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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • vonschmelingV vonschmeling

    @erny1805 sagte:

    Wobei es aber auch einige User hier gab die gesagt haben, das ihr Hotel für 2020 schon storniert wurde oder hab ich das falsch in Erinnerung?

    Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
    Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...

    Sophia2019S Offline
    Sophia2019S Offline
    Sophia2019
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3321

    @vonschmeling sagte:

    Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
    Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...

    Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.

    Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.

    Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.

    bitte löschen - geht nicht selbst

    SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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    • Sophia2019S Sophia2019

      @vonschmeling sagte:

      Jepp, aber die bezogen sich ausschließlich auf Aussagen von Hoteliers - und dem widerspricht der InsoV ja in seiner Mitteilung.
      Offen gestanden war ich auch der Überzeugung, dass alle Reservierungen mit der Beantragung des Insolvenzverfahrens aufgehoben bzw. zumindest schwebend unwirksam würden ...

      Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.

      Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.

      Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.

      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75S Offline
      SonneStrand75
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3322

      @sophia2019 sagte:

      Genau diese Aussage ist bei Insolvenzantrag von Kaera (Zürich) geschrieben worden und später berichtigt, das alle Reisen storniert wurde egal Pauschal, Flug oder Hotel.

      Auch ich habe von meinem Hotel auf Anfrage eine Nachricht erhalten das keine Neckermann Kunden mehr im Hotel aufgenommen werden und ich kommen kann, wenn ich vor Ort bezahle. Ob nun das Hotel das von sich aus machte oder wirklich alles storniert wurde kann ich nicht beurteilen.

      Meine Hotelbuchung ist ab 08.01.2020 und ich hänge total in der Luft.

      Hast du immer noch das Hotel nicht neu gebucht?  
      Dir wurde hier empfohlen, eine Buchung mit einer kostenlosen Stornierung bis paar Tage vor der Anreise zu tätigen... 
      Keine Optionsbuchung.

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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3323

        Ich glaube es sollte an dieser Stelle mal darauf hingewiesen werden, dass die Hoteliers dem Grunde nach überhaupt keine Auskunft betreffend die Buchungen gegenüber dem Gast erteilen dürften, da sie im Falle einer Veranstalterbuchung Nur-Hotel und logischerweise auch bei einer Pauschalreisebuchung jeweils einen Vertrag nicht mit dem Gast sondern mit dem RV geschlossen haben.
        Man stelle sich mal vor, da ruft einer an und sagt "Hallo, ich bin der Justin Bieber und wollte fragen, ob Turbotravel bei Ihnen ein Zimmer für mich reserviert hat" ... 😶
        Folglich ist es für jene Betroffene, die einen noch gültigen Reisevertrag haben, gar nicht von Belang, ob das Zimmer am 8.1.2020 storniert wurde (von wem auch immer!), denn der Veranstalter muss entweder erfüllen oder absagen.
        Wie er das macht ist dann sein Bier.

        Bekanntlich gibt es hier einige Forenschlauwis, die gerne dazu raten 1x pro Stunde da oder dort anzurufen (in kniffligen Lagen) vollkommen unbeachtlich der Befugnis auf Auskunftserteilung.
        Da die Dinge aber nun mal so sind wie sie sind, sind diese unbefugten Auskünfte der Hoteliers wertlos - es gilt was der der Veranstalter durch seinen Bevollmächtigten verlauten lässt, und nicht was der Pedro von der Spätschicht am Frontdesk mal grad so am Telefon unachtsam raushaut.
        Alle Inhaber gültiger Reiseverträge haben sich an ihr Reisebüro zu wenden, nicht an die Airline, das Hotel, oder an die Cousine der Schwägerin des CEO, mit der sie seit 3 Monaten zusammen Yoga machen ...

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        nicsteN 1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV vonschmeling

          Ich glaube es sollte an dieser Stelle mal darauf hingewiesen werden, dass die Hoteliers dem Grunde nach überhaupt keine Auskunft betreffend die Buchungen gegenüber dem Gast erteilen dürften, da sie im Falle einer Veranstalterbuchung Nur-Hotel und logischerweise auch bei einer Pauschalreisebuchung jeweils einen Vertrag nicht mit dem Gast sondern mit dem RV geschlossen haben.
          Man stelle sich mal vor, da ruft einer an und sagt "Hallo, ich bin der Justin Bieber und wollte fragen, ob Turbotravel bei Ihnen ein Zimmer für mich reserviert hat" ... 😶
          Folglich ist es für jene Betroffene, die einen noch gültigen Reisevertrag haben, gar nicht von Belang, ob das Zimmer am 8.1.2020 storniert wurde (von wem auch immer!), denn der Veranstalter muss entweder erfüllen oder absagen.
          Wie er das macht ist dann sein Bier.

