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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • Sense82S Offline
    Sense82S Offline
    Sense82
    schrieb am zuletzt editiert von Sense82
    #2501

    Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden

    Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.
    Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.

    Verbesserte Versicherungslösung

    Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.

    Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".

    Neustart unwahrscheinlich

    War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
    Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.

    https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531

    Erny1805E 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Sense82S Sense82

      Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden

      Das Ministerium für Justiz und Verbraucherschutz (BMJV) führt Gespräche mit der zuständigen Zurich-Versicherung über die Auswirkungen der Thomas-Cook-Pleite und die Entschädigung der Kunden. Das Ministerium meint, die Deckelung der Entschädigung auf 110 Millionen Euro begrenze lediglich die Erstattung von Kundengeldern (Anzahlungen und Vorauszahlungen), nicht aber die Kosten der Rückholung von Reisenden.
      Das würde bedeuten, dass für die Erstattung der Kundengelder mehr Geld zur Verfügung stünde. Die Zurich beharrt bisher auf ihrer Interpretation des Bürgerlichen Gesetzbuchs (Paragraph 651 r), dass die Deckelung den gesamten Entschädigungsaufwand limitiere. Ein Sprecher des Ministeriums räumt ein: "Wir können die Zurich nicht zwingen, unsere Rechtsauffassung zu übernehmen". Es müsste also Überzeugungsarbeit geleistet werden.

      Verbesserte Versicherungslösung

      Es gibt aber noch andere Gesprächsthemen. Geplant ist eine Reorganisation der Insolvenzsicherung von Pauschalreisen. Der Fall Thomas Cook zeigt, dass 110 Millionen nicht reichen. Eine verbesserte Versicherungslösung setzt voraus, dass sich Versicherer finden, die sich auf größere Risiken größerer Reiseveranstalter einlassen. Das war bisher vor allem die Zurich. Nun gibt es Vermutungen, Zurich wolle sich nach den misslichen Erfahrungen mit Thomas Cook ganz aus dem Geschäft zurückziehen oder keine größeren Risiken mehr zeichnen. Ein Zurich-Sprecher wollte das nicht kommentieren. Die Entscheidung hängt sicher auch vom Rückhalt bei den Rückversicherern ab. Als Alternative zur Versicherung käme, so das Ministerium, die Einrichtung eines Entschädigungsfonds in Betracht, in den wohl in erster Linie die Reiseveranstalter einzahlen müssten.

      Schließlich stellt sich die Frage der Staatshaftung. Wird eine EU-Richtlinie nicht oder nicht adäquat in nationales Recht umgesetzt, haftet der Staat für daraus entstehende Schäden. Die Richtlinie zur Absicherung von Pauschalreisenden sieht keine generelle Deckelung der Ansprüche vor. Vielmehr formuliert sie: "Die Mitgliedstaaten sollten gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind". Einschränkend heißt es jedoch, ein wirksamer Insolvenzschutz solle nicht bedeuten, dass sehr unwahrscheinliche Risiken berücksichtigt werden müssten wie etwa die gleichzeitige Insolvenz mehrerer der größten Reiseveranstalter, wenn dieser Schutz unverhältnismäßig teuer wäre. "In solchen Fällen kann die garantierte Erstattung begrenzt werden".

      Neustart unwahrscheinlich

      War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
      Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.

      https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531

      Erny1805E Offline
      Erny1805E Offline
      Erny1805
      schrieb am zuletzt editiert von
      #2502

      @sense82 sagte:

      Diskussion um Entschädigung für Thomas Cook-Kunden

      Neustart unwahrscheinlich
      War die deutsche Thomas Cook mit Töchtern wie Neckermann und Öger Tours ein sehr unwahrscheinliches Risiko, das nicht in voller Höhe abgesichert werden musste? Und hätte ein umfassender Schutz über 110 Millionen Euro hinaus zu hohe (Versicherungs-) Kosten verursacht? Das ist ein weites Feld für Juristen. Aus der Branche ist zu hören, dass Reiselustige verunsichert sind. Sie stellen die Frage: "Ist mein Geld bei euch noch sicher?"
      Was Thomas Cook angeht, so wird bezweifelt, dass das insolvente Unternehmen einen Neustart (mit Hilfe von Investoren) hinbekommt. Eher wird damit gerechnet, dass Wettbewerber an den Markenrechten der Töchter interessiert und bereit sind, dem Insolvenzverwalter dafür einen Preis zu zahlen.

      https://www.general-anzeiger-bonn.de/news/wirtschaft/thomas-cook-insolvenz_aid-46313531

      Na dann Geld an IV von Interessenten, und die Kunden auszahlen in voller Höhe (Differenz Versicherungzahlung) und alle sind zufrieden 🙂
      Natürlich übernehmen die Interessenten auch die Arbeitsplätze für die Mitarbeiter hoffe ich 🙂 mal sehn was passiert...

