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Insolvenz Thomas Cook Gruppe (Neckermann, Öger Tours, Bucher Reisen)

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  • MaliniM Offline
    MaliniM Offline
    Malini
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    schrieb am zuletzt editiert von
    #3561

    vs, es ging um den Zusammenhang mit dem genannten Arbeitspensum - und die Bemerkung dazu empfand ich als übergriffig und überflüssig.

    Ansonsten bin ich ganz Deiner Meinung.

    1 Antwort Letzte Antwort
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    • vonschmelingV 1
      vonschmelingV 1
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von
      #3562

      Ich nehme an, die Frage sollte eine Reflexion hinsichtlich des "Schmerzes" provozieren ... aber natürlich ging das ins Leere.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

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      • vonschmelingV 1
        vonschmelingV 1
        vonschmeling
        Moderator
        schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
        #3563

        @AnnabellaDonna
        Naja, diese "Ungerechtigkeit" hatte ich an sich nicht im Fokus ... 😳

        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
        "Im Herzen barfuß!"

        1 Antwort Letzte Antwort
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        • vonschmelingV 1
          vonschmelingV 1
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von
          #3564

          Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
          Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          UrlaubsthomasU 1 Antwort Letzte Antwort
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          • hainzaH hainza

            @henri09 sagte:

            Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

            Aber leider nicht ohne "wenn und aber".
            Wenn du dir aber ganz sicher bist, und wenn du selber betroffen sein solltest, dann nichts wie ab zum Anwalt und Klage erheben, gegen die BRD.
            Das meine ich ganz ohne Ironie.

            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054H Offline
            HC-Mitglied2685054
            schrieb am zuletzt editiert von
            #3565

            @henri09 sagte:

            Die Bundesregierung wurde von der EU aufgefordert zu gewährleisten, dass Reisende, die eine Pauschalreise erwerben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind!!!!

            @hainza sagte:

            Aber leider nicht ohne "wenn und aber".

            Doch, unmissverständlich ohne "wenn und aber". Ich hatte bereits an anderer Stelle darauf verwiesen, dass es bezüglich der Umsetzungsverpflichtung der EU-Richtlinie bereits ein Urteil des Europäischen Gerichtshofs gegen die Bundesrepublik Deutschland aus dem Jahre 1996 gibt.

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • henri09H Offline
              henri09H Offline
              henri09
              schrieb am zuletzt editiert von
              #3566

              @von schmeling

              myright ist also ein halbseidener Inkassoverein????

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • HABERLINGH 1
                HABERLINGH 1
                HABERLING
                schrieb am zuletzt editiert von
                #3567

                Ja, was den sonst, oder glaubst du wirklich die interessieren sich für dein Problem.😳

                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • henri09H Offline
                  henri09H Offline
                  henri09
                  schrieb am zuletzt editiert von
                  #3568

                  dass die sich nicht uneigennützig für mein Problem interessieren ist mir schon klar!

                  1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • vonschmelingV 1
                    vonschmelingV 1
                    vonschmeling
                    Moderator
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #3569

                    Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...

                    Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                    "Im Herzen barfuß!"

                    HC-Mitglied2685054H 1 Antwort Letzte Antwort
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                    • BanquoqB Offline
                      BanquoqB Offline
                      Banquoq
                      schrieb am zuletzt editiert von
                      #3570

                      Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
                      Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.

                      Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.

                      Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
                      Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..

                      Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
                      Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
                      Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
                      - es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
                      .. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
                      Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden

                      HC-Mitglied2685054H Cnecky1C 2 Antworten Letzte Antwort
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                      • HABERLINGH 1
                        HABERLINGH 1
                        HABERLING
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #3571

                        Hallo, schau mal hier, klick

                        "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                        1 Antwort Letzte Antwort
                        Antworten Zitieren
                        • vonschmelingV vonschmeling

                          Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...

                          HC-Mitglied2685054H Offline
                          HC-Mitglied2685054H Offline
                          HC-Mitglied2685054
                          schrieb am zuletzt editiert von
                          #3572

                          @vonschmeling sagte:

                          Es gibt selbst bei oberflächlicher Betrachtung durchaus das ein oder andere "wenn oder aber" Ballonflieger - falls darüber gestritten werden sollte wirst du staunen wie viele ...

                          Na klar, es gibt viele "wenn und aber" auf dieser Welt. Mich würden deswegen auch lediglich diejenigen interessieren, die geeignet sind, die EU-Richtlinie 2015/2302 außer Kraft zu setzen, hinsichtlich ihrer Bestimmung, dass die Mitgliedsstaaten (also auch die Bundesrepublik) zu gewährleisten haben, dass Reisende, die eine Pauschalreise buchen, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang geschützt sind. Um diese "wenn und aber" würd's nämlich hier gerade gehen. Wie bereits erwähnt, waren die "wenn und aber", die der Bundesregierung 1996 vor dem Europäischen Gerichtshof in Luxemburg eingefallen sind, offensichtlich nicht so umwerfend...