          Bekanntlich gibt es hier einige Forenschlauwis, die gerne dazu raten 1x pro Stunde da oder dort anzurufen (in kniffligen Lagen) vollkommen unbeachtlich der Befugnis auf Auskunftserteilung.
          Da die Dinge aber nun mal so sind wie sie sind, sind diese unbefugten Auskünfte der Hoteliers wertlos - es gilt was der der Veranstalter durch seinen Bevollmächtigten verlauten lässt, und nicht was der Pedro von der Spätschicht am Frontdesk mal grad so am Telefon unachtsam raushaut.
          Alle Inhaber gültiger Reiseverträge haben sich an ihr Reisebüro zu wenden, nicht an die Airline, das Hotel, oder an die Cousine der Schwägerin des CEO, mit der sie seit 3 Monaten zusammen Yoga machen ...

          nicsteN Offline
          nicsteN Offline
          nicste
          schrieb am zuletzt editiert von nicste
          #3324

          Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von
          sich gewiesen.
          Erhellt nicht die momentane Situation vieler Eventuell-Reisenden, dient aber eventuellen Meinungsfindung.

          vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV Offline
            vonschmelingV Offline
            vonschmeling
            Moderator
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3325

            Zur Ergänzung:
            Ich habe maximales Verständnis, wenn ein Familienvater mit abgesagter Reise nach Male bei Emirates insistiert und gerne wissen möchte, wie er in sein neuerlich gebuchtes Traumhotel gelangt - nur hat ja die hier en detail hinterlassene Story gezeigt, was solche Auskünfte letzten Endes wert sind.
            Mich hat schon geraume Zeit wunder genommen, weshalb LVU sich von irgendwelchen mauseknatschis ihre ABB vorlesen lassen anstatt einfach aufzuhängen mit der glasklaren Aussage "Wir sind zu einer Auskunft Ihnen gegenüber überhaupt nicht befugt"!?
            Desgleichen gilt für social media Aktivitäten mit der Kernaussage "ganz gleich wie gebucht, wir befördern Sie mit gültigem Ticket" - denn das Ticket ist ja eben nicht mehr gültig, wenn die Reise vom Ticketkäufer (=Veranstalter) storniert wurde.
            Nachvollziehbar, dass man in so einer beschnickerten Situation alle Register ziehen möchte und nichts unversucht lässt - nur kann einem die Chose eben gewaltig um die Ohren fliegen, wenn man beispielsweise irgendwo in der Walachei zurückgelassen wird und sich auf solche Zusicherungen berufen möchte.
            Der Zusicherer war nicht authorisiert, die Zusicherung ist wertlos.

            Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
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            1 Antwort Letzte Antwort
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            • nicsteN nicste

              Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von
              sich gewiesen.
              Erhellt nicht die momentane Situation vieler Eventuell-Reisenden, dient aber eventuellen Meinungsfindung.

              vonschmelingV Offline
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              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
              #3326

              @nicste sagte:

              Einige Forenschlauwis haben auch in der Nacht vom 22.09. zum 23.09. 2019 auch noch geraten, unbedingt zu überweisen, damit man nicht „vertragsbrüchig“ wird und eine Insolvenz der tc-gruppe weit von
              sich gewiesen.

              Noch schlauer sind jene Foris, die die tatsächlich übermittelte Botschaft (z.B. wer nicht fristgemäß zahlt gerät in Verzug und kann auf Stornogebühren in Anspruch genommen werden) verstehend lesen konnten ... 😉
              Nach wie vor darf hier jeder seine Meinung haben und gerne auch darauf beharren, nicste.
              Wenn jemand die Frage stellt "was passiert, wenn ich einfach nicht zahle?" erhält er darauf die korrekt Antwort (siehe oben).
              Das war kein "Ratschlag"!

              Übrigens trat besagter Schlauwi (m/w/d) hier gar nicht in Erscheinung, das war nur ein Tipp zur gelegentlichen Sensibilisierung (auch in Krisen!) solche Ermunterungen gelegentlich mal an einem tiefen Durchatmen zu bewerten.

