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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • leosneffeL leosneffe

    @sonnestrand75 sagte:

    Wahrheit tut halt weh.

    Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
    Zum Thema abgesagte Reise, da kann sich keiner auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75S Offline
    SonneStrand75
    schrieb am zuletzt editiert von
    #3361

    @leosneffe sagte:

    Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
    Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

    Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

    Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

    leosneffeL 1 Antwort Letzte Antwort
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    • SonneStrand75S SonneStrand75

      @kathina44 sagte:

      Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?

      Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
      Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

      Kathina44K Offline
      Kathina44K Offline
      Kathina44
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3362

      @sonnestrand75 sagte:

      Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
      Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

      Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

      SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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      • vonschmelingV Offline
        vonschmelingV Offline
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3363

        Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
        Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
        Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
        Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

        Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        etläuftE Kathina44K nabru73N HC-Mitglied2685054H 4 Antworten Letzte Antwort
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        • leosneffeL Offline
          leosneffeL Offline
          leosneffe
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3364

          @etlaeuft sagte:

          Schon wieder alles widerrechtlich .... welches Gesetz, welcher Paragraph?

          ... na den Richter (gerne auch Zivilrecht) möchte ich sehen, der entscheidet, dass man einen Flug einer bezahlten Pauschalreise nutzt ....

          So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
          Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
          Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

          1 Antwort Letzte Antwort
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          • Kathina44K Kathina44

            @sonnestrand75 sagte:

            Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
            Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).

            Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75S Offline
            SonneStrand75
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3365

            @kathina44 sagte:

            Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.

            Ich bin mir ziemlich sicher, dass du später nicht gefragt wirst, ob du diese Rechtsauffassung teilst oder nicht.
            Das wird der Richter entscheiden, wenn du gegen die Rechnung, Mahnung usw klagen würdest.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • SonneStrand75S SonneStrand75

              @leosneffe sagte:

              Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
              Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.

              Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

              Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

              leosneffeL Offline
              leosneffeL Offline
              leosneffe
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3366

              @sonnestrand75 sagte:

              Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...

              Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.

              So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
              Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
              Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .

              PollyPetraP 1 Antwort Letzte Antwort
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              • vonschmelingV vonschmeling

                Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                etläuftE Offline
                etläuftE Offline
                etläuft
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3367

                @vonschmeling sagte:

                Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben

                BienekindB 1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ahotep2A 1
                  Ahotep2A 1
                  Ahotep2
                  Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3368

                  .....Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .
                  Dito

                  1 Antwort Letzte Antwort
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                  • etläuftE etläuft

                    @vonschmeling sagte:

                    Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                    Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                    Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                    Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                    Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                    Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben

                    BienekindB Offline
                    BienekindB Offline
                    Bienekind
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3369

                    Kinners! Geht raus spielen! Ist zwar dunkel, aber das macht nix...😡

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV vonschmeling

                      Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                      Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                      Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                      Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                      Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                      Kathina44K Offline
                      Kathina44K Offline
                      Kathina44
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3370

                      @vonschmeling sagte:

                      Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                      Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                      Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                      Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                      Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                      Ich bin ganz gespannt auf das Gerichtsverfahren

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
                        vonschmelingV Offline
                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                        #3371

                        @etläuft
                        Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
                        Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
                        Kann man drauf 💩 - ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
                        Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt.

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

                        etläuftE 1 Antwort Letzte Antwort
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                        • vonschmelingV vonschmeling

                          @etläuft
                          Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
                          Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
                          Kann man drauf 💩 - ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
                          Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt.

                          etläuftE Offline
                          etläuftE Offline
                          etläuft
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3372

                          @vonschmeling sagte:

                          @etläuft
                          Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
                          Ich gebe hier nicht etwa meine persönliche Rechtsauffassung wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
                          Kann man drauf 💩 - ist aber nun einmal regelmäßiges Recht - und Widerstand ziemlich zwecklos.

                          ... Wiederstand zwecklos 😂.... also doch Knast ... lasse Euch jetzt mal hier weiter machen ... habt sicher alle Recht 👍

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • vonschmelingV vonschmeling

                            Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                            Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                            Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                            Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                            Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                            nabru73N Offline
                            nabru73N Offline
                            nabru73
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3373

                            @vonschmeling sagte:

                            Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                            Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                            Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                            Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                            Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                            Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.