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      • Sense82S Offline
        Sense82S Offline
        Sense82
        schrieb am zuletzt editiert von Sense82
        #2503

        Naja mit den Arbeitsplätzen ist das so ne Sache. Wäre natürlich top wenn es klappt.

        Das Neckermann / Bucher gerettet werden glauben auch die ganzen Franchise Reisebüros nicht mehr. Die wollen sich so schnell wie möglich abkapseln. Am 14. Oktober gibt es bei Schauinsland einen runden Tisch der Inhaber der Reisebüros.

        Das Ziel: Möglichst geschlossen möchte man sich einem anderen Reiseveranstalter – etwa der Tui – anschließen.

        https://www.focus.de/finanzen/boerse/thomas-cook-pleite-reisebueros-bangen-um-ihre-existenz_id_11172290.html

        Frau Berks großer Optimismus den sie noch so lächelend ausgestrahlt hat nach der Anmeldung der Insolvenz ist wohl bald endgültig vorüber. Neustart ohne Geld, Reisebüros und das Vertrauen der Kunden? Sicher, das klappt! Nicht! Das noch Reisen stattfinden glaubt doch keiner mehr, oder? Der Laden wird abgewickelt, da bin ich mir zu 99% sicher.

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        • Sophia2019S Offline
          Sophia2019S Offline
          Sophia2019
          schrieb am zuletzt editiert von
          #2504

          War im Reisebüro und habe eine kostenlose Optionsbuchung für ein Zimmer, sollte es mit Neckermann-Reisen dann nicht klappen.

          bitte löschen - geht nicht selbst

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Ahotep2A Offline
            Ahotep2A Offline
            Ahotep2
            Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
            schrieb am zuletzt editiert von
            #2505

            @all
            Bitte keine kompletten Texte übernehmen und verlinken. Nur die Verlinkung mit kurzem Auszug/Hinweis daraus bitte. Das ist lt. Urheberrecht nicht gestattet und es kann zu Beschwerden kommen.

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            • SchlangenfangerS Offline
              SchlangenfangerS Offline
              Schlangenfanger
              Gesperrt
              schrieb am zuletzt editiert von
              #2506

              Ich habe mit Hilfe meines Enkels die Schadensmeldung an Kaera erfolgreich absenden können . Mit Hilfe der vielen Hinweise hier im Forum wußte ich viel über Fehler , die man dabei machen kann . Ich sagte ihm als es beim 1. Anlauf nicht klappte , dass er nicht nur das Häkchen bei den Datenschutzbestimmungen setzten , sondern auch die Datenschutzbestimmungen anklicken muß . Ich hatte auch das hier irgendwo mal gelesen . Vielen Dank an alle , die ihre Erfahrungen hier mitgeteilt haben !

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • KarinmanuelaK Offline
                KarinmanuelaK Offline
                Karinmanuela
                Gesperrt
                schrieb am zuletzt editiert von
                #2507

                Schlangenfanger,
                gerne geschehen.☺

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                • etläuftE Offline
                  etläuftE Offline
                  etläuft
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #2508

                  Hallo Zusammen,
                  obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
                  Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
                  Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
                  Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
                  Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
                  Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
                  Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
                  Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
                  Vielen Dank vorab!

                  Hesse19H Sophia2019S 2 Antworten Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • etläuftE etläuft

                    Hallo Zusammen,
                    obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
                    Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
                    Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
                    Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
                    Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
                    Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
                    Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
                    Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
                    Vielen Dank vorab!

                    Hesse19H Offline
                    Hesse19H Offline
                    Hesse19
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #2509

                    @etlaeuft sagte:

                    Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.

                    Bei c) hätte ich Bedenken.
                    Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
                    Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
                    Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
                    Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

                    etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                    Antworten Zitieren
                    • Hesse19H Hesse19

                      @etlaeuft sagte:

                      Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.

