Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@wuelfi71 sagte:
.....Genau so sehe ich das nach wie vor beim Thema Umverteilung der persönlich erlittenen Verluste auf alle Steuerzahler (was manche gern so schön anonym als "Staatshaftung" umschreiben).....
Sehe ich in diesem Fall nicht so. Für mich hat der Staat ein EU Gesetz nicht genügend umgesetzt und ist dadurch in der Haftung.
Bei unseren Nachbarn hat es ja auch funktioniert. Wenn es um Diätenerhöhung gegangen wäre......
So enstand eine trügerische Sicherheit für den einzelnen.
Ich könnte mit den Kosten für eine bessere Absicherung leben.@deckerr sagte:
Sehe ich in diesem Fall nicht so. Für mich hat der Staat ein EU Gesetz nicht genügend umgesetzt und ist dadurch in der Haftung.
Bei unseren Nachbarn hat es ja auch funktioniert. Wenn es um Diätenerhöhung gegangen wäre......
So enstand eine trügerische Sicherheit für den einzelnen.
Ich könnte mit den Kosten für eine bessere Absicherung leben.Bin da ganz Deiner Meinung. Das hat auch nichts mit persönlichem Verlust zu tun, hier gibt es EU Rechtliche Vorgaben... und scheinbar hat sich Wuelfi immer noch nicht den Artikel durch gelesen um zu verstehen warum sich einige darauf berufen...
https://www.sueddeutsche.de/wirtschaft/thomas-cook-versicherung-1.4622090
Ebenso ist dies nicht die erste Insolvenz eines Reiseanbieters, daher sollte eine Fluggesellschaft schon eine einigermaßen klare Ansage machen können...
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@sonnestrand75 sagte:
Vor allem, wenn die Airlines ihre Inkompetenz wenigstens nicht die Fluggäste ausbaden lassen würden!
Hätten sie nicht solche unqualifizierte Aussagen von sich gegeben, könnten viele Reisenden vielleicht rechtzeitig andere Vorkehrungen treffen.Das ist jetzt aber ein wenig unfair. Wie ich von vornherein ausgeführt habe, haben wir es hier mit einer extrem komplizierten Rechtslage und einem Präzedenzfall zu tun, wie wir ihn noch nie erlebt haben. Auf juristischer Seite immer sehr schwierig, da es noch keine Vergleichsurteile gibt, wir betreten quasi Neuland. Und diese Expertise im (Insolvenz-)Recht erwartest Du vom Call-Center Mitarbeiter einer Airline, der auf seinem Bildschirm nichts anderes als eine gültige Buchung sehen kann? Für den bleibt sie so lange gültig und kann abgeflogen werden, bis sie halt nicht mehr gültig ist. Genau vor dieser Gefahr haben wir hier stets gewarnt und es jedem selbst überlassen zu entscheiden, ob er dieses Risiko tragen will oder nicht.
@cnecky1 sagte:
In einem anderen Thread habe ich das ausführlich erläutert. Damit, wer auch immer, von meinem Konto abbuchen darf, benötigt er/sie meine Unterschrift! Und wenn die Thomas Cook nicht hat, kann ich auch Anzahlungen bis zu 13 Monate zurück gehen lassen!Es bleibt aber auch bei Wiederholung eine Falschaussage. Der Finanzausschuss des Deutschen Bundesttages, das BaFin sowie das European Payments Council als Vertreter der Finanzwirtschaft haben bei Einführung von SEPA klar herausgestellt, dass eine Schriftform für SEPA Mandate nicht zwingend erforderlich ist (Quelle). Ansonsten wäre dieses praktische Zahlverfahren im Internethandel nicht mehr anwendbar gewesen. Lediglich die Bank von Thomas Cook könnte von Thomas Cook in ihren AGB's oder der Inkassovereinbarung die Schriftform verlangen, wo ich aber nicht von ausgehe.
