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Kreuzfahrt ohne Landgänge in Eigenregie

Geplant Angeheftet Gesperrt Verschoben Meinungen zu reiserechtlichen Fragen
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  • Gabi2001G Offline
    Gabi2001G Offline
    Gabi2001
    schrieb am zuletzt editiert von
    #1

    Gesundes neues Jahr an alle.

    Frage: wir haben für Juni eine Kreuzfahrt mit MSC in die norwegischen Fjorde umgebucht, eigendlich sollte sie schon im Juni 2020 laufen, was ja wegen Corona ins Wasser fiel.

    Nun denken wir das auch im Juni 2021 wenn überhaupt dann nur Kreuzfahrten mit organisierten Landausflügen über die Reederei möglich sein werden, das ist für eine Familie mit 2 Kindern unbezahlbar und wir sind kein Freund von Herden 50 Mann im Bus tc.

    Auf über 50 Kreuzfahrten haben wir gerade 2 Ausflüge übers Schiff gebucht, aber nur weil wir sonst am Tag der Abreise über 10 Stunden Leerlauf gehabt hätten.

    Ist das wegfallen privat organisierter Landausflüge eine Storno Grund, nach meiner Auffassung ja, denn es ändert sich da das Vertragsangebot erheblich.

    Gabi 2001 ( Franz )

    man lebt nur einmal, erben braucht auch keiner, deshalb lebe jetzt !!!, denn es nützt nichts, der Reichste auf dem Friedhof zu sein.

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    • vonschmelingV Offline
      vonschmelingV Offline
      vonschmeling
      Moderator
      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
      #2

      Wurde denn die Möglichkeit zuvor vertraglich zugesichert?
      Falls nicht kann ich jedenfalls keine wesentliche "Änderung des Vertrages" erkennen.
      Ferner dürfte es nicht so sein, dass etwa der Veranstalter der Kreuzfahrt ein Verbot ausspricht sondern sich ein solches ggf. aus den Vorschriften im Zielland ergibt. Demnach unterfällt die Unmöglichkeit nicht der Sphäre des Veranstalters, weshalb sich daraus auch kein Sonderkündigungsrecht entfalten dürfte.
      Anders verhielte es sich für den Fall, dass zum Zeitpunkt eurer Reise noch eine Reisewarnung für zumindest einen Teil der anvisierten Ziele bestünde. Damit wäre eine mängelunbehaftete Durchführung gem. des Reisevertrages nicht möglich und ein Recht auf Rücktritt wäre zu gewähren.

      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
      "Im Herzen barfuß!"

      1 Antwort Letzte Antwort
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      • NeckarSchwabeN Offline
        NeckarSchwabeN Offline
        NeckarSchwabe
        schrieb am zuletzt editiert von
        #3

        Nachdem beim TE ein gewisses Verständnisproblem zu bestehen scheint (s. den eigens neu eröffneten Thread im Kreuzfahrforum) versuch ich es mal mit einem anderen Ansatz.

        Der Kreuzfahranbieter bietet grundsätzlich als Leistung eine Fahrt mit seinem Schiff von A nach B etc. Auf dem Schiff stellt er eine Kabine der gebuchten Kategorie und eine Verpflegungsleistung der ebenfalls gebuchten Kategorie zur Verfügung. Evtl. auch noch An- und Abreise. Wie die persönliche Reisegestaltung bei Liegezeiten in den angelaufenen Destinationen aussieht liegt nicht in seinem Verantwortungsbereich. Ob man nun auf eigene Faust durch Timbuktu stiefelt oder das mit einer (Achtung: Zusatzangebot!) organisierten Tour des Veranstalters macht oder gar an Bord bleibt und Karten spielt ist eine ureigene persönliche Entscheidung.

        Wenn Einreisebestimmungen Touren auf eigene Faust verbieten sollten, dann sind sehr vermutlich auch keine organisierten Landgänge möglich. Das liegt aber im Verantwortungsbereich des jew. Staates und nicht des Reeders. D.h. wenn Norwegen im Juni keinen an Land lässt, und nur dann, sehe ich eine Stornomöglichkeit da die Reise nicht wie angeboten durchgeführt werden kann. Aber dann wird der Reeder sehr wahrscheinlich diese Fahrt von sich aus absagen,

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        • vonschmelingV Offline
          vonschmelingV Offline
          vonschmeling
          Moderator
          schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
          #4

          Sehr einleuchtend beschrieben, Neckarschwabe - und um das zu wissen muss man keinesfalls ein "Kreuzfahrprofi" sein. Eher hilft hier eine gewisse Kenntnis von Vertragsgrundlagen, und jene umfassen nun einmal nicht die privaten Vergnügungen wie z.B. eigenmächtig organisierte Landgänge.
          Anders ausgedrückt: Eigenschaften, die nicht vom Vertrag erfasst werden bilden beim Wegfall eben keine wesentliche vertragliche Änderung ab, wie der t.o. sie sich erhofft.

          Hier könnten auch 45 Antworten stehen - der Tenor wäre derselbe! 😉

          Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
          "Im Herzen barfuß!"

