Sammelthread: Alle Fragen u. Szenarien zu Covid19 - Welche Rechte habe ich als Reisender?
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@sulaupi:
ich zitiere mal die letzte aktualisierte Meldung des auswärtigen Amtes von gestern:"Ab Mittwoch, 18. März 2020, wird der internationale Flughafen von Doha (HIA) für Einreisen gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert."
Auch wir wollten eigentlich heute nachmittag (mit FTI!) von FRA über Doha nach Malaysia...
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@sulaupi:
ich zitiere mal die letzte aktualisierte Meldung des auswärtigen Amtes von gestern:"Ab Mittwoch, 18. März 2020, wird der internationale Flughafen von Doha (HIA) für Einreisen gesperrt. Die Ausreise aus Katar bleibt möglich, auch der Transitverkehr wird aufrechterhalten, sofern die Zielländer Flugverkehr weiter zulassen. Die Zahl der Flugverbindungen von Qatar Airways auch nach Deutschland wird in den kommenden Tagen reduziert."
Auch wir wollten eigentlich heute nachmittag (mit FTI!) von FRA über Doha nach Malaysia...
So wars mir eigentlich auch bislang bekannt und bin auch selber jetzt aktuell via DOH geflogen - der Transitbereich blieb unberührt von den Vorkehrungen! In DOH lief die Abfertigung im Transit völlig normal ab - so wie sonst auch immer...gab keinerlei Einschränkungen oder Zusatzinfos wegen der momentanen Situation! Aber vielleicht - da die Nachricht gestern morgen Thai-Zeit aufm Handy war - hat die TUI (bereits) andere Infos...
Hier nochmal der Stand auf der QR-HP:
https://www.qatarairways.com/en/travel-alerts/COVID-19-update.html
Beide Flugsegmente waren bis zum letzten Platz voll - sowohl mit Pauschaltouristen als auch mit Individualbucher....ich vermute aber, daß TUI eher diesen Grund des Reiseabbruchs hat:
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So wars mir eigentlich auch bislang bekannt und bin auch selber jetzt aktuell via DOH geflogen - der Transitbereich blieb unberührt von den Vorkehrungen! In DOH lief die Abfertigung im Transit völlig normal ab - so wie sonst auch immer...gab keinerlei Einschränkungen oder Zusatzinfos wegen der momentanen Situation! Aber vielleicht - da die Nachricht gestern morgen Thai-Zeit aufm Handy war - hat die TUI (bereits) andere Infos...
Hier nochmal der Stand auf der QR-HP:
https://www.qatarairways.com/en/travel-alerts/COVID-19-update.html
Beide Flugsegmente waren bis zum letzten Platz voll - sowohl mit Pauschaltouristen als auch mit Individualbucher....ich vermute aber, daß TUI eher diesen Grund des Reiseabbruchs hat:
Hallo zusammen, wie würden heute nach Fuerte fliegen, werden es aber nicht. Wir sind sehr traurig wie wahrscheinlich alle hier, aber eingesperrt zu sein hat nichts mit dem Urlaub zu tun den wir gebucht haben in einem Strandhotel... noch dazu diese unklare Situation. Wenn FTI nichts zahlen will, werden wir wohl rechtliche Schritte einleiten, ggf. macht da eine Sammelklage Sinn?!
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Es würde mich auch interessieren, wie da die Rechtslage aussieht. Wenn man seinen Urlaub nicht antritt, dann bekommt man wohl sein Geld nicht wieder ? Was muss man tun? Es sollte mal was von FTI kommen, wie es jetzt weiter geht !
Naja. Wenn man Mal die Mails von denen anguckt, ist ja Recht klar, dass sie sich mit Händen und Füßen wehren werden. Die Rechtslage ist unklar. Auf verbraucherzentrale.de ist ein interessanter Artikel mit Musterschreiben. Wir haben ein Fax vorbereitet, welches ich gleich absenden werde. Dann sehen wir Mal was passiert. Werden uns dann wohl eine Rechtsberatung nehmen müssen
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Naja. Wenn man Mal die Mails von denen anguckt, ist ja Recht klar, dass sie sich mit Händen und Füßen wehren werden. Die Rechtslage ist unklar. Auf verbraucherzentrale.de ist ein interessanter Artikel mit Musterschreiben. Wir haben ein Fax vorbereitet, welches ich gleich absenden werde. Dann sehen wir Mal was passiert. Werden uns dann wohl eine Rechtsberatung nehmen müssen
Ps: Das Fax ist eine Stornierung, in der FTI aufgefordert wird den vollen Betrag ohne Abzug von Stornogebühren aus den genannten Gründen an uns zu überweisen in einer gewissen Frist
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An wen wendet man sich denn überhaupt, wenn man über HolidayCheck gebucht hat? An HolidayCheck oder FTI ?
Danke, Burton für den Hinweis. Ich schaue nochmal nach.
