Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)
-
Thema Chargeback bei Pauschalreise:
Ich war heute bei meiner Volksbank um zumindest bei den Fristen etc. keinen Fehler zu machen. Mein Bankberater hat direkt mit VISA telefoniert und folgendes gesagt bekommen. Chargeback kann erst stattfinden wenn die Quote bekannt ist und man definitiv weiss dass nicht alles ausbezahlt wird. Zeit zum Beantragen habe ich 120 Tage ab kommenden Samstag, dem Tag an dem wir die Reise angetreten hätten.
Wenn ich jetzt ein Chargeback veranlasse, bekomme ich das zurück bzw. abgelehnt weil mein Schaden nicht feststeht. Das Ganze ist mir jetzt etwas sonderbar. Ich denke auch in 120 Tagen werden wir noch nicht viel mehr wissen wie im Moment. Hat schon jemand von Euch diesbezüglich nachgefragt und evtl. auch anders lautende Aussagen erhalten. Danke für ein Feedback. -
@summi73 sagte:
Hallo ich werde auf jeden Fall Anzeige wegen....Insolvenzverschleppung stellen weil ...
Sehr innovativ. Wenn Du dieses ominöse leere Feld hier oben mit "Insolvenzverschleppung" fütterst und auf die Lupe drückst kannst Du anschließend nachlesen, was andere dazu zu schreiben hatten.
-
Thema Chargeback bei Pauschalreise:
Ich war heute bei meiner Volksbank um zumindest bei den Fristen etc. keinen Fehler zu machen. Mein Bankberater hat direkt mit VISA telefoniert und folgendes gesagt bekommen. Chargeback kann erst stattfinden wenn die Quote bekannt ist und man definitiv weiss dass nicht alles ausbezahlt wird. Zeit zum Beantragen habe ich 120 Tage ab kommenden Samstag, dem Tag an dem wir die Reise angetreten hätten.
Wenn ich jetzt ein Chargeback veranlasse, bekomme ich das zurück bzw. abgelehnt weil mein Schaden nicht feststeht. Das Ganze ist mir jetzt etwas sonderbar. Ich denke auch in 120 Tagen werden wir noch nicht viel mehr wissen wie im Moment. Hat schon jemand von Euch diesbezüglich nachgefragt und evtl. auch anders lautende Aussagen erhalten. Danke für ein Feedback.@gitti125 sagte:
Thema Chargeback bei Pauschalreise:
...
Wenn ich jetzt ein Chargeback veranlasse, bekomme ich das zurück bzw. abgelehnt weil ..Versuch doch bitte mal, dieses ominöse leere Feld hier oben mit "Chargeback" zu füttern. Anschließend kannst Du nachlesen, was andere dazu zu schreiben hatten.
-
@gitti125 sagte:
Thema Chargeback bei Pauschalreise:
...
Wenn ich jetzt ein Chargeback veranlasse, bekomme ich das zurück bzw. abgelehnt weil ..Versuch doch bitte mal, dieses ominöse leere Feld hier oben mit "Chargeback" zu füttern. Anschließend kannst Du nachlesen, was andere dazu zu schreiben hatten.
@towi1802
Ich lese seit der 1. Seite mit, habe auch sämtliche Links die in dieser Angelegenheit gesetzt wurden angeklickt und gelesen. Aber dies alles ist nicht sehr klar und wiederspricht eigentlich den Aussagen meines Bankberaters. Meine Frage zielte an Euch im Forum ob andere evtl. Aussagen erhalten haben die positiver zu werten sind. Stiftung Warentest meinte ja es klappt mit dem Chargeback und verschiedene Banken haben Formulare zum Ausfüllen im Internet hochgeladen. Nur bringe ich dies leider nicht mit der heute gemachten Aussage meiner Bank in Einklang. Und ja, er hat bei VISA angerufen ich stand daneben. -
@Gitt125
Es gibt eine elementare Aussage, die für alle ausgebenden Institute gleichermaßen gilt:
Ein Chargeback ist nur für einen nachweislichen Schaden / eine nachweislich nicht erbrachte Leistung möglich und auch nur in dem Umfang, in dem der Schaden entstanden ist.
Genau das hat dir dein Bankberater sagen wollen.
Einige Banken bieten scheinbar an, nach 60 Tagen ohne Rückmeldung zur Quote komplett zu erstatten - dann aber natürlich nur vorläufig. Will sagen, wenn du dann eine Erstattung von der Versicherung erhältst musst du den Betrag wieder an TC (in Inso) zurückgeben. -
@towi1802
Ich lese seit der 1. Seite mit, habe auch sämtliche Links die in dieser Angelegenheit gesetzt wurden angeklickt und gelesen. Aber dies alles ist nicht sehr klar und wiederspricht eigentlich den Aussagen meines Bankberaters. Meine Frage zielte an Euch im Forum ob andere evtl. Aussagen erhalten haben die positiver zu werten sind. Stiftung Warentest meinte ja es klappt mit dem Chargeback und verschiedene Banken haben Formulare zum Ausfüllen im Internet hochgeladen. Nur bringe ich dies leider nicht mit der heute gemachten Aussage meiner Bank in Einklang. Und ja, er hat bei VISA angerufen ich stand daneben.@gitti125 sagte:
@towi1802
Ich lese seit der 1. Seite mit, habe auch sämtliche Links die in dieser Angelegenheit gesetzt wurden angeklickt und gelesen. Aber dies alles ist nicht sehr klar und wiederspricht eigentlich den Aussagen meines Bankberaters.Tja. Du hast offensichtlich den hiesigen Auffassungen nicht getraut und eine Meinung eines Profis eingeholt. Und nun ...
-
Ja, weil in diesem Fall eben kein Anspruch auf Leistung der Versicherung besteht ...
-
Ja, weil in diesem Fall eben kein Anspruch auf Leistung der Versicherung besteht ...
@vonschmeling sagte:
Ja, weil in diesem Fall eben kein Anspruch auf Leistung der Versicherung besteht ...
Genau das ist das rechtliche Problem zur Zeit daran, da hilft nur abwarten. Wobei es bestimmt nicht schaden kann mit der Bank zu sprechen und gegebenenfalls den Chargeback Antrag unter Vorbehalt zu stellen, um die Frist für den Antrag nicht zu verpassen.
-
Das wird kaum eine Bank machen, die können ja nicht wissen wann der Kunde die Quote erfährt - und da die Frist erst mit dem Reisedatum zu laufen beginnt ist das Risiko, dass das nicht ausreicht, denkbar gering.
Genauso verhält es sich mit der Schadensmeldung bei der Versicherung:
Alles was "vorsorglich" eingereicht wird wandert postwendend in die Schnellablage A-Z.Wülfi71 hatte schon kurz nach der Antragstellung seitens TC sehr klar dargelegt, weshalb es jetzt nicht mehr möglich ist kurzfristig Zahlungen zurückzufordern. Findet man bei Interesse mittels des von towi1802 empfohlenen Suchbuttons oben rechts auf dem Bildschirm.
Ich hatte darüber schon vor Jahren mal eine fruchtlose Debatte mit dem User Candecor bzw. einer seiner zahlreichen Persönlichkeiten geführt, der damals mit Verve bestritt, dass es solch ein tool überhaupt gibt ...
Gibt es, aber es ist eben an bestimmte grundsätzliche und überdies auch noch Ausgeber spezifische Bedingungen geknüpft. -
Gibt es neue Infos? Man kann wieder über die Neckermann Seite buchen. Finde aber nichts an neuen Infos ...
-
Ist schon etwas mysteriös.....
Impressum: Thomas Cook Geschäftführer namentlich genannt. Rechtlich möglich z.Zt. ?
Verkauft keine TC Reisen! Wäre auch noch schöner......