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

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              • vonschmelingV Offline
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                vonschmeling
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                schrieb am zuletzt editiert von
                #3327

                @ruedi.retyres
                Du musst deine Forderungen beim Vertragspartner (demnach TC international AG) geltend machen.
                Für Deutschland gilt:
                Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (noch gibt es nur den Antrag).
                Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht und dadurch gelten die gesetzten Fristen auch dann, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt.
                Ob das schweizer Recht es genauso handhabt musst du leider selbst herausfinden.

                Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                "Im Herzen barfuß!"

                SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                • vonschmelingV vonschmeling

                  @ruedi.retyres
                  Du musst deine Forderungen beim Vertragspartner (demnach TC international AG) geltend machen.
                  Für Deutschland gilt:
                  Die Frist beginnt mit der Eröffnung des Insolvenzverfahrens (noch gibt es nur den Antrag).
                  Im Eröffnungsbeschluss des Insolvenzgerichts werden die Gläubiger aufgefordert, ihre Forderungen anzumelden und es wird eine Anmeldefrist gesetzt. Dieser Beschluss des Amtsgerichts wird amtlich veröffentlicht und dadurch gelten die gesetzten Fristen auch dann, wenn ein Gläubiger selbst nichts von der Eröffnung des Insolvenzverfahrens erfährt.
                  Ob das schweizer Recht es genauso handhabt musst du leider selbst herausfinden.

                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75S Offline
                  SonneStrand75
                  schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                  #3328

                  Was ist denn mit unseren Forderungen? Wir können unsere Forderungen erst anmelden, wenn wir wissen, wieviel weniger Kaera auszahlen wird. Da es noch lange dauern kann, wie macht man es mit den Fristen?
                  (überflüssiges Zitat entfernt)

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                  • vonschmelingV Offline
                    vonschmelingV Offline
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                    #3329

                    Dahingehend klopft noch ein Küken an die Eierschale ... eine quotierte Auszahlung gab es bisher ja nicht.
                    Eine Frist zur Anmeldung eines Schadens kann erst dann beginnen, wenn der Schaden klar zu beziffern ist.

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

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                    • Boxer181206B Offline
                      Boxer181206B Offline
                      Boxer181206
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3330

                      Ich stelle hier mal eine ganz andere Frage bezüglich des 110 Mio Topfes. Lt jetzigen Stand werden davon die Hotelkosten und gegebenenfalls Rückflüge für gestrandete Urlauber einer Pauschalreise bezahlt. Die Versicherung hat den Hoteliers eine 50 prozentige Auszahlung der Hotelkosten versprochen damit die Urlauber ihren Urlaub zu Ende bringen können und nicht doppelt zur Kasse gebeten werden. Diese Auszahlung sollte Aufgrund der Buchungsinformation stattfinden. Ich stelle mir aber die Frage wie es der Hotelier überhaupt auseinderhalten kann ob der Gast eine Pauschalreise hat oder eine nur Hotelbuchung bei Neckermann. Auf dem Voucher den ich im Hotel abgebe steht das nämlich nicht drauf. Also gehe davon aus dass die Hoteliers alle Buchungen der Zürich mitgeteilt haben um wenigstens die 50 Prozent zu erhalten. Wurde bzw wird dann jede Buchung einzeln geprüft ob der Anspruch gerechtfertigt war oder nicht. Die Gäste mit Nur Hotel Buchungen hätten ja dann im Hotel bezahlen müssen da sie nicht versichert waren. Ich bin nur darauf gekommen weil eine Bekannte die vor der Insolvenz in einem Hotel eingecheckt hatte dann ab dem Tag der Insolvenz 50 Prozent der Hotelkosten tragen musste. Es war eine Nur Hotelbuchung. Hat jemand dazu Informationen?

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • Ahotep2A Ahotep2

                        Sorry, aber man muss verreisen, damit der Gutschein greift. Und pro Reise immer nur ein Gutschein. Warum soll Dir HoildayCheck 100 € überweisen für eine nicht stattgefundene Reise eines insolventen Veranstalters, wo es auch keine Provision für den Vermittler gab? Das wird bei jedem Vermittler so gehandhabt.

                        • Für die Gültigkeit eines Gutscheins ist der Tag der Buchung entscheidend. Der Reiseantritt kann zu einem späteren Zeitpunkt erfolgen.
                        • Der Gutschein gilt ausschließlich für die Buchung einer Pauschalreise (Flug & Hotel) oder einer Rundreise, nicht für die Buchung einer Kreuzfahrt oder eines Nur-Hotelangebotes.
                        • Der 100,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 1500,- € gültig.
                        • Der 50,- €-Gutschein ist ab einem Mindestreisepreis von 800,- € gültig.
                        • Eine Barauszahlung ist nicht möglich.