                          1 Antwort Letzte Antwort
                          Antworten Zitieren
                          • BanquoqB Banquoq

                            Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
                            Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.

                            Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.

                            Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
                            Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..

                            Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
                            Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
                            Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
                            - es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
                            .. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
                            Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden

                            HC-Mitglied2685054H Offline
                            HC-Mitglied2685054H Offline
                            HC-Mitglied2685054
                            schrieb am zuletzt editiert von
                            #3573

                            @banquoq sagte:

                            Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.

                            Das kann man gerne alles machen. Spielt aber für den konkreten Fall "Thomas-Cook-Pleite Deutschland" überhaupt keine Rolle. Den EU-Mitgliedsstaaten war es gem. EU-Richtlinie freigestellt, wie sie die Bestimmung umsetzen, Reisende, die eine Pauschalreise gebucht haben, vor der Insolvenz des Reiseveranstalters in vollem Umfang zu schützen. Die Bundesregierung hat sich bzgl. der Umsetzung für den bekannten Weg des § 651r BGB entschieden – und offensichtlich führte der Weg in die Wüste...

                            1 Antwort Letzte Antwort
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                            • BanquoqB Banquoq

                              Da es hier immer um Relationen geht - man sollte eher die Reisesicherung innerhalb der jetzt betroffenen Länder betrachten.
                              Und da würde in Hinblick der Absicherung vom Gesetzgeber im EU-Umfeld auf viel sichere Modelle gesetzt - mit "plueschigeren" Rueckzahlungen.

                              Von Seiten des EU-Rechts wuerde ich sagen, ist dann das Wort verhaeltnismaessig am ehesten mit anderen Ländern und deren Umsetzung als gesetzlicher Beschluss bestimmbar.

                              Da hier vieles dem Ausrichter, in dem Fall den GmbHs in Deutschland zugeschoben wurde, gibt es dennoch eine starke Verzahnung und Insolvenzfolge zum englischen Mutterkonzern. Was bedeuten würde, dass, wenn etwas schwammig formuliert ist, die englische Reisesicherung als Vergleich bereit stünde.
                              Aber das ist so viel Glaskugel und so viel Elefant..

                              Was ich noch nirgendwo gelesen habe, ist, wie so ein Pott in Relation verwendet werden darf, wenn er nicht reicht. Ich kann mir einfach nicht vorstellen, dass es nirgendwo steht ausser die Beschreibung quotiert und anteilig. Die Sache mit den 50% Hotel kosten bei Rueckholung kann Zürich doch nicht einfach so erfunden haben... Oder doch?
                              Nein, dass muss schon in den Versicherungsbedingungen fuer den Schein stehen.
                              Doch hat den einer irgendwo gesehen? Das fände ich spannend, was da drin steht. Da wuerden ja auch so Saetze stehen müssen wie.
                              - es gilt nicht die Versicherungsscheinnummer eines Geschäftsjahres, sondern der Zeitpunkt der Insolvenz. Beispiel. Sicherungsschein an 01.11 hat andere Nummer, weil neues Geschäftsjahr, aber 110 Mio Pott altes Geschäftsjahr gilt wegen Insolvenzzeitpunkt. Das muss doch da so konkret stehen...
                              .. Oder.. Die Summe gilt pro Versicherer, egal, wie viele Veranstalter er versichert.
                              Ich denke, viel Unsicherheit wuerde verschwinden, wenn diese Bedingungen veröffentlicht wuerden

                              Cnecky1C Offline
                              Cnecky1C Offline
                              Cnecky1
                              Gesperrt
                              schrieb am zuletzt editiert von
                              #3574

                              @banquoq sagte: GmbH in Deutschland..
                              Selbst Deutschland ist eine GmbH, kann man im Handeslregisterauszug nachlesen, deshalb haben wir auch Personalausweise und keine Personenausweise. Kaum einer hat die Staatasangehörigkeit Deutschland, ich auch nicht, bei mir steht nur das Adjektiv "Deutsch" im Perso. Und das ist natürlich keine Staatsangehörigkeit.

                              Zurück zum Thema: mit dieser Pleite hat einfach niemand gerechnet, und wie wir wissen, herrscht einfach das blanke Chaos.
                              Hier im Forum wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.

                              Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen? Warum ist es gesetzeskonform, dass ein Hotelier erst Wochen/Monate nach Abreise des Gastes sein Geld erhält? Was muss man morgens rauchen, um soetwas zu legalisieren?

                              Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, gäbe es jetzt nicht hunderttausende Schliessungen von Hotels! Der Sicherungsschein soll es heilen. Gesetz hin oder her, wie der Reisende behandelt wird, und auch die Hotels/Airlines ist einfach eine Schande.

