Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
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Ich nehme an, die Frage sollte eine Reflexion hinsichtlich des "Schmerzes" provozieren ... aber natürlich ging das ins Leere.
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@AnnabellaDonna
Naja, diese "Ungerechtigkeit" hatte ich an sich nicht im Fokus ...
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Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet! -
@henri09 sagte:
Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
Das meine ich ganz ohne Ironie.@henri09 sagte:
Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!
@hainza sagte:
Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
Doch, unmissverständlich ohne "wenn und aber". Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf verwiesen, dass es bezüglich der Umsetzungsverpflichtung der EU-Richtlinie bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1996 gibt.
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Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
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Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden -
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Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
@vonschmeling sagte:
Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...
Na klar, es gibt viele "wenn und aber" auf dieser Welt. Mich würden deswegen auch lediglich diejenigen interessieren, die geeignet sind, die EU-Richtlinie 2015/2302 außer Kraft zu setzen, hinsichtlich ihrer Bestimmung, dass die Mitgliedsstaaten (also auch die Bundesrepublik) zu gewährleisten haben, dass Reisende, die eine Pauschalreise buchen, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. Um diese "wenn und aber" würd's nämlich hier gerade gehen. Wie bereits erwähnt, waren die "wenn und aber", die der Bundesregierung 1996 vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingefallen sind, offensichtlich nicht so umwerfend...
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Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden@banquoq sagte:
Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Das kann man gerne alles machen. Spielt aber für den konkreten Fall "Thomas-Cook-Pleite Deutschland" überhaupt keine Rolle. Den EU-Mitgliedsstaaten war es gem. EU-Richtlinie freigestellt, wie sie die Bestimmung umsetzen, Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang zu schützen. Die Bundesregierung hat sich bzgl. der Umsetzung für den bekannten Weg des § 651r BGB entschieden – und offensichtlich führte der Weg in die Wüste...
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Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.
Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
- es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
.. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden@banquoq sagte: GmbH in Deutschland..
Selbst Deutschland ist eine GmbH, kann man im Handeslregisterauszug nachlesen, deshalb haben wir auch Personalausweise und keine Personenausweise. Kaum einer hat die Staatasangehörigkeit Deutschland, ich auch nicht, bei mir steht nur das Adjektiv "Deutsch" im Perso. Und das ist natürlich keine Staatsangehörigkeit.Zurück zum Thema: mit dieser Pleite hat einfach niemand gerechnet, und wie wir wissen, herrscht einfach das blanke Chaos.
Hier im Forum wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen? Warum ist es gesetzeskonform, dass ein Hotelier erst Wochen/Monate nach Abreise des Gastes sein Geld erhält? Was muss man morgens rauchen, um soetwas zu legalisieren?
Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, gäbe es jetzt nicht hunderttausende Schliessungen von Hotels! Der Sicherungsschein soll es heilen. Gesetz hin oder her, wie der Reisende behandelt wird, und auch die Hotels/Airlines ist einfach eine Schande.
Apropos Airlines. Wenn TC Flüge storniert, bekommen die natürlich den vollen Flugpreis zurück, und nicht nur Steuern und Gebühren.
Oder haltet ihr TC für so dämlich...? -
Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!@vonschmeling sagte:
Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!Halbseiden und befürchtet - da ist er wieder, der hier schon öfter beklagte Holzhammer.
Hinter der von Dir als "Inkassoverein" bezeichneten Firma steht im Fall VW eine der in Sachen Verbraucherschutzklagen weltweit bekanntesten Großkanzleien. Und: myRight wird im Abgasskandal nicht zuletzt durch die Stiftung Warentest als "interessanter Deal" empfohlen.Klingt für mich erstmal überhaupt nicht halbseiden. Im Gegensatz zum Geschäftsmodell insolvent gehender Reiseveranstalter und den hierzulande in diesem Zusammenhang bestehenden vermeintlichen Sicherungssystemen.
Für Leute ohne Rechtsschutz im Rücken können Prozessfinanzierer eine letzte (und risikofreie) Möglichkeit sein, ansonsten verlorenes Geld zurückzuholen. Und mangels Alternativen sollte dann auch die im Erfolgsfall einbehaltene Provision zu verschmerzen sein.
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Es kostet nicht nichts, denn im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.
Das ist bei den hier im Rennen befindlichen Beträgen ganz schnell 4stellig.@michi137 sagte:
Es kostet nicht nichts, denn im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.
Das ist bei den hier im Rennen befindlichen Beträgen ganz schnell 4stellig.Das ist so nicht ganz richtig, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.