                        Eine Anrechnung auf Stornierungskosten ist nicht möglich.

                        • Bei Verlust besteht kein Anspruch auf Ersatz.
                        • Dieser Gutschein ist nicht mit anderen Aktionen kombinierbar.
                        • Der Gutschein kann nicht für exklusive Angebote genutzt werden.
                        • Der Gutschein-Code ist ein Mal pro Buchung einlösbar.
                        • Der Gutschein ist nicht auf bestehende Reisen oder rückwirkend anrechenbar.
                        • Pro Reisebuchung kann nur ein Gutschein eingelöst werden, unabhängig von der Anzahl der Reiseteilnehmer.
                        • Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
                        etläuftE Offline
                        etläuftE Offline
                        etläuft
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3331

                        Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.

                        Mich wundert die Antwort nicht, wobei .... sonst wird das übel für HC

                        aber ....
                        der Kunde hat doch die Reise gar nicht abgesagt ....

                        Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • etläuftE etläuft

                          Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.

                          Mich wundert die Antwort nicht, wobei .... sonst wird das übel für HC

                          aber ....
                          der Kunde hat doch die Reise gar nicht abgesagt ....

                          Ahotep2A Offline
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                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                          #3332

                          @etlaeuft sagte:

                          Der Gutschein wird nur nach durchgeführter Reise ausbezahlt. Bei abgesagten Reisen gilt kein Anspruch auf den Gutschein.
                          Mich wundert die Antwort nicht, wobei .... sonst wird das übel für HC

                          aber ....
                          der Kunde hat doch die Reise gar nicht abgesagt ....

                          ..das spielt keine Rolle. Der Gutschein und die akzeptierten Bedingungen daraus, sind mit einer Reise verknüpft, die angetreten wird.
                          Warum wundert Dich diese Antwort nicht? HC als Reisebüro hat ja auch keinen Cent an der Reise verdient, soll aber 100 € zahlen?

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • asolskijA Offline
                            asolskijA Offline
                            asolskij
                            Verwarnt Gesperrt
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3333

                            HC hat mich mit 300 euro (!!!) Gutschein angelockt - sonst würde ich diese Reise bei HC nicht kaufen (woanders war es billiger). Jetzt heisst es "wir haben nichts verdient". Ja, aber ich habe 3400 Euro verloren. Habe immer bei HC gebucht - ab jetzt nie mehr.

                            gesche.stG 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • asolskijA asolskij

                              HC hat mich mit 300 euro (!!!) Gutschein angelockt - sonst würde ich diese Reise bei HC nicht kaufen (woanders war es billiger). Jetzt heisst es "wir haben nichts verdient". Ja, aber ich habe 3400 Euro verloren. Habe immer bei HC gebucht - ab jetzt nie mehr.

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                              gesche.st
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3334

                              @asolskij sagte:

                              HC hat mich mit 300 euro (!!!) Gutschein angelockt - sonst würde ich diese Reise bei HC nicht kaufen (woanders war es billiger). Jetzt heisst es "wir haben nichts verdient". Ja, aber ich habe 3400 Euro verloren. Habe immer bei HC gebucht - ab jetzt nie mehr.

                              Aber da kann HC ja nichts für. Die haben ja quasi auch verloren. Wo du buchst ist natürlich deine Entscheidung.

                              1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • Ahotep2A Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3335

                                Entschuldige bitte asolskij, lese bitte noch einmal die Gutscheinbedingungen,die man übrigens auch bei oder vor der Buchung anklicken kann.
                                So handhabt das jeder andere Onlinevermittler auch.

                                Woanders hätte Dich auch die Insolvenz kalt erwischt, von daher unsachliches Gepolter, sorry.