Und dann dies:

Dann kann man auch in jedem anderen Reisebüro, oder hier bei HC....... buchen.
Abraten darf ich aus rechtlichen Gründen nicht, aber..............
(unnötiges Zitat entfernt)
-
... nur nicht den Veranstalter Neckermann ...

Kleiner Tipp: In derart bewegten Zeiten sind kleine Details ungeheuer wichtig! -
Richtig, über Neckermann als Vermittler nicht als Veranstalter.
-
Ist schon etwas mysteriös.....
Impressum: Thomas Cook Geschäftführer namentlich genannt. Rechtlich möglich z.Zt. ?
Verkauft keine TC Reisen! Wäre auch noch schöner......

Und dann dies:

Dann kann man auch in jedem anderen Reisebüro, oder hier bei HC....... buchen.
Abraten darf ich aus rechtlichen Gründen nicht, aber..............
(unnötiges Zitat entfernt)
Dann kann man auch in jedem anderen Reisebüro, oder hier bei HC... buchen.
Ja, kann man.
Abraten darf ich aus rechtlichen Gründen nicht ...
Warum nicht? Du bist hier ein Forenuser und darfst deine Meinung äußern, deine Ratschläge und ihre Wirkung (?) musst du nur vor dir selbst verantworten - in einem gewissen rechtlichen Rahmen natürlich.
-
Dann kann man auch in jedem anderen Reisebüro, oder hier bei HC... buchen.
Ja, kann man.
Abraten darf ich aus rechtlichen Gründen nicht ...
Warum nicht? Du bist hier ein Forenuser und darfst deine Meinung äußern, deine Ratschläge und ihre Wirkung (?) musst du nur vor dir selbst verantworten - in einem gewissen rechtlichen Rahmen natürlich.
@vonschmeling sagte:
Ja, kann man.
Warum nicht? Du bist hier ein Forenuser und darfst deine Meinung äußern, deine Ratschläge und ihre Wirkung (?) musst du nur vor dir selbst verantworten - in einem gewissen rechtlichen Rahmen natürlich.
Trotzfem finde ich das Ganze nicht koscher.
Es gibt doch nur eine " Not-Geschäftführung", die nicht mal Stornierungen entgegen nehmen "darf"
und hier tritt Frau Berk als Geschäftsführerin auf, ganz zu schweigen vom Rest des Impressums........
Bei gut gemachten Fake-Shops findet man auch keinen Unterschied........ nur das keine Ware kommt.
Vorallem, weil wirklich nirgends diese Wiederauferstehung kommuniziert worden ist!

-
Ich warne jetzt mal ausdrücklich vor diesem Shop.
Unter der im Impressum genannten Telefonnummer ( Telefon: 0049 (0) 6171 - 65 00) meldet sich die übliche Ansage zur Insolvenz von TC.
Das ist zumindest rechtlich nicht zulässig und wäre für ein seriöses Reisebüro ein NoGo.........
-
Ich gebe das mal weiter ... vielen Dank für deine Aufmerksamkeit!
-
... nur nicht den Veranstalter Neckermann ...

Kleiner Tipp: In derart bewegten Zeiten sind kleine Details ungeheuer wichtig!@vonschmeling sagte:
Kleiner Tipp: In derart bewegten Zeiten sind kleine Details ungeheuer wichtig!
Come non detto olicheck ... da gibt´s wohl Klärungsbedarf!