                            SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
                            Antworten Zitieren
                            • Gitti125G Offline
                              Gitti125G Offline
                              Gitti125
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3374

                              Wir sollten akzeptieren dass unser geld in die Insolvensmasse geflossen ist und uns nicht mehr gehört. Dafür hat der Insolvenzverwalter unsere Forderungen an kaera abgetreten die uns entschädigen sollen. Mèine Meinung. Schlaft trotzdem gut.

                              vonschmelingV 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • nabru73N nabru73

                                @vonschmeling sagte:

                                Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
                                Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
                                Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
                                Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.

                                Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.

                                Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.

                                SonneStrand75S Offline
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                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3375

                                @nabru73 sagte:

                                Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.

                                Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.

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                                • SonneStrand75S SonneStrand75

                                  @nabru73 sagte:

                                  Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.

                                  Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.

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                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3376

                                  @sonnestrand75 sagte:

                                  Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.

                                  Schwachsinn keine Leistung erbracht kein Anspruch auf Geld, was läuft bei Dir falsch?

                                  SonneStrand75S 1 Antwort Letzte Antwort
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                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3377

                                    @nabru73
                                    Du hast nichts verstanden von meiner Darlegung, und du warst eben leider nicht im Besitz gültiger Tickets.
                                    Natürlich erscheint dir das ungerecht, weil du pflichtbewusst gehandelt und bezahlt hast. Aber es ist auch "nicht gerecht", dass ich 5100€ p.a. für meine Krankenversicherung berappe und in den letzten 3 Jahren genau 1x den Hausarzt konsultiert habe ...

                                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                    "Im Herzen barfuß!"

                                    nabru73N sch.michaS 2 Antworten Letzte Antwort
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                                    • leosneffeL leosneffe

                                      @sonnestrand75 sagte:

                                      Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.

                                      Schwachsinn keine Leistung erbracht kein Anspruch auf Geld, was läuft bei Dir falsch?

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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3378

                                      @leosneffe sagte:

                                      Schwachsinn keine Leistung erbracht kein Anspruch auf Geld, was läuft bei Dir falsch?

                                      Ich habe es gemeldet.

                                      1 Antwort Letzte Antwort
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                                        #3379

                                        @nabru73

                                        Das ist aber ein ganz anderer Topf, da wird etwas ganz anderes drin gekocht. Dies ist nicht der Topf vom IV (wegen der möglichen Ersparnis was du vorhin sagtest).
                                        Wer sich ein wenig mit Insolvenzrecht auskennt - das sind normalerweise ganz knallharte Hunde (sorry), die gehen wenn es sein muss jahrelang jeden Pfennig hinterher. Kann hier aber sein, weil viele Privatleute involviert sind, das es etwas gnädiger ausgeht - vielleicht. Das alles wird sich in der Zukunft zeigen. Und nein, ich kenne nichts von Insolvenzen, nur vom hören sagen und was da so abgeht.
                                        Jetzt wo ich dachte es wird über das eigentliche Thema diskutiert, nachdem einige hier eines besseren belehrt würden, fangt ihr mit dem nächsten an. Und wissen tut es keiner, auch kein Rechtsanwalt, der weiß nur wo es lang geht.

                                        Oh Mist, jetzt habe ich mich doch hier eingemischt, wollte ich eigentlich nicht.

                                        Gruß

                                        1 Antwort Letzte Antwort
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                                        • Ahotep2A 1
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                                          Ahotep2
                                          Moderator Experte Nil-Region Experte Nilkreuzfahrten
                                          schrieb am zuletzt editiert von Ahotep2
                                          #3380

                                          Musst Du nicht melden SonneStrand75, ich lese mit.
                                          Das ist halt die Auffassung von leosneffe, beachte und kommentiere es einfach nicht.

                                          1 Antwort Letzte Antwort
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