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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • etläuftE Offline
    etläuftE Offline
    etläuft
    schrieb am zuletzt editiert von
    #2421

    Hallo Zusammen,
    obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
    Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
    Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
    Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
    Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
    Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
    Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
    Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
    Vielen Dank vorab!

    Hesse19H Sophia2019S 2 Antworten Letzte Antwort
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    • etläuftE etläuft

      Hallo Zusammen,
      obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
      Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
      Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
      Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
      Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
      Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
      Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
      Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
      Vielen Dank vorab!

      Hesse19H Offline
      Hesse19H Offline
      Hesse19
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2422

      @etlaeuft sagte:

      Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.

      Bei c) hätte ich Bedenken.
      Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
      Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
      Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
      Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

      etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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      • Hesse19H Hesse19

        @etlaeuft sagte:

        Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.

        Bei c) hätte ich Bedenken.
        Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
        Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
        Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
        Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

        etläuftE Offline
        etläuftE Offline
        etläuft
        schrieb am zuletzt editiert von
        #2423

        @hesse19 sagte:

        Bei c) hätte ich Bedenken.
        Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
        Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
        Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
        Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

        Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....

        waldbaderW 1 Antwort Letzte Antwort
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        • MagghyM Offline
          MagghyM Offline
          Magghy
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2424

          An etläuft

          Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.

          An Sophia

          Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.

          etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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          • MagghyM Magghy

            An etläuft

            Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.

            An Sophia

            Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.

            etläuftE Offline
            etläuftE Offline
            etläuft
            schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
            #2425

            @magghy sagte:

            An etläuft

            Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
            =========
            Antwort:
            Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

            MagghyM Hesse19H 2 Antworten Letzte Antwort
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            • etläuftE etläuft

              Hallo Zusammen,
              obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
              Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
              Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
              Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
              Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
              Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
              Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
              Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
              Vielen Dank vorab!

              Sophia2019S Offline
              Sophia2019S Offline
              Sophia2019
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2426

              @etlaeuft sagte:

              Hallo Zusammen,
              obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
              Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
              Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
              Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
              Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
              Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
              Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
              Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
              Vielen Dank vorab!

              wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

              bitte löschen - geht nicht selbst

              etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
              Antworten Zitieren
              • Sophia2019S Offline
                Sophia2019S Offline
                Sophia2019
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2427

                Ob das wohl noch etwas mit Neckermann wird bezweifle ich sehr stark habe einen alten Artikel gefunden. Danke noch für die gestrige Hilfe!

                Liebe Grüße Sophia

                https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/05/27/thomas-cook-nichts-schoenreden/

                bitte löschen - geht nicht selbst

                1 Antwort Letzte Antwort
                Antworten Zitieren
                • etläuftE etläuft

                  @magghy sagte:

                  An etläuft

                  Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
                  =========
                  Antwort:
                  Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

                  MagghyM Offline
                  MagghyM Offline
                  Magghy
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2428

                  Kommt drauf an bei welcher Bank du bist und welchen Kreditkartenvertrag du hast. Aber soviel wie ich verstanden hab ist bei einer abgesagten Reise auch kein Teilbaustein mehr möglich.

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • andy200A Offline
                    andy200A Offline
                    andy200
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2429

                    Hallo

                    Jetzt muss ich hier mal etwas fragen.
                    Wir haben bei Neckermann im Sommer schon gebucht für Dezember. Der Flug geht mit Tuifly. Die haben ja nur 15kg Gepäck. Auf der Buchungsbestätigung stand aber 20kg. Kam uns komisch vor, deshalb hat meine Frau schon vor längerer Zeit mal bei Tuifly angerufen und sich das bestätigen lassen. Soweit so gut, war noch vor der Insolvenz. Da hat sie eine Vorgangsnummer bekommen um die Flüge zuordnen zu können. Heut bin ich mal auf die Idee gekommen mit der Vorgangsnummer und meinem Namen auf der Seite von Tuifly zu probieren ob ich Sitze reservieren kann. Einfach der Neugierde halber und siehe da ich hätte einchecken können und habe sogar Buchungsnummern für die Flüge angezeigt bekommen. Status grün. Dann wären ja die Flüge immer noch gebucht, das Hotel ist storniert. Haben wir angerufen.
                    Ist schon seltsam.

