Kreuzfahrt ohne Landgänge in Eigenregie
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Gesundes neues Jahr an alle.
Frage: wir haben für Juni eine Kreuzfahrt mit MSC in die norwegischen Fjorde umgebucht, eigendlich sollte sie schon im Juni 2020 laufen, was ja wegen Corona ins Wasser fiel.
Nun denken wir das auch im Juni 2021 wenn überhaupt dann nur Kreuzfahrten mit organisierten Landausflügen über die Reederei möglich sein werden, das ist für eine Familie mit 2 Kindern unbezahlbar und wir sind kein Freund von Herden 50 Mann im Bus tc.
Auf über 50 Kreuzfahrten haben wir gerade 2 Ausflüge übers Schiff gebucht, aber nur weil wir sonst am Tag der Abreise über 10 Stunden Leerlauf gehabt hätten.
Ist das wegfallen privat organisierter Landausflüge eine Storno Grund, nach meiner Auffassung ja, denn es ändert sich da das Vertragsangebot erheblich.
Gabi 2001 ( Franz )
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Wurde denn die Möglichkeit zuvor vertraglich zugesichert?
Falls nicht kann ich jedenfalls keine wesentliche "Änderung des Vertrages" erkennen.
Ferner dürfte es nicht so sein, dass etwa der Veranstalter der Kreuzfahrt ein Verbot ausspricht sondern sich ein solches ggf. aus den Vorschriften im Zielland ergibt. Demnach unterfällt die Unmöglichkeit nicht der Sphäre des Veranstalters, weshalb sich daraus auch kein Sonderkündigungsrecht entfalten dürfte.
Anders verhielte es sich für den Fall, dass zum Zeitpunkt eurer Reise noch eine Reisewarnung für zumindest einen Teil der anvisierten Ziele bestünde. Damit wäre eine mängelunbehaftete Durchführung gem. des Reisevertrages nicht möglich und ein Recht auf Rücktritt wäre zu gewähren. -
Nachdem beim TE ein gewisses Verständnisproblem zu bestehen scheint (s. den eigens neu eröffneten Thread im Kreuzfahrforum) versuch ich es mal mit einem anderen Ansatz.
Der Kreuzfahranbieter bietet grundsätzlich als Leistung eine Fahrt mit seinem Schiff von A nach B etc. Auf dem Schiff stellt er eine Kabine der gebuchten Kategorie und eine Verpflegungsleistung der ebenfalls gebuchten Kategorie zur Verfügung. Evtl. auch noch An- und Abreise. Wie die persönliche Reisegestaltung bei Liegezeiten in den angelaufenen Destinationen aussieht liegt nicht in seinem Verantwortungsbereich. Ob man nun auf eigene Faust durch Timbuktu stiefelt oder das mit einer (Achtung: Zusatzangebot!) organisierten Tour des Veranstalters macht oder gar an Bord bleibt und Karten spielt ist eine ureigene persönliche Entscheidung.
Wenn Einreisebestimmungen Touren auf eigene Faust verbieten sollten, dann sind sehr vermutlich auch keine organisierten Landgänge möglich. Das liegt aber im Verantwortungsbereich des jew. Staates und nicht des Reeders. D.h. wenn Norwegen im Juni keinen an Land lässt, und nur dann, sehe ich eine Stornomöglichkeit da die Reise nicht wie angeboten durchgeführt werden kann. Aber dann wird der Reeder sehr wahrscheinlich diese Fahrt von sich aus absagen,
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Sehr einleuchtend beschrieben, Neckarschwabe - und um das zu wissen muss man keinesfalls ein "Kreuzfahrprofi" sein. Eher hilft hier eine gewisse Kenntnis von Vertragsgrundlagen, und jene umfassen nun einmal nicht die privaten Vergnügungen wie z.B. eigenmächtig organisierte Landgänge.
Anders ausgedrückt: Eigenschaften, die nicht vom Vertrag erfasst werden bilden beim Wegfall eben keine wesentliche vertragliche Änderung ab, wie der t.o. sie sich erhofft.Hier könnten auch 45 Antworten stehen - der Tenor wäre derselbe!

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Sehr einleuchtend beschrieben, Neckarschwabe - und um das zu wissen muss man keinesfalls ein "Kreuzfahrprofi" sein. Eher hilft hier eine gewisse Kenntnis von Vertragsgrundlagen, und jene umfassen nun einmal nicht die privaten Vergnügungen wie z.B. eigenmächtig organisierte Landgänge.
Anders ausgedrückt: Eigenschaften, die nicht vom Vertrag erfasst werden bilden beim Wegfall eben keine wesentliche vertragliche Änderung ab, wie der t.o. sie sich erhofft.Hier könnten auch 45 Antworten stehen - der Tenor wäre derselbe!

Bis auf den letzten Satz kann ich Deine Ausführungen vollständig unterschreiben!

LG
Sokrates
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Sagen wir "müsste derselbe sein" wenn wir korrekte Antworten voraussetzen ...
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Ist zwar O.T. - aber gleichwohl verwundert es mich auch, das für jemanden der schon über 50 Kreuzfahrten und über hundert Fernreisen gemacht hat, ein organisierter Ausflug unbezahlbar erscheint .....

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Norwegen ist nicht billig und diesmal sind wohl die Bälger mit dabei.

Zumindest sollte nach 50 KF klar sein, dass private Ausflüge kein Vertragsbestandteil sind und damit sollte der Fall eindeutig sein.
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Norwegen ist nicht billig und diesmal sind wohl die Bälger mit dabei.

Zumindest sollte nach 50 KF klar sein, dass private Ausflüge kein Vertragsbestandteil sind und damit sollte der Fall eindeutig sein.
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Die Kosten sind ja nur ein Nebenaspekt, Gabi2001 imaginiert eine "wesentliche Vertragsänderung" mit Option zum Rücktritt einer Eigenschaft, die nie Bestandteil des Reisevertrages war.
Ergo spielen auch die Parameter des Privatvergnügens keinerlei Rolle für den Sachverhalt.
Wie bereits Neckarschwabe ausführte wären gänzlich unmögliche Landgänge ein Kündigungsgrund, aber dann wird der Veranstalter ohnehin von der Durchführung absehen. -
@Gabi2001
Zuweilen reicht eine Antwort vollkommen aus - wenn es die korrekte ist.
Mag nicht die von dir erhoffte sein ... schade!
Vielleicht reflektierst du aber mal die Gestaltung deiner Fragen und vermeidest mit Verzicht auf Prahlerei zwangsläufige Zweifel?
Eh klar, dass das nicht passsiert - wollte ich nur mal geschrieben haben.Viel Erfolg bei deiner Einrede ...