                      Bei c) hätte ich Bedenken.
                      Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
                      Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
                      Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
                      Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

                      etläuftE Offline
                      etläuftE Offline
                      etläuft
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #2510

                      @hesse19 sagte:

                      Bei c) hätte ich Bedenken.
                      Soweit ich die Richtlinien von Mastercard verstanden habe, ist ein Chargeback nur möglich, wenn die Erstattung durch die Versicherung nicht möglich ist oder gänzlich abgelehnt wird (steht so auf Seite 357 des Chargeback Guide von Mastercard von 24.9.).
                      Die Variante b) setzt also voraus, dass a) nachweislich gescheitert ist.
                      Soweit ich weiss, darf eine Kreditkartentransaktion nur einmal reklamiert werden, daher wäre ein Schnellschuss in Form von c) möglicherweise fatal. Da würde ich mich in jedem Fall diesbezüglich noch etwas umhören.
                      Ist aber nur eine Laieneinschätzung...

                      Gerade bei meiner Bank angerufen und den Fall geschildert .... Antwort: Man würde nichts erstatten, da die Reise ja komplett über den Sicherungsschein abgedeckt sei ... haha ..... Daraufhin habe ich darum gebeten mir das schriftlich zu geben, damit es später nicht heißt: Frist abgelaufen. Nein, schriftlich können man mir das natürlich nicht geben. Interessant....

                      waldbaderW 1 Antwort Letzte Antwort
                      Antworten Zitieren
                      • MagghyM Offline
                        MagghyM Offline
                        Magghy
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #2511

                        An etläuft

                        Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.

                        An Sophia

                        Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.

                        etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • MagghyM Magghy

                          An etläuft

                          Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.

                          An Sophia

                          Toll das es mit einer Hotelbuchung klappte. Du als Schwerbeschädigte hast natürlich noch mehr Probleme, da nicht soviel Flexibilität. Es gibt Hotels, die Cook-Betroffenen Sonderkonditionen bieten.

                          etläuftE Offline
                          etläuftE Offline
                          etläuft
                          schrieb am zuletzt editiert von Sokrates
                          #2512

                          @magghy sagte:

                          An etläuft

                          Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
                          =========
                          Antwort:
                          Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

                          MagghyM Hesse19H 2 Antworten Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • etläuftE etläuft

                            Hallo Zusammen,
                            obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
                            Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
                            Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
                            Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
                            Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
                            Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
                            Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
                            Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
                            Vielen Dank vorab!

                            Sophia2019S Offline
                            Sophia2019S Offline
                            Sophia2019
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #2513

                            @etlaeuft sagte:

                            Hallo Zusammen,
                            obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
                            Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
                            Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
                            Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
                            Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
                            Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
                            Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
                            Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
                            Vielen Dank vorab!

                            wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                            bitte löschen - geht nicht selbst

                            etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                            • Sophia2019S Offline
                              Sophia2019S Offline
                              Sophia2019
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #2514

                              Ob das wohl noch etwas mit Neckermann wird bezweifle ich sehr stark habe einen alten Artikel gefunden. Danke noch für die gestrige Hilfe!

                              Liebe Grüße Sophia

                              https://www.touristik-aktuell.de/nachrichten/veranstalter/news/datum/2019/05/27/thomas-cook-nichts-schoenreden/

                              bitte löschen - geht nicht selbst

                              1 Antwort Letzte Antwort
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                              • etläuftE etläuft

                                @magghy sagte:

                                An etläuft

                                Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
                                =========
                                Antwort:
                                Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

                                MagghyM Offline
                                MagghyM Offline
                                Magghy
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #2515

                                Kommt drauf an bei welcher Bank du bist und welchen Kreditkartenvertrag du hast. Aber soviel wie ich verstanden hab ist bei einer abgesagten Reise auch kein Teilbaustein mehr möglich.