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • Sophia2019S Sophia2019

                      @etlaeuft sagte:

                      Hallo Zusammen,
                      obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
                      Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
                      Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
                      Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
                      Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
                      Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
                      Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
                      Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
                      Vielen Dank vorab!

                      wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                      etläuftE Offline
                      etläuftE Offline
                      etläuft
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2430

                      @sophia2019 sagte:

                      wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                      Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

                      etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                      • etläuftE etläuft

                        @sophia2019 sagte:

                        wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                        Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

                        etläuftE Offline
                        etläuftE Offline
                        etläuft
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2431

                        @etlaeuft sagte:

                        Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

                        Never sollte das heißen 😉

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • etläuftE etläuft

                          @magghy sagte:

                          An etläuft

                          Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
                          =========
                          Antwort:
                          Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

                          Hesse19H Offline
                          Hesse19H Offline
                          Hesse19
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #2432

                          @etlaeuft sagte:

                          Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

                          Es gibt einen Sicherungsschein, egal ob er nun nutzbar ist oder nicht.
                          Ich vermute, dass Mastercard den Sicherungsschein solange als gültig ansieht, bis seine Ungültigkeit in Form einer Auszahlungsverweigerung seitens der Versicherung bewiesen ist.
                          Dumm wäre es nur, wenn die Versicherung dir trotzdem eine kleine Teilsumme auszahlt.
                          Ich denke nicht, dass es eine Ad-hoc-Lösung gibt. Aber Eile besteht eigentlich auch nicht.

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • Joschua100J Offline
                            Joschua100J Offline
                            Joschua100
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2433

                            Ist die Bundesregierung eigentlich in den Herbstferien??? Die wollten ja zeitnah entscheiden 😳

                            1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • KarinmanuelaK Offline
                              KarinmanuelaK Offline
                              Karinmanuela
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2434

                              Was ist zeitnah?

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Hanseat0915H Offline
                                Hanseat0915H Offline
                                Hanseat0915
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2435

                                Ich verstehe nicht, wie Neckermann oder Bucher überhaupt noch irgendwelche Urlauber auf Reisen schicken wollen, die ja jetzt über keinen Sicherungsschein mehr abgedeckt werden können !!!!
                                Außerdem weiß doch wohl auch niemand, ob man in dem jeweiligen Hotel wohlwollend empfangen wird. ( Als Hotelier würde ich hier ganz sicher Vorkasse verlangen.)
                                Da muss sich doch sicher niemand drauf einlassen, oder.
                                Also können die Insolvenzverwalter doch endlich alle Reisen für die Zukunft absagen und hier eine klare Linie schaffen, damit die bisherigen Kunden endlich Ersatz buchen können.
                                Für mich sieht das so aus, als ob man hier noch möglichst viel Stornogebühren abgreifen will.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV Offline
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                                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                  #2436

                                  @etläuft
                                  Es steht nirgendwo geschrieben, dass bei der Beanspruchung einer Teilleistung der Versicherungsschutz der Zurich in Gänze erlischt.
                                  Voraussetzung für ein chargeback ist in diesem Fall ganz klar eine Nicht- bzw. Teilerstattung der Versicherung.
                                  Schon gar nicht verliert der Sicherungsschein seine "Gültigkeit", schlimmstenfalls erlischt mit der Inanspruchnahme einer Teilleistung (hier Flug) der Anspruch auf eine Erstattung der "Zusatzkosten".
                                  Da aber bislang ja schon Uneinigkeit herrscht, ob die Rückholkosten der Deckelungssumme zuzurechnen sind, rechne ich ebenfalls nicht mit einer ad hoc Entscheidung für dieses weitere Problem.
                                  Da das nicht die einzigen sind, wird es m.E. noch gewaltig knarzen im Gebälk der diversen beteiligten Plüschetagen ...

                                  Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                  "Im Herzen barfuß!"

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                                  • KarinmanuelaK Karinmanuela

                                    Was ist zeitnah?

                                    vonschmelingV Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2437

                                    @karinmanuela sagte:

                                    Was ist zeitnah?

                                    Fast analog zu "unverzüglich" ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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                                    • PedroschkaP Offline
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                                      Pedroschka
                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2438

                                      Die Staatshaftung gab es schon mal in kleinem Rahmen

                                      https://www.handelsblatt.com/unternehmen/handel-konsumgueter/nach-thomas-cook-pleite-diesen-pauschalreisen-fehlt-unter-umstaenden-der-gesetzliche-insolvenzschutz/25089354.html?ticket=ST-26847405-nLfZkebSJYSA4MCUErEg-ap2

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                                      • KarinmanuelaK Offline
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                                        Karinmanuela
                                        Gesperrt
                                        schrieb am zuletzt editiert von Karinmanuela
                                        #2439

                                        vonschmeling
                                        Dank Dank und immer wieder Dank für die erschöpfende Erklärung.😏

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • vonschmelingV vonschmeling

                                          @Cnecky1
                                          Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                                          A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                                          Cnecky1C Offline
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                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #2440

                                          @vonschmeling sagte:

                                          @Cnecky1
                                          Auch für dich nochmal - extra langsam geschrieben:
                                          A-l-l-e T-C B-u-c-h-u-n-g-e-n w-u-r-d-e-n m-i-t A-n-t-r-a-g a-u-f I-n-s-o-l-v-e-n-z s-t-o-r-n-i-e-r-t.

                                          Freundliche Antwort... Aber wenn dem so ist, warum hängen die Bucher ab 01.11.19 in der Luft?

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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