Exxon, ich werde es an FTI schicken, aber sicherheitshalber eine Kopie an Holidaycheck. doppelt hält besser. Aber denke FTI sind ja die, von denen wir das Geld zurückfordern
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Habe das hier an FTI per Mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf BGB 651h treten wir von o.g. Vertrag zurück. Bezugnehmend auf BGB 651h (3) bitten wir Sie, uns den vollen bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten.Mit freundlichen Grüßen,
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Habe das hier an FTI per Mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf BGB 651h treten wir von o.g. Vertrag zurück. Bezugnehmend auf BGB 651h (3) bitten wir Sie, uns den vollen bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten.Mit freundlichen Grüßen,
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Habe das hier an FTI per Mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf BGB 651h treten wir von o.g. Vertrag zurück. Bezugnehmend auf BGB 651h (3) bitten wir Sie, uns den vollen bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten.Mit freundlichen Grüßen,
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Wir haben eine Pauschalreise gebucht....Rückflug wäre offiziell am 24.3. Mit qatar über Doha gewesen
Ich bin schon seit Freitag mit meinem Reisebüro in Deutschland in Kontakt, weil wir hier sehr schnell gemerkt haben, dass das ganze schneller kritisch wird wie erwartet.
Das Reisebüro wollte sich heute darum kümmern, wobei ja gestern das mit TUI noch nicht bekannt war.Aber TUI macht es sich mit dieser Nachricht verdammt einfach
Ja und wir hoffen drauf, dass Deutschland für seine eigenen Staatsangehörige eintritt und hilft
@sulaupi sagte:
Ja und wir hoffen drauf, dass Deutschland für seine eigenen Staatsangehörige eintritt und hilft
Müsst ihr nicht, siehe BGB §651l:
3) Der Reiseveranstalter ist verpflichtet, die infolge der Aufhebung des Vertrags notwendigen Maßnahmen zu treffen, insbesondere, falls der Vertrag die Beförderung des Reisenden umfasste, unverzüglich für dessen Rückbeförderung zu sorgen; das hierfür eingesetzte Beförderungsmittel muss dem im Vertrag vereinbarten gleichwertig sein. Die Mehrkosten für die Rückbeförderung fallen dem Reiseveranstalter zur Last.Im Übrigen macht es sich er Veranstalter nicht einfach sondern unternimmt die vom Gesetzgeber vorgesehenen Schritte.
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An wen wendet man sich denn überhaupt, wenn man über HolidayCheck gebucht hat? An HolidayCheck oder FTI ?
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Besser wäre es wohl, vom Vertrag zurückzutreten und nicht zu stornieren!
Nicht dass es schon durch die Formulierung in eine falsche Richtung geht...
@burton- sagte:
Besser wäre es wohl, vom Vertrag zurückzutreten und nicht zu stornieren!
Kann ich nur bekräftigen.
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Hallo zusammen, wie würden heute nach Fuerte fliegen, werden es aber nicht. Wir sind sehr traurig wie wahrscheinlich alle hier, aber eingesperrt zu sein hat nichts mit dem Urlaub zu tun den wir gebucht haben in einem Strandhotel... noch dazu diese unklare Situation. Wenn FTI nichts zahlen will, werden wir wohl rechtliche Schritte einleiten, ggf. macht da eine Sammelklage Sinn?!
@steffiw1985 sagte:
ggf. macht da eine Sammelklage Sinn?!
Nein. Vermutlich kommt aber demnächst myright u.ä. um die Kurve und bieten ihre Unterstützung an.
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Hallo ....reisen theoretisch am 18.04.20 (also ein Tag nach Einreiseverbot) in die Türkei......was meint Ihr
- im Hinblick auf eventuellen Bankrott mancher RV, kann ich eine Abbuchung des restlichen Reisepreises bereits jetzt verhindern? das Geld sehe ich ja vielleicht nie mehr.
Danke für eure Einschätzung.
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Hallo ....reisen theoretisch am 18.04.20 (also ein Tag nach Einreiseverbot) in die Türkei......was meint Ihr
- im Hinblick auf eventuellen Bankrott mancher RV, kann ich eine Abbuchung des restlichen Reisepreises bereits jetzt verhindern? das Geld sehe ich ja vielleicht nie mehr.
Danke für eure Einschätzung.
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Habe das hier an FTI per Mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf BGB 651h treten wir von o.g. Vertrag zurück. Bezugnehmend auf BGB 651h (3) bitten wir Sie, uns den vollen bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten.Mit freundlichen Grüßen,
...@nesta17 sagte:
Habe das hier an FTI per Mail geschickt:
Sehr geehrte Damen und Herren,
bezugnehmend auf BGB 651h treten wir von o.g. Vertrag zurück. Bezugnehmend auf BGB 651h (3) bitten wir Sie, uns den vollen bereits gezahlten Reisepreis zurückzuerstatten.Mit freundlichen Grüßen,
...Werde das jetzt über meinen Rechtsanwalt checken lassen, ob das reicht .