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • andy200A Offline
                                  andy200A Offline
                                  andy200
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #2516

                                  Hallo

                                  Jetzt muss ich hier mal etwas fragen.
                                  Wir haben bei Neckermann im Sommer schon gebucht für Dezember. Der Flug geht mit Tuifly. Die haben ja nur 15kg Gepäck. Auf der Buchungsbestätigung stand aber 20kg. Kam uns komisch vor, deshalb hat meine Frau schon vor längerer Zeit mal bei Tuifly angerufen und sich das bestätigen lassen. Soweit so gut, war noch vor der Insolvenz. Da hat sie eine Vorgangsnummer bekommen um die Flüge zuordnen zu können. Heut bin ich mal auf die Idee gekommen mit der Vorgangsnummer und meinem Namen auf der Seite von Tuifly zu probieren ob ich Sitze reservieren kann. Einfach der Neugierde halber und siehe da ich hätte einchecken können und habe sogar Buchungsnummern für die Flüge angezeigt bekommen. Status grün. Dann wären ja die Flüge immer noch gebucht, das Hotel ist storniert. Haben wir angerufen.
                                  Ist schon seltsam.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • Sophia2019S Sophia2019

                                    @etlaeuft sagte:

                                    Hallo Zusammen,
                                    obwohl ich recht fleißig hier gelesen habe, würde ich hierzu Euren Ratschlag gerne hören....ich mach es möglichst kurz mit den Fakten:
                                    Pauschalreise Bucher gebucht, Absage erhalten, Anzahlung im Mai, Restzahlung im September (beides Mastercard), Flüge dennoch angetreten (hat geklappt), Flughafentransfer ist natürlich dann ausgefallen (stattdessen Mietwagen genommen) und das Hotel habe ich nochmal gebucht und neu bezahlt. Von der Fluggesellschaft weiß ich auch, was die Flüge gekostet haben (habe ich schriftlich).
                                    Variante a) Alles beim RV eingeben und unter "Zusatzkosten" angeben, dass der Flug funktioniert hat.
                                    Variante b) Chargeback eines großen Teils der KK-Zahlung im September versuchen. Logik: Flüge haben stattgefunden, dadurch Aufbruch der Pauschalreise in Teilleistungen und daher Chargeback.
                                    Variante c) => Variante a) und b) parallel versuchen.
                                    Keine Variante für mich => Hundkaztemauskosten 😉 auch ansetzen oder gar verschweigen, dass die Flüge funktioniert haben
                                    Mir ist klar, dass ich noch Glück hatte mit den Flügen und andere hier alles bezahlt haben und nichts nutzen können .... dennoch würde ich natürlich auch versuchen, dass ein Teil der ausgefallenen Leistungen erstattet wird ....
                                    Habt Ihr eine Meinung bzw. gibt es hierfür schon eine Vorgehensweise....
                                    Vielen Dank vorab!

                                    wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                                    etläuftE Offline
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                                    etläuft
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #2517

                                    @sophia2019 sagte:

                                    wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                                    Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

                                    etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • etläuftE etläuft

                                      @sophia2019 sagte:

                                      wow das finde ich ganz schön mutig da würde ich nichts machen das Risiko eines B... wäre viel zu groß! Dumm sind die Leute auch nicht, sorry

                                      Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #2518

                                      @etlaeuft sagte:

                                      Ähm, vermutlich Missverständnis hier .... es geht nur darum genau das anzufragen was ausgefallen ist .... keineswegs mehr! Nerver!

                                      Never sollte das heißen 😉

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                                      • etläuftE etläuft

                                        @magghy sagte:

                                        An etläuft

                                        Da du einen Teil der Pauschalreise in Anspruch genommen hast gilt dein Sicherungsschein nicht mehr, um auf Entschädigung Anspruch zu haben.
                                        =========
                                        Antwort:
                                        Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #2519

                                        @etlaeuft sagte:

                                        Das wäre doch klasse! Dann gibt es keinen Sicherungsschein und damit muss Mastercard zahlen. Oder habe ich da was falsch verstanden ...?

                                        Es gibt einen Sicherungsschein, egal ob er nun nutzbar ist oder nicht.
                                        Ich vermute, dass Mastercard den Sicherungsschein solange als gültig ansieht, bis seine Ungültigkeit in Form einer Auszahlungsverweigerung seitens der Versicherung bewiesen ist.
                                        Dumm wäre es nur, wenn die Versicherung dir trotzdem eine kleine Teilsumme auszahlt.
                                        Ich denke nicht, dass es eine Ad-hoc-Lösung gibt. Aber Eile besteht eigentlich auch nicht.

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                          #2520

                                          Ist die Bundesregierung eigentlich in den Herbstferien??? Die wollten ja zeitnah entscheiden 😳

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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