten. Ich denke, es wird nur eine Versicherungspolice für alle TC Gesellschaften geben und am Ende gibt's für alle Betroffenen ein Almosen.

                                          SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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