                              Apropos Airlines. Wenn TC Flüge storniert, bekommen die natürlich den vollen Flugpreis zurück, und nicht nur Steuern und Gebühren.
                              Oder haltet ihr TC für so dämlich...?

                              towi1802T 1 Antwort Letzte Antwort
                              Antworten Zitieren
                              • HABERLINGH 1
                                HABERLINGH 1
                                HABERLING
                                schrieb am zuletzt editiert von
                                #3575

                                Das einzige was an deinem Post stimmt, ist die Uhrzeit.😳

                                "Da staunt der Laie, und der Fachmann wundert sich"

                                1 Antwort Letzte Antwort
                                Antworten Zitieren
                                • vonschmelingV vonschmeling

                                  Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
                                  Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!

                                  UrlaubsthomasU Offline
                                  UrlaubsthomasU Offline
                                  Urlaubsthomas
                                  schrieb am zuletzt editiert von
                                  #3576

                                  @vonschmeling sagte:

                                  Hatte ich nicht vorhergesagt, dass sich augenblicklich ein halbseidener Inkassoverein ins Spiel bringen und die Erlangung evtl. Defizite aus der Unterdeckung der Versicherung verspricht?
                                  Voilà ... es ging sogar noch schneller als befürchtet!

                                  Halbseiden und befürchtet - da ist er wieder, der hier schon öfter beklagte Holzhammer.
                                  Hinter der von Dir als "Inkassoverein" bezeichneten Firma steht im Fall VW eine der in Sachen Verbraucherschutzklagen weltweit bekanntesten Großkanzleien. Und: myRight wird im Abgasskandal nicht zuletzt durch die Stiftung Warentest als "interessanter Deal" empfohlen.

                                  Klingt für mich erstmal überhaupt nicht halbseiden. Im Gegensatz zum Geschäftsmodell insolvent gehender Reiseveranstalter und den hierzulande in diesem Zusammenhang bestehenden vermeintlichen Sicherungssystemen.

                                  Für Leute ohne Rechtsschutz im Rücken können Prozessfinanzierer eine letzte (und risikofreie) Möglichkeit sein, ansonsten verlorenes Geld zurückzuholen. Und mangels Alternativen sollte dann auch die im Erfolgsfall einbehaltene Provision zu verschmerzen sein.

                                  1 Antwort Letzte Antwort
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                                  • michi137M michi137

                                    Es kostet nicht nichts, denn im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.
                                    Das ist bei den hier im Rennen befindlichen Beträgen ganz schnell 4stellig.

                                    Detlef MD 1
                                    Detlef MD 1
                                    Detlef M
                                    schrieb am zuletzt editiert von
                                    #3577

                                    @michi137 sagte:

                                    Es kostet nicht nichts, denn im Erfolgsfall bist du fast ein Drittel deines Geldes los.
                                    Das ist bei den hier im Rennen befindlichen Beträgen ganz schnell 4stellig.

                                    Das ist so nicht ganz richtig, wenn man eine Rechtschutzversicherung hat.
                                    So steht es auf der Homepage von myRight

                                    "Ohne Kostenrisiko

                                    Über 85% der Menschen scheuen aus Angst vor den Kosten den Gang zum Anwalt. myRight trägt für Verbraucher Anwalts- und Prozesskosten.

                                    Nur bei Erfolg bekommen wir im Gegenzug eine faire Provision. Für Rechtsschutzversicherte arbeiten wir zudem mit allen Versicherern zusammen und berechnen keine Erfolgsprovision."

                                    02-14 - Kroatien ✈ 15-Mallorca+Sri Lanka ✈ 16-Fuerte.+Zanzibar ✈ 17-Sri Lanka ✈ 18-Kos+Kuba ✈ 19-Kos+Rhodos ✈ 20-Kreta ✈ 21-Kos ✈ 22-Kreta+Kos ✈ 23-Kreta+Makadi Bay ✈ 24-Kreta+Makadi Bay ✈ 25-Kreta+Makadi Bay ✈ 26-Makadi Bay+Kreta

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                                    • Cnecky1C Cnecky1

                                      @banquoq sagte: GmbH in Deutschland..
                                      Selbst Deutschland ist eine GmbH, kann man im Handeslregisterauszug nachlesen, deshalb haben wir auch Personalausweise und keine Personenausweise. Kaum einer hat die Staatasangehörigkeit Deutschland, ich auch nicht, bei mir steht nur das Adjektiv "Deutsch" im Perso. Und das ist natürlich keine Staatsangehörigkeit.

                                      Zurück zum Thema: mit dieser Pleite hat einfach niemand gerechnet, und wie wir wissen, herrscht einfach das blanke Chaos.
                                      Hier im Forum wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.