          SokratesS 1 Antwort Letzte Antwort
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          • vonschmelingV vonschmeling

            Sehr einleuchtend beschrieben, Neckarschwabe - und um das zu wissen muss man keinesfalls ein "Kreuzfahrprofi" sein. Eher hilft hier eine gewisse Kenntnis von Vertragsgrundlagen, und jene umfassen nun einmal nicht die privaten Vergnügungen wie z.B. eigenmächtig organisierte Landgänge.
            Anders ausgedrückt: Eigenschaften, die nicht vom Vertrag erfasst werden bilden beim Wegfall eben keine wesentliche vertragliche Änderung ab, wie der t.o. sie sich erhofft.

            Hier könnten auch 45 Antworten stehen - der Tenor wäre derselbe! 😉

            SokratesS Offline
            SokratesS Offline
            Sokrates
            Experte Istanbul
            schrieb am zuletzt editiert von
            #5

            @vonschmeling

            Bis auf den letzten Satz kann ich Deine Ausführungen vollständig unterschreiben! 😉

            LG

            Sokrates

            Egal welche Hautfarbe, Religion, Geschlecht oder Nationalität - ich habe mit fast keinem Menschen Probleme. Probleme habe ich nur mit A....löchern!

            1 Antwort Letzte Antwort
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            • vonschmelingV Offline
              vonschmelingV Offline
              vonschmeling
              Moderator
              schrieb am zuletzt editiert von
              #6

              Sagen wir "müsste derselbe sein" wenn wir korrekte Antworten voraussetzen ... 😉!

              Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
              "Im Herzen barfuß!"

              1 Antwort Letzte Antwort
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              • jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmerJ Offline
                jlechtenboehmer
                schrieb am zuletzt editiert von
                #7

                Ist zwar O.T. - aber gleichwohl verwundert es mich auch, das für jemanden der schon über 50 Kreuzfahrten und über hundert Fernreisen gemacht hat, ein organisierter Ausflug unbezahlbar erscheint ..... 😉

                Hoffentlich wird es nicht so schlimm wie es schon ist .... (Karl Valentin)

                1 Antwort Letzte Antwort
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                • Ponta DelgadaP Offline
                  Ponta DelgadaP Offline
                  Ponta Delgada
                  schrieb am zuletzt editiert von Ponta Delgada
                  #8

                  Norwegen ist nicht billig und diesmal sind wohl die Bälger mit dabei. 🙂

                  Zumindest sollte nach 50 KF klar sein, dass private Ausflüge kein Vertragsbestandteil sind und damit sollte der Fall eindeutig sein.

                  Oktober 2023: Aida-KF Zentrales Mittelmeer, Februar 2024: Lanzarote

                  juanitoJ 1 Antwort Letzte Antwort
                  Antworten Zitieren
                  • Ponta DelgadaP Ponta Delgada

                    Norwegen ist nicht billig und diesmal sind wohl die Bälger mit dabei. 🙂

                    Zumindest sollte nach 50 KF klar sein, dass private Ausflüge kein Vertragsbestandteil sind und damit sollte der Fall eindeutig sein.

                    juanitoJ Offline
                    juanitoJ Offline
                    juanito
                    schrieb am zuletzt editiert von
                    #9

                    Irgendwo muss man anfangen zu sparen.
                    Und die "Bälger" von Gabi sind sicher auch nicht mehr Minderjährig.
                    Oder hast du so spät angefangen, Gabi?
                    sorry

                    Wünsche Dir mit Anhang erlebnisreichen Urlaub.

                    En marcha con compañero Fidel en la sierra maestra 1959

                    1 Antwort Letzte Antwort
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                    • vonschmelingV Offline
                      vonschmelingV Offline
                      vonschmeling
                      Moderator
                      schrieb am zuletzt editiert von vonschmeling
                      #10

                      Die Kosten sind ja nur ein Nebenaspekt, Gabi2001 imaginiert eine "wesentliche Vertragsänderung" mit Option zum Rücktritt einer Eigenschaft, die nie Bestandteil des Reisevertrages war.
                      Ergo spielen auch die Parameter des Privatvergnügens keinerlei Rolle für den Sachverhalt.
                      Wie bereits Neckarschwabe ausführte wären gänzlich unmögliche Landgänge ein Kündigungsgrund, aber dann wird der Veranstalter ohnehin von der Durchführung absehen.

                      Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                      "Im Herzen barfuß!"

                      1 Antwort Letzte Antwort
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                      • vonschmelingV Offline
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                        vonschmeling
                        Moderator
                        schrieb am zuletzt editiert von
                        #11

                        @Gabi2001
                        Zuweilen reicht eine Antwort vollkommen aus - wenn es die korrekte ist.
                        Mag nicht die von dir erhoffte sein ... schade!
                        Vielleicht reflektierst du aber mal die Gestaltung deiner Fragen und vermeidest mit Verzicht auf Prahlerei zwangsläufige Zweifel?
                        Eh klar, dass das nicht passsiert - wollte ich nur mal geschrieben haben.

                        Viel Erfolg bei deiner Einrede ...

                        Moderator*in im Reiseforum für die Bereiche Allgemeine Fragen und Reiseveranstalter/ Im Auftrag der Admins.
                        "Im Herzen barfuß!"

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