Um es noch mal klar herauszustellen: Eine Insolvenz ist in der Wirtschaft ein alltäglicher und ganz normaler Vorgang und kein Betrug. Sie bewirkt kein Rückgaberecht für vertragsgemäß eingezogene Lastschriften über die achte Woche hinaus. Man müsste das Recht schon ziemlich verbiegen, um einen Richter zu finden, der bereit ist, den eigenen Verlust auf die Bank von Thomas Cook zu verlagern (denn nichts anderes würde eine Retoure bis zu 13 Monate bedeuten). Die Vergangenheit hat gezeigt, dass es tatsächlich hinreichend beschickerte Richter gibt, die Banken für ein Grundübel dieser Welt erachten (Stichwort "Widerrufsjoker"), um auf so ein schmales Brett zu kommen, auch das Reiserecht ist voller skurriler Urteile (Schampus bei Flugabsage HH-D). Drauf wetten würde ich allerdings nicht und nach normalen Maßstäben gemessen dürfte es nicht möglich sein, den eigenen Verlust mit einem Winkeladvokatentrick auf die Bank von Thomas Cook zu verlagern.
Genau so sehe ich das nach wie vor beim Thema Umverteilung der persönlich erlittenen Verluste auf alle Steuerzahler (was manche gern so schön anonym als "Staatshaftung" umschreiben). Bei allem Verständnis für persönliche Betroffenheit: Parteien, die aus populistischen Gründen sich dafür einsetzen, Verluste zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren, erhalten von mir sicher keine Stimme.
@wuelfi71 sagte:
Genau so sehe ich das nach wie vor beim Thema Umverteilung der persönlich erlittenen Verluste auf alle Steuerzahler (was manche gern so schön anonym als "Staatshaftung" umschreiben). Bei allem Verständnis für persönliche Betroffenheit: Parteien, die aus populistischen Gründen sich dafür einsetzen, Verluste zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren, erhalten von mir sicher keine Stimme.
Welche Partei hat sich dafür ausgesprochen...? Hab ich was verpasst?
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Folgende Aussage - Gefunden in der Vertriebs-info bei Thomas Cook:
Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurdeReisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Wir wissen, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020anbieten zu können.Wir sind mit unseren Leistungsträgern instetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020durchführen zu können. -
Sämtliche Hotelbuchungen sind schon gleich mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens storniert worden, auch die über den 31.12.2019 hinaus ...
@vonschmeling sagte:
Sämtliche Hotelbuchungen sind schon gleich mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens storniert worden, auch die über den 31.12.2019 hinaus ...
Das liest sich hier aber anders:
„Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde
Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Wir wissen, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020 anbieten zu können. Wir sind mit unseren Leistungsträgern in stetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020 durchführen zu können.“
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Sämtliche Hotelbuchungen sind schon gleich mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens storniert worden, auch die über den 31.12.2019 hinaus ...
@vonschmeling sagte:
Sämtliche Hotelbuchungen sind schon gleich mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens storniert worden, auch die über den 31.12.2019 hinaus ...
Hallo @vonschmelig, "..auch die über den 31.12.2019 hinaus.."
Dazu würde mich eine aussagekräftige Quelle interessieren.
TC sieht das wohl z.Zt. noch anders.....
Unter "Fragen zu gebuchten Pauschalreisen und Einzelleistungen"

Quelle: https://thomas-cook.insolvenz-solution.de/faq
Ups, da waren Andere schneller ...

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Wir haben auch eine Nur Hotel Buchung für den Januar. Irgendwie habe ich total überlesen, dass diese Buchungen automatisch storniert wurden. Müssen wir die offizielle Bestätigung abwarten vor wir das Charge Back Verfahren beantragen können? Oder gar warten bis zum 05.01., das wäre der Beginn der Hotelbuchung. Danke
@monikasy sagte:
Wir haben auch eine Nur Hotel Buchung für den Januar. Irgendwie habe ich total überlesen, dass diese Buchungen automatisch storniert wurden. Müssen wir die offizielle Bestätigung abwarten vor wir das Charge Back Verfahren beantragen können? Oder gar warten bis zum 05.01., das wäre der Beginn der Hotelbuchung. Danke
@monikasy ich blicke das auch nicht ganz, denn es wurden Reisen bis 31.12.2019 storniert. Danach habe ich Neckermann Reisen angeschrieben und nur die Mitteilung erhalten das ein Insolvenzverfahren eröffnet wird und ich meine Ansprüche in die Insolvenzliste stellen könnte. Ich habe ebenfalls nur Hotel ab 08.01.2020 gebucht und bin auch unsicher was gilt. Mein Hotel sagte mir keine Zimmer mehr von Neckermann-Reisen. Am Telefon von Neckermann Reisen bekam ich die Auskunft wir können noch nicht sagen was am 08.01.2020 los ist. Ich bin ein normal sterblicher Mensch und das ist mir mittlerweile alles zu hoch, denn egal wo man frägt eine genaue Auskunft bekommt man nicht. Auf eMailanfrage noch nicht einmal was persönliches sondern nur das ein Insolvenzverfahren eröffnet wird. Die Kunden stehen irgendwie dumm da....
