Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.
Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.Verbesserte Versicherungslösung
Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.
Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".
Neustart unwahrscheinlich
War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531
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Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.
Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.Verbesserte Versicherungslösung
Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.
Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".
Neustart unwahrscheinlich
War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531
@sense82 sagte:
Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden
Neustart unwahrscheinlich
War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531
Na dann Geld an IV von Interessenten, und die Kunden auszahlen in voller Höhe (Differenz Versicherungzahlung) und alle sind zufrieden

Natürlich übernehmen die Interessenten auch die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter hoffe ich
mal sehn was passiert... -
Naja mit den Arbeitsplätzen ist das so ne Sache. Wäre natürlich top wenn es klappt.
Das Neckermann / Bucher gerettet werden glauben auch die ganzen Franchise Reisebüros nicht mehr. Die wollen sich so schnell wie möglich abkapseln. Am 14. Oktober gibt es bei Schauinsland einen runden Tisch der Inhaber der Reisebüros.
Das Ziel: Möglichst geschlossen möchte man sich einem anderen Reiseveranstalter – etwa der Tui – anschließen.
Frau Berks großer Optimismus den sie noch so lächelend ausgestrahlt hat nach der Anmeldung der Insolvenz ist wohl bald endgültig vorüber. Neustart ohne Geld, Reisebüros und das Vertrauen der Kunden? Sicher, das klappt! Nicht! Das noch Reisen stattfinden glaubt doch keiner mehr, oder? Der Laden wird abgewickelt, da bin ich mir zu 99% sicher.
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War im Reisebüro und habe eine kostenlose Optionsbuchung für ein Zimmer, sollte es mit Neckermann-Reisen dann nicht klappen.
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@all
Bitte keine kompletten Texte übernehmen und verlinken. Nur die Verlinkung mit kurzem Auszug/Hinweis daraus bitte. Das ist lt. Urheberrecht nicht gestattet und es kann zu Beschwerden kommen. -
Ich habe mit Hilfe meines Enkels die Schadensmeldung an Kaera erfolgreich absenden können . Mit Hilfe der vielen Hinweise hier im Forum wußte ich viel über Fehler , die man dabei machen kann . Ich sagte ihm als es beim 1. Anlauf nicht klappte , dass er nicht nur das Häkchen bei den Datenschutzbestimmungen setzten , sondern auch die Datenschutzbestimmungen anklicken muß . Ich hatte auch das hier irgendwo mal gelesen . Vielen Dank an alle , die ihre Erfahrungen hier mitgeteilt haben !
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Schlangenfanger,
gerne geschehen.
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Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab! -
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!@etlaeuft sagte:
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung... -
@etlaeuft sagte:
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung...@hesse19 sagte:
Bei c) hätte ich Bedenken.
Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
Ist aber nur eine Laieneinschätzung...Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....
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An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
An Sophia
Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.
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An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
An Sophia
Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.
@magghy sagte:
An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
=========
Antwort:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...? -
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!@etlaeuft sagte:
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
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Ob das wohl noch etwas mit Neckermann wird bezweifle ich sehr stark habe einen alten Artikel gefunden. Danke noch für die gestrige Hilfe!
Liebe Grüße Sophia
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@magghy sagte:
An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
=========
Antwort:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...? -
Hallo
Jetzt muss ich hier mal etwas fragen.
Wir haben bei Neckermann im Sommer schon gebucht für Dezember. Der Flug geht mit Tuifly. Die haben ja nur 15kg Gepäck. Auf der Buchungsbestätigung stand aber 20kg. Kam uns komisch vor, deshalb hat meine Frau schon vor längerer Zeit mal bei Tuifly angerufen und sich das bestätigen lassen. Soweit so gut, war noch vor der Insolvenz. Da hat sie eine Vorgangsnummer bekommen um die Flüge zuordnen zu können. Heut bin ich mal auf die Idee gekommen mit der Vorgangsnummer und meinem Namen auf der Seite von Tuifly zu probieren ob ich Sitze reservieren kann. Einfach der Neugierde halber und siehe da ich hätte einchecken können und habe sogar Buchungsnummern für die Flüge angezeigt bekommen. Status grün. Dann wären ja die Flüge immer noch gebucht, das Hotel ist storniert. Haben wir angerufen.
Ist schon seltsam. -
@etlaeuft sagte:
Hallo Zusammen,
obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten
auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
Vielen Dank vorab!wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
@sophia2019 sagte:
wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!
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@sophia2019 sagte:
wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry
Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!
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@magghy sagte:
An etläuft
Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
=========
Antwort:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?@etlaeuft sagte:
Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?
Es gibt einen Sicherungsschein, egal ob er nun nutzbar ist oder nicht.
Ich vermute, dass Mastercard den Sicherungsschein solange als gültig ansieht, bis seine Ungültigkeit in Form einer Auszahlungsverweigerung seitens der Versicherung bewiesen ist.
Dumm wäre es nur, wenn die Versicherung dir trotzdem eine kleine Teilsumme auszahlt.
Ich denke nicht, dass es eine Ad-hoc-Lösung gibt. Aber Eile besteht eigentlich auch nicht. -
Ist die Bundesregierung eigentlich in den Herbstferien??? Die wollten ja zeitnah entscheiden