                                asolskijA 1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3336

                                  Gestern Abend habe ich unsere heutige Reise abgesagt. Leider! Bis zum Abflug war mein Flug noch gültig. Ich hab mich von so vielen hier leider beeinflussen lassen. Jetzt hab ich nicht nur die bezahlte Reise verloren, sondern noch erneute Stornogebühren für das zweite gebuchte Hotel. Ich hatte am Freitag noch bei kaera angerufen und dort teilte man mir mit, ich könne fliegen, wenn die Airline mich mitnimmt und müsste das dann bei der Schadenseinreichung melden. Warum hab ich bloß hier so viel gelesen und mich bekloppt machen lassen? 😢

                                  towi1802T nabru73N Kathina44K vonschmelingV 5 Antworten Letzte Antwort
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                                  • Ahotep2A Ahotep2

                                    Entschuldige bitte asolskij, lese bitte noch einmal die Gutscheinbedingungen,die man übrigens auch bei oder vor der Buchung anklicken kann.
                                    So handhabt das jeder andere Onlinevermittler auch.

                                    Woanders hätte Dich auch die Insolvenz kalt erwischt, von daher unsachliches Gepolter, sorry.

                                    asolskijA Offline
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3337

                                    Würde ich bei TUI direkt buchen (ja, es gab nur 100 euro Gutschein), so würde ich jetzt auf Mallorca sein. Nein, dachte ich, alte Freinde sind die besten. Weit verfehlt! Komisch ist aber, dass auch "persönlicher Gutschein" nicht mehr gültig ist.

                                    Ahotep2A 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    • nabru73N nabru73

                                      Gestern Abend habe ich unsere heutige Reise abgesagt. Leider! Bis zum Abflug war mein Flug noch gültig. Ich hab mich von so vielen hier leider beeinflussen lassen. Jetzt hab ich nicht nur die bezahlte Reise verloren, sondern noch erneute Stornogebühren für das zweite gebuchte Hotel. Ich hatte am Freitag noch bei kaera angerufen und dort teilte man mir mit, ich könne fliegen, wenn die Airline mich mitnimmt und müsste das dann bei der Schadenseinreichung melden. Warum hab ich bloß hier so viel gelesen und mich bekloppt machen lassen? 😢

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                                      #3338

                                      @nabru73 sagte:

                                      Ich hatte am Freitag noch bei kaera angerufen und dort teilte man mir mit, ich könne fliegen, wenn die Airline mich mitnimmt ...

                                      Weißt Du, was das Wörtchen "wenn" für eine Bedeutung hat?

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                      • nabru73N nabru73

                                        Gestern Abend habe ich unsere heutige Reise abgesagt. Leider! Bis zum Abflug war mein Flug noch gültig. Ich hab mich von so vielen hier leider beeinflussen lassen. Jetzt hab ich nicht nur die bezahlte Reise verloren, sondern noch erneute Stornogebühren für das zweite gebuchte Hotel. Ich hatte am Freitag noch bei kaera angerufen und dort teilte man mir mit, ich könne fliegen, wenn die Airline mich mitnimmt und müsste das dann bei der Schadenseinreichung melden. Warum hab ich bloß hier so viel gelesen und mich bekloppt machen lassen? 😢

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                                        schrieb am zuletzt editiert von
                                        #3339

                                        Ach ja, ich hoffe, dass wir nicht als geflogen gelten, weil wir sowohl für den Hin- als auch für den Rückflug bereits online eingecheckt hatten und schon die Bordkarten hatten. Da muss es doch sicher eine Passagierliste geben, aus der hervorgeht, wer tatsächlich geflogen ist, oder?

                                        gesche.stG towi1802T 2 Antworten Letzte Antwort
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                                        • asolskijA asolskij

                                          Würde ich bei TUI direkt buchen (ja, es gab nur 100 euro Gutschein), so würde ich jetzt auf Mallorca sein. Nein, dachte ich, alte Freinde sind die besten. Weit verfehlt! Komisch ist aber, dass auch "persönlicher Gutschein" nicht mehr gültig ist.

                                          Ahotep2A Offline
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                                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                          schrieb am zuletzt editiert von
                                          #3340

                                          @asolskij sagte:

                                          Würde ich bei TUI direkt buchen (ja, es gab nur 100 euro Gutschein), so würde ich jetzt auf Mallorca sein. Nein, dachte ich, alte Freinde sind die besten. Weit verfehlt! Komisch ist aber, dass auch "persönlicher Gutschein" nicht mehr gültig ist.

                                          Jeder einzelne Gutschein ist an eine Reise gebunden. Bei Neubuchung gäbe es einen neuen Gutschein. Lese doch bitte endlich mal die Bedingungen dazu. Natürlich ist der Gutschein nun nicht mehr gültig.
                                          Bei allem Verständnis für den Frust über die entgangene Reise, aber Du fliegst gerade so tief unter dem Radar, da erübrigt sich jede weitere Erklärung dazu.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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