                                      Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen? Warum ist es gesetzeskonform, dass ein Hotelier erst Wochen/Monate nach Abreise des Gastes sein Geld erhält? Was muss man morgens rauchen, um soetwas zu legalisieren?

                                      Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, gäbe es jetzt nicht hunderttausende Schliessungen von Hotels! Der Sicherungsschein soll es heilen. Gesetz hin oder her, wie der Reisende behandelt wird, und auch die Hotels/Airlines ist einfach eine Schande.

                                      Apropos Airlines. Wenn TC Flüge storniert, bekommen die natürlich den vollen Flugpreis zurück, und nicht nur Steuern und Gebühren.
                                      Oder haltet ihr TC für so dämlich...?

                                      towi1802T Offline
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                                      schrieb am zuletzt editiert von
                                      #3578

                                      @cnecky1 sagte:

                                      Hier ... wird auf Opfer teilweise eingedroschen, da gefriert mir das Blut. Und tatsächlich gibt es auch noch Reisende, die kein Internet haben, die sich auf die Seriösität des Anbieters verlassen haben. Und noch etwas wie Menschlichkeit kennen, und sich im Reisebüro nicht die AGB mit sämtlichen Fussnoten durchlesen. Schon deshalb, weil es die Brille nicht hergibt.

                                      Ja, es gibt Gesetze bezüglich Insolvenz, aber darf man diese nicht hinterfragen?

                                      Ich hinterfrage Deine Wortwahl. "Eingedroschen" wird hier nämlich gar nicht, wer selbst ein Fan gefühlter Fakten ist muss angesichts des Ziels dieses Freds freilich damit rechnen, mit Tatsachen konfrontiert zu werden.

                                      "Hätte Thomas Cook nach den Regeln eines anständigen Kaufmanns die Hotels vor Ankunft des Gastes bezahlt, ..." Ja, das wäre sicherlich schön gewesen. Wir sind aber nicht bei wünsch Dir was, sondern bei: Ist so. Und da sahen die Verträge wohl kein derartiges Zahlungsziel vor.

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                                      • Günter/HolidayCheckG Online
                                        Günter/HolidayCheckG Online
                                        Günter/HolidayCheck
                                        Admin Experte Fuerteventura
                                        schrieb am zuletzt editiert von Günter/HolidayCheck
                                        #3579

                                        Reiseveranstalter zahlen Hotelrechnungen erst nach dem Ablauf der Reise.Und da gibt es sogar recht lange Fristen.
                                        Das ist vertraglich geregelt und sicher kein T.Cook spezifisches Thema.
                                        Es gibt eine Ausnahme- das ist das Thema Garantiekontingente, da werden bestimmte Vorauszahlungen an die Hotels geleistet.

                                        Sowas bindet aber unglaublich viel Kapital, daher kommt man mehr und mehr davon ab. Das sind die Fakten.
                                        Zudem gibt keineswegs immer direkte Verträge mit den Hotels, weil auch grosse Veranstalter inzwischen stark auf unahängige Hotel-Bettenbanken* zurückgreifen. Man kauft das, was man für die Produktion einer Pauschalreise gerade braucht.Das läuft vollmaschinell ab.
                                        Bedeutet:
                                        Die Bettenbank klärt die finanzielle Abwicklung/Preis/Zahlung an die Hotels direkt und der RV zahlt den Hotelteil an die Bettenbank.
                                        Zu welchem Preis er das Hotel dann kalkuliert -also wie er das in die Produktion/Kalkulation einstellt, das ist dann die Sache des RV.

                                        * Die weltgrösste Bettenbank sitzt auf Mallorca: Hotelbeds.
                                        Hotelbeds ist Eigentum von Finanzinvestoren.Inzwischen wurde auch die ehemalige Bettenbank GTA von Kuoni/Schweiz übernommen.
                                        Auch die Bettenbank Tourico wurde inzwischen von der Hotelbeds-Group aufgekauft.

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                                        • vonschmelingV 1
                                          vonschmelingV 1
                                          vonschmeling
                                          Moderator
                                          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                                          #3580

                                          Ich sehe übrigens soweit keine großen Parallelen zwischen der Causa Unterversicherung und dem Dieselskandal.
                                          Hier hat man schlicht verkannt, dass bei einer schier (oder gänzlich?) beliebigen Summe die Deckelung auf 110 Mio zu einer enormen Diskrepanz führen würde. Der Fehler ist demnach ganz und gar offensichtlich, richten soll das jetzt der Steuerzahler, ein völlig Unbeteiligter.

                                          Bei den Abgasgeschichten wurde manipuliert, gemauschelt und unterschlagen.
                                          Der Anspruch richtete sich gegen das Unternehmen - also den Verursacher.

                                          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                                          "Im Herzen barfuß!"

                                          ReiserosiR wiener-michiW Sunny18051S 3 Antworten Letzte Antwort
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