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Ich habe auf meine Anfrage im Hotel folgende Antwort bekommen.
....Bitte beachten Sie, dass Ihre Reservierung in unserem System leider bereits storniert ist. Wir bitten Sie, Kontakt mit unserer Zentrale in Palma de Mallorca, Spanien, aufzunehmen, diese wird Ihnen bei Ihrer Reservierung gerne behilflich sein.....
Ob von Neckermann oder dem Hotel ist nicht ersichtlich. Reisetermin Ende Februar.
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@kathina44 sagte:
@ Erny1805
Ja klar- da steht gesetzlicher Schutz der Pauschalreise und nicht gesetzlicher Schutz der Versicherung oder Insolvenzversicherung. Mit gesetzlicher Schutz der Pauschalreise ist was anderes gemeint, nämlich daß Du einen Anspruch hast auf die vollständige Leistungserbringung, also Flug und Transfer und Reiseleitung und Hotel- und diesen Anspruch verliert man dann, wenn man den Flug trotzdem antritt. Ist doch logisch, Du hast dann nur noch den Flug und die anderen Leistungen kannst Du nicht mehr in Anspruch nehmen aufgrund Insolvenz und Absage der Reise. Dann bist Du am Flughafen angekommen und musst Divh selbst kümmern. Das ist gemeint.
Der so bezeichnete gesetzliche Schutz er Pauschalreise hat mit der Versicherung/ Sicherungsschein nicht zu tun.
Das ergibt sich aus dem nächsten Satz, wo drinsteht, daß- wenn man den Flug in Anspruch genommen hat, dann kann man bei der Versicherung nicht mehr die vollständige Reise geltend machen- ist doch auch logisch und so steht's ja auch daMan kann es aber auch so lesen, das der gesetzliche Schutz einer Pauschalreise Vorraussetzung ist für den Sicherungsschein und damit für die Entschädigung... Aber ich will das Thema nicht ausweiten da ich es nicht weiss. Am Ende werden wir es erfahren, wenn die Versicherung ihre Entscheidungen durch gibt. Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen... weil diese Kosten müssten ja eigentlich abgezogen werden da genutzt....
@erny1805 sagte:
Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude. -
Hallo Zusammen,
es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht.... -
Hallo Zusammen,
es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht.... -
Hallo Zusammen,
es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....@etlaeuft sagte:
Hallo Zusammen,
es gab hier mal eine Info, dass eine Bank gesagt hatte, dass Chargeback für eine Pauschlreise dann zumindest beantragbar ist, wenn der Versicherer nach Einreichung der Unterlagen und des Sicherungsscheines sich xyz Tage nicht meldet. Welche Dauer wurde hier nochmal genannt. Leider finde ich das nicht....Bei Master Card sind es 60 Tage so wurde mir dies von Miles and More gold Kredit Card DKB bestätigt.
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@erny1805 sagte:
Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.@ballonflieger sagte:
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist
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@erny1805 sagte:
Und selbst wenn das mit dem Flug in Ordnung geht vielleicht, wenn man das nicht dort im Antrag erwähnt.. Ich glaube nicht das Kaera überall anruft wer seine Flüge genutzt hat bei den Massen...
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.@ballonflieger sagte:
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.Um Gottes willen, ich wollte damit nur Katha aufzeigen, was Kaera dazu bringen könnte, warum dann vielleicht der Schutz entfällt da Flug genutzt. Das wäre mehr als Betrug und auch den anderen gegenüber unfair die im Topf mit drin sind... Aber wie von Schmeling sagte, wir sind in 2019 und per Email können die das ja auch abfragen denke ich
betrifft ja zum Grossteil alle nicht Condor Flüge, davon wird es nicht so viele massenhafte geben
Ausserdem wird der IV davon eine Übersicht haben denke ich... -
@ballonflieger sagte:
Das wäre dann in der Tat Versicherungsbetrug (bitte nicht dazu ermuntern/anstiften), der spielend leicht anhand der Passagierlisten nachweisbar ist.