So steht es auf der Homepage von myRight"Ohne Kostenrisiko
Über 85% der Menschen scheuen aus Angst vor den Kosten den Gang zum Anwalt. myRight trägt für Verbraucher Anwalts- und Prozesskosten.
Nur bei Erfolg bekommen wir im Gegenzug eine faire Provision. Für Rechtsschutzversicherte arbeiten wir zudem mit allen Versicherern zusammen und berechnen keine Erfolgsprovision."
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@banquoq sagte: GmbH in Deutschland..
Selbst Deutschland ist eine GmbH, kann man im Handeslregisterauszug nachlesen, deshalb haben wir auch Personalausweise und keine Personenausweise. Kaum einer hat die Staatasangehörigkeit Deutschland, ich auch nicht, bei mir steht nur das Adjektiv "Deutsch" im Perso. Und das ist natürlich keine Staatsangehörigkeit.Zurück zum Thema: mit dieser Pleite hat einfach niemand gerechnet, und wie wir wissen, herrscht einfach das blanke Chaos.
Hier im Forum wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen? Warum ist es gesetzeskonform, dass ein Hotelier erst Wochen/Monate nach Abreise des Gastes sein Geld erhält? Was muss man morgens rauchen, um soetwas zu legalisieren?
Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, gäbe es jetzt nicht hunderttausende Schliessungen von Hotels! Der Sicherungsschein soll es heilen. Gesetz hin oder her, wie der Reisende behandelt wird, und auch die Hotels/Airlines ist einfach eine Schande.
Apropos Airlines. Wenn TC Flüge storniert, bekommen die natürlich den vollen Flugpreis zurück, und nicht nur Steuern und Gebühren.
Oder haltet ihr TC für so dämlich...?@cnecky1 sagte:
Hier ... wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.
Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen?
Ich hinterfrage Deine Wortwahl. "Eingedroschen" wird hier nämlich gar nicht, wer selbst ein Fan gefühlter Fakten ist muss angesichts des Ziels dieses Freds freilich damit rechnen, mit Tatsachen konfrontiert zu werden.
"Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, ..." Ja, das wäre sicherlich schön gewesen. Wir sind aber nicht bei wünsch Dir was, sondern bei: Ist so. Und da sahen die Verträge wohl kein derartiges Zahlungsziel vor.
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Reiseveranstalter zahlen Hotelrechnungen erst nach dem Ablauf der Reise.Und da gibt es sogar recht lange Fristen.
Das ist vertraglich geregelt und sicher kein T.Cook spezifisches Thema.
Es gibt eine Ausnahme- das ist das Thema Garantiekontingente, da werden bestimmte Vorauszahlungen an die Hotels geleistet.Sowas bindet aber unglaublich viel Kapital, daher kommt man mehr und mehr davon ab. Das sind die Fakten.
Zudem gibt keineswegs immer direkte Verträge mit den Hotels, weil auch grosse Veranstalter inzwischen stark auf unahängige Hotel-Bettenbanken* zurückgreifen. Man kauft das, was man für die Produktion einer Pauschalreise gerade braucht.Das läuft vollmaschinell ab.
Bedeutet:
Die Bettenbank klärt die finanzielle Abwicklung/Preis/Zahlung an die Hotels direkt und der RV zahlt den Hotelteil an die Bettenbank.
Zu welchem Preis er das Hotel dann kalkuliert -also wie er das in die Produktion/Kalkulation einstellt, das ist dann die Sache des RV.* Die weltgrösste Bettenbank sitzt auf Mallorca: Hotelbeds.
Hotelbeds ist Eigentum von Finanzinvestoren.Inzwischen wurde auch die ehemalige Bettenbank GTA von Kuoni/Schweiz übernommen.
Auch die Bettenbank Tourico wurde inzwischen von der Hotelbeds-Group aufgekauft. -
Ich sehe übrigens soweit keine großen Parallelen zwischen der Causa Unterversicherung und dem Dieselskandal.
Hier hat man schlicht verkannt, dass bei einer schier (oder gänzlich?) beliebigen Summe die Deckelung auf 110 Mio zu einer enormen Diskrepanz führen würde. Der Fehler ist demnach ganz und gar offensichtlich, richten soll das jetzt der Steuerzahler, ein völlig Unbeteiligter.Bei den Abgasgeschichten wurde manipuliert, gemauschelt und unterschlagen.
Der Anspruch richtete sich gegen das Unternehmen - also den Verursacher.