Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@roro538 sagte:
Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.
https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be
Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen. -
@roro538 sagte:
Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.
https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be
Gibt es auch eine Zusammenfassung als Text?
So dass man nur wenige Sekunden investieren muss, um nützliche Informationen rauszuziehen.ich kann dir noch diesen Link geben. Dort steht auch viel geschrieben.
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@roro538 sagte:
Für alle die mit American Express bezahlt haben. Hier eine sehr gute Info von einer Anwältin.
https://www.youtube.com/watch?v=Hxsnd_cYef8&feature=youtu.be
Cool danke. Die haben auch ein Video für MasterCard. Wobei M&M,/DKB zu mir am Telefon meinte, dass ich denen einreichen muss, wie viel ich von Zurich erstattet bekommen habe.
Kann mich jemand über die Risiken aufklären, die ein Chargeback mit sich bringen soll/könnte, was die Dame im Video erwähnt
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@stephan-schuboth sagte:
Wann ist denn eigentlich Einsendeschluss???... Wirklich ernst gemeint!
Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...
@mucmuli sagte:
Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...
Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ... -
Schuld ist nicht die Versicherung, sondern eine Bundesregierung, die so etwas zulässt, dass der kleine Verbraucher in die Röhre schaut. Wenn unsere Regierung solche Versicherungen zulässt, dann wird es natürlich auch so gemacht. Und wie immer bei solchen Pleiten gehe ich davon aus, dass die Vorstandsvorsitzenden Ihr Schäfchen schon längst im trockenen haben und die Konten rechtzeitig vor der Insolvenz geräumt haben. Vielleicht fangen Sie von dem ganzen schönen Geld ja wieder mit einer neuen Firma an. (Wenn ich es weiß, buche ich dort nie mehr) So ist es nunmal immer. Ich kenne keine Ausnahme. Unsere Politik ist bestimmt auf Kuschelkurs gegangen mit den großen Unternehmen. Auch so läuft es leider immer. Schließlich müsste man für eine höhere Versicherungssumme ja auch höhere Beiträge zahlen. Man merkt schon, ich habe für unsere Politik nichts übrig und für solche Unternehmen auch nicht. Wie bereits gesagt, der strafrechtlich Aspekt ist hier nicht zu verachten. Bei einer drohenden Insolvenz noch Kundengelder einnehmen ist Betrug und somit strafbar.
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@mucmuli sagte:
Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...
Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...@vonschmeling sagte:
Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind
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ich kann dir noch diesen Link geben. Dort steht auch viel geschrieben.
@roro538 sagte:
ich kann dir noch diesen Link geben. Dort steht auch viel geschrieben.
Danke, Zusammenfassung war, es ist eine unbekannte Situation, nehmen Sie am besten einen Anwalt, zum Beispiel deren Kanzlei. Nicht abwimmeln lassen und schon jetzt Antrag stellen, da die Summe nicht ausreichen wird.
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@vonschmeling sagte:
Nochmals vollkommen aberwitzige Aussage der freundlichen Frau - sorry aber dass du da so gar keine Zweifel hattest finde ich befremdlich!
Der Schadenseintritt auf der Seite es Buchers ist die Absage der Reise. Erst dann entfalten Fristen Wirkung.
Diese lauten nach wie vor: 8 Wochen nach Schadenseintritt (Ergänzungen können Interessierte über die Suchfunktion finden).
Man kann sich jetzt aussuchen, ob mucmuli die Informationen nicht korrekt verstanden oder die Frau am Telefon überwiegenden Unsinn kommuniziert hat - ich bin grad noch ambivalent ...Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind
@mucmuli sagte:
Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind
... sagt die Frau von der Kaera ...
Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück! -
@stephan-schuboth sagte:
Wann ist denn eigentlich Einsendeschluss???... Wirklich ernst gemeint!
Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...
@mucmuli sagte:
Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...
Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.
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@mucmuli sagte:
Da ich etwas anderes wissen wollte, war mir diese Aussage relativ egal. Ich hab ja meinen Schaden bereits angemeldet. Letztendlich fängt Zürich eh erst mit der Bearbeitung an, wenn alle Reisen komplett abgesagt sind
... sagt die Frau von der Kaera ...
Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!@vonschmeling sagte:
... sagt die Frau von der Kaera ...
Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.
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@vonschmeling sagte:
... sagt die Frau von der Kaera ...
Sorry, aber ich geb´s bei dir jetzt definitiv auf - das wird dir vermutlich eh zupass kommen.
Allen anderen am Thema interessierten muss ich leider aufmerksames Lesen der jeweiligen Inhalte verordnen.
Für Fragen und spezifischen Austausch gibt´s ja noch die PN Funkiton zum Glück!Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.
@mucmuli sagte:
Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.
Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.
Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.
Im Gesetz steht es trotzdem so...
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Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben. Die Seite ist echt Schrott, mir sind schon jetzt mehrere Fehler aufgefallen.
Dabei habe ich noch nie eine Webseite programmiert, sehe also nur das Offensichtliche.
@sonnestrand75 sagte:
Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben.
Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...
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@sonnestrand75 sagte:
Ich frage mich, welchen Azubi sie ans Programmieren des Webformulars gesetzt haben.
Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...
@malini sagte:
Super, dass es hier zu jedem Thema kompetente Leute gibt - bestimmt werden etliche Headhunter auf dich aufmerksam...
Hast du das programmiert oder warum greifst du mich an?
Es ist nunmal schlecht. Mein Freund ist vom Fach, er hat meinen Eindruck bestätigt. -
SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub

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@mucmuli sagte:
Die Frau von Kaera meinte zu mir am Telefon 8 Wochen ab Insolvenzantrag, wobei wenn Reisen im Jahr 2020 erst Ende 12/19 abgesagt werden, dann hätten diese ja keine Chance mehr ...
Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.
@stephan-schuboth sagte:
Danke....Ich werde da erstmal anrufen.... Hatte oben im Explorer das Datum und 656 stehen. Muss ja bei denen irgendwo gelandet sein.... Ansonsten aufs Neue.
Auch für dich gilt die Frist von 8 Wochen nach Schadenseintritt und keinesfalls nach Insolvenzantrag.
Erklärung:
Der Insolvenzantrag löst den Schadensfall für den Kundengeldabsicherer aus.
Beim Kunden tritt der Schadensfall ein, wenn er Gewissheit über die nicht Erbringbarkeit seiner bezahlten Leistungen erlangt.
Fazit:
Die First zur Reklamation deines Anspruchs begann am Tage der Absage deiner Reise und dauert ferner 8 Wochen an.(Nebensatz: Dieses halbgare Hörensagengeeier hier torpediert die Interessen der Betroffenen!)
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SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub

@schlangenfanger sagte:
SonneStrand , ich wünsch euch einen schönen Urlaub

Danke schön! Zumindest das Wetter spielt mit, auf Ibiza keine Selbstverständlichkeit...
Sitzen quasi auf gepackten Koffern...
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@mucmuli sagte:
Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.
Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.
Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.
Im Gesetz steht es trotzdem so...
@sonnestrand75 sagte:
Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.
Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.
Im Gesetz steht es trotzdem so...
Wo steht dies denn bitte im Gesetz? Und bitte komm mir jetzt nicht mit 'unverzüglich', was lediglich ohne schuldhaftes verzögern bedeutet, aber eine nach den Umständen des Einzellfalls angemessene Prüfungs- und Überlegungsfrist beinhaltet. (Und da ist es selbstverständlich, dass die Versicherung einen Überblick haben muss). Genau deshalb hab ich bei Kaera nachgefragt, und diese vollständige Auszahlung wurde verneint (was auch logisch ist).
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Da steht eindeutig, in voller Höhe auszahlen, sofort.
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@mucmuli sagte:
Du weißt natürlich alles besser, ist eh klar. Wenn nicht alle Reisen von TC abgesagt sind und die Schadenshöhe gar nicht feststeht, kann Zurich nicht mit der Entschädigung beginnen, da die Quoten nicht feststehen. Gut, hätten sie dich eingestellt, dann wäre das natürlich möglich, weil du alles weißt und die Klügste auf dem Planeten bist.
Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.
Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.
Im Gesetz steht es trotzdem so...
@sonnestrand75 sagte:
Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.
Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.
Im Gesetz steht es trotzdem so...
Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.
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@sonnestrand75 sagte:
Es steht halt im Gesetz anders. Erst auszahlen, dann quotieren. Wie auch immer es funktionieren soll, wenn die Grenze so schnell erreicht wird.
Dass Zurich sich davor drücken will, jedem danach eine Forderung rauszuschicken, zu viel Ausbezahltes zurückzuzahlen, ist nachvollziehbar.
Im Gesetz steht es trotzdem so...
Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.
@jdinger sagte:
Im Gesetz steht "unverzüglich". Das bedeutet ohne schuldhaftes Zögern. Quotieren ist kein schuldhaftes Zögern, sondern in diesem Fall möglicherweise notwendig.
Sagen wir so, es ist eh völlig egal, wie ich es verstehe. Zurich wird eh so machen, wie sie wollen.
Es steht auch nirgendwo, dass erst Rückholungen ganz bezahlt werden sollen. Trotzdem äußern sie sich in Medien so, dass nur der Rest quotiert wird.Wir werden sehen, was passiert.