Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab! -
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!@etlaeuft sagte:
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung... -
@etlaeuft sagte:
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung...@hesse19 sagte:
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung...Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....
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An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
An Sophia
Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.
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An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
An Sophia
Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.
@magghy sagte:
An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
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Antwort:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...? -
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!@etlaeuft sagte:
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
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Ob das wohl noch etwas mit Neckermann wird bezweifle ich sehr stark habe einen alten Artikel gefunden. Danke noch für die gestrige Hilfe!
Liebe Grüße Sophia
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@magghy sagte:
An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
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Antwort:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...? -
Hallo
Jetzt muss ich hier mal etwas fragen.
Wir haben bei Neckermann im Sommer schon gebucht für Dezember. Der Flug geht mit Tuifly. Die haben ja nur 15kg Gepäck. Auf der Buchungsbestätigung stand aber 20kg. Kam uns komisch vor, deshalb hat meine Frau schon vor längerer Zeit mal bei Tuifly angerufen und sich das bestätigen lassen. Soweit so gut, war noch vor der Insolvenz. Da hat sie eine Vorgangsnummer bekommen um die Flüge zuordnen zu können. Heut bin ich mal auf die Idee gekommen mit der Vorgangsnummer und meinem Namen auf der Seite von Tuifly zu probieren ob ich Sitze reservieren kann. Einfach der Neugierde halber und siehe da ich hätte einchecken können und habe sogar Buchungsnummern für die Flüge angezeigt bekommen. Status grün. Dann wären ja die Flüge immer noch gebucht, das Hotel ist storniert. Haben wir angerufen.
Ist schon seltsam. -
@etlaeuft sagte:
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
@sophia2019 sagte:
wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!
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@sophia2019 sagte:
wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!
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@magghy sagte:
An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
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Antwort:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?@etlaeuft sagte:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?
Es gibt einen Sicherungsschein, egal ob er nun nutzbar ist oder nicht.
Ich vermute, dass Mastercard den Sicherungsschein solange als gültig ansieht, bis seine Ungültigkeit in Form einer Auszahlungsverweigerung seitens der Versicherung bewiesen ist.
Dumm wäre es nur, wenn die Versicherung dir trotzdem eine kleine Teilsumme auszahlt.
Ich denke nicht, dass es eine Ad-hoc-Lösung gibt. Aber Eile besteht eigentlich auch nicht. -
Ist die Bundesregierung eigentlich in den Herbstferien??? Die wollten ja zeitnah entscheiden

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Was ist zeitnah?
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Ich verstehe nicht, wie Neckermann oder Bucher überhaupt noch irgendwelche Urlauber auf Reisen schicken wollen, die ja jetzt über keinen Sicherungsschein mehr abgedeckt werden können !!!!
Außerdem weiß doch wohl auch niemand, ob man in dem jeweiligen Hotel wohlwollend empfangen wird. ( Als Hotelier würde ich hier ganz sicher Vorkasse verlangen.)
Da muss sich doch sicher niemand drauf einlassen, oder.
Also können die Insolvenzverwalter doch endlich alle Reisen für die Zukunft absagen und hier eine klare Linie schaffen, damit die bisherigen Kunden endlich Ersatz buchen können.
Für mich sieht das so aus, als ob man hier noch möglichst viel Stornogebühren abgreifen will. -
@etläuft
Es steht nirgendwo geschrieben, dass bei der Beanspruchung einer Teilleistung der Versicherungsschutz der Zurich in Gänze erlischt.
Voraussetzung für ein chargeback ist in diesem Fall ganz klar eine Nicht- bzw. Teilerstattung der Versicherung.
Schon gar nicht verliert der Sicherungsschein seine "Gültigkeit", schlimmstenfalls erlischt mit der Inanspruchnahme einer Teilleistung (hier Flug) der Anspruch auf eine Erstattung der "Zusatzkosten".
Da aber bislang ja schon Uneinigkeit herrscht, ob die Rückholkosten der Deckelungssumme zuzurechnen sind, rechne ich ebenfalls nicht mit einer ad hoc Entscheidung für dieses weitere Problem.
Da das nicht die einzigen sind, wird es m.E. noch gewaltig knarzen im Gebälk der diversen beteiligten Plüschetagen ... -
Was ist zeitnah?
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vonschmeling
Dank Dank und immer wieder Dank für die erschöpfende Erklärung.
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@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.@vonschmeling sagte:
@Cnecky1
Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.Freundliche Antwort... Aber wenn dem so ist, warum hängen die Bucher ab 01.11.19 in der Luft?