Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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@sonnestrand75 sagte:
Wahrheit tut halt weh.
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann sich keiner auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.@leosneffe sagte:
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...
Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.
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@kathina44 sagte:
Ja der komplette Preis für den Flug wurde doch von mir längst bezahlt, also zweimal Flug bezahlen und nur einmal fliegen?
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).@sonnestrand75 sagte:
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.
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Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
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@etlaeuft sagte:
Schon wieder alles widerrechtlich .... welches Gesetz, welcher Paragraph?
... na den Richter (gerne auch Zivilrecht) möchte ich sehen, der entscheidet, dass man einen Flug einer bezahlten Pauschalreise nutzt ....
So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt . -
@sonnestrand75 sagte:
Du schmeißt gerade zwei Sachen in einen Topf. Deine bezahlte Reise wurde abgesagt. Der Flug gehört dir nicht, auch wenn du das Geld an TC bezahlt hast. Die Leistung wurde abgesagt (nach geltendem Recht) .
Wenn du sie trotzdem widerrechtlich wahrnimmst, nutzt du eine Leistung, für die du nichts bezahlt hast (die Zahlung vorher zählt nicht mehr).Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.
@kathina44 sagte:
Sehr merkwürdige Rechtsauffassung, die ich nicht teilen kann.
Ich bin mir ziemlich sicher, dass du später nicht gefragt wirst, ob du diese Rechtsauffassung teilst oder nicht.
Das wird der Richter entscheiden, wenn du gegen die Rechnung, Mahnung usw klagen würdest. -
@leosneffe sagte:
Absoluter Mumpitz, wenn jemand seine Reise komplett bezahlt hat, ist Er/Sie/Es auch dazu berechtigt den Flug in Anspruch zu nehmen, sollte der IV diesen nicht stornieren.
Zum Thema abgesagte Reise, da kann keiner sich auf eine Mail berufen, diese gilt rechtlich als nicht zugestellt.Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...
Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.
@sonnestrand75 sagte:
Interessante Auffassung, die so völlig fern der Realität liegt. Aber du kannst ja glauben, was du willst...
Wäre nur schön, wenn du mich damit in Ruhe lassen würdest.
So letzter Post zum Drama, für wen arbeitet Ihr?
Es ist doch ganz klarer Fakt, falls ich als ich als Kunde eines Reisebüros eine Reise Buche von der Insolvenz wie auch immer keine Informationen habe meinen Flug nutze, welcher Richter/in wird da wohl überhaupt erst die Hauptverhandlung eröffnen.
Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt . -
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben
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.....Es ist Absurd wie Ihr euch alles so zurecht biegt bis es passt .
Dito -
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Leute, Leute, dass es !auch! eine solche Rechtsauffassung geben kann bestreitet doch keiner aber ein Richter entscheidet das doch nicht ernsthaft so und ein IV würde das auch nicht so betreiben
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Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Ich bin ganz gespannt auf das Gerichtsverfahren
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@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt. -
@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa "meine persönliche Rechtsauffassung" wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßige Rechtsprechung - und Widerstand ziemlich zwecklos.
Ich kann natürlich auch massenhaft §§ kalben ... allein zweifle ich nicht von ungefähr, dass das hier einen der beharrlichen Zweifler auch nur ein Yota voranbringt.@vonschmeling sagte:
@etläuft
Soll ich dir noch Literaturempfehlungen dazu ausloben?
Ich gebe hier nicht etwa meine persönliche Rechtsauffassung wieder sondern habe versucht das Prinzip nahezulegen.
Kann man drauf
- ist aber nun einmal regelmäßiges Recht - und Widerstand ziemlich zwecklos.... Wiederstand zwecklos
.... also doch Knast ... lasse Euch jetzt mal hier weiter machen ... habt sicher alle Recht 
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Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.