Bilanz wäre dann folgende: Reise storniert. Ärgern. Kosten für Hotel doppelt bezahlt. Ärgern. Hin- und Rückflug widerrechtlich genutzt. Freuen. Möglicherweise dafür im nachhinein noch zur Kasse gebeten. Ärgern. Des Versicherungsbetrugs überführt aufgrund wissentlich falscher Angaben. Ärgern. Mit strafrechtlichen (in dem Fall wahrscheinlich "nur" finanziellen) Konsequenzen. Erst ärgern, dann über das "nur" freuen. Dadurch vorbestraft (polizeiliches Führungszeugnis), wodurch man sich evtl. berufliche Chancen verbaut. Ärgern. Kurz: Ein bisschen zu viel Ärger bei zu wenig Freude.Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen .... am 02.10. hat TC noch geschrieben, dass sie einfach nicht wissen, ob msn die Flüge nutzen darf ... ansonsten hast Dunatürlich Recht .... Man muss der Versicherung natürlich angeben, dass man geflogen ist
@etlaeuft sagte:
Zumindest dem Teil “wiederrechtlich genutzt” würde ich widersprechen ....
Wenn ein Vertrag (hier: Reisevertrag, bestehend aus Flug- + Hotelbuchung) von Deinem Vertragspartner (hier: Thomas Cook) gesetzeskonform widerrufen/storniert wird, ist er widerrufen/storniert. Alles andere ist Schönrederei...
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@wuelfi71 sagte:
Genau so sehe ich das nach wie vor beim Thema Umverteilung der persönlich erlittenen Verluste auf alle Steuerzahler (was manche gern so schön anonym als "Staatshaftung" umschreiben). Bei allem Verständnis für persönliche Betroffenheit: Parteien, die aus populistischen Gründen sich dafür einsetzen, Verluste zu sozialisieren und Gewinne zu privatisieren, erhalten von mir sicher keine Stimme.
Welche Partei hat sich dafür ausgesprochen...? Hab ich was verpasst?
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@towi1802 sagte:
Also, die Partei, die die Verluste sozialisieren wollte, hast Du hier mehrfach selber freundlich erwähnt.
Welche Farbe hat Gras?Die haben lediglich den Antrag eingebracht die Summe zu erhöhen
Aber keine hat bis jetzt gesagt wir entschädigen die Leute oder haben es vor 
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@vonschmeling sagte:
Sämtliche Hotelbuchungen sind schon gleich mit dem Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens storniert worden, auch die über den 31.12.2019 hinaus ...
Das liest sich hier aber anders:
„Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde
Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung. Wir wissen, dass die Ungewissheit der vergangenen zwei Wochen für unsere Kunden und Vertriebspartner sehr schwierig war. Derzeit arbeiten wir mit Hochdruck daran, schnellst möglichst wieder operativ tätig zu sein, um dann auch wieder Reisen ab dem 01.01.2020 anbieten zu können. Wir sind mit unseren Leistungsträgern in stetigem Kontakt, um die gebuchten Leistungen für Reisen mit Antrittsdatum ab dem 01.01.2020 durchführen zu können.“
@falconwing sagte:
Das liest sich hier aber anders:
„Ich habe eine Reise mit Reisedatum ab dem 01.01.2020 und die Fluggesellschaft / der Hotelier hat mir mitgeteilt, dass meine Buchung storniert wurde
Reisen mit Reiseantrittsdatum ab dem 01.01.2020 hat die deutsche Thomas Cook Gruppe nicht abgesagt. Anders lautende Aussagen sind unzutreffend. Sollte der Hotelier oder die Fluggesellschaft Ihnen mitgeteilt haben, dass Ihre Buchung storniert sei, so bitten wir, obgleich nicht von unserer Seite verantwortet, um Entschuldigung.
Super, danke für den Hinweis!
Tatsächlich war hier von den Hoteliers ausgesagt worden, dass auch für 2020 vorgesehene Reservierungen storniert worden seien.
Dies wird durch die offizielle Thomas Cook Mitteilung ja nun korrigiert.Selbstverständlich kann man für eine nicht abgesagte Reise (auch Nur-Flug/-Hotelbuchung) noch kein Chargeback beantragen, da die Leistung ja noch erbracht werden könnte.