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@vonschmeling sagte:
Ich versuche das mal möglichst einfach zu erläutern:
Mit dem Antrag auf ein Insolvenzverfahren übernimmt zunächst der vorl. InsoV die Aufgabe, das Vermögen im Interesse aller Gläubiger zusammenzuhalten um später eine gleichmäßige Verteilung zu gewährleisten und muss eine bevorzugte Befriedigung einzelner Gläubiger verhindern.
Was Kathina44 als ihr "gutes Recht" betrachtet ist tatsächlich ein Übergriff auf gesichertes Gesellschaftsvermögen - ggf. zum Nachteil anderer Gläubiger. Sie verschafft sich hiermit unberechtigt einen Vorteil, den sich andere Gläubiger nicht verschaffen können.
Das nennt man gewöhnlich widerrechtlich, obwohl es Kathina44´s Gerechtigkeitsempfinden durchaus widersprechen mag.Entgegen der hier volkstümlich gemutmaßten maximalen Forderungen von Steuern und Gebühren kommt eine Schadenersatzforderung mindestens in Höhe des vertraglichen vereinbarten Reisepreises in Betracht, darüber wird aber ggf. ein Richter entscheiden.
Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.
@nabru73 sagte:
Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.
Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.
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@nabru73 sagte:
Diejenigen, die die Reise per Lastschrift bezahlt hatten, konnten diese ja auch einfach zurückholen, ohne auf gesichertes Gesellschaftsvermögen überzugreifen. In meinem Fall ist der Flug bezahlt gewesen. Es hat kein anderer einen Vorteil davon, dass die Sitze heute leer geblieben sind. Im Gegenteil. Ich hätte meinen Schaden minimiert, da ich mehrere 100 Euro weniger Schaden bei Kaera einreichen hätte können.
Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.
@sonnestrand75 sagte:
Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.
Schwachsinn keine Leistung erbracht kein Anspruch auf Geld, was läuft bei Dir falsch?
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@nabru73
Du hast nichts verstanden von meiner Darlegung, und du warst eben leider nicht im Besitz gültiger Tickets.
Natürlich erscheint dir das ungerecht, weil du pflichtbewusst gehandelt und bezahlt hast. Aber es ist auch "nicht gerecht", dass ich 5100€ p.a. für meine Krankenversicherung berappe und in den letzten 3 Jahren genau 1x den Hausarzt konsultiert habe ... -
@sonnestrand75 sagte:
Sie konnten zwar erst mal zurückholen, aber es weiß noch keiner, ob das Geld nicht zurückgefordert wird.
Schwachsinn keine Leistung erbracht kein Anspruch auf Geld, was läuft bei Dir falsch?
@leosneffe sagte:
Schwachsinn keine Leistung erbracht kein Anspruch auf Geld, was läuft bei Dir falsch?
Ich habe es gemeldet.
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Das ist aber ein ganz anderer Topf, da wird etwas ganz anderes drin gekocht. Dies ist nicht der Topf vom IV (wegen der möglichen Ersparnis was du vorhin sagtest).
Wer sich ein wenig mit Insolvenzrecht auskennt - das sind normalerweise ganz knallharte Hunde (sorry), die gehen wenn es sein muss jahrelang jeden Pfennig hinterher. Kann hier aber sein, weil viele Privatleute involviert sind, das es etwas gnädiger ausgeht - vielleicht. Das alles wird sich in der Zukunft zeigen. Und nein, ich kenne nichts von Insolvenzen, nur vom hören sagen und was da so abgeht.
Jetzt wo ich dachte es wird über das eigentliche Thema diskutiert, nachdem einige hier eines besseren belehrt würden, fangt ihr mit dem nächsten an. Und wissen tut es keiner, auch kein Rechtsanwalt, der weiß nur wo es lang geht.Oh Mist, jetzt habe ich mich doch hier eingemischt, wollte ich eigentlich nicht.
Gruß
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Musst Du nicht melden SonneStrand75, ich lese mit.
Das ist halt die Auffassung von leosneffe, beachte und kommentiere